Es kann doch nicht sein,
daß man auf der einen Seite,
den qualifizierungswilligen Arbeitslosen,
die beantragte Weiterbildung
und Qualifikation verweigert,
auf der anderen Seite aber offen darüber Nachdenkt,
den qualifizierungsunwilligen Arbeitslosen,
quasi als Belohnung dafür,
die Steuermilliarden,
in Form von ABM-Maßnahmen,
in den Arsch zu blasen???
Die Arbeitslosen die qualifizierungswillig sind,
stellen nicht das volkswirtschaftliche Problem dar,
weil diese durch die Weiterbildung und Qualifikation,
an der sie Interesse haben,
sehr schnell Arbeitgeber finden werden,
die bereit sind den entsprechenden Facharbeiterlohn,
resp. den gesetzlichen Mindestkompensationszahlungssatz zu zahlen.
Die Arbeitslosen die qualifizierungsunwillig sind,
stellen das volkswirtschaftliche Problem dar,
weil diese auch bei den entsprechenden Arbeitgebern,
nicht besonders engagiert und motiviert sein werden.
Es ist geradezu kriminell,
diesen qualifizierungsunwilligen Arbeitslosen,
mit Milliarden von Steuergeldern,
in Form von ABM-Maßnahmen,
auch noch das Geld in den Arsch zu blasen,
als Belohnung dafür,
daß sie qualifizierungsunwillig sind,
während die Jobcenter den Arbeitslosen,
die qualifizierungswillig sind,
die beantragte Weiterbildung und Qualifikation,
mit lächerlichen und fadenscheinigen Ausreden verweigern
und diese sogar dazu nötigen und erpressen will,
ihren Bildungsgutschein für Praktikas zu verwenden,
bei denen sich private Betriebsteilhaber
und private Betriebsbesitzer,
an der Ausbeutung der kostenlosen Arbeit des arbeitslosen Praktikanten,
bereichern und die eingesparten Gelder in ihre private Tasche stecken!
Das sind die Früchte der antidemokratischen,
räterepublikanisch-revisionistischen Agendaarbeitsgruppen!
Die Einzigen die davon etwas haben,
sind die private Betriebsteilhaber
und private Betriebsbesitzer.
Die Arbeitslosen werden dadurch massiv und nachhaltig geschädigt
und das Gemeinwesen hat auch nichts davon,
wenn die Arbeitslosen unqualifiziert bleiben
und durch die nicht existente Qualifikation,
auch nicht durch moderate Facharbeiterlöhne,
oder zumindest durch gesetzlichen Mindestkompensationszahlungssatz,
zum Bruttosozialprodukt beitragen.
Wenn die Kommunalen Träger
und die Arbeitsagenturen und Jobcenter offen darüber nachdenken,
die Steuermilliarden ausgerechnet den Arbeitslosen in den Arsch zu blasen,
die qualifizierungsunwillig sind,
anstatt die Arbeitslosen die qualifizierungswillig sind,
durch die Kostenübernahme, der beantragten Weiterbildung
und Qualifikation zu unterstützen,
dann ist hier eigentlich eine Verfassungsklage überfällig!!
Hier sollte der Bund den kommunalen Trägern,
das Geld, das sie offensichtlich zu viel haben,
durch eine Bundesgesetzgebung,
in Form eines Bundesbildungssubventionsgesetzes,
entziehen, bevor sie dieses, quasi Veruntreuen,
indem sie diese Steuermilliarden,
ausgerechnet den Arbeitslosen in den Arsch zu blasen,
die qualifizierungsunwillig sind!!
Von 100 Langzeitarbeitslosen,
erhalten vielleicht 25 eine solche ABM.
Die anderen 75 von 100 werden benachteiligt
und nur 25 erhalten eine solche ABM.
Wer garantiert denn das alle ALG2 Empfänger
und nicht willkürlich nur die überprivilegierten Günstlinge,
eine ABM-Maßnahme erhalten.
Der Grundsatz das gleiches Recht für alle gleich zu gelten hat,
ist ja seit den antidemokratischen Agendaarbeitsgruppen,
beweisbar und nachweisbar,
mit der Harz4 Gesetzgebung endfültig zu Grabe getragen wurden.
Seit den antidemokratischen,
räterepublikanisch-revisionistischen Agendaarbeitsgruppendebakel,
sind die Arbeitslosen, Land auf und Land ab einer Willkür
und Willfährlichkeit ausgeliefert,
von der weder die Allgemneinheit
und das Gemeinwesen und schon gar nicht die Arbeitslosen,
sondern einzig und alleine die privaten Betriebsteilhaber
und privaten Betriebsbesitzer etwas haben.
Hier hat man die Steuermilliarden nicht für ABM-Maßnahmen,
die Verfassungswidrig sein müssen, zum Fenster raus zu werfen,
sondern kontinuierliche gemeinnützige Tätigkeit ein zu führen
und ein Bundesbildungssubventionsgesetz,
hat die qualifizierungswilligen Arbeitslosen,
zu garantieren,sodaß es für die beantragten Weiterbildungsmöglichkeiten
und Qualifizierungen,
immer eine Finanzierungsmöglichkeit gibt.
http://expression38259.byto.de/bundesbildungssubventionsgesetz.html
daß man auf der einen Seite,
den qualifizierungswilligen Arbeitslosen,
die beantragte Weiterbildung
und Qualifikation verweigert,
auf der anderen Seite aber offen darüber Nachdenkt,
den qualifizierungsunwilligen Arbeitslosen,
quasi als Belohnung dafür,
die Steuermilliarden,
in Form von ABM-Maßnahmen,
in den Arsch zu blasen???
Die Arbeitslosen die qualifizierungswillig sind,
stellen nicht das volkswirtschaftliche Problem dar,
weil diese durch die Weiterbildung und Qualifikation,
an der sie Interesse haben,
sehr schnell Arbeitgeber finden werden,
die bereit sind den entsprechenden Facharbeiterlohn,
resp. den gesetzlichen Mindestkompensationszahlungssatz zu zahlen.
Die Arbeitslosen die qualifizierungsunwillig sind,
stellen das volkswirtschaftliche Problem dar,
weil diese auch bei den entsprechenden Arbeitgebern,
nicht besonders engagiert und motiviert sein werden.
Es ist geradezu kriminell,
diesen qualifizierungsunwilligen Arbeitslosen,
mit Milliarden von Steuergeldern,
in Form von ABM-Maßnahmen,
auch noch das Geld in den Arsch zu blasen,
als Belohnung dafür,
daß sie qualifizierungsunwillig sind,
während die Jobcenter den Arbeitslosen,
die qualifizierungswillig sind,
die beantragte Weiterbildung und Qualifikation,
mit lächerlichen und fadenscheinigen Ausreden verweigern
und diese sogar dazu nötigen und erpressen will,
ihren Bildungsgutschein für Praktikas zu verwenden,
bei denen sich private Betriebsteilhaber
und private Betriebsbesitzer,
an der Ausbeutung der kostenlosen Arbeit des arbeitslosen Praktikanten,
bereichern und die eingesparten Gelder in ihre private Tasche stecken!
Das sind die Früchte der antidemokratischen,
räterepublikanisch-revisionistischen Agendaarbeitsgruppen!
Die Einzigen die davon etwas haben,
sind die private Betriebsteilhaber
und private Betriebsbesitzer.
Die Arbeitslosen werden dadurch massiv und nachhaltig geschädigt
und das Gemeinwesen hat auch nichts davon,
wenn die Arbeitslosen unqualifiziert bleiben
und durch die nicht existente Qualifikation,
auch nicht durch moderate Facharbeiterlöhne,
oder zumindest durch gesetzlichen Mindestkompensationszahlungssatz,
zum Bruttosozialprodukt beitragen.
Wenn die Kommunalen Träger
und die Arbeitsagenturen und Jobcenter offen darüber nachdenken,
die Steuermilliarden ausgerechnet den Arbeitslosen in den Arsch zu blasen,
die qualifizierungsunwillig sind,
anstatt die Arbeitslosen die qualifizierungswillig sind,
durch die Kostenübernahme, der beantragten Weiterbildung
und Qualifikation zu unterstützen,
dann ist hier eigentlich eine Verfassungsklage überfällig!!
Hier sollte der Bund den kommunalen Trägern,
das Geld, das sie offensichtlich zu viel haben,
durch eine Bundesgesetzgebung,
in Form eines Bundesbildungssubventionsgesetzes,
entziehen, bevor sie dieses, quasi Veruntreuen,
indem sie diese Steuermilliarden,
ausgerechnet den Arbeitslosen in den Arsch zu blasen,
die qualifizierungsunwillig sind!!
Von 100 Langzeitarbeitslosen,
erhalten vielleicht 25 eine solche ABM.
Die anderen 75 von 100 werden benachteiligt
und nur 25 erhalten eine solche ABM.
Wer garantiert denn das alle ALG2 Empfänger
und nicht willkürlich nur die überprivilegierten Günstlinge,
eine ABM-Maßnahme erhalten.
Der Grundsatz das gleiches Recht für alle gleich zu gelten hat,
ist ja seit den antidemokratischen Agendaarbeitsgruppen,
beweisbar und nachweisbar,
mit der Harz4 Gesetzgebung endfültig zu Grabe getragen wurden.
Seit den antidemokratischen,
räterepublikanisch-revisionistischen Agendaarbeitsgruppendebakel,
sind die Arbeitslosen, Land auf und Land ab einer Willkür
und Willfährlichkeit ausgeliefert,
von der weder die Allgemneinheit
und das Gemeinwesen und schon gar nicht die Arbeitslosen,
sondern einzig und alleine die privaten Betriebsteilhaber
und privaten Betriebsbesitzer etwas haben.
Hier hat man die Steuermilliarden nicht für ABM-Maßnahmen,
die Verfassungswidrig sein müssen, zum Fenster raus zu werfen,
sondern kontinuierliche gemeinnützige Tätigkeit ein zu führen
und ein Bundesbildungssubventionsgesetz,
hat die qualifizierungswilligen Arbeitslosen,
zu garantieren,sodaß es für die beantragten Weiterbildungsmöglichkeiten
und Qualifizierungen,
immer eine Finanzierungsmöglichkeit gibt.
http://expression38259.byto.de/bundesbildungssubventionsgesetz.html
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