www.pinterest.de-stbauer38259
de.pinterest.com-stbauer38259-pins
instagram.com-stbauer38259
www.youtube.com
facebook.com-stbauer38259
twitter.com-stbauer38259
myspace.com-308731774
Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Dienstag, 4. Februar 2014

Steuermilliarden für ABM-Maßnahmen, anstatt für Weiterbildung und Qualifikation????

Es kann doch nicht sein,
daß man auf der einen Seite,
den qualifizierungswilligen Arbeitslosen,
die beantragte Weiterbildung
und Qualifikation verweigert,
auf der anderen Seite aber offen darüber Nachdenkt,
den qualifizierungsunwilligen Arbeitslosen,
quasi als Belohnung dafür,
die Steuermilliarden,
in Form von ABM-Maßnahmen,
in den Arsch zu  blasen???
Die Arbeitslosen die qualifizierungswillig sind,
stellen nicht das volkswirtschaftliche Problem dar,
weil diese durch die Weiterbildung und Qualifikation,
an der sie Interesse haben,
sehr schnell Arbeitgeber finden werden,
die bereit sind den entsprechenden Facharbeiterlohn,
resp. den gesetzlichen Mindestkompensationszahlungssatz zu zahlen.
Die Arbeitslosen die qualifizierungsunwillig sind,
stellen das volkswirtschaftliche Problem dar,
weil diese auch bei den entsprechenden Arbeitgebern,
nicht besonders engagiert und motiviert sein werden.
Es ist geradezu kriminell,
diesen qualifizierungsunwilligen Arbeitslosen,
mit Milliarden von Steuergeldern,
in Form von ABM-Maßnahmen,
auch noch das Geld in den Arsch zu blasen,
als Belohnung dafür,
daß sie qualifizierungsunwillig sind,
während die Jobcenter den Arbeitslosen,
die qualifizierungswillig sind,
die beantragte Weiterbildung und Qualifikation,
mit lächerlichen und fadenscheinigen Ausreden verweigern
und diese sogar dazu nötigen und erpressen will,
ihren Bildungsgutschein für Praktikas zu verwenden,
bei denen sich private Betriebsteilhaber
und private Betriebsbesitzer,
an der Ausbeutung der kostenlosen Arbeit des arbeitslosen Praktikanten,
bereichern und die eingesparten Gelder in ihre private Tasche stecken!
Das sind die Früchte der antidemokratischen,
räterepublikanisch-revisionistischen Agendaarbeitsgruppen!
Die Einzigen die davon etwas haben,
sind die private Betriebsteilhaber
und private Betriebsbesitzer.
Die Arbeitslosen werden dadurch massiv und nachhaltig geschädigt
und das Gemeinwesen hat auch nichts davon,
wenn die Arbeitslosen unqualifiziert bleiben
und durch die nicht existente Qualifikation,
auch nicht durch moderate Facharbeiterlöhne,
oder zumindest durch gesetzlichen Mindestkompensationszahlungssatz,
zum Bruttosozialprodukt beitragen.
Wenn die Kommunalen Träger
und die Arbeitsagenturen und Jobcenter offen darüber nachdenken,
die Steuermilliarden ausgerechnet den Arbeitslosen in den Arsch zu blasen,
die qualifizierungsunwillig sind,
anstatt die Arbeitslosen die qualifizierungswillig sind,
durch die Kostenübernahme, der beantragten Weiterbildung
und Qualifikation zu unterstützen,
dann ist hier eigentlich eine Verfassungsklage überfällig!!
Hier sollte der Bund den kommunalen Trägern,
das Geld, das sie offensichtlich zu viel haben,
durch eine Bundesgesetzgebung,
in Form eines Bundesbildungssubventionsgesetzes,
entziehen, bevor sie dieses, quasi Veruntreuen,
indem sie diese Steuermilliarden,
ausgerechnet den Arbeitslosen in den Arsch zu blasen,
die qualifizierungsunwillig sind!!
Von 100 Langzeitarbeitslosen,
erhalten vielleicht 25 eine solche ABM.
Die anderen 75 von 100 werden benachteiligt
und nur 25 erhalten eine solche ABM.
Wer garantiert denn das alle ALG2 Empfänger
und nicht willkürlich nur die überprivilegierten Günstlinge,
eine ABM-Maßnahme erhalten.
Der Grundsatz das gleiches Recht für alle gleich zu gelten hat,
ist ja seit den antidemokratischen Agendaarbeitsgruppen,
beweisbar und nachweisbar,
mit der Harz4 Gesetzgebung endfültig zu Grabe getragen wurden.
Seit den antidemokratischen,
räterepublikanisch-revisionistischen Agendaarbeitsgruppendebakel,
sind die Arbeitslosen, Land auf und Land ab einer Willkür
und Willfährlichkeit ausgeliefert,
von der weder die Allgemneinheit
und das Gemeinwesen und schon gar nicht die Arbeitslosen,
sondern einzig und alleine die privaten Betriebsteilhaber
und privaten Betriebsbesitzer etwas haben.
Hier hat man die Steuermilliarden nicht für ABM-Maßnahmen,
die Verfassungswidrig sein müssen, zum Fenster raus zu werfen,
sondern kontinuierliche gemeinnützige Tätigkeit ein zu führen
und ein Bundesbildungssubventionsgesetz,
hat die qualifizierungswilligen Arbeitslosen,
zu garantieren,sodaß es für die beantragten Weiterbildungsmöglichkeiten
und Qualifizierungen,
immer eine Finanzierungsmöglichkeit gibt.


http://expression38259.byto.de/bundesbildungssubventionsgesetz.html

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.