Ein vorläufiges Urteil,
zum Zwecke des Wahrheitsbeweis
durch Gerichtsurteil,
in dem Fall,
zum Zwecke des Wahrheitsbeweis
durch Gerichtsurteil,
in dem Fall,
daß die Strafverfolgungsbehörden,
den mutmaßlichen Täter,
der Veröffentlichungen im Internet
nicht ermitteln kann.
Durch Antrag auf Wahrheitsbeweis
durch Gerichtsurteil,
in der Rechtsantragsstelle
des jeweiligen Amtsgerichtes vor Ort,
muß der Bürger,
den mutmaßlichen Täter,
der Veröffentlichungen im Internet
nicht ermitteln kann.
Durch Antrag auf Wahrheitsbeweis
durch Gerichtsurteil,
in der Rechtsantragsstelle
des jeweiligen Amtsgerichtes vor Ort,
muß der Bürger,
nach dem er eine Anzeige erstattet hat
und die jeweilige Staatsanwaltschaft dies bestätigt hat,
mit der jeweiligem Geschäftsnummer der Staatsanwaltschaft,
das Recht auf Wahrheitsbeweis
durch (vorläufiges)Gerichtsurteil haben,
daß die Justiz, auch ohne,
das der mutmaßliche Täter
und die jeweilige Staatsanwaltschaft dies bestätigt hat,
mit der jeweiligem Geschäftsnummer der Staatsanwaltschaft,
das Recht auf Wahrheitsbeweis
durch (vorläufiges)Gerichtsurteil haben,
daß die Justiz, auch ohne,
das der mutmaßliche Täter
überführt werden kann,
für den Fall das genug Beweismittel,
Nachweismöglichkeiten
und/oder Zeugenaussagen,
und/oder Zeugenaussagen,
vorliegen,
dem Bundesbürger zubilligen muß.
Der Bürger hat in einer Vorverhandlung,
die Nachweismöglichkeiten
und die Beweismittel,
oder auch Zeugenaussagen,
der jeweiligen Amtsrichterin
dem jeweiligem Amtsrichter, vorzulegen,
damit dann, nach dieser Vorverhandlung,
durch das Amtsgericht entscheiden werden kann,
ob die Beweismittel, Nachweismittel
und Zeugenaussagen ausreichend sind,
damit es zu einer Hauptverhandlung kommen kann,
auch ohne,
daß die Strafverfolgungsbehörden,
den mutmaßlichen Täter überführen können,
damit der Bürger dann,
wenn er in der Hauptverhandlung,
durch Wahrheitsbeweis
durch vorläufiges Gerichtsurteil,
zu seinem Recht gekommen ist,
mit diesem Wahrheitsbeweis
durch vorläufiges Gerichtsurteil,
bei den Internetdienstanbietern,
das Verbreiten und Veröffentlichen der Unwahrheit,
zum jeweiligen Bundesbürger,
durch das Berufen auf diesen Wahrheitsbeweis
durch vorläufiges Gerichtsurteil,
untersagen kann.
die Nachweismöglichkeiten
und die Beweismittel,
oder auch Zeugenaussagen,
der jeweiligen Amtsrichterin
dem jeweiligem Amtsrichter, vorzulegen,
damit dann, nach dieser Vorverhandlung,
durch das Amtsgericht entscheiden werden kann,
ob die Beweismittel, Nachweismittel
und Zeugenaussagen ausreichend sind,
damit es zu einer Hauptverhandlung kommen kann,
auch ohne,
daß die Strafverfolgungsbehörden,
den mutmaßlichen Täter überführen können,
damit der Bürger dann,
wenn er in der Hauptverhandlung,
durch Wahrheitsbeweis
durch vorläufiges Gerichtsurteil,
zu seinem Recht gekommen ist,
mit diesem Wahrheitsbeweis
durch vorläufiges Gerichtsurteil,
bei den Internetdienstanbietern,
das Verbreiten und Veröffentlichen der Unwahrheit,
zum jeweiligen Bundesbürger,
durch das Berufen auf diesen Wahrheitsbeweis
durch vorläufiges Gerichtsurteil,
untersagen kann.
Hier findet keine Verurteilung
eines mutmaßlichen Täters statt,
eines mutmaßlichen Täters statt,
der nicht ermittelt werden kann,
sondern hier wird dem Bürger
die rechtstaatlich einwandfreie Möglichkeit zugebilligt,
sich durch diesen Wahrheitsbeweis,
durch dieses vorläufige Gerichtsurteil,
gegen eine falsche Darstellung der Person
und damit gegen die Verletzung
der Persönlichkeitsrechte,
rechtstaatlich einwandfrei zur Wehr zu setzen!
Nur durch ein derartiges Prozedere,
kann man auf der einen Seite
dem verfassungsmäßig garantiertem Recht
auf freie Meinungsäußerung
auf der einen Seite gerecht werden
und dem Recht,
nicht falsch dargestellt zu werden,
auf der anderen Seite!
Alles andere ist ein Angriff
auf die verfassungsmäßig garantierten Bürger-,
Menschen- und Freiheitsrechte!
Wahrheitsfindung muß ein
Menschen-,Bürger-
und Freiheitsrecht sein!!!
Keine Menschenrechtsverletzung,
keine Bürgerrechtsverletzung,
und keine Freiheitsrechtsverletzung
kann mit der Ausrede der "Wahrheitsfindung",
legitimiert und gerechtfertigt werden!!!!
Die freie Meinungsäußerung,
zur Wahrung der Interessen,
seitenweise im Internet,
Namen, Personen, Fakten
und Tatsachen,
von Jedermann,
für Jedermann,
über Jedermann.
Viva la libertad!!
No paseran!!!
Nichts wird vergessen!!!
Nehmt eure Freiheitsrechte wahr,
solange ihr noch welche habt!!!
Mit allem was Recht und Gesetz hergibt!
Alle Rechtsansprüche maximalst
und weitestgehend ausschöpfen!
Nichts scheut das Ungeziefer(außer den Beamten!) mehr,
als das Licht der Öffentlichkeit!!!
Asozial sind hier definitiv,
einzig und allein,Täter,
die anderen den Mund verbieten wollen!!
Keinen Fußbreit den Faschisten,Rassisten
und Linkstotalitaristen!!
All set to go!!!
kann man auf der einen Seite
dem verfassungsmäßig garantiertem Recht
auf freie Meinungsäußerung
auf der einen Seite gerecht werden
und dem Recht,
nicht falsch dargestellt zu werden,
auf der anderen Seite!
Alles andere ist ein Angriff
auf die verfassungsmäßig garantierten Bürger-,
Menschen- und Freiheitsrechte!
Wahrheitsfindung muß ein
Menschen-,Bürger-
und Freiheitsrecht sein!!!
Keine Menschenrechtsverletzung,
keine Bürgerrechtsverletzung,
und keine Freiheitsrechtsverletzung
kann mit der Ausrede der "Wahrheitsfindung",
legitimiert und gerechtfertigt werden!!!!
Die freie Meinungsäußerung,
zur Wahrung der Interessen,
seitenweise im Internet,
Namen, Personen, Fakten
und Tatsachen,
von Jedermann,
für Jedermann,
über Jedermann.
Viva la libertad!!
No paseran!!!
Nichts wird vergessen!!!
Nehmt eure Freiheitsrechte wahr,
solange ihr noch welche habt!!!
Mit allem was Recht und Gesetz hergibt!
Alle Rechtsansprüche maximalst
und weitestgehend ausschöpfen!
Nichts scheut das Ungeziefer(außer den Beamten!) mehr,
als das Licht der Öffentlichkeit!!!
Asozial sind hier definitiv,
einzig und allein,Täter,
die anderen den Mund verbieten wollen!!
Keinen Fußbreit den Faschisten,Rassisten
und Linkstotalitaristen!!
All set to go!!!
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