Die Funktionsmigration,
hat man,
am Besten europaweit,
als Verfassungswidrig darzustellen.
Stattdessen hat man,
aus dem Grundsatz,
der "internationalen Solidarität",
heraus,
von der Unschuldsvermutung auszugehen
und ersteinmal davon auszugehen,
daß der Asylantrag,
bis innerhalb einer fünf Jahresfrist,
das Gegenteil bewiesen ist.
Manb hat über ein europaweites Asylgesetz,
klar zu umreißen,
wann ein Antragssteller asylberechtigt ist
und wann nicht,
sodaß nicht von den gewählten Delegierten,
immer wieder aufs Neue,
darüber entschieden werden muß,
aus welchem Einzugsgebiet,
wieviel über welchen Zeitraum hinweg,
asylberechtigt sind!
Man hat,
wenn man Fachkräfte braucht,
diese,
durch ein Gesetz zur Bildungssubvention,
am Besten europaweit,
hier vor Ort auszubilden
und nicht Fachkräfte,
aus dem nichteuropäischem Ausland,
in Form dieser,
verfassungswidrigen Funktionsmigration,
anzuwerben!
Durch ein Gesetz zur Bildungssubvention,
wird es 3-4-5 Mal mehr,
Bildungsveranstalter
und damit auch 3-4-5 Mal mehr,
Arbeitsplätze bei den Bildungsveranstaltern geben.
Jeder Euro der in die Bildungssubvention hineingesteckt wird,
ist also allein schon durch die Arbeoitsplätze,
die im Bildungswesen geschaffen werden,
kein verlorenens Geld!!
Wenn Steuermilliarden,
unter dem Vorwand,
angeblich
"Arbeitsplätze schaffen"
zu wollen,
in die Mittel-
und die Oberschicht,
hinein-subventioniert werden,
die dann nicht durch die Unterschicht fließen,
sondern direkt
und ohne Umwege,
in irgendein Ausland verschleppt werden,
stört sich da ja auch niemand daran!!!
Subvention,
die nicht durch die Unterschicht fließt,
bei der die Unterschicht außen vor bleibt,
ist auch im volkswirtschaftlichem Sinne
und nicht nur im strafrechtlichem Sinne,
nichts als Kriminell!!!
Einen Menschen auf seine Funtion zu reduzieren,
ist entwürdigend
und die Würde des Menschen ist unantastbar(!!!)
und damit ist die Funktionsmigration verfassungswidrig!!!
Die Migration hat eurpopaweit in Zukunft,
zu 75,80,85%,
oder mehr,
einzig,
durch eine Staatsbürgerschaft,
durch Asylantrag stattzufinden
und nicht durch Funktionsmigration!
Nachdem die sozialen Sicherungssysteme,
europaweit vereinheitlicht wurden sind
und die öffentlichen Haushalte,
europaweit,
in die Pflicht genommen werden,
auch den regulär,
anfallenden Bedarf,
der öffentlichen Haushalte,
eingetragenen Vereine
und karitativen Organisationen,
der vom Grad,
der verantwortlichen Tätigkeit her,
in Frage kommt,
durch eine 120 Stunden/Monat Auflage,
für die ALG2-Empfänger,
die am Längsten
arbeitslos sind,
zu decken,
haben die öffentlichen Haushalte,
europaweit,
auch wesentlich mehr,
finanzielle Freiräume
und Möglichkeiten!
Alle kommunalen Träger,
die weniger als sagen wir,
10% Arbeitslose haben,
bekommen die neuen Staatsbürger zugewiesen.
Es wird ein bißchen dauern,
bis alle kommunalen Träger,
europaweit,
mehr als 10% Arbeotslose haben!
danach kann man den Prozentsatz dann,
auf 11%,12%,13%,usw.,
für alle geleich,
erhöhen!
Der neue Staatsbürger bekommt
einen kommunalen Träger zugeordnet,
der weniger als,
sagen wir,
10% Arbeitslose hat,
in dessen Einzugsgebiet er,
über diese fünf Jahresfrist hinweg,
wohnen bleiben muß.
Er/Sie wird von Anfang an,
mit allen Rechten und Pflichten,
die alle anderen,
"Eingeborenen" auch haben,
voll integriert!
Ist also nicht nur Nutznießer,
der vorläufige Staatsbürgerschaft(unter Vorbehalt),
durch Asylantrag,
aufgrund Unschuldsvermutung,
sondern dadurch auch,
der Bildungssubvention!
Wird innerhalb dieser fünf Jahre,
nicht nachgewiesen,
daß er falsche Angaben gemacht hat,
wird die vorläufige Staatsbürgerschaft(unter Vorbehalt),
in eine unanfechtbare Staatsangehörigkeit umgewandelt
und er kann,
wie jeder Andere auch,
seinen Wohnsitz frei wählen.
Der Bedarf an Fachkräften,
darf nicht durch verfassungswidrige Funktionsmigration,
gedeckt werden,
sondern muß durch Rechtsansprüche,
die insbesondere den arbeitslosen Bürgern,
europaweit,
zugebilligt werden müssen,
auf Kostenübernahme,
für Weiterbildung
und Qualifikation,
durch den Staat,
gedeckt werden!!!