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Wenn man bei den Tafeln,
Lebensmittel bekommt,
wenn man ALG2-,
oder Sozialhilfeempfänger ist,
warum kann man denn
dann nicht auch
den Bildungshunger
und den Wissensdurst
derjenigen,
die sich
die Weiterbildung
und Qualifizierung
bei den
regulären Bildungsveranstaltern,
aus ihren eigenen Mitteln,
dem Regelsatz,
im Falle des ALG2-Bezugs,
nicht leisten können,
mit Hilfe
von ähnlichen
Organisationen,
wie zum Beispiel
eine Art von:
eine Art von:
"Beschäftigungsförderungs-
und Qualifizierungsvereine"
im Einzugsgebiet
der kommunalen Träger,
der zum Einen,
zur Zielsetzung hat,
Planstellen,
in Fachabteilungen
und Projektgruppen,
für die
120 Stundenauflage,
gemeinnützige Tätiglkeit
zu schaffen
und zum Anderen,
den Arbeitslosen
und Sozialhilfeempfängern,
die ja
zum Beispiel,
daheraus
ja auch
die Tafelberechtigung,
zugesprochen bekommen,
Qualifizierung
und Bildung,
zum Selbstkostenpreis,
anzubieten.
Schulungsräumlichkeiten,
die durch
den jeweiligen Verein,
im Einzugsgebiet
des kommunalen Trägers,
zu günstigen Tarifen,
angeboten werden
und Dozenten,
die gegen
ehrenamtliche Mehraufwandsentschädigung,
den Weiterbildungs-
und Qualifizerungswilligen,
ALG2-
und Sozialhilfeempfängern,
die sich die Kurse
zum Beispiel,
bei den Volkshochschulen
nicht leisten können,
zum möglichst
günstigsten Selbstkostenpreis
an bieten.
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