Im Internet
habe ich gelesen,
daß unter anderem auch,
kalkverseuchtes Trinkwasser,
für die Aluminiumienlagerung
im menschlichem Körpergewebe,
verantwortlich sein soll.
als eine
erwiesene Tatsache gilt,
müßten dann nicht
die ALG2-Empfänger,
die in
einem Einzugsgebiet leben,
in dem
die Bevölkerung
mit kalkverseuchtem Trinkwasser
konfrontiert wird,
weil sie ja
das Wasser
aus der Trinkwasserleitung
nicht trinken können,
an Regelsatz erhalten,
aufrgrund der Tatsache,
daß sie ihren Trinkwasserbedarf
nicht aus
der Trinkwasserleitung
decken können,
sondern eine
nicht unerhebliche Mehrbelastung
von mindestens 15,-€ mehr,
pro Monat haben,
weil sie
den Trinkwasserbedarf
aus dem Supermarkt
decken müssen,
weil sie
ansonsten Gefahr laufen,
bei regelmäßigem Genuß,
von kalkverseuchtem Trinkwasser,
Folgeschäden
davon zu tragen???
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