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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Dienstag, 15. September 2015

Das EU-Asylrecht, die Solidarität mit Flüchtlingen und die 120 Stundenauflage für ALG2-Empfänger!!!

Man hat 
unter dem Überbau
 in Brüssel
 alle Belange
 die die Basis
 der Gesellschaftspyramide betreffen,
zum Beispiel,
  die Absicherung,
im Falle 
der Arbeitsloisgkeit, 
medizinische Grund- 
und Mindestversogung, 
Rente, 
Rechtsansprüche auf Kostenübernahme 
für Weiterbildung 
und Qualifikation, 
usw., usw.,usw.,
 zu vereinheitlichen,
um zumindest
 für die Basis 
der Gesellschaftspyramide
 gleichgute Lebensverhältnisse 
in allen 
europäischen Ländern,
durch die
 sich daraus legitimierende 
zweckgebundenen Konsolidierung,
in die Basis
der Gesellschaftspyramide hienein,
 zu garantieren!!!
Daraus legitimiert sich 
eine 
einheitliche europäische 
Staatsbürgerschaft,
für alle Europäer
und ein vereinheitlichen des Asyl-
und Migrationsrecht!
In dem Asylrecht 
muß aufgelistet werden,
welche Lebenssituation 
vorhanden sein muß,
damit sich 
das kollektive Bewußtsein,
aus dem heraus
sich der Überbau
ja einzig
und allein legitimiert,
solidarisch erklären kann
und Asyl gewährt!!
Hierzu muß 
auch gehören,
daß es ausreichend 
sein muß,
das der Antragsteller 
kein uneingeschränktes 
normales Leben 
führen kann,
egal ob
 in seinem Heimatland 
oder in Flüchtlingslagern,
in die er/sie
 sich bereits 
geflüchtet hat!
Das der Antragsteller
 keine Möglichkeit hat,
wie jeder andere auch 
ein uneingeschränktes Leben 
führen zu können,
sich entfalten zu können
 etwas aus sich
 machen zu können,
sich weiterbilden 
und qualifizieren 
zu können
 muß hier 
schon ausreichen!
Eagl ob in Flüchtlingslagern,
oder aufgrund
 von Diskriminierung
 in ihren Heimatländern,
darf da keine 
Rolle spielen!!!
 Wenn die öffentlichen Haushalte,
die Gemeinden
 und die Städte,
dem jeweiligen Übernbau
 melden wieviele Flüchtlinge 
sie kurzfristig und langfristig
 aufnehmen können,
weil sie die arbeitslosen 
ALG2-Empfänger,
die zu denen gehören,
die am längsten arbeitslos sind
und in Folge dessen 
in der 120 Stundenauflage sind,
 unter Anderem auch,
zum Zwecke 
der Flüchtlingshilfe 
hat der Überbau
 in Berlin,
oder gar in Brüssel
 in kurzer Zeit,
die Übersicht darüber
was an Kapazitäten 
zur Verfügung steht!! 
Wenn man bedenkt
 wieviele Arbeitslose
die keine reguläre Arbeit 
in einem regulärem
Betrieb haben,
eingebunden werden könnten
 nichtnur 
in Extremfällen,
wie der 
akut notwendigen Flüchtliongshilfe,
sondern auch generell,
um den Bedarf 
 der öffentlichen Haushalte,
eingetragenen Vereine 
und karritativen Organisationen,
 der vom Grad
 der verantwortlichen Tätigkeit 
für die kontinuierliche 
 gemeinnützige Tätigkeit 
in Frage kommt,
zu decken!!!

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