Mit Hilfe
des Überbaus
in Brüssel
hat man,
europaweit vereinheitlicht,
sowohl den öffentlichen-,
alsauch den gewerblichen-,
privaten Haushalten,
den Rechtsanspruch
darauf zu gewähren,
in Eigenleistung
erzeugten Strom,
ins Stromnetz
einspeisen zu können,
um den Eigenbedarf,
durch den
in Eigenleistung
produzierten Strom,
bis hin zur,
kompletten Kompensation,
kompensieren zu können.
Sodaß neben dem
schon existentemVerbrauchszähler
auch ein Zähler
über die Kilowattstunden
die eingespeißt
wurden sind
existend sein muß,
damit nur
der Differenzbetrag
gezahlt werden muß.
Hier haben dann
die Haushalte
wesentlich mehr Möglichkeiten,
die alternativen Stromerzeugungsmöglichkeiten
die ihnen
zur Verfügung
stehen würden
und die
sie dann auch
nutzen würden,
wenn sie denn
die Möglichkeit hätten,
zur Kompensation
des Eigenbedarfs
einspeisen zu können,
auch effizient
und effektiv
nutzen zu können.
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