Das Lied vom Klassenfeind |
Arbeitsmarkt im Überblick Salzgitter
Man kann nicht
allen ernstes den
9 von 10 Arbeitslosen,
die die gemeldete
Stelle nicht
erhalten haben,
einen Vorwurf
dafür machen,
daß nicht mehr
Arbeit da ist!
Auf 10 Arbeitslose
kommt eine
gemeldete Arbeitsstelle!!!
Der faktische Aussenhandelsüberschuß
Man kann nicht
allen ernstes den
9 von 10 Arbeitslosen,
die die gemeldete
Stelle nicht
erhalten haben,
einen Vorwurf
dafür machen,
daß nicht mehr
Arbeit da ist!
Auf 10 Arbeitslose
kommt eine
gemeldete Arbeitsstelle!!!
Der faktische Aussenhandelsüberschuß
müßte eine Investition
in die Basis
der Gesellschaft
notwendig machen.
Das vorsätzliche, mutwillige
und systematische Ausgrenzen
der Basis
der Gesellschaft,
aus den Wirtschaftskreisläufen,
wider besseren Wissens,
Die Trennung von
Ministerium Forschung
und Entwicklung
von Ministerium
Qualifikation und Bildung
würde nicht nur
dafür Sorge tragen,
daß die Entwicklungen,
die mit Steuergeldern,
finanziert wurden sind,
strickt getrennt
werden würde,
von dem was
in den Entwicklungsabteilungen
der Konzerne
entwickelt wurde,
sondern es würde
auch sicher gestellt,
daß die Summe
an Steuermitteln,
die angemessen ist,
auch wirklich
in die Basis
der Gesellschaft
investiert werden wird.
auch wirklich
in die Basis
der Gesellschaft
investiert werden wird.
In anbetracht
der Tatsache,
daß die Masse
der Wahlberchtigten
nicht in
eine Universität,
oder zu einer
Hochschule gehen,
oder gegangen sind,
sondern spätestens,
wenn sie
in Arbeitslosigkeit
geraten sind,
das Recht,
per Bundesbildungssubventionsgesetz,
haben müssen,
auf die Möglichkeit,
sich Qualifizieren
und Weiterbilden
zu können,
in der Zeit
in der man
keine reguläre Arbeit
in einem
regulärem Betrieb findet.
Das gleiche Quantum
für alle gleich,
legitimiert einzig
und allein,
das diejenigen
höheren Pensum,
aus diesem
gleichen Quantum
mehr heraus holen,
soll heißen,
mehr aus sich
machen können!!!
Wer zum Beispiel
in den letzten,
sagen wir mal
zwei Jahren,
aus den Bundesmitteln
für Qualifikation
und Bildung
nichts erhalten hat,
muß vom
ersten Tag
des ALG2 Bezugs
an die Kostenübernahme
von zertifizierter
Qualifikation zustehen,
ohne das
aus dem Jobcenter
vor Ort irgendjemand
die Möglichkeit
hat dazwischen drin
rumpfuschen zu können,
dies in Abrede
stellen zu können,
oder dies
in irgendeiner
anderen Art
und Weise
unterbinden zu können,
das der
ALG2 Empfänger
frei und selbstbestímmt,
wählen kann
bei welchem Bildungsveranstalter
er welche Weiterbildung
anstreben will.
Man hat
den Bedarf
an Fachkräften
nicht in Form
einer asozialen Funktionsmigration
zu kompensieren,
ob man damals
als sog. Gastarbeiter,
oder das Unwort
schlecht hin
"Computerinder" importiert hatte,
es ist schlichtweg
entwürdigend einen Menschen
auf seine
mögliche Funktion,
oder mögliche Leistung
zu reduzieren!!!
Das hat man
als verfassungswidrig
kategorisch zu unterbinden!!!
Den Bedarf
an Migration
aufgrund zum Beispiel
geburtenschwacher Jahrgänge
hat man einzig
durch eine Vergabe
an Staatsbürgerschaften
an diejenigen
zu vergeben,
die Asylantrag
gestellt haben!
Fachkräfte die gebraucht
werden hat man
vor Ort,
aus dem Pool
der Arbeitslosen
zu rekrutieren,
nachdem sie sich
mit Hilfe
des Bundesbildungssubventionsgesetzt,
mit dem auch
auf diesem Weg
millionen von Arbeitsplätzen
im Bildungswesen
geschaffen werden,
so lange
Qualifiziert haben,
bis sie entweder
einen Arbeitgeber
gefunden haben,
oder sich
das Fundament
für den Wechsel
ins Bafög
geschaffen haben!
Auch sollte
in dem Bundesbildungssubventionsgesetz
alternative Finanzierungsmöglichkeiten,
für diejenigen,
die das Quantum
aus den Bundesmitteln
ausgeschöpft haben,
garantiert werden,
sodaß sie selbst
wenn sie schon
zwei Jahren
eine zertifizierte Qualifikation
durchlaufen haben,
noch alternative Möglichkeiten
ausschöpfen können,
für den Fall
das sich noch
kein Arbeitgeber findet,
oder für den
Wechsel ins Bafög,
die dafür nötige
Selbstsicherheit noch nicht
geschaffen wurden ist.
Denkbar wäre hier
der Rechtsanapruch
auf eine Mischfinanzierung
aus dem Vermittlungsbudget,
für die ALG2-Empfänger,
die z.B. in
einem festgesetztem Zeitrahmen,
asu dem Vermittlungsbudget
keine Mischfinanzierung
erhalten haben,
so daß aus einem
fachbezogen agierendem
Fallmanagement heraus,
zum Beispiel
eine unmittelbare
und direkte Vermittlung
in fachrelevante Betriebe
im Tagespendelbereich,
um zum Beispiel,
einen, durch das
Bundesbildungssubventionsgesetz
im Zuge der
im Neben-
und Zuverdienstmöglichkeit
erwirtschaften zu können.
Die 80%
die normalerweise
ab der
100€ Freigrenze,
vom Regelsatz abgezogen
werden würden,
sollten dann Zweckgebunden,
in einem Treuhandkonto
verwaltet werden,
bis die
bis die
festgsetzte Summe
erwirtschaftet wurden ist
und die anvisierte
Weiterbildung in Angriff
genommen werden kann.
Damit sich
fachrelevante Betriebe
bereit dazu erklären,
für den Fall
das die Auftragslage
das hergibt,
müßte der gesetzliche
Mindestkompensationszahlungssatz,
für die
abgeleistete Stunde
ausreichend sein.
Eine weitere Alternative,
die im Bundesbildungssubventiosngesetz
garantiert werden sollte,
für diejenigen,
die daran
ein Interesse haben,
sollte eine Bürgschaftsregelung
für einen
Bildungskredit sein,
bei der
der kommunale Träger,
der kreditgebendem Bank
gegenüber als Bürge
für einen
Bildungskredit fungiert.
Zur Absicherung
für den
kommunalen Träger
unterzeichnet der
ALG2-Empfänger,
der diese Möglichkeit
in Anspruch
nehmen will,
eine Abtretungserklärung
von 10%
vom Regelsatz,
für den Fall,
daß es zu
einem Zahlungsausfall
gegenüber der
kreditgebenden Bank
kommen würde.
Parallel zu
den Möglichkeiten,
die dem
ALG2-Empfänger
aus dem
Bundesbildungssubventionsgesetz garantiert
werden würden,
müßte auch
ein Rechtsanspruch
auf freiwillige,
kontinuierliche gemeinnützige Tätigkeit,
bis zu 120 Stunden/Monat,
zugebilligt werden.
Desweiteren wäre es
auch sinnvoll,
wenn sich
im Einzugsgebiet
des jeweiligem
kommunalem Träger
eine Art
Beschäftigungsförderungs
und Qualifizierungsverein
gründen würde
um die Zielsetzung
zum Einen
zu verwiurklichen
Planstellen für die
gemeinnützioge Tätigkeit
zu schaffen
und zum Anderen
parallel zu den
schon existenten
Qualifizierungs- und Weiterbildngsmöglichkeiten,
Qualifikation und Weiterbildung
zum Selbstkostenpreis
an zu bieten.
erwirtschaftet wurden ist
und die anvisierte
Weiterbildung in Angriff
genommen werden kann.
Damit sich
fachrelevante Betriebe
bereit dazu erklären,
für den Fall
das die Auftragslage
das hergibt,
müßte der gesetzliche
Mindestkompensationszahlungssatz,
für die
abgeleistete Stunde
ausreichend sein.
Eine weitere Alternative,
die im Bundesbildungssubventiosngesetz
garantiert werden sollte,
für diejenigen,
die daran
ein Interesse haben,
sollte eine Bürgschaftsregelung
für einen
Bildungskredit sein,
bei der
der kommunale Träger,
der kreditgebendem Bank
gegenüber als Bürge
für einen
Bildungskredit fungiert.
Zur Absicherung
für den
kommunalen Träger
unterzeichnet der
ALG2-Empfänger,
der diese Möglichkeit
in Anspruch
nehmen will,
eine Abtretungserklärung
von 10%
vom Regelsatz,
für den Fall,
daß es zu
einem Zahlungsausfall
gegenüber der
kreditgebenden Bank
kommen würde.
Parallel zu
den Möglichkeiten,
die dem
ALG2-Empfänger
aus dem
Bundesbildungssubventionsgesetz garantiert
werden würden,
müßte auch
ein Rechtsanspruch
auf freiwillige,
kontinuierliche gemeinnützige Tätigkeit,
bis zu 120 Stunden/Monat,
zugebilligt werden.
Desweiteren wäre es
auch sinnvoll,
wenn sich
im Einzugsgebiet
des jeweiligem
kommunalem Träger
eine Art
Beschäftigungsförderungs
und Qualifizierungsverein
gründen würde
um die Zielsetzung
zum Einen
zu verwiurklichen
Planstellen für die
gemeinnützioge Tätigkeit
zu schaffen
und zum Anderen
parallel zu den
schon existenten
Qualifizierungs- und Weiterbildngsmöglichkeiten,
Qualifikation und Weiterbildung
zum Selbstkostenpreis
an zu bieten.
Im Ausschlußverfahren
ist in dem Augenblick,
wo die Arbeitslosen,
was Weiterbildung
und Qualifikation angeht,
aus dem Vollen
schöpfen können,
sicher gestellt,
daß es daran
nicht leigen kann!
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