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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Montag, 20. Juni 2016

Die gelbe Qualifikation für ALG2 Empfänger im Status Quo, der Aussenhandelsüberschuß, das Bundesbildungssubventionsgesetz und Millionen von Arbeitsplätze mehr im Bildungswesen!

Das Lied vom Klassenfeind
Arbeitsmarkt im Überblick Salzgitter
 Man kann nicht
allen ernstes den
9 von 10 Arbeitslosen,
die die gemeldete
 Stelle nicht
erhalten haben,
einen Vorwurf
dafür machen,
daß nicht mehr
Arbeit da ist!
Auf 10 Arbeitslose
kommt eine
gemeldete Arbeitsstelle!!!
Der faktische Aussenhandelsüberschuß 
müßte eine Investition
 in die Basis 
der Gesellschaft 
notwendig machen. 
Das vorsätzliche, mutwillige 
und systematische Ausgrenzen
 der Basis 
der Gesellschaft,
aus den Wirtschaftskreisläufen,
wider besseren Wissens,
hat man zu unterbinden.
  Die Trennung von 
Ministerium Forschung 
und Entwicklung 
von Ministerium 
Qualifikation und Bildung
würde nicht nur 
dafür Sorge tragen,
daß die Entwicklungen,
die mit Steuergeldern,
finanziert wurden sind,
strickt getrennt 
werden würde,
von dem was 
in den Entwicklungsabteilungen 
der Konzerne 
entwickelt wurde, 
sondern es würde 
auch sicher gestellt,
daß die Summe 
an Steuermitteln,
die angemessen ist,
auch wirklich
 in die Basis
 der Gesellschaft
 investiert werden wird.
In anbetracht 
der Tatsache,
daß die Masse 
der Wahlberchtigten 
nicht in 
eine Universität,
oder zu einer 
Hochschule gehen,
oder gegangen sind,
sondern spätestens,
wenn sie 
in Arbeitslosigkeit 
geraten sind,
das Recht,
per Bundesbildungssubventionsgesetz, 
haben müssen,
auf die Möglichkeit,
sich Qualifizieren  
und Weiterbilden
zu können,
in der Zeit 
in der man 
keine reguläre Arbeit 
in einem 
regulärem Betrieb findet.
Das gleiche Quantum 
für alle gleich,
legitimiert einzig 
und allein,
das diejenigen 
mit dem 
höheren Pensum,
aus diesem 
gleichen Quantum
 mehr heraus holen,
soll heißen,
 mehr aus sich
 machen können!!! 
Wer zum Beispiel 
in den letzten,
sagen wir mal
 zwei Jahren,
aus den Bundesmitteln 
für Qualifikation 
und Bildung 
nichts erhalten hat,
muß vom
 ersten Tag
 des ALG2 Bezugs
 an die Kostenübernahme
 von zertifizierter 
Qualifikation zustehen,
ohne das 
aus dem Jobcenter
 vor Ort irgendjemand
 die Möglichkeit 
hat dazwischen drin
 rumpfuschen zu können,
 dies in Abrede 
stellen zu können,
 oder dies 
in irgendeiner
 anderen Art
 und Weise 
unterbinden zu können,
 das der 
ALG2 Empfänger 
frei und selbstbestímmt,
wählen kann 
bei welchem Bildungsveranstalter
 er welche Weiterbildung
 anstreben will.  
Man hat 
den Bedarf
 an Fachkräften
 nicht in Form 
einer asozialen Funktionsmigration
 zu kompensieren,
ob man damals 
als sog. Gastarbeiter,
Italiener, Türken 
oder das Unwort
 schlecht hin 
"Computerinder" importiert hatte,
 es ist schlichtweg 
entwürdigend einen Menschen 
auf seine 
mögliche Funktion, 
oder mögliche Leistung 
zu reduzieren!!! 
Das hat man 
als verfassungswidrig 
kategorisch zu unterbinden!!!
Den Bedarf 
an Migration 
aufgrund zum Beispiel
 geburtenschwacher Jahrgänge 
hat man einzig 
durch eine Vergabe 
an Staatsbürgerschaften
an diejenigen 
zu vergeben,
die Asylantrag 
gestellt haben!
Fachkräfte die gebraucht 
werden hat man
 vor Ort,
aus dem Pool 
der Arbeitslosen 
 zu rekrutieren,
nachdem sie sich
 mit Hilfe 
des Bundesbildungssubventionsgesetzt,
mit dem auch
 auf diesem Weg
 millionen von Arbeitsplätzen
 im Bildungswesen
 geschaffen werden,
 so lange 
Qualifiziert haben, 
bis sie entweder
 einen Arbeitgeber
 gefunden haben, 
oder sich 
das Fundament 
für den Wechsel 
ins Bafög 
geschaffen haben!
Auch sollte 
in dem Bundesbildungssubventionsgesetz  
alternative Finanzierungsmöglichkeiten,
für diejenigen,
die das Quantum 
aus den Bundesmitteln 
ausgeschöpft haben,
garantiert werden,
sodaß sie selbst 
wenn sie schon 
in den letzetn 
zwei Jahren 
eine zertifizierte Qualifikation 
durchlaufen haben, 
noch alternative Möglichkeiten 
ausschöpfen können,
für den Fall 
das sich noch 
kein Arbeitgeber findet,
oder für den 
Wechsel ins Bafög, 
die dafür nötige
 Selbstsicherheit noch nicht 
geschaffen wurden ist.
Denkbar wäre hier
der Rechtsanapruch 
auf eine Mischfinanzierung
aus dem Vermittlungsbudget,
für die ALG2-Empfänger,
die z.B. in 
einem festgesetztem Zeitrahmen,
asu dem Vermittlungsbudget 
keine Mischfinanzierung 
erhalten haben,
 so daß aus einem 
fachbezogen agierendem 
Fallmanagement heraus,
 zum Beispiel 
eine unmittelbare 
und direkte Vermittlung
 in fachrelevante Betriebe
 im Tagespendelbereich,
um zum Beispiel, 
einen, durch das 
Bundesbildungssubventionsgesetz 
festgesetzten Eigenenanteil,
 im Zuge der
 im Neben- 
und Zuverdienstmöglichkeit  
erwirtschaften zu können.
Die 80% 
die normalerweise  
ab der 
100€ Freigrenze,
vom Regelsatz abgezogen 
werden würden,
sollten dann Zweckgebunden,
in einem Treuhandkonto 
verwaltet werden,
bis die
festgsetzte Summe
erwirtschaftet wurden ist
und die anvisierte
Weiterbildung in Angriff
 genommen werden kann.
Damit sich
fachrelevante Betriebe
 bereit dazu erklären,
für den Fall
 das die Auftragslage
 das hergibt,
müßte der gesetzliche
Mindestkompensationszahlungssatz,
für die
abgeleistete Stunde
ausreichend sein. 
Eine weitere Alternative,
die im Bundesbildungssubventiosngesetz
garantiert werden sollte,
für diejenigen,
die daran
ein Interesse haben,
sollte eine Bürgschaftsregelung
für einen
Bildungskredit sein,
bei der
der kommunale Träger,
der kreditgebendem Bank
 gegenüber als Bürge
für einen
Bildungskredit fungiert.
 Zur Absicherung
für den
kommunalen Träger
 unterzeichnet der
ALG2-Empfänger,
der diese Möglichkeit
 in Anspruch
nehmen will,
eine Abtretungserklärung
 von 10%
vom Regelsatz,
für den Fall,
daß es zu
einem Zahlungsausfall
 gegenüber der
 kreditgebenden Bank
kommen würde.
Parallel zu
den Möglichkeiten,
die dem
ALG2-Empfänger
aus dem
Bundesbildungssubventionsgesetz garantiert
werden würden,
müßte auch
ein Rechtsanspruch
auf freiwillige,
kontinuierliche gemeinnützige Tätigkeit,
bis zu 120 Stunden/Monat,
zugebilligt werden. 
Desweiteren wäre es
 auch sinnvoll,
wenn sich
 im Einzugsgebiet
 des jeweiligem
kommunalem Träger
eine Art
Beschäftigungsförderungs
und Qualifizierungsverein
gründen würde
um die Zielsetzung
zum Einen
zu verwiurklichen
Planstellen für die
gemeinnützioge Tätigkeit
zu schaffen
und zum Anderen
parallel zu den
schon  existenten
Qualifizierungs- und Weiterbildngsmöglichkeiten,
Qualifikation und Weiterbildung
zum Selbstkostenpreis
an zu bieten.

Im Ausschlußverfahren
 ist in dem Augenblick,
wo die Arbeitslosen, 
was Weiterbildung 
und Qualifikation angeht,
aus dem Vollen
 schöpfen können,
sicher gestellt,
daß es daran 
nicht leigen kann!

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