wurde mirgegenüber
folgendes offenbart:
#.) Von mir
beantragte Bewerbungskostenerstattung
konnte nicht
stattgegeben werden,
stattgegeben werden,
weil der Orginalantrag,
den ich zuvor
per Fax
und Email
in Kopie
zugesandt hatte,
trotzdem,
daß ich diesen
eigenhändig am
Fr-29-07-2016,
vor dem Termin
bei der Tafel
hier in Salzgitter,
in den Briefkasten
des Jobcenters
eingewurfen hatte
beim Fallmanager
nicht angekommen ist!!!
beim Fallmanager
nicht angekommen ist!!!
-----
#.) Mir wurde mitgeteilt,
daß ich wohl
wieder ins
reguläre Fallmanagement
wechseln würde,
da wohl diese
ABC-Eskapade
nur zeitlich begrenzt
sein soll!!!
Soll mir
egal sein,
hauptsache ich bekomme,
dann endlich
in der Zeit
in der ich
keine reguläre Arbeit
in einem
regulärem Betrieb finde,
die Möglichkeit
dann endlich
in der Zeit
in der ich
keine reguläre Arbeit
in einem
regulärem Betrieb finde,
die Möglichkeit
mich endlich weiterbilden
zu können
zu können
und ich bekomme
dann endlich
die von mir
beantragte Weiterbildung
und kann
dann auch endlich
zur Überbrückung
der Zeit,
in der ich
weder Arbeit,
bei einem
regulärem Arbeitgeber finde
und mich
auch nicht
weiterbilden kann,
die Möglichkeit
gemeinnützige Tätigkeit
machen zu können,
im Zuge
der gemeinnützigen Tätigkeit
durch AGH`s
mit Mehraufwandsentschädigung,
Fahrgeld und Qualifizierungsbaustein,
die mir
seit über
einem halben Jahrzehnt
vollkommen unbegründet
durch das Fallmanagement
verweigert wird,
da man ja
diese AGH´s
von einem Tag
auf den Anderen
abbrechen kann,
wenn sich entweder
bei einem Arbeitgeber
etwas ergeben sollte,
oder man
eine Weiterbildung
bei einem Bildungsveranstalter
in Angriff
nehmen kann!!!!
und kann
dann auch endlich
zur Überbrückung
der Zeit,
in der ich
weder Arbeit,
bei einem
regulärem Arbeitgeber finde
und mich
auch nicht
weiterbilden kann,
die Möglichkeit
gemeinnützige Tätigkeit
machen zu können,
im Zuge
der gemeinnützigen Tätigkeit
durch AGH`s
mit Mehraufwandsentschädigung,
Fahrgeld und Qualifizierungsbaustein,
die mir
seit über
einem halben Jahrzehnt
vollkommen unbegründet
durch das Fallmanagement
verweigert wird,
da man ja
diese AGH´s
von einem Tag
auf den Anderen
abbrechen kann,
wenn sich entweder
bei einem Arbeitgeber
etwas ergeben sollte,
oder man
eine Weiterbildung
bei einem Bildungsveranstalter
in Angriff
nehmen kann!!!!
-----
#.) Die von mir
im Vorfeld
eingesendeten Schreiben,
Weiterbilung:
--------------------------
Antrag auf Kostenübernahme
im Zuge
einer Einzelfallförderung:
----------------
Kostenübernahme aus
dem Vermittlungsbudget:
---------------------------------------
Die bisherige Stellungnahme
des Jobcenters hierzu:
Die beantragte Einzelfallförderung
als auch die
beantragte Kostenübernahme
aus dem Vermittlungsbudget
wird vorerst
nicht übernommen,
da ich die Anzeige
gegen die Teutloff
erstattet habe
und das Ergebnis
dieser Anzeige
noch offen ist!!!
Hierzu würde ich
auch noch schriftlich
einen Bescheid erhalten!
Was hat denn
das eine
mit dem
anderen zu tun???
Meiner Meinung nach
findet hier
Nötigung, Erpressung
und Betrug statt!!!
Hier werde ich
durch dieses
latente und notoriche
und gerade zu
kriminelle Weigerungsverhalten
erneut um Monate,
wenn nicht sogar
wieder um
Jahre zurückgeworfen!!!!
Was hat denn
der eine Bildungsveranstalter
mit den
anderen Bildungsveranstaltern
zu tun???
Gar nichts!!!
Vollkommen unabhängig
von dem
was bei der Anzeige
gegen die Teutloff
dabei herauskommt,
kann mich
das Jobcente so,
oder so nicht
zu einer Teilnahme
an einer Bildungsveranstaltung
bei diesem Bildungsveranstalterzwingen
für die ich
auf Grund
des Verhaltens
des Bildngsveranstalters mirgegenüber
nicht mehr
offen bin!!!
Als ich
mit allem Nachdruck
diese Weiterbildung
bei diesem Bildungsveranstalter
haben wollte,
hat sich
das Jobcenter
in gerade zu
krimmineller Manier geweigert
mir diesen Bildingsgutschein
für dieses erste,
von mir
beantragte Modul
"Einstieg in die
Roboterprogrammierung",
das ich
seit November 2012
beantragt hatte,
auszuhändigen!!!
Da ich mir
bei diesem
erstenm Modul
sicher war,
das es
realistisch istr,
das ich
diese Lerninhalte
die dort
vermittelt werden,
auch schaffen kann,
hatte ich
seit über 3,5 Jahren,
mit Nachdruck
das Aushändigen
eines Bildungsgutscheins
für dieses
Modul gefordert,
um dann
, sollte ich
dieses Modul
erfolgreich absolviert haben
noch die KRC
und VKRC,
im Zuge
der KUKA1
und die KRL,
im Zuge
der KUKA2,
Modul in Angriff
zu nehmen,
um mir
die Möglichkeit
zu verschaffen
mich zusätzlich noch
zur HWK
und IHK
relevanten Holz-
und Kunststoffverarbeitung,
auch noch
in Industriebetrieben
bewerben zu können,
die darüber hinaus
auf solche Betriebs-
und Produktionsmittel zurückgreifen
um dann
wenn mir
das Jobcenter
das auch noch
gegönnt hätte,
mit dem
5/6 Monate
andauerndem Modul-Metallverarbeitung,
meine Fähigkeiten,
Fertigkeiten und Kenntnisse,
in die Richtung
erweitern zu können,
um mich hier
auch in Betrieben
bewerben zu können,
die hier
relevant sind!
Da sich
der Bildungsveranstalter aber
mirgegenüber nicht
kooperativ verhalten hat
und sich
was die Lerninhalte angeht,
alsauch was das
Nennen eines Startermins
für dieses
erste Modul angeht,
quer gestellt hat,
ist hier
das Vertrauensverhältnis
diesem Bildungsveranstalter gegenüber
nachhaltig gestört
und eine Teilnahme
an einer Weiterbildung
bei diesem Bildiungsveranstalter
auch in aller Zukunft
nicht mehr
zumutbar ist!
Seit dem ich
im Jahre 1999
in die Arbeitslosigkeit
geraten bin
rede ich davon,
daß ich
die rechnergesteurten
Betriebs- und Produktionsmittel
beherschen muß,
damit ich
mit den
anderen Mitbewerbern,
um die
angebotenen Arbeitsplätze
mithalten kann!!!
Ich habe
in all den
17 Jahren Arbeitslosgkeit
aus den Bundesmitteln
für Qualifikation
und Bildung
erst einmal
eine Weiterbildung
finanziert bekommen,
wozu ich
aber die Verantwortlichen
des Arge
ersteinmal zur Anzeige
bringen mußte,
da ich ansonsten
mit dem Bildungsgutschein
ein Praktikum,
vermittelt über einen
dieser Pseudobildungsveranbstalter,
bei einem Arbeitgeber
hätte machen müssen!
Diese Weiterbildung
die man mir
dann genehmigt hatte,
da ich
eine Anzeige
erstattet hatte,
war bereits
nach einem Monat
wieder zu ende
da es zu Meinungsverschiedenheiten
mit dem Bildungsveranstalter
gekommen ist,
ob ein Teilnehmer
das Recht hat,
sich Notizen
machen zu können
und Lerninhalte
und sei es
auch nur stichpunktartig
handschriftich festhalten
zu können,
da während
der Weiterbildung
vom Bilduingsveranstalter
für gerade mal
ein Drittel
der Lerninhalte
Din A 4 Ausdrucke
ausgehändigt wurden sind!!!
Wenn ich
eine Gleichgültigkeit
an den Tag
gelegt hätte
und wäre
die vollen
7 Monate
da hingefahren
und das
dann erfolglos,
dann hätte
ich mir
hier etwas
vor zu werfen!!!
Nach 17 Jahren
Arbeitslosigkeit
müßte ein Arbeitsloser,
wenn die Gesetzgebung
rell sein soll,
eigentlich die Zeit,
in der er
keine reguläre Arbeit
in einem
regulärem Betrieb findet,
für Weiterbildung
nutzen müssen,
was auch
geschehen wäre,
wen man nicht
vom Wohlwollen
des Enztscheidungsträgers
vor Ort
abhängig wäre!
Wäre die Gesetzgebung
reell ausgelegt
und man
wäre nicht
der Willkür
der Entscheidungsträger
hier vor Ort
ausgeliefert,
müßte ein
Bundesbürger eigentlich
in 17 Jahren
Arbeitslosigkeit
einen akademischen Grad
erreicht haben!
------------------------------
Auf einen
gemeldeten Arbeitsplatz
kommen 10 Arbeitslose!!!
Warum können sich
die Arbeitslosen,
während der Zeit
in der sie
keine reguläre Arbeit
in einem regulärem
Betrieb finden,
sich nicht
regelmäßig weiterbilden
um ihre Chancen
eine Arbeit
zu bekommen
verbessern zu können,
oder sich sogar,
falls sich trotzdem
kein Arbeitbgeber findet,
das Fundament
für den Wechsel
ins BAFÖG
verschaffen zu können?
Und auch
durch kontinuierliche
gemeinnützige Tätigkeit
wird sicher gestellt,
daß der
arbeitslose Bundesbürger
weder körperlich
noch Geistig
weiter zurückfällt!
Es gibt
keinen Grund
der gegen diese
kontinuierliche gemeinnützige
Tätigkeit spricht,
denn diese kann
von einem Tag
auf den Anderen
abgebrochen werden,
für den Fall,
daß sich Arbeit
in einem
regulärem Betrieb,
bei einem
regulärem Arbeitgeber
ergeben würde,
oder aber
eine Weiterbildung
bei einem Bildungsveranstalter
genehmigt wird
und durch den
Arbeitslosen in Angriff
genommen werden kann!!!
Auch kann
der Gesetzgeber
die öffentlichen Haushalte,
durch alle Ebenen hinweg,
in die Pflicht nehmen,
allen anfallenden Bedarf,
der vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit
für die
gemeinnützioge Tätigkeit
in Frage kommt,
auch durch diese
gedeckt zu
werden hat!!!
Nichts spricht dagegen,
daß der Bundesbürger
der arbeitslos ist
sich in den
eingetragenen Vereinen
und den
karitativen Organisationen
und den
öffentlichen Haushalten
nützlich macht!!!
------------------------------
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Wer Interesse
an den
Inhalten hat,
sollte sich diese
gegebennenfalls offline,
verfügbar machen,
da ich
nicht weiß,
wie lange es
dauern wird,
bis man mir
diesen Account
wieder sperren wird.
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