Rawhide |
Es ist
nicht nachvollziehbar,
was verwerflich
daran sein soll,
in der Zeit
in der man
keine reguläre Arbeit,
in einem
regulärem Betrieb findet
und auch
die Weiterbildung
die man
beantragt hat,
nicht genehmigt bekommt,
sich in Form
von gemeinnütziger Tätigkeit,
am Besten
natürlich mit Qualifizierungsbaustein
und Fahrgeld,
und Fahrgeld,
beschäftigt und in
den öffentlichen Haushalten,
eingetragenen Vereinen
und karitativen Organisationen,
nützlich macht.
Tatsachenbericht: Rechtsanspruch auf kontinuierliche gemeinnützige Tätigkeit
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Auf 2
Alg1 Empfänger
und auf 8
Alg2--Empfänger
kommt ein Arbeitsplatz!!!
Die Anderen,
die diesen
einen Arbeitsplatz
nicht bekommen haben,
einen Arbeitsplatz
nicht bekommen haben,
müssen den Rechtsanspruch
darauf haben,
darauf haben,
daß sie
im Vergleich
mit Anderen,
im Vergleich
mit Anderen,
die Arbeit haben
nicht benachteiligt werden.
nicht benachteiligt werden.
Das Recht
auf Chancengleichheit
ist verfassungsmäßig garantiert.
auf Chancengleichheit
ist verfassungsmäßig garantiert.
Hier müssen
die Anderen
die keine
Arbeit finden,
die Anderen
die keine
Arbeit finden,
weil keine
da ist,
da ist,
den Rechtsanspruch gegenüber
dem Staat haben,
dem Staat haben,
daß sie körperlich
und geistig
und geistig
im Vergleich
mit denen,
mit denen,
die das
Glück haben,
Glück haben,
daß sie
Arbeit haben,
Arbeit haben,
nicht weiter zurückfallen!!!
Hier muß
nicht nur
aus einem
Bildungssubventionsgesetz heraus
garantiert werden,
daß der Arbeitslose
der das Glück
nicht hat,
daß er
Arbeit findet
der Rechtsanspruch
zugebilligt wird,
in festzusetzenden Zeiträumen,
zertifizerte Weiterbildung
aus den Bundesmitteln
für Qualifikation
und Bildung
zu erhalten,
sondern auch
gegenüber dem
kommunalem Träger
den Rechtsanspruch
auf freiwillige,
kontinuierliche, gemeinnützige Tätigkeit
zugebilligt zu bekommen.
Im Zweifelsfalll
müßte man hier
eventuell in Form
einer Verfassungsklage/-beschwerde,
das Verfassungsgericht
in Karlsruhe,
in die
Pflicht nehmen,
auf Grund
des verfassungsmäßig
garantiertem Recht
auf Chancengleichheit,
zu prüfen,
in wie weit
man den Bundesgesetzgeber
zu einem Bildungssubventionsgesetz
verpflichten muß,
aus dem heraus,
für jede Lebenslage,
in der sich
ein Bürger
befinden kann,
festgeschrieben wird,
welche Mittel
er für Weiterbildung
und Qualifizierung
in Anspruch
nehmen kann
und auch
ein Rechtsanspruch
gegenüber dem
kommunalem Träger
auf freiwillige,
kontinuierliche gemeinnützige Tätigkeit,
mit Mehraufwandsentschädigung,
Qualifizierungsbaustein und Fahrgeld,
mit Mehraufwandsentschädigung,
Qualifizierungsbaustein und Fahrgeld,
zu verwirklichen ist!!
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Das neue Konzept des Jobcenter Salzgitter:ABC = Abhalten, Benachteiligen und Chancen vereiteln!!!
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Wer Interesse
an den
Inhalten hat,
sollte sich
sollte sich
diese gegebenenfalls
offline-verfügbar machen,
da ich
da ich
nicht weiß,
wie lange es
wie lange es
dauern wird,
bis man
bis man
mir diesen Account
wieder sperren wird.
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