https://de.wikipedia.org/wiki/Terroranschlag_in_Manchester_am_22._Mai_2017 |
Hier hat man
meiner Meinung nach
zum Einen
aus den Strafverfolgungsbehörden heraus,
was die strafrechtliche Konsequenz
dieses Anschlags angeht,
nicht nur
die/den direkten Täter
und das Umfeld,
das in Verbindung gebracht,
eingekreist, identifiziert
und isoliert werden kann,
an sich
unter die Lupe
zu nehmen,
sondern hier hart man
meiner Meinung nach
auch die Rolle
des Konzertveranstalters
unter die Lupe zu nehmen!
Im strafrechtlichen Sinne
müßte hier eigentlich
die grobe Fahrlässigkeit,
aus der heraus
der Konzertveranstalter
es versäumt hat,
die Zuschauer ausreichend
zu kontrollieren
und zu durchsuchen,
um die Gewinnspanne,
durch derartige Betriebskosten
nicht zu schmälern
und sich
noch mehr
bereichern zu können,
auf Kosten
der Sicherheit
der Zuschauer,
der Künstler
und der Tour Crew,
zur strafrechtlichen Konsequenz,
auf Grund
der hierdurch
existenten Begünstigung,
durch grobe Fahrlässigkeit kommen.
Auch wenn man nicht
die Beteiligung,
durch vorsätzliches Handeln
unterstellen,
nachweisen und beweisen kann,
ist diese Begünstigung,
durch diese
grobe Fahrlässigkeit
hier die Hauptursache dafür,
daß die Tatbeteiligten
und der direkte Täter,
überhaupt den Freiraum,
zur Verwirklichung der Tat,
gefunden haben!
Hier sollten auch
all die gannzen
geschädigten Zuschauer
und auch
die Produktionsbeteiligten
der Arianna Grande Tour,
hier durch Strafanzeige
gegen den Konzertveranstalter
mit Nachdruck klarstellen,
wo sie hier stehen!
Es hätte den Konzertveranstalter
nur geringfügig
an Mehrkosten verursacht,
sich vom Arbeitsamt
ein paar Arbeitslose
für ein paar Stunden
an dem Abend
zu holen,
die vielleicht auch
froh gewesen wären,
im Zuge
der Neben-
und Zuverdienstmöglichkeit
sich für ein
paar Stunden, ein paar Euros
zum Regelsatz dazu verdienen
zu können
und die Gewinnspanne
des Konzertveranstalters
wäre hier nur
geringfügig hierdurch
geschmälert worden
und die Tatbeteiligten
und der direkte Täter,
hätten keinen Freiraum
zum Verüben
dieses Anschlags gefuinden!
Wenn in den Masssenmedien
die Rede
davon gewesen ist,
daß es nachweisbar ist,
daß dieser Anschlag
nicht spontan,
verübt wurden ist,
nachdem die Tatbeteiligten
und der direkte Täter,
direkt und unmittelbar,
an dem Abend
festgestellt hatten,
daß durch
die grobe Fahrlässigkeit
des Konzertveranstalzters,
sich für die Täter
der Freiruam
zum Verüben
eines Anschlags ergibt,
sondern es iust nachweisbar,
daß die Tatbeteiligten
und der direkte Täter
diesen Anschlag
auch schon länger
im Vorfeld
explizit auch gezielt
auf dieses Konzert fixiert
vorbereitet hatten,
stellt sich doch
hier die Frage,
wie die denn
das haben Wissen können,
daß der Konzertveranstalter
diese grobe Fahrlässigkeit
an den Tag
legen werden wird
und den Tatbeteiligten
und dem direkten Täter,
den Freiraum
zum Verüben
dieses Anschlags,
durch diese
grobe Fahrlässigkeit
verschaffen werden würde???
Sie konnten
das im Vorfeld
doch gar nicht wissen,
ob und wenn,
wie intensiv,
durch den Konzerttveranstalter
Personenkontrollen betrieben
werden würden!?
Wenn hier also,
durch die Strafverfolgungsbehörden,
ausgeschlossen werden kann,
das die Tatbeteiligten
und der direkte Täter,
den Tatentschluß
für diesen Anschlag
erst kurzentschlossen
und spontan,
an diesem Abend,
gefasst hatten,
nachdem sie festgestellt hatten,
daß der Konzertveranstalter,
nicht ausreichend
Personenkontrollen durchfürt,
so hat man aus
den Strafvverfolgungsbehörden heraus,
doch auch gegen
den Konzertveranstalter
nicht nur wegen Begünstigung,
durch diese grobe Fahrlässigkeit,
sondern auch wegen
des hierdurch
sich erhärtenden
konkreten Verdachts,
auf vorsätzliche Beteiligung
zu ermitteln
und die Verbindungen
des Konzertveranstalters
aus seinem Umfeld heraus
unter die Lupe
zu nehmen!
Hier sollten auch
die geschädigten Zuschauer
und auch die Beteiligten
an der Tourproduktion,
durch Strafanzeige
gegen den Konzertveranstalter
nicht nur klarstellen,
wo sie stehen,
sondern hier auch
mit Nachdruck
die Strafverfolgungsbehörden
in die Pflicht nehmen
den Konzertveranstalter
und sein Umfeld
unter die Lupe
zu nhemen.
Wenn die Strafverfolgungsbehörden
explizit ausschliessen können,
daß die Tatbeteiligten
und der direkte Täter,
diesen Anschlag kurzentschlossen,
begangen haben,
nach dem sie
mitbekommen haben,
das nicht ausreichend
Personenkontrollen stattfinden,
ist hier doch
der Beweis angetreten,
daß der Konzertveranstalter
hier nicht nur
grob Fahrlässig,
die Personenkontrollen
unterlassen hat!?
Oder???
Nicht zuletz auch
um die Konzertveranstalter
für alle Zukunft
dazu zu veranlassen,
weder Kosten
noch Mühen
zu scheuen,
alles zu tun
was machbar ist,
damit die Zuschauer,
als auch die Produktionsbeteiligten
nichts zu fürchten haben,
sollten hier
sowohl die Produktionsbeteilgten,
aber insbesondere auch
die geschädigten Zuschauer,
bzw. deren Angehörigen,
den Konzertveranstalter
allein schon
aufgrund der
groben Fahrlässigkeit,
die durch
das Unterlassen
ausreichender Personenkontrollen
erst den Freiraum
zum Verüben der Tat
geschaffen haben,
auf Schmerzensgeldzahlungen
und Schadensersatzforderungen verklagen!
-----------
in den oberen Zehntausenden,
Wahrheitsfindung mußein Bürger-,
Freiheits-
und Menschenrecht sein!
Wahrheitsfindung legitimiert
keinerlei Bürger-,
Freiheits-
und Menschenrechtsverletzungen!
No paseran!!!
Nichts wird vergessen!!!
Nehmt eure
Freiheitsrechte wahr,
solange ihr
noch welche habt!!!
Mit allem
was Recht
und Gesetz hergibt!
Alle Rechtsansprüche maximalst
und weitestgehend ausschöpfen!
Nichts scheut
das Ungeziefer
(außer den Beamten!) mehr,
als das Licht
der Öffentlichkeit!!!
Asozial
sind hier definitiv,
einzig
und allein,
Täter,
die anderenden Mund
verbieten wollen!!
Keinen Fußbreit
den Faschisten,
Rassisten
und Linkstotalitaristen!!
All set to go!!!
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung,
zum Einen
aus den Strafverfolgungsbehörden heraus,
was die strafrechtliche Konsequenz
dieses Anschlags angeht,
nicht nur
die/den direkten Täter
und das Umfeld,
das in Verbindung gebracht,
eingekreist, identifiziert
und isoliert werden kann,
an sich
unter die Lupe
zu nehmen,
sondern hier hart man
meiner Meinung nach
auch die Rolle
des Konzertveranstalters
unter die Lupe zu nehmen!
Im strafrechtlichen Sinne
müßte hier eigentlich
die grobe Fahrlässigkeit,
aus der heraus
der Konzertveranstalter
es versäumt hat,
die Zuschauer ausreichend
zu kontrollieren
und zu durchsuchen,
um die Gewinnspanne,
durch derartige Betriebskosten
nicht zu schmälern
und sich
noch mehr
bereichern zu können,
auf Kosten
der Sicherheit
der Zuschauer,
der Künstler
und der Tour Crew,
zur strafrechtlichen Konsequenz,
auf Grund
der hierdurch
existenten Begünstigung,
durch grobe Fahrlässigkeit kommen.
Auch wenn man nicht
die Beteiligung,
durch vorsätzliches Handeln
unterstellen,
nachweisen und beweisen kann,
ist diese Begünstigung,
durch diese
grobe Fahrlässigkeit
hier die Hauptursache dafür,
daß die Tatbeteiligten
und der direkte Täter,
überhaupt den Freiraum,
zur Verwirklichung der Tat,
gefunden haben!
Hier sollten auch
all die gannzen
geschädigten Zuschauer
und auch
die Produktionsbeteiligten
der Arianna Grande Tour,
hier durch Strafanzeige
gegen den Konzertveranstalter
mit Nachdruck klarstellen,
wo sie hier stehen!
Es hätte den Konzertveranstalter
nur geringfügig
an Mehrkosten verursacht,
sich vom Arbeitsamt
ein paar Arbeitslose
für ein paar Stunden
an dem Abend
zu holen,
die vielleicht auch
froh gewesen wären,
im Zuge
der Neben-
und Zuverdienstmöglichkeit
sich für ein
paar Stunden, ein paar Euros
zum Regelsatz dazu verdienen
zu können
und die Gewinnspanne
des Konzertveranstalters
wäre hier nur
geringfügig hierdurch
geschmälert worden
und die Tatbeteiligten
und der direkte Täter,
hätten keinen Freiraum
zum Verüben
dieses Anschlags gefuinden!
Wenn in den Masssenmedien
die Rede
davon gewesen ist,
daß es nachweisbar ist,
daß dieser Anschlag
nicht spontan,
verübt wurden ist,
nachdem die Tatbeteiligten
und der direkte Täter,
direkt und unmittelbar,
an dem Abend
festgestellt hatten,
daß durch
die grobe Fahrlässigkeit
des Konzertveranstalzters,
sich für die Täter
der Freiruam
zum Verüben
eines Anschlags ergibt,
sondern es iust nachweisbar,
daß die Tatbeteiligten
und der direkte Täter
diesen Anschlag
auch schon länger
im Vorfeld
explizit auch gezielt
auf dieses Konzert fixiert
vorbereitet hatten,
stellt sich doch
hier die Frage,
wie die denn
das haben Wissen können,
daß der Konzertveranstalter
diese grobe Fahrlässigkeit
an den Tag
legen werden wird
und den Tatbeteiligten
und dem direkten Täter,
den Freiraum
zum Verüben
dieses Anschlags,
durch diese
grobe Fahrlässigkeit
verschaffen werden würde???
Sie konnten
das im Vorfeld
doch gar nicht wissen,
ob und wenn,
wie intensiv,
durch den Konzerttveranstalter
Personenkontrollen betrieben
werden würden!?
Wenn hier also,
durch die Strafverfolgungsbehörden,
ausgeschlossen werden kann,
das die Tatbeteiligten
und der direkte Täter,
den Tatentschluß
für diesen Anschlag
erst kurzentschlossen
und spontan,
an diesem Abend,
gefasst hatten,
nachdem sie festgestellt hatten,
daß der Konzertveranstalter,
nicht ausreichend
Personenkontrollen durchfürt,
so hat man aus
den Strafvverfolgungsbehörden heraus,
doch auch gegen
den Konzertveranstalter
nicht nur wegen Begünstigung,
durch diese grobe Fahrlässigkeit,
sondern auch wegen
des hierdurch
sich erhärtenden
konkreten Verdachts,
auf vorsätzliche Beteiligung
zu ermitteln
und die Verbindungen
des Konzertveranstalters
aus seinem Umfeld heraus
unter die Lupe
zu nehmen!
Hier sollten auch
die geschädigten Zuschauer
und auch die Beteiligten
an der Tourproduktion,
durch Strafanzeige
gegen den Konzertveranstalter
nicht nur klarstellen,
wo sie stehen,
sondern hier auch
mit Nachdruck
die Strafverfolgungsbehörden
in die Pflicht nehmen
den Konzertveranstalter
und sein Umfeld
unter die Lupe
zu nhemen.
Wenn die Strafverfolgungsbehörden
explizit ausschliessen können,
daß die Tatbeteiligten
und der direkte Täter,
diesen Anschlag kurzentschlossen,
begangen haben,
nach dem sie
mitbekommen haben,
das nicht ausreichend
Personenkontrollen stattfinden,
ist hier doch
der Beweis angetreten,
daß der Konzertveranstalter
hier nicht nur
grob Fahrlässig,
die Personenkontrollen
unterlassen hat!?
Oder???
Nicht zuletz auch
um die Konzertveranstalter
für alle Zukunft
dazu zu veranlassen,
weder Kosten
noch Mühen
zu scheuen,
alles zu tun
was machbar ist,
damit die Zuschauer,
als auch die Produktionsbeteiligten
nichts zu fürchten haben,
sollten hier
sowohl die Produktionsbeteilgten,
aber insbesondere auch
die geschädigten Zuschauer,
bzw. deren Angehörigen,
den Konzertveranstalter
allein schon
aufgrund der
groben Fahrlässigkeit,
die durch
das Unterlassen
ausreichender Personenkontrollen
erst den Freiraum
zum Verüben der Tat
geschaffen haben,
auf Schmerzensgeldzahlungen
und Schadensersatzforderungen verklagen!
-----------
Kinky Sex Makes the World Go 'Round |
Diese Extremisten
werden ganz gezielt
von den immer
gleichen Charaktäre
und Mentalitäten,
Tatbeteiligte und Täter,
Tatbeteiligte und Täter,
7-8-9% der Bevölkerung rechtsaußen,
7-8-9% der Bevölkerung linksaußen
und den
elitären Minderheiten, 7-8-9% der Bevölkerung,
7-8-9% der Bevölkerung linksaußen
und den
elitären Minderheiten, 7-8-9% der Bevölkerung,
angestiftet und angestachelt,
um gegen die
breite Masse
der Bevölkerung,
polizeistaatliche Willkür
durchsetzen zu können!!!
-----------
"The crime of the
right-guard-perpetrators,
can not longer
help you here!!!"
----------------------------------------------------------------------
"The perpetrators want it all but they can´t have it (crime without consequences)"
"There is something
"There is something
in their face,
they can´t grab it"
---------------------
---------------------
"The claim is
on you,
the sights
are on me,
so what will
you do
(the censorship!!!),
thats garanty...."
----------------
Kein Fußbreit,
zwischen Nord-
und Südpol,
360 Grad rings herum,
der nicht Meterdick,
getränkt ist
von dem Blut,
der Täter
und Tatbeteiligten,
die sich
geschnitten haben!
Strafverfolgungsbehörden,
Justiz
und Massenmedien,
die um Tatsachen
und Fakten
nicht mehr
drum herum kommen!!!
und Südpol,
Victory |
der nicht Meterdick,
getränkt ist
von dem Blut,
der Täter
und Tatbeteiligten,
die sich
geschnitten haben!
Strafverfolgungsbehörden,
Justiz
und Massenmedien,
die um Tatsachen
und Fakten
nicht mehr
drum herum kommen!!!
Die immer gleichen
Charaktäre
und Mentalitäten,
Tatbeteiligte
Tatbeteiligte
und Täter,
pathologische Fälle,
Wahrheitsfindung
unterbinden wollen,
nicht nur,
in den immer
nicht nur,
in den immer
gleichen Tätergruppierungen,
7-8-9% der Bevölkerung rechtsaußen,
7-8-9% der Bevölkerung linksaußen
und zu den
elitären Minderheiten,
7-8-9% der Bevölkerung,
7-8-9% der Bevölkerung rechtsaußen,
7-8-9% der Bevölkerung linksaußen
und zu den
elitären Minderheiten,
7-8-9% der Bevölkerung,
in den oberen Zehntausenden,
mit den Fakten
und Tatsachen,
die sie schaffen,
namentlich
namentlich
und als Person,
im Zuge
im Zuge
des Rechts
auf freie Meinungsäußerung,
in Form
von Tatsachenberichte
zur Wahrung
der Interessen,
auf Seiten
im Internet,
durch die Scheiße
in Form
von Tatsachenberichte
zur Wahrung
der Interessen,
auf Seiten
im Internet,
durch die Scheiße
und den Kakao ziehen,
auch billigend
auch billigend
und Handeln,
den Fakten
den Fakten
und den Tatsachen,
die sie geschaffen haben,
ganz getrost
aufhängen können!!!die sie geschaffen haben,
ganz getrost
Wahrheitsfindung mußein Bürger-,
Freiheits-
und Menschenrecht sein!
Wahrheitsfindung legitimiert
keinerlei Bürger-,
Freiheits-
und Menschenrechtsverletzungen!
Die freie Meinungsäußerung,
zur Wahrung
der Interessen,
seitenweise im Internet,
Namen,
Namen,
Personen,
Fakten
und Tatsachen,
von Jedermann,
für Jedermann,
über Jedermann!!!
Damit das eine,
geschaffene Unrecht,
für die Täter
Makes No Sense At All |
für Jedermann,
über Jedermann!!!
Damit das eine,
geschaffene Unrecht,
für die Täter
und Tatbeteiligten,
ohne Konsequenzen bleibt,
schaffen sie das nächste
und das nächste
und das nächste
und das nächste Unrecht!!!!!
Der immer gleiche,
reaktionäre Teufelskreislauf,
die immer gleiche
reaktionäre Idiotie,
ohne Konsequenzen bleibt,
schaffen sie das nächste
und das nächste
und das nächste
und das nächste Unrecht!!!!!
Der immer gleiche,
reaktionäre Teufelskreislauf,
die immer gleiche
auf der immer gleichen
reaktionären Schiene!!!.
Der Freitod
Der Freitod
und der Tätersuizid,
zu dem
die Tatbeteiligten
ihres Tun
zu dem
die Tatbeteiligten
und Handelns
zu entziehen,
ist,
zu entziehen,
ist,
im Gegensatz
zur Todesstrafe,
die weltweit,
die weltweit,
aus dem kollektivem
Bewußtsein heraus,
mit Recht,
mit Recht,
als verwerflich
angesehen wird,
Viva la libertad!!
eine gesellschaftlich
anerkannte Konvention!!!
No paseran!!!
Nichts wird vergessen!!!
Nehmt eure
Freiheitsrechte wahr,
solange ihr
noch welche habt!!!
Mit allem
was Recht
und Gesetz hergibt!
Alle Rechtsansprüche maximalst
und weitestgehend ausschöpfen!
Nichts scheut
das Ungeziefer
(außer den Beamten!) mehr,
als das Licht
der Öffentlichkeit!!!
Asozial
sind hier definitiv,
einzig
und allein,
Täter,
die anderenden Mund
verbieten wollen!!
Keinen Fußbreit
den Faschisten,
Rassisten
und Linkstotalitaristen!!
All set to go!!!
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Disclaimer:
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