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auf 10 Arbeitslose
nur einen Arbeitsplatz!!!
Statistik-Arbeitslosenzahlen-Salzgitter
#.) Rechtsanspruch auf Allgemeinformulierung
des Volksverhätzungsparagraphen
Hetzkampagnen
nach der Jahrtausendwende
betrieben aus den Massenmedien ,
um eine
asoziale Gesetzgebung
wie das
Harz4 Gesetz,
gegen die
breite Masse
der Wahlberechtigten
durchsetzen zu können,
haben strafrechtliche Konsequenzen
für die Täter
und Tatbeteiligten
nach sich
zu ziehen!
Das extrem Einseitig
zu Lasten
der Arbeitslosen
und extrem Einseitig
zugunsten der
elitären Arbeitgeberschaft,
in weiten Teilen
extrem verfassungswidrig,
ausgefallene Hartz4 Gesetz
ist der Beweis dafür,
daß der Freraum
zur Willkür,
der zugunsten der
elitären Minderheiten,
in der realexistierenden,
elitär-bourgeoisen,
feudal-födralistischen,
pseudo Demokratie,
illegitimerWeise
genutzt werden kann,
gegen die
breite Masse
der Wahlberechtigten durchzusetzen,
was diesen
elitären Minderheiten
gerade so gefällt,
was durch einen
dualen Willensbildungsprozeß,
massiv eingeschränkt
werden muß!!!
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#.) Keine Leistungskürzung ohne Wahrheitsbeweis
durch Gerichtsurteil
Will der
kommunale Träger
Leistungskürzung gegen
einen Regelsatzempfänger bertreiben,
so hat
er sich
dies zuvor,
durch Eingabe
an ein Sozialgericht
erst durch ein
Sozialgerichtsurteil bestätigen
zu lassen.
So kann
der Regelsatzempfänger
nicht mehr
so einfach,
nur weil er
den einen Arbeitsplatz
nicht bekommt,
den es
auf zehn
Arbeitslose gibt,
aus dem Regelsatzbezug,
in die Obdachlosigkeit,
herausgemobbt werden!
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#.) Ausweiten des Arbeitnehmerüberlassungsgesetz
auf den Neben- und Zuverdienst
Alle Beteiligten
hätten dadurch
nur Vorteile.
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#.) Änderung der Neben- und Zuverdienstbestimmungen
Die 80%,
die dem Regelsatzempfänger,
von jedem €,
den er
über der Freigrenze
von 100,-€/Monat,
im Zuge
der Neben-
und Zuverdienstregelung erwirtschaftet,
vom kommunalem Träger
vom Regelsatz abgezogen
und einbehalten werden,
sollten auf
ein Treuhandkonto
zum Zwecke
der zweckgebundenden Verwendung
für Qualifikation
und Bildung,
gut geschrieben werden.
Sodaß,
aus dem
Bildungssubventionsgesetz heraus,
dem Regelsatzempfänger,
nach Ablauf
einer von Gesetzgeber
festgesetzten Sperrfrist,
als Rechtsanspruch garantiert,
eine Mischfinanzierung,
aus dem
Vermittlungsbudget zusteht,
die darin besteht,
daß die Hälfte
von dem
was auf
dem Guthabenkonto
auf das auch
die 0,75€/h
gemeinnützige Tätigkeit
eingezahlt wird,
sich angesammlt hat,
aus dem Vermittlungsbudget
dazugegeben wird.
Hat der Regelsatzempfänger
eine reguläre Arbeit,
bei einen
regulärem Arbeitgeber gefunden,
wird die
angesammelte Summe
in Form
eines Gutscheins
zur zwechgebundenden Verwendung
bei einem Bildungsveranstalter
zur Verfügung gestellt.
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#.) Gesetz zur verfassungskonformen,
kontinuierlichen gemeinnützigenTätigkeit
Die gemeinnützige Tätigkeit
ist verfassungskonform,
wenn der Regelsatzempfänger,
insbesondere wenn er
in der
120 Stundenauflage ist,
weil er
zu den
Regelsatzempfängern gehört,
die unabhängig
vom Geburtsdatum
zu denen zählen,
die am längsten
Regelsatzbezieher sind
und nachweisen muß,
daß er sich
120 Stunden/Monat
kontnuierlich nützlich
gemacht hat,
wenn er nicht
zu einem
bestimmten Betreiber,
resp. Fachabteilung/Projektgruppe,
beim Betrieber
der gemeinnützigen Tätigkeit
gezwungen werden kann,
sondern sich
diese Fachabteilung/Projektgruppe/Betreiber
selbst suchen kann.
Zu diesem Zweck
muß in
einem Zentralregister,
das der
kommunale Träger
zu führen hat,
die Betreiber,
Fachabteilungen/Projektgruppen
beim Betreiber
und wie viele
Planstellen dort frei
und unbesetzt sind,
aufgelistet werden.
Damit nur
so viel Regelsatzempfänger
in die Pflicht
genommen werden
wie auch
freie Planstellen sind.
Abzülgich eines "Headrooms",
an Reserveplanstellen(10%),
damit die Regelsatzempfänger
die in
die 120 Stundenauflage
genommen wurden sind,
nicht wieder
aus dieser
raus genommen
werden müssen,
wenn z.B.
aus irgend einem Grund
eine Fachabteilung,
oder Projektgruppe wegfällt.
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#.)Trennung von Ministerien Forschung/Entwicklung
und Qualifikation/Bildung
Damit sichergestellt wird,
daß die Steuermilliarden
auch dahin gelangen
wo sie hingehören,
an die Basis
der Bevölkerung,
hat man
das Ministerium
für Forschung
und Bildung
auf zu trennen
in zwei
seperate Ministerien.
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#.) Rechtsanspruch auf ein Bildungssubventionsgesetz
Das Leistugsprinzip
legitimiert sich nur,
wenn gleiches Recht,
für alle
gleich herscht
und das
gleiche Quantum
für alle gleich
garantiert ist!
Nur dann
legitimiert es
sich wenn diejenigen,
mit dem
höherem Pensum,
aus dem
gleichem Quantum
mehr raus
holen können!
Damit die Täter
und Tatbeteiligten
vor Ort,
keine Möglichkeit
mehr haben
den Freiraum
zur Willkür
und Willfährlichkeit
nutzen zu können,
um den Regelsatzempfänger
um sein verfassungsmäßig
garantertes Recht
auf Chancengleichheit,
existenzgefährdend zu betrügen.
Im Zweifelsfall
hat das Verfassungsericht
in Karlsruhe
den Bundesgesetzgeber
in die Pflicht
zu nehmen,
zu jeder Lebenssituation
in der sich
ein Bürger
befinden kann,
klare Rechtsansprüche,
was Kostenübernahme
an Qualifikation
und Bildung angeht,
zu formulieren,
die ihm/ihr unabdingbar
und unabwendbar zustehen!
Durch kontinuierliche Qualifiakation
der Regelsatzempfänger
hat man dem
verfassungsmäßig garantertem Recht
auf Chancengleich
Rechnung zu tragen,
so daß
es nur
eine Frage
der Zeit ist,
je länger
der Regelsatzempfänger
arbeitslos ist,
desto mehr Qualifikation
sammelt sich an
und desto sicherer,
daß er auch
eine Chance hat,
den einen Arbeitsplatz
zu bekommen,
den es
auf zehn
Regelsatzempfänger gibt.
Damit die Täter
und Tatbeteiligten
vor Ort,
keine Chance
mehr haben,
dem Regelsatzempfänger,
um die Teilnahme
an einer Weiterbildung
seiner Wahl
existenzgefährdend,
ums verfassungsmäßig
garantierte Recht
auf Chancengleichheit
zu betrügen,
muß die Quaklifikation
der Regelsatzbezieher
in der Hauptsache,
über das jeweilige Landesamt,
das Bundesamt
und das europäische Amt
für Qualifikation
und Bildung,
dem Regelsatzempfänger gegenüber
finanziert werden.
Zu jeder Ebene,
damit die Gelder
gleichmäßig verteilt werden,
müssen Sperrfristen,
Einzugsgebiet,
Maximalverweildauer,
und Maximalkosetndeckelung
festgeschreiben werden.
Der Regelsatzempfänger
der zum Beispiel
aus der Landeseben,
in den
letzten 4(?) Jahren(Sperrfrist)
keine Weiterbildung
bei einem Bildungsveranstalter
der im Bundesland(Einzugsgebiet)
angesiedelt ist,
erhalten hat,
steht die Kostenübernahme,
von maximal #####€(Kostendeckelung)m,
bei einer Maximalverweildauer
von 6(?)Monaten, zu.
Auf der Bundesebene,
Einzugsgebiet: 16 Bundesländer,
Sperrfrist: 5 Jahre(?)
Maximalverweildauer:9 Monate(?)
Kostendeckelung:#####€(?)
Auf der Europaebene,
Einzugsgebiet: 28 europäische Länder,
Sperrfrist: 10 Jahre(?)
Maximalverweildauer:12 Monate(?)
Kostendeckelung:#####€(?)
-------------------------------------------#.) Fachbezogen agierendes Fallmanagement
Fallmanager/innen
sollten nach dem
primär angegebenen Fachbereich
zugeteilt werden.
Die direkte Vermittlung,
im Zuge
der Neben-
und Zuverdienstregelung,
durch diese fachbereichsbezogen
agierenden Fallmanager/innen,
in die
fachrelevanten Betriebe
im Tagespendelsbereich,
wochenweise (35h/kw).
So daß
jeder Regelsatzempfänger
in seinem primären,
aber auch
in den
sekundären Fachbereichen,
regelmäßig eine Woche,
in einem Betrieb
im Tagespendelsberiech
Neben- und Zuverdienst
vermnittelt bekommt.
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#.) Regelsatzhöhe richtet sich
nach der Höhe
der Pfändungsfreigrenze
des Gerichtsvollzugs
Pfändungsfreigrenze=Regelsatzhöhe-Mehraufwandsentschädigung
Angenommen für meine Lebenssituation
würde eine Pfändungsfreigrenze
von 1076€ gelten
dann würde abzüglich
der 120x 2,-€ = 240,-€
Mehraufwandsentschädigung
für die gemeinnützige Tätigkeit
1076 - 240 = 836,-€
pauschale Regelsatzhöhe,
inklusive Miet-
und Mietnebenkostenpauschale.
Über eine Wohngeldzahlung
können Unterschiede
der Miet-
und Mietnebenkostenhöhe,
bei den kommunlaen Trägern
ausgeglichen werden.
Kostenstellen wie
zum Beispiel
Leistungs-
und Rechtsabteilungen
können rationalisiert
und auf
die Bezirksregierungsebene
zusammengelegt werden.
Der Regelsatzempfänger
hat dann den
gesetzlichen Rechtsanspruch
gegenüber dem
kommunalem Träger,
daß dieser ihm
120 Stunden
kontinuierlicher gemeinütziger Tätigkeit,
zu jeweils 2,-€/h
an Mehraufwandsentschädigung
zu zu billigen hat,
plus das
was eine
Monatskarte/120h
im Einzugsgebiet kostet,
plus 0,75€/h
für den Qualifizierungsbaustein,
der dem Regelsatzempfänger
alle drei Monate,
max 14 Tage zusteht.
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#.) Die Höhe des gesetzlichen
Mindestkompensationszahlungssatzes
richtet sich nach der Höhe
der Pfändungsfreigrenze
des Gerichtsvollzugs
Pfändungsfreigrenze/140Stunden=Nettoarbeitsstundenlohn
140xNettoarbeiststundenlohn=>Pfändungsfreigrenze
Was der Arbeitnehmer,
nach Abzug
aller Abgaben,
Monat für Monat,
zur Verfügung hat,
muß höher sein
als die Pfändungsfreigrenze,
zur Lebenssituation.
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#.) Die Würde des Menschen
ist unantastbar!
Der arbeitslose Bürger
ist keine Wahre,
auf einem (Arbeits-)Sklavenmarkt!
Verfassungskonform ist einzig
und allein
eine Unterbeschäftigungsquote
von 0%!!!
Die Arbeitslosigkeit
ist eine Notsituation,
in der sich
ein Bürger befindet,
weil es
auf zehn Arbeitslose
nur einen
Arbeitsplatz gibt!
Daran hat sich
niemand zu bereichern!
Wenn eine Künstleragentur
einen Künstler
einem Kunden anbietet,
dann versucht
diese Künstleragentur,
bei der,
der Künstler
ja freiwillig
unter Vertrag ist
und nicht aus
der Notsituation
der Arbeitslosigkeit heraus,
diesen Künstler
anden Kunden so teuer
wie möglch
zu verkaufen,
weil die Künstleragentur
daran verdient!
Bei den Jobcentern
und den Arges
wird der
arbeitslose Bürger,
um sein verfassungsmäßig
garantiertes recht
auf Chancengleichheit,
in meinem Fall
beinahe 20 Jahre(!!!) betrogen,
und bekommt nicht
das gleiche Quantum
für alle in der
gleichen Lebenssituation gleich,
was ihm auf Grund
des verfassungsmäßig
garantiertem Recht
auf Chancengleichheit zusteht,
weil die Entscheidungsträger
vor Ort den Freiraum,
zur Willkür
nutzen können
und existensgefährdenden Betrug betreiben
in dem das
was beantragt wird
unter fadenscheinigen Ausflüchten
verweigert wird,
ohne jemals
strafrechtliche Konsequenzen
fürchten zu müssen.
Das Leistungsprinzip
legitimiert sich nur,
wenn gleiches Recht
für alle
gleich gilt!
Wenn jeder,
der sich
in der
gelichen Lebensituation
befindet auch das
gleiche Quantum
gleich bekommt,
so daß die
mit dem
höherem Pensum,
aus dem
gleichem Quantum
mehr heraus
holen können!
Durch den Freiraum
zur Willkür
und Willfährlichkeit
vor Ort,
weil den Entscheidungsträgern
die Entscheidungsgewalt
nicht entzogen wird,
ist diese verfassungswidirge
und damit
kriminelle Situation
bis hier
und heute
nicht abgestellt!
Damit die
elitäre Arbeitgeberschaft
so wenig wie
möglich bezahlen muß,
für die Arbeitskraft
des arbeitslosen Bürgers
bekommt er Qualifikation
und Weiterbildung vorenthalten,
wird darum betrogen,
oder wie bei
meiner Person
sogar die erfolgreiche
Teilnahme vorsätzlich,
strafrechtlich relevant sabotiert!!!
Entwürdigende Aufstockerlöhne
und Arbeitsverhältnisse
bei denen
der Arbeitgeber
und sei es auch
nur termporäer
Geld aus Steuermitteln
für die
Beschäftigung erhält,
sind entwürdigend
und damit
eine Verletzung
des verfassungsmnäßig
garantiertem Recht
des Bürgers!
Ist ein Arbeitgeber
nicht willens
den gesetzlichen Mindestkompensationszahlungssatz
für Ungelernte,
oder für Facharbeiter
den Facharbeiterlohn
zu zahlen,
dann macht
der arbeitsose Bürger
halt solange,
bis er
einen Arbeitgeber findet
der sich
in der Lage
dazu sieht
den gesetzlichen Mindestkompensationszahlungssatz
oder den Facharbeiterlohn
zu zahlen,
in der verfassungskonformen,
kontinuierlichen,
gemeinnützigen Tätigkeit,
zugunsten deröffentlichen Haushalte,
karitativen Organisationen
eingetragenen Vereinen,
gGmbh´s
und gUG`s,
nützlich!
Es ist gerade
zu kriminell
diese Steuermilliarden
der elitären Arbeitgeberschaft
zu zu schustern!
Kein Arbeitgteber
stellt sich hin
und zahlt freiwillig
einen hohen Stundenlohn,
oder auch nur
den gesetzlichen Mindestkompensationszahlungssatz,
wenn er auch
die Hälfte vom Staat
dazu bekommen kann
und das obwohl
der Bürger sehr wohl
einen rellen Stundenlohn
wert wäre!
Der Bürger
wird mutwillig
vorsätzlich und wider
besseren Wissens
schlechter gemacht
als er
in Wirklichkeit ist,
damit die
elitäre Arbeitgeberschaft
die Steuermilliarden
abzocken kann!
Auf der
einen Seite
bekommt der
arbeitslose Bürger
die Weiterbildung vorenthalten,
die er braucht
um mit einem
moderatem Facharbeiterlohn,
bis zum Renteneintrittsalter,
zum Bruttosozialprodukt
bei tragen zu können,
auf der anderen Seite
bekommen die Arbeitgeber
die Steuermilliarden zugeschustert
und brauchen nur
die Hälfte des
Stundenlohns zu zahlen
und sei es
auch nur temporäer,
obwohl der Bürger
den vollen Lohn
sehr wohl
Wert wäre!
Und genauso
die kriminelle Masche
mit den Vermittlungsgutscheinen,
bei der die
gewerblichen Vermittler
Steuermilliarden abzocken können
und 2000€
für den
Vermittlungsgutschein erhalten,
wenn sie
eine Pseudovermittlung
an einen angeblich
interessierten Arbeitgeber betreiben,
mit dem
sie sich
im Vorfeld
abgesprochen haben
und es dann
auf den
Regelsatzempfänger abwälzen,
wenn die Vermittlung
nicht dauerhaft
zu Stande kommt!
Eine Betrugsmasche
mit der Milliarden
von Steuermitteln
durch diese
gewerblichen Vermittler,
für diese Pseudovermittlungen,
Abgezockt werden können!
Diese Steuermillirden
sollte man lieber
in die Qualifikation
und Bildung
der Regelsatzempfänger
hinein investieren!
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#.) Vereinheitlichung der Lebensbedingungen
und Lebensqualität
an der Basis der Gesellschaft,
mit Hilfe des Überbau
in Brüssel in allen
europäischen Ländern.
Mit Hilfe eines
europäischem Gesetzes,
zur zweckgebundenden Konsolidierung,
in die Basis
der Gesellschaft,
werden die Rechte
und Pflichten,
der jeweiligen
Konsolidierungsgeberregionen
und Konsoliderungsnehmerregionen festgeschrieben
damit gleiche Lebensbedingungen
an der Basis
der Bevölkerung
in allen
europäischen Ländern gleich
verwirklicht werden können,
anstatt ein Europa
zweier Geschwindigkeiten,
mit der
der Überbau
nicht nur
ad absurdum getrieben,
sondern regelrecht
sabotiert wird.
Auf der Basis
dieses eurpäischem Konsolidierungsgesetzes
kann dann auch
der Überbau
in Brüssel
genutzt werden,
um zum Beispiel
eine einheitliche Regelung
der sozialen Absicherung
im Falle
der Arbeitsosgkeit
des europäischen Bürgers,
zu verwirklichen.
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#.) Rechtsanspruch auf ein
europäisches Ministerium,
ein Bundes-, 16 Landesministerien
und in den Bezirksregierngseinzugsgebieten,
Dezernate für Bürger-,
Menschen- und Freiheitsrechte
Die Respektlosigkeit der Beamten, Polizei-, Kriminalbeamten, Staatsanwälten und Richtern, gegenüber dem Bürger und seinen Bürger-, Menschen- und Freiheitsrechten!!!
Finanziert wird dieses
Ministeríum dadurch,
das nicht nur
die Stasiaktenbehörde
dort eingegliedert wird,
sondern auch
die Funktion
des Verfassungschutz
mit übernommen
werden wird,
sodaß die
kriminellen Machenschaften
des aktuellen Verfassungschutz
in Köln
und auf
den Landesebenen
eine endgülitiges
Ende findet
und endgültig zerschlagen
werden wird!
Beamte in Mehrfachqualifikation,
können in Mehrfachfunktion
kostensparend und flexibel
in verschiedenen Prioritätsebenen
ja nach dem
wo welche Bearbeitung
notwendig ist,
oder Funktion
gebraucht wird,
eingesetzt werden.
Hier sollte
auch Wert darauf
gelegt werden,
daß von den
derzeitigen Verfassungsschutzbediensteten,
in dem
neuem Ministerium,
niemand mehr sein
kriminelles Unwesen treibt!
Insbesondere auch
was die rechtsradikale
Unterwanderung angeht
und die Unterstützung
der religiösen Extremisten,
wie dem Hassprediger
von Ulm
der sowohl
auf der Gehaltsliste
des Verfassungschutzes stand
als auch
auf der Gehaltsliste
des verbrecherischem Erdoganregims!
Oder dem Amri,
der von einem
Verfassungsschutzgeldempfänger
zu dem Anschlag
nach Berlin gefahren
wurden ist!
Mit Hilfe
dieser Dezernate
werden dann auch
endlich mal
all jene,
aus den Jobcentern
und den Arges
in der Bundesrepublik rausfliegen,
die sich dem
Regelsatzempfänger gegenüber
nicht reell verhalten
und sogar
regelrechte Straftaten
gegen Regelsatzempfänger betreiben!!!
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