Wenn der Bürger
das Recht hat
sich anonym
an einer Wahl
zu beteiligen,
dann muß er
auch das
Recht haben
anonym im Internet
seine freie Meinung
frei zu äußern!
Eine Identitätsfeststellung
hat es
also erst
zu geben
wenn ein Geschäft
über das Internet
abgewickelt wird.
Was kann
durch die
freie Meinungsäußerung
für ein
Schaden angerichtet
und zugefügt werden?
Erst wenn ein Geschäft
abgewickelt wird,
kann ein
immenser Schaden
angerichtet werden,
wenn einer
der Geschäftspartner
seine Identität
verschleiern kann!
Alles andere
kann mit Hilfe
der Beweismittelsicherung
durch Vorratsdatenspeicherung
ermittelt werden,
im Zuge derer
die Internetdienstanbieter
in die Pflicht
genommen werden sollten,
die Login-IP-Daten,
5 Jahre lang
auf zu bewahren.
Sollte im Zuge
der freien Meinungsäußerung
gegen einen Rechtsanspruch
eines Anderen
verstoßen werden,
hat der Internetdienstanbieter
diesen Inhalt
erst dann
zu entfernen,
wenn ein Wahrheitsbeweis
durch ein Gerichtsurteil
resp. eine
amtsrichterliche Verfügung,
vor liegt!
Was kann
durch die
freie Meinungsäußerung
für ein
Schaden angerichtet
und zugefügt werden?
Erst wenn ein Geschäft
abgewickelt wird,
kann ein
immenser Schaden
angerichtet werden,
wenn einer
der Geschäftspartner
seine Identität
verschleiern kann!
Alles andere
kann mit Hilfe
der Beweismittelsicherung
durch Vorratsdatenspeicherung
ermittelt werden,
im Zuge derer
die Internetdienstanbieter
in die Pflicht
genommen werden sollten,
die Login-IP-Daten,
5 Jahre lang
auf zu bewahren.
Sollte im Zuge
der freien Meinungsäußerung
gegen einen Rechtsanspruch
eines Anderen
verstoßen werden,
hat der Internetdienstanbieter
diesen Inhalt
erst dann
zu entfernen,
wenn ein Wahrheitsbeweis
durch ein Gerichtsurteil
resp. eine
amtsrichterliche Verfügung,
vor liegt!
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