Für diejenigen,
die auf
ihre Funktion
als Arbeitskraft
reduziert werden,
um sie ausbeuten
und sich
durch die
elitäre Arbeitgeberschaft
an ihnen
bereichern zu können
ist die Funktionsmigration,
so wie sie
im Vorfeld
schon bei den
sog.:"Gastarbeitern"
betrieben wurden ist,
entwürdigend
und damit verfassungswidrig!
Wer einen
Asylantrag stellt
und die Kriterien
eines noch
zu schaffenden
generalisiertem europäischem
Asylrechts erfüllt,
in dem
aufgelistet ist,
mit welcher Lebenssituation,
in der man
ja selbst
auch nicht
leben möchte,
kann man
sich solidarisieren,
sollte eine
Staatsangehörigkeit bekommen
und sollte
nicht Bürger
zweiter Klasse sein!
Wenn die
elitäre Arbeitgeberschaft
Fachkräfte braucht,
dann muß man
den Arbeitslosen
aus dem
verfassungsmäßig garantiertem Recht
auf Chancengleichheit heraus
den Rechtsanspruch
auf ein
Bildunbgssubventionsgesetz zubilligen,
damit die Arbeitslosen
vor Ort
nicht mehr
durch die
kriminellen Machenschaften
aus dem
jeweiligem Fallmanagement heraus,
um ihre
verfassungsmäßig garantierten Rechte
betrogen werden können!
Dann haben sie,
für alle Zukunft,
mehr als
genug Fachkräfte!!!
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