https://www.instagram.com/p/By0YNRLA9FS/ |
...zur Kompensation
des Eigenbedarfs,
für öffentliche-, gewerbliche-
und private Haushalte,
durch Strom
der in Eigenleistung
erzeugt wird.
Hier wird
durch eine
dezentrale Einspeisung
vieler kleiner Erzeuger
und Kleinsterzeuger
ein redundantes
und weitestgehendst
ausfallsicheres Stromnetz geschaffen!
Auch emissionsfreie Stromerzeugung
in Eigenproduktion
zur Kompensation
des Eigenbedarfs
wird damnit gefördert
und wird
einen wesentlich höheren
prozentualen Anteil
aus machen
da jeder
öffentliche Haushalt,
jeder gewerbliche Haushalt,
aber auch
eine hohe Anzahl
an privaten Haushalten
die Möglichkeiten,
die sie
vor Ort haben,
alternativen Strom
zu erzeugen
wesentlich besser
nutzen können!
Von der
technischen Seite her
müßte es
möglich sein,
so wie man
bei der Stromversorgung,
straßenzügeweise Verteilerkästen installiert,
so müßte man
auch den
umgekehrten Weg
gehen können
und genauso
in umgekehrter Richting
den Strom,
der in den
einzelnen privaten-, gewerblichen-
und öffentlichen Haushalten
erzeugt wird
zusammenfassen können!
Jeder private-, gewerbliche-
und öffentliche Haushalt
der ein Interesse
an einer Einspeisung
zur Kompensation
des Eigenbedarfs hat
muß den Rechtsanspruch
druch den Überbau
in Brüssel
europaweit vereinheitlicht haben
und bekommt
nicht nur
einen Stromzähler
der den
Strom erfaßt,
der verbraucht wird,
sondern auch
einen Stromzähler
der den
Strom erfaßt,
der eingespeißt wird.
So daß nur
der Differenzbetrag
vom Stromlieferanten
in Rechnung gestellt
werden kann.
Wenn man sich
das Stromnetz wie
einen Eimer
voll Wasser vorstellt
und es werden
5 Glas
Wasser herausgenommen
aber auf der
anderen Seite
zwei Glas Wasser
wieder nachweisbar
durch den Stromzähler
der zum
Beispiel auch
genauso wie
der Verbrauchszähler
durch Wireless-LAN
in Echtzeit
ausgelesen werden kann,
hinein gefüllt,
dann können
auch nur
die drei Glas
Wasser in Rechnung
gestellt werden!
Durch die Echtzeiterfassung
kann man
dann auch
in der
webbasierten Veröffentlichung
wenn man sich
mit Benutzername
und Paßwort
beim Stromdienstanbieter einloggt,
verfolgen was man
bisher verbraucht
und eingespeißt hat.
Bei der Jahresendabrechnung
darf man halt
nicht mehr
Strom erzeugt haben,
als über
das Jahr hinweg
verbraucht wurden ist!
Relativieren wird sich
die kostenpflichtige Installation
eines Einspeisezählers
durch den Stromlieferanten,
der per Gesetz
dazu verpflichtet wird,
da ja
die Menge
des Stroms
der in Eigenleistung
erzeugt werden kann
diese Kosten wieder
in einem
zumutbarem Zeitrahmen
decken muß.
Da ein einzelner
privater Haushalt
als kleinst Erzeuger
nicht eine Strommenge
erzeugen kann,
die direkt
und unmittelbar
wieder ins Stromnetz
zurückgespeißt werden kann,
müssen also
vor Ort
in einer Art
"Einspeisecluster"
so viele
private, gewerbliche
und die
dezentralen Stromerzeugungsstandorte
der öffentliche Haushalte,
zusammengefaßt werden,
sodaß sich
in Gesamtsumme,
in diesem Cluster
die Einspeisung
technisch verwirklicht
werden kann!
Natürlich müssen
die Stromnetzbetreiber
die anfallenden Kosten
die entstehen
auf Grund
der Tatsache,
daß diese Einspeisecluster
erstellt werden müssen
irgendwie wieder
herein bekommen,
was sich warsheinlich
auf die Höhe
der Anschlußgebühr
für diese Einspeisezähler
auswirken werden wird.
Es sei denn
man würde
das vorhandene Stromnetz,
als auch
die noch
zu schaffenden Einspeisecluster,
da diese
monopolistische Resourcen sind,
zurück in
die Hände
der jeweiligen
öffentlichen Haushalte geben,
die dann
auch Planstellen
für die
gemeinnützige Tätigkeit
schaffen können,
um den Bedarf
der vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit
für gemeinnützige Tätigkeit
geeignet ist,
darüber zu decken.
Nur wenn
ein derartiger Rechtsanspruch
gegen den Willen
der elitären Minderheiten
zugunsten der
breiten Masse
der Bevölkerung
druchgesetzt werden kann
können die Bürger
vor Ort
die Möglichkeiten
zur alternativen Stromerzeugung
voll ausschöpfen
und auf
dem Wege
nichtnur den Wegfall
des Atomstroms,
sodnern auch
den Wegfall
des Kohlestroms kompensieren!
In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der elitären Minderheiten,
gegen die
restlichen 75%
der Bevölkerung,
eine derartige Einspeiseberechtigung
verhindert werden!
Auch emissionsfreie Stromerzeugung
in Eigenproduktion
zur Kompensation
des Eigenbedarfs
wird damnit gefördert
und wird
einen wesentlich höheren
prozentualen Anteil
aus machen
da jeder
öffentliche Haushalt,
jeder gewerbliche Haushalt,
aber auch
eine hohe Anzahl
an privaten Haushalten
die Möglichkeiten,
die sie
vor Ort haben,
alternativen Strom
zu erzeugen
wesentlich besser
nutzen können!
Von der
technischen Seite her
müßte es
möglich sein,
so wie man
bei der Stromversorgung,
straßenzügeweise Verteilerkästen installiert,
so müßte man
auch den
umgekehrten Weg
gehen können
und genauso
in umgekehrter Richting
den Strom,
der in den
einzelnen privaten-, gewerblichen-
und öffentlichen Haushalten
erzeugt wird
zusammenfassen können!
Jeder private-, gewerbliche-
und öffentliche Haushalt
der ein Interesse
an einer Einspeisung
zur Kompensation
des Eigenbedarfs hat
muß den Rechtsanspruch
druch den Überbau
in Brüssel
europaweit vereinheitlicht haben
und bekommt
nicht nur
einen Stromzähler
der den
Strom erfaßt,
der verbraucht wird,
sondern auch
einen Stromzähler
der den
Strom erfaßt,
der eingespeißt wird.
So daß nur
der Differenzbetrag
vom Stromlieferanten
in Rechnung gestellt
werden kann.
Wenn man sich
das Stromnetz wie
einen Eimer
voll Wasser vorstellt
und es werden
5 Glas
Wasser herausgenommen
aber auf der
anderen Seite
zwei Glas Wasser
wieder nachweisbar
durch den Stromzähler
der zum
Beispiel auch
genauso wie
der Verbrauchszähler
durch Wireless-LAN
in Echtzeit
ausgelesen werden kann,
hinein gefüllt,
dann können
auch nur
die drei Glas
Wasser in Rechnung
gestellt werden!
Durch die Echtzeiterfassung
kann man
dann auch
in der
webbasierten Veröffentlichung
wenn man sich
mit Benutzername
und Paßwort
beim Stromdienstanbieter einloggt,
verfolgen was man
bisher verbraucht
und eingespeißt hat.
Bei der Jahresendabrechnung
darf man halt
nicht mehr
Strom erzeugt haben,
als über
das Jahr hinweg
verbraucht wurden ist!
Relativieren wird sich
die kostenpflichtige Installation
eines Einspeisezählers
durch den Stromlieferanten,
der per Gesetz
dazu verpflichtet wird,
da ja
die Menge
des Stroms
der in Eigenleistung
erzeugt werden kann
diese Kosten wieder
in einem
zumutbarem Zeitrahmen
decken muß.
Da ein einzelner
privater Haushalt
als kleinst Erzeuger
nicht eine Strommenge
erzeugen kann,
die direkt
und unmittelbar
wieder ins Stromnetz
zurückgespeißt werden kann,
müssen also
vor Ort
in einer Art
"Einspeisecluster"
so viele
private, gewerbliche
und die
dezentralen Stromerzeugungsstandorte
der öffentliche Haushalte,
zusammengefaßt werden,
sodaß sich
in Gesamtsumme,
in diesem Cluster
die Einspeisung
technisch verwirklicht
werden kann!
Natürlich müssen
die Stromnetzbetreiber
die anfallenden Kosten
die entstehen
auf Grund
der Tatsache,
daß diese Einspeisecluster
erstellt werden müssen
irgendwie wieder
herein bekommen,
was sich warsheinlich
auf die Höhe
der Anschlußgebühr
für diese Einspeisezähler
auswirken werden wird.
Es sei denn
man würde
das vorhandene Stromnetz,
als auch
die noch
zu schaffenden Einspeisecluster,
da diese
monopolistische Resourcen sind,
zurück in
die Hände
der jeweiligen
öffentlichen Haushalte geben,
die dann
auch Planstellen
für die
gemeinnützige Tätigkeit
schaffen können,
um den Bedarf
der vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit
für gemeinnützige Tätigkeit
geeignet ist,
darüber zu decken.
Nur wenn
ein derartiger Rechtsanspruch
gegen den Willen
der elitären Minderheiten
zugunsten der
breiten Masse
der Bevölkerung
druchgesetzt werden kann
können die Bürger
vor Ort
die Möglichkeiten
zur alternativen Stromerzeugung
voll ausschöpfen
und auf
dem Wege
nichtnur den Wegfall
des Atomstroms,
sodnern auch
den Wegfall
des Kohlestroms kompensieren!
In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der elitären Minderheiten,
gegen die
restlichen 75%
der Bevölkerung,
eine derartige Einspeiseberechtigung
verhindert werden!
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