www.pinterest.de-stbauer38259
de.pinterest.com-stbauer38259-pins
instagram.com-stbauer38259
www.youtube.com
facebook.com-stbauer38259
twitter.com-stbauer38259
myspace.com-308731774
Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Montag, 17. Juni 2019

Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Bildungssubventionsgesetz, Gesetz zur kontinuierlichen gemeinnützigen Tätigkeit, Trennung von Forschung und Entwicklung von Qualifikation und Bildung!



Bildungssubventionsgesetz:
Zu jeder Lebenssitualtion
in der sich
 ein Bürger
 befinden kann
muß der Gesetzgeber
 klare Rechtsansprüche
 gegenüber dem
Staat vormulieren.


Gesetz zur kontinuierlichen 
gemeinnützgen Tätigkeit:
Durch kontinuierliche
gemeinnützige Tätigkeit
kann der Teil
 des Bedarfs
 der öffentlichen Haushalte,
der vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit
für gemeinnützige Tätigkeit
geeignet ist
gedeckt werden.


Trennung der Haushalte
Forschung und Entwicklung 
von Qualifikation und Bildung:
Damit die Steuermilliarden
an die Basis
der Bevölkerung
und nicht nur
 in die Universitäten
und Hochschulen
 investiert werden!
Und damit
eine Trennung stattfindet
von steuermittelfinanzierter Forschung
und Entwicklung
in den Universitäten,
von der Forschung
und Entwicklung,
die in
den Entwicklungsabteilungen
der kommerziellen
Konzerne stattfindet!
Dies ist
im Sinne
der Allgemeinheit,
um zu verhindern,
 daß die Konzerne
aus ihren eigenen
 wirtschaftlichen Interessen heraus
Entwicklungen die
Sinnvoll wären unterbinden
und verhindern können,
um ihre
eigenen Entwicklungen
zu schütrzen.
Beispiel:
Pharmazeutische Entwicklung
von Wirkstoffen
die wesentlich wirksamer
und wesentlich
weniger Nebenwirkungen haben,
der Konzern aber
andere Präparate
im Vertrieb hat,
die sich ersteinmal
amortisieren sollen. 
Dieses Verhindern
von Entwicklungen
kann es
nur geben,
weil keinerlei Trennung
von Steuermittel finanzierter
Forschung und Entwicklung
von der Forschung
und Entwicklung
in den
Konzernen stattfindet!
 

Anstatt asoziale/entwürdigende 
und darum 
verfassungswidrige Funktionsmigration,
Staatsbürgerschaft auf Grund Asylantrag
Da man
im Zuge
der Funktionsmigration,
zum Zwecke
des Fachkräftemangels,
die ausländischen Fachkräfte
auf die
inländischen Gegebenheiten,
so, oder so
Qualifizieren muß
und die
asoziale Funktionsmigration,
da ja
die Würde
des Menschen
unantastbar ist
und einen Menschen,
resp. die Frage
 nach einer Staatsangehörigkeit,
 nur auf
seine Funktion
resp. Leistungsfähigkeit
zu reduzieren   
somit entwürdigend
und damit verfassungswidrig
sein muß,
warum dann
nicht lieber denen,
mit denen
man sich
wesentlich mehr
 solidarisieren kann,
weil sie
im nichteuropäischen Ausland,
Umgebungsvariablen ausgeliefert sind,
denen man selbst
auch nicht
ausgeliefert sein möchte,
eine Staatsangehörigkeit geben
und diese
im Zuge
des Bildungssubventionsgesetzes,
daß ja
für sie
dann genauso
 wie für jeden
anderen Bürger
auch gilt
zu Fachkräften qualifizieren? 


Beispiel die Landesebene:
Niedersachsen:
https://www.instagram.com/p/By7uON5groU/
Würde man 
aus einem 
Bildungssubventionsgesetz heraus 
jedem der Arbeitslosen
 in Niedersachsen 
mit einer Sperrzeit 
von 4 Jahren,
5000,-€ zweckgebunden 
für Qualifikation 
und Bildung, 
abrufbar beim 
Landesamt für Qualifikation 
und Bildung,
zur Verfügung stellen,
damit der Arbeitslose 
dieses Geld,
bei einem 
oder mehreren Bildungsveranstaltern 
im Land Niedersachsen 
einlösen kann,
dann würde 
das eine Belastung 
des Jahreshaushalts 
von ca. 270 Mio € ergeben!
Während Universitäten 
und Hochschulen 
1 Milliarde € 
jährlich bekommen,
die aber 
vom ALG2-Regelsatzempfänger,
 in der Regel 
eher weniger
 frequentiert werden,
da es 
für den
 ALG2-Empfänger
 sehr unattraktiv ist 
sich 10.000,-€ Bafögschulden 
auf zu halsen 
da der ja 
ersteinmal die Kondition 
mitbringen muß,
um ersteinmal den 
einen Arbeitsplatz
 zu bekommen,
den es
 auf 10 Arbeitslose gibt,
bevor er sich 
eine Chance 
 ausrechnen kann,
daß er 
für seine 
10.000,-€ Bafögschulden 
überthaupt etwas 
in bafögrelevanter Qualifizieruzng 
schaffen kann!
Ein Facharbeitermangel 
bei den 
vielen Arbeitslosen
 ist eine 
hausgemachte Misere 
in Ermangelung
 eines Bildungssubventionsgesetzes,
 das es
 den Tätern
 und Tatbeteiligten
im öffentlichem Dienst,
 in den Arges
 und den Jobcentern 
vor Ort unterbindet,
 existienzgefährdenden Betrug
 am arbeitslosen Bürger
 zu betreiben,
 in dem man 
20 Jahre lang 
beantragte Weiterbildung verweigert,
oder sollte diese,
durch den Arbeitslosen
quasi durch Srtrafanzeige
 und Tatsachenbericht
 zur Wahrung
 der Interessen
 im Internet,
erzwungen werden,
 so wird sie
dann durch
die Täter
vor Ort
dadurch sobotiert,
in dem
ein Mehrbedarf
für eine
planungssichere Unterkunft
verweigert wird,
und den 
Bürger damit
 um sein verfassungsmäßig 
garantiertes Recht 
auf  Chancengleichheit
 strafrechtlich relevant
 und existenzgefährdend betrügt,
 in der Gewißheit 
keienrlei strafrechtliche Konsequenzen 
dafür zu spüren 
zu bekommen,
da die Staatsanwälte 
in den Staatsanwaltschaften 
auch keine Angst 
haben müssen,
daß sie 
für die Straftaten
die sie 
im Amt 
gegen den 
Bürger betreiben 
jemals irgendwelche Konsequenzen 
zu spüren bekommen!!!
Damit sich
zu den
einzelnen Tätern
im öffentlichem Dienst
 nichts ansammeln kann,
woheraus dann
die Srtrafverfolgungsbehörden
nicht mehr
drum herum kommen,
ihren Dienst
 und Amtspflichten
nach kommen
zu müssen,
wird dann auch
von der Geschäftsführung
des jeweiligen Arge/Jobcenter,
rechtsmißbräuchliche Nötigung
gegen den
Arbeitslosen betrieben,
um ihm
das Nennen
von Fakten
und Tatsachen,
Namen und Personen
die relevant sind
zum Zeitgeschehen
zu unterbinden,
in dem man
sein Recht
auf Interessenwahrung
als private Person
gleich setzen will
mit kommerzieller Berichterstattung
 wie sie durch
kommerzielle Massenmedien
betreieben wird,
um dem
Regelsatzempfänger sein
verfassungsmäßig garantiertes Recht
 auf freie Meinungsäußerung
zu unterbinden!!! 
Mit dieser Bildungssubvention
 in die Basis
 der Gesellschaft
 werden tausende
von Arbeitsplätze
 bei einer wesentlich
höheren Anzahl
an Bildungsveranstaltern
 im Einzugsgebiet geschaffen!
Während Nahles
und Co. lieber
den elitären Arbeitgebern
 die Steuermilliarden
 in den
Rachen stopfen,
und damit
eine Subvention
nicht in
die Basis
 der Bevölkerung,
sondern in
 die Mittel-
und Oberschicht
der Bevölkerung betreiben,
in dem 
sie die Hälfte
des Stundenlohns
übernehmen wollen,
anstatt in
die Bildungssubvention
und damit
gegen den Fachkräftemangel
zu investieren
will man lieber
die Unterbeschäftigungsquote
 zugunsten der
https://www.instagram.com/p/Bsx4b0IHgNU/
 elitären Arbeitgeberschaft
 in die Höhe treiben,
anstatt die
kontinuierliche gemeinnützige Tätigkeit
das fachbezogene Fallmanagement
und den Neben-
und Zuverdient
in den Mittelpunkt
zu stellen!
Dieser Freiraum
zur Willkür
und Willfährlichkeit
kann nur
in Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
genutzt werden!
 ---------------------
Lebenssituation: Regelsatzempfänger ALG2 
-----------------------
 ...na und(???)...



Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.