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Recht und Gesetz
durch zu setzen
haben einzig
und allein
Strafverfolgungsbehörden und Justiz!
Findet ein Bürger
einen Inhalt
im Internet,
der seiner
Meinung nach
rechtswidirig ist,
dann bringt er
diesen gefälligst,
bei einerStaatsanwaltschaft, einer Polizei-/Kriminaldienststelle, oder einem Amtsgericht(Rechtsantragsstelle),
zur Anzeige!
Wenn ich
zum Beispiel mitbekomme,
daß in
meiner Nachbarwohnung
eine Straftat
begangen wird,
dann melde ich
diese bei
den Strafverfolgungsbehörden
und nicht
bei dem Vermieter!
Nichtnur weil
der Abschreckungseffekt
wesentlich höher ist,
wenn der Täter,
der einen Inhalt
veröffentlicht hat,
der tatsächlich
rechtswidrig ist,
mit strafrechtlichen Konsequenzen
zu rechnen hat
und nichtnur
der Inahlt
gelöscht wurden ist,
sondern insbesondere auch,
weil dann
sicher gestellt ist,
daß auch wirklich
ausschließlich nur
durch zu setzen
haben einzig
und allein
Strafverfolgungsbehörden und Justiz!
Findet ein Bürger
einen Inhalt
im Internet,
der seiner
Meinung nach
rechtswidirig ist,
dann bringt er
diesen gefälligst,
bei einerStaatsanwaltschaft, einer Polizei-/Kriminaldienststelle, oder einem Amtsgericht(Rechtsantragsstelle),
zur Anzeige!
Wenn ich
zum Beispiel mitbekomme,
daß in
meiner Nachbarwohnung
eine Straftat
begangen wird,
dann melde ich
diese bei
den Strafverfolgungsbehörden
und nicht
bei dem Vermieter!
Nichtnur weil
der Abschreckungseffekt
wesentlich höher ist,
wenn der Täter,
der einen Inhalt
veröffentlicht hat,
der tatsächlich
rechtswidrig ist,
mit strafrechtlichen Konsequenzen
zu rechnen hat
und nichtnur
der Inahlt
gelöscht wurden ist,
sondern insbesondere auch,
weil dann
sicher gestellt ist,
daß auch wirklich
ausschließlich nur
die Inhalte
aus dem Internet
gelöscht werden,
die auch wirklich
und tatsächlich,
durch einen Wahrheitsbeweis
durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterlicher
Verfügung bestätigt
und bewiesen,
tatsächlich gegen
geltendes Recht verstoßen!
aus dem Internet
gelöscht werden,
die auch wirklich
und tatsächlich,
durch einen Wahrheitsbeweis
durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterlicher
Verfügung bestätigt
und bewiesen,
tatsächlich gegen
geltendes Recht verstoßen!
Denn der Rechtsanspruch
der Bürger
ist es,
daß ihre Inhalte
solange im Internet
zu bleiben haben,
bis der Beweis
erbracht ist,
daß sie
faktisch und tatsächlich
und nicht
nur angeblich,
rechtswidirig sind!
der Bürger
ist es,
daß ihre Inhalte
solange im Internet
zu bleiben haben,
bis der Beweis
erbracht ist,
daß sie
faktisch und tatsächlich
und nicht
nur angeblich,
rechtswidirig sind!
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