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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Dienstag, 12. November 2019

Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Verifikationspflicht, Wirkstoffe in Krebsmedikamenten. Routinepathologhische Untersuchungspflicht. Pflicht zur Führung einer forensisch - interdisziplinären - beweismittelerheblichen Vergleichsdatenbank

https://www.instagram.com/p/B40SUzeALuZ/
Damit nicht
 nur das,
in Tötungsabsicht,
 Vorenthalten der Wirkstoffe,
in den Krebsmedikamenten,
sondern auch das,
in Tötungsabsicht,
durch Intoxikation,
 Herbeiführen der Krebserkrankung,
nicht mehr 
ohne strafrechtliche Konsequenzen 
bleiben kann!!!

-------------------------------------------------
Verifikationspflicht, Wirkstoffe in Krebsmedikamenten:

Die techinische Möglichkeit
die Points per Million(PPM)
an Wirkstoffen
in den,
bei dem jeweiligem Apotheker,
bestellten Krebsmedikamenten
https://www.instagram.com/p/BiPu9lRh7et/
überprüfen zu können,
hat man den Onkologen
zur Verfügung zu stellen
und diese auch
in die Verifikations-
und Dokumentationspflicht
zu nehmen.
---------------------------------------
Routinepathologhische Untersuchungspflicht:

Keine verstorbene Krebspatientin
und kein
verstorbener Krebspatient
darf beerdigt,
oder eingeäschert werden,
ohne eine
gesetzlich vorgeschriebene,
routinepathologische Untersichung,
bei der
 in gesetzlich
 vorgeschriebener Art
und Weise,
toxikologisch relevante Körpergewebe
und Flüssigkeit
zu entnehmen,
zu analysieren
und dauerhaft
auf zu bewahren sind.
-------------------------------------------
Pflicht zur Führung einer 
forensisch - interdisziplinären - beweismittelerheblichen 
Vergleichsdatenbank:

Nicht nur
Bildunterschrift hinzufügen
die erfaßten Informationen
aus der
routinepathologischen Untersuchungspflicht,
sondern auch
die Informationen
aus der Fragenliste,
der gesetzlich
vorgeschriebenem Befragungspflicht,
aus der Befragung
der Patienten
die noch
in Therapie sind,
noch nicht
verstorben sind
und erfolgreich Therapiert wurden,
aber auch exhumierter
verstorbener Patienten,
haben in diese Vergleichsdatenbank
ein zu fließen. 
 Nicht nur
als Beweismittel
vor der Justiz,
 damit anhand
so vieler Vergleichsfälle
wie möglich,
Täter die
Bildunterschrift hinzufügen
durch Intoxikation
Krebs beim Opfer
herbeigeführt haben,
sondern auch Täter,
die durch
das Vorenthalten
der Wirkstoffe
in den Medikamenten
den Tod
des Opfers
 herbeigeführt haben,
überführt werden können,
sondern auch 
das interdisziplinäre Auswerten
dieser gesammelten Informationen
  aus dieser Datenbank,
zum Zwecke
der Prävention,
legitimieren, rechtfertigen
und machen
diese Datenbank
zwingend erforderlich.
Der interdisziplinär
zugängliche Teil
dieser Datenbank
hat datenschutzrechtlich relevant,
auf die Daten
reduziert zu werden,
Bildunterschrift hinzufügen
um die
erfaßte Person
zu schützen,
die der erfaßten Person
nicht zugeordnet
werden kann. 
 Vorname, Nachname
und Hausnummer
der erfaßten Person
haben im Mindesten
anonym gehalten
zu werden.
 Den (Tabellen-)Teil
der Datenbank,
in denen
zur Datenbankeintrags-ID
auch Vorname, Nachname
und Hausnummer
gespeichert ist,
hat man ausschließlich
den Strafverfolgungsbehörden
zugänglich zu machen.
 --------------------------------
 Rechtsanspruch auf Exhumierung 
verstorbener Krebspatienten

Jedweder und jeder Angehörige
eines Krebspatienten
muß im Zuge
einer erstatteten Strafanzeieg
den Rechtsanspruch
auf eine Exhumierung
des verstorbenen Krebspatienten
und das erfassen
und das einpflegen
der gesammelten Informationen,
in die Vergleichsdatenbank.
Damit ein Vergleich
mit ähnlich,
oder gleich
gelagerten Fällen,
Ähnliche, oder gleiche Krebsart.
Ähnliche, oder gleiche
Medikamentierung/Therapie.
 Ähnliche, oder gleiche
Dauer/Zeitraum der Medikamentierung.
 Ähnliche, oder gleiche
Dauer/Zeitraum,
bis zum
Ableben des Patienten,
nach dem Absetzten
der erfolglosen Medikamentierung
 und Einstellen
der erfolglosen Therapie.
Ähnliche, oder gleiche 
Dauer/Zeitraum,
bis zur Exhumierung.
 Ähnliche, oder gleiche PPM
(Points per Million),
an Wirkstoffresten
in den
relevanten Körperflüssigkeiten,
und/oder Körpergewebe?
Darüber hinaus,
das Feststellen
toxikologischer Unregelmäßigkeiten
 in allen toxikologisch
 relevanten Körperflüssigkeiten
 und Körpergewebe,
im Zuge
der Feststellung
der Krebsverursachung,
mit der Zielsetzung
das vorsätzliche Herbeiführen
der Krebserkrankung
vor der Justiz
beweisbar machen
zu können.
Auch das relevante Ergebnis
der Befragung
der gesetzlich
vorgeschriebenen Personengruppen,
gesetzlich vorgeschriebener Fragenkatalog,
durch die Strafverfolgungsbehörden,
 aufgrund einer Strafanzeige,
hat in diese
Vergleichsdatenbank mit eingepflegt
zu werden
 --------------------------------
 Die Tatbeteiligung des Arztes

 Die Beziehung
zwischen Arzt
und Apotheker
 und die eventuelle Tatbeteiligung
 hat man
durch die Strafverfolgungsbehörden
unter die Lupe
 zu nehmen.
 Hier insbesondere
auch Geldzahlungen,
resp. Sachwerte Leistungen.
--------------------------------
Das Motiv der Tötungsabsicht

Das Motiv
der Bereicherung
 ist nur ein Motiv,
aus dem heraus
 in Tötungsabsicht
 gehandelt wird.
Das Beseitigen unliebsamer,
unbequemer Zeitgenossen
und/oder politischer Gegner,
usw., usw., usw.,
ist hier
mit Sicherheit
ein weiteres Motiv,
aus dem heraus
in Tötungsabsicht,
Krebs herbeigeführt
und Wirkstoffe
vorenthalten werden! 
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EU- forensisch - interdisziplinäre - beweismittelerheblichen 
Vergleichsdatenbank

----------------------------------------
WHO- forensisch - interdisziplinäre - beweismittelerheblichen 
Vergleichsdatenbank

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Dieser Freiraum
zur Willkür
und Willfährlichkeit
kann nur
in Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
genutzt werden!
##############
Damit der Kampf,
gegen den "Krebs",
für alle Bürger,
nicht mehr 
an dem 
kriminellem Freiraum,
zur Willkür 
und Willfährlichkeit,
vor Ort, 
scheitert! 
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SMF-Mord durch wrikstofflose Krebsmedikamente
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