Damit diese
gesetzlich garantierte Mindestbandbreite,
an der TAE-Telefondose,
für private Haushalte,
auf der
einen Seite,
keine Konkurrenz
für die regulären
Internet Service Provider darstellt,
auf der
anderen Seite aber,
der private Haushalt
unabhängig von
einem Internet Service Provider
und der Frage
ob die vertraglich
vereinbarte Bandbreite,
oder überhaupt
ein Internetzugang
auch wirklich
verfügbar ist,
reicht eine
geringe Bandbreite
von z.B. 384/64 kb,
volkommen aus,
um Internetseiten
von Ämtern, Behörden
und Dienststellen,
zum Beispiel
auch Jobcenter
aufrufen zu können,
oder Emails
synchronisieren zu können.
Wer mehr will
muß halt
einen regulären Vertrag,
bei eienm
regulärem ISP abschließen
und entsprechend
dafür zahlen.
gesetzlich garantierte Mindestbandbreite,
an der TAE-Telefondose,
für private Haushalte,
auf der
einen Seite,
keine Konkurrenz
für die regulären
Internet Service Provider darstellt,
auf der
anderen Seite aber,
der private Haushalt
unabhängig von
einem Internet Service Provider
und der Frage
ob die vertraglich
vereinbarte Bandbreite,
oder überhaupt
ein Internetzugang
auch wirklich
verfügbar ist,
reicht eine
geringe Bandbreite
von z.B. 384/64 kb,
volkommen aus,
um Internetseiten
von Ämtern, Behörden
und Dienststellen,
zum Beispiel
auch Jobcenter
aufrufen zu können,
oder Emails
synchronisieren zu können.
Wer mehr will
muß halt
einen regulären Vertrag,
bei eienm
regulärem ISP abschließen
und entsprechend
dafür zahlen.
Finanziert durch GEZ-Gebühren,
bei der nächsten Regelsatzerhöhung
für Regelsatzempfänger
wird um einen Euro
weniger erhöht
und/oder Steuermittel,
hat man
der stetig
wachsenden Abhängigkeit
vom Internetzugang,
im Zweifelsfall
durch das Verfassungsgericht
in Karlsruhe,
dem Bundesgesetzgeber aufdiktiert,
dieser Tatsache
und dem verfassungsmäßig
garantiertem Recht
auf Chancengleichheit,
Rechnung zu tragen.
bei der nächsten Regelsatzerhöhung
für Regelsatzempfänger
wird um einen Euro
weniger erhöht
und/oder Steuermittel,
hat man
der stetig
wachsenden Abhängigkeit
vom Internetzugang,
im Zweifelsfall
durch das Verfassungsgericht
in Karlsruhe,
dem Bundesgesetzgeber aufdiktiert,
dieser Tatsache
und dem verfassungsmäßig
garantiertem Recht
auf Chancengleichheit,
Rechnung zu tragen.
--------------------
In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
ist dieser Mißstand,
im Sinne
des kollektivem Bewußtseins
der Wahlberechtigten,
bis hier
und heute
immer noch
nicht abgestellt!
In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
ist dieser Mißstand,
im Sinne
des kollektivem Bewußtseins
der Wahlberechtigten,
bis hier
und heute
immer noch
nicht abgestellt!
---------------------------------------------
Relevante Seiten in diesem Blog:
--------------------------------------------
Relevante Beiträge in diesem Blog:
--------------------------------------------
Links zu externen Seiten:
Relevante Seiten in diesem Blog:
--------------------------------------------
Relevante Beiträge in diesem Blog:
--------------------------------------------
Links zu externen Seiten:
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.