Wie wollen sich
die Verantwortlichen
für den
korrekten Wahlablauf
und die Wahlhelfer
vor solchen Vorwürfen,
wie sie
zum Beispiel
von dem Trump
und seiner Gefolgschaft
geäußert werden,
schützen?
Kann es sinnvoll
und rechtmäßig sein,
während der Stimmabgabe
im Wahllokal
und bei
der Stimmzettelauszählung
als Beweismittel
zur eigenen Absicherung,
daß alles
einwandfrei abgelaufen ist,
eine Videoaufzeichnung
als Beweismittel
zu betreiben?
Es findet ausserhalb
der Intims-
und Privatsphäre,
dem persönlichem Lebens-
und Geheimbereich
der Bürger
in der quasi
Öffentlichkeit statt
und es dürfte
natürlich nicht
die Wahlkabine,
die für eine
anonyme Wahlbeteiligung
als Abschirmung
notwendig ist
aufgezeichnet werden.
Was sich
im Wahllokal
an sich,
während der Öffenungszeit
und bei
der Ausszählung
der Stimmen
abspielt allerdings
dürfte ja nicht
datenschutzrelevant sein.
Dann hätten
solche Kandidaten
wie der Trump
mit seiner Gefolgschaft
keine Chance
sich irgendetwas einfallen
lassen zu können
und sich rigendetwas
aus den Fingern
saugen zu können.
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