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Aus dem verfassungsmäßig
garantiertem Recht
auf Leben
und körperlicher Unversehrtheit
resultiert der Rechtsanspruch
auf Bevölkerungsschutz
eines jeden
der 80 Mio Bürger.
Bei einem
angenommenem Worstcaseszenario
bei dem
in allen
öffentlichen Haushalten
eine Virenbelastung
von mehr
als 30 Infizierten
pro 100000 Einwohner
erfasst werden
und man
10 medizinische Schutzmasken
pro Bürger
und Woche
in der
Bevölkerung verteilt,
ergibt sich
ein bundesweiter Bedarf
von 800 Mio Masken
pro Woche.
Moderne Fertigungsanlagen
müßten eigentlich
in der Lage
dazu sein
eine Fertigungskapazität
und einen
Teileausstoß von
10x50Stück
pro Minute
zu produzieren.
Somit müßte es
möglich sein
den gesamten
bundesweiten Bedarf
im Falle
eines Worstcaseszenarios
mit Hilfe
von 160
dieser Anlagen
in einer 24/7 Maximalproduktion
zu decken.
Das Verfassungsgericht
in Karlsruhe
hat den Bundesgesetzgeber
dazu zu verurteilen,
diese 160 Fertigungslinien
an zu schaffen
und in
den Bezirksregierungsebenen
zu installieren
und mit Hilfe
gGmbH´s oder gUG´s,
zur Deckung
des nichtkommerziellen Bedarfs,
unter Zuhilfenahme
von Planstellen
zur gemeinnützigen Tätigkeit
auch in aller Zukunft
auch wenn
keine Virenbelastung
der Bevölkerung
mehr vorhanden ist
weiterhin zu betreiben.
Der nichtkommerzielle Bedarf
im Einzugsgebiet
kann dann auch
ohne Virenbelastung
in Minimalproduktion
weiterhin gedeckt werden,
um den Produktionsstandort
auch weiterhin
aufrecht zu erhalten.
Für den Fall
einer erneuten Virenbelastung
der Bevölkerung
im Einzugsgebiet
kann man dann
relativ schnell wieder
in 24/7 Maximalproduktion
dem nichtkommerziellen Bedarf
im Einzugsgebiet
gerecht werden.
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Nur mit Hilfe
dieser medizinischen Schutzmasken,
so wie
sie auch
von den Ärzten
in den Krankenhäusern
getragen werden,
die auf Grund
des dreifachem Vlies,
die amtliche schutzfunktion besitzen,
daß kein Virus
nach aussen
gelangen kann,
selbst wenn
der Maskenträger
unbewußt infiziert
sein sollte
und somit
auch keine Fremdgefährdung
für Andere darstellt,
trotzdem, daß kein
1,5-2m Sicherheitsabstand
eingehalten wird,
kann trotz Virenbelastung
der Bevölkerung,
weitestgehendst Normalität
aufrecht erhalten werden.
Hätte man
diese Eigenproduktion
gleich im Januar 2020
in Angriff genommen,
hätte man
von den 14000 Toten
mindestens 10000
das Leben
retten können
und den
öffentlichen, gewerblichen
und privaten Haushalten
nur einen Bruchteil
des Schadens zugefügt,
der bis hier
und heute
zugefügt wurden ist.
Aus dem
SARS1-Gutachten
aus dem
Jahre 2012
wurde das
schon prophezeit
und im
Januar 2020
hatten die Offiziellen
schon gewußt,
daß das Virus
garantiert nicht
in China
bleiben wird!
Also hätte man
dem Gutachten
und der Verpflichtung
zum Bevölkerungsschutz
Rechnung tragen müssen
und diese Eigenproduktion
des nichtkommerziellen Bedarfs
in Angriff
nehmen müssen!
5-max.10Mrd €
an Steuermiteln
im Januar 2020,
für de 160
Betriebs- und Produktionsmittel,
um der Verpflichtung
zum Bevölkerungsschutz
Folge zu leisten
und diesen
nichtkommerziellen Bedarf
in Eigenleistung
mit Hilfe dieser
gGmbH´s oder gUG´s
zu decken,
sind zu viel,
aber auf der
anderen Seite
die Staatsverschuldung
im mehrfachen
dreistelligen Milliardenbetrag
in die Höhe treiben???
Wenn in
einem Einzugsgebiet
die Fallzahlen
nicht runtergehen,
trotzdem,
daß diese
medizinischen Schutzmasken
verteilt wurden sind
und wenn man
dann zusätzlich noch
weitere Maßnahmen ergreift
aus denen heraus
die öffentlichen, gewerblichen
und privaten Haushalte
geschädigt werden,
weil halt diese Maken
nicht ausreichend sind,
ist das etwas anderes!
Aber auf der
einen Seite
diese Masken nicht
in der Bevölkerung
zu verteilen,
obwohl sie
das optimalste
Mittel sind
die Verbreiteung
des Virus
ein zu dämmen,
mit der
faulen Ausrede,
weil man sie
auf dem
internationalem Markt
nicht in
ausreichender Stückzahl bekommt
und die Bevölkerung
dann damit abspeißt,
"dann müssen sie halt
1,5-2m Abstand halten
und diese
Lockdowns hinnehmen!"
Das ist Mord
durch Unterlasssen
in Bezug
auf die Toten,
die man hätte
mit diesen Masken
vermeiden können
und Betrug
an den
öffentlichen, gewerblichen
und privaten Haushalten
die man
mit diesen Lockdowns,
die es mit
diesen Masken
nicht hätte
geben müssen,
massiv schädigt!!!
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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