nicht das
gleiche Fremdgefährdungspotential ausgehen,
wie vom
ungeimpftem Bürger,
dann hätte
eine Besserstellung
auf Grund
dieser Tatsache
sogar Sinn
und Zweck.
Da aber
sowohl der
geimpfte Bürger,
als auch
der ungeimpfte Bürger,
jeder eine
medizinische Schutzmaske
tragen müssen,
die die amtliche
Schutzfunktion garantiert,
daß kein Virus
von innen nach
aussen kann,
damit weder
von dem Einen,
noch von
dem Anderen
eine Fremdgefährdung asugeht,
ist die Besserstellung
des geimpften Bürgers
eine verfassungswidrige Benachteiligung
des ungeimpften Bürgers,
da von beiden
das gleiche
Fremdgefährdungspotential ausgeht!
Da jeder Bürger
ein verfassungsmäig
garantiertes Recht
auf Leben
und körperliche Unversehrtheit hat,
resultiert hierheraus
ein Recht
auf Schutz
vor Fremdgefährdung
durch eine
andere Person.
Also dürfen
egal wo
auch immer
nur die,
von denen
keine Fremdgefährdung
für Andere ausgeht
und das
kann man
nur mit
einer Schutzmaskenpflicht erreichen,
besser gestellt werden,
gegenüber denjenigen,
die keine
Schutzmaske tragen,
die eine
amtliche Schutzfunktion garantiert,
daß kein Virus
von innen
nach aussen kann!
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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