beim kommunalem Träger
vor Ort
Armbinden verteilt,
die die ALG2-Regelsatzempfänger,
die nichts
dafür können,
daß es
auf 10 Arbeitslose
Arbeitsplatz gibt,
zu tragen haben,
damit sie schon
von weitem
als solche
von jedem
identifizierbar sind,
damit sich
ein Jeder,
der ein Interesse
daran hat,
etwas an Schikane
und Terror
und regelrechte Straftaten,
gegen den
jeweiligen Regelsatzempfänger
einfallen lassen kann!
Selbstverständlich ist es
für den
jeweiligen Regelsatzempfänger
vor Ort
eine schöne Sache,
wenn er Vergünstigungen,
im Vergleich
mit den Anderen,
die keine
Regelsatzempfänger sind erhält.
Man hat
den ALG2-Regelsatzempfängern
einen Rechtsanspruch
auf kontinuierliche
gemeinnützige Tätigkeit
zu gewähren!
Der Rechtsanspruch
auf 2/3 Jahre
auf 5 Jahre
sind keine
auseichende Problemlösung.
Der Rechtsanspruch
gegenüber dem
kommunalem Träger
von 120 Stunden
zu je mindestens
2,-€ pro
abgeleistete Stunde
gemeinnützliche Tätigkeit,
plus mindestens
0,75€ pro
abgeleistete Stunde
auf ein Guthabenkonto
für Qualifikation
und Bildung
plus das
was eine Monatskarte
für die
öffentlichen Verkehrsmittel
vor Ort kostet,
geteilt durch 120,
für die Fahrkostenpauschale,
pro abgeleistete Stunde.
Womit man
dadurch dann
im Bereich
der Pfändungsfreigrenze
für die
jeweilige Lebenssituation wäre.
Der kommunale Träger
wird aus
der Bundesgesetzgebung heraus
in die
Pflicht genommen
allen Bedarf,
der vom Grad
der veranntwortlichen Tätigkeit,
für die
gemeinnützige Tätigkeit
geeignet ist,
auch mit Hilfe
der gemeinnützigen Tätgigkeit
zu decken.
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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