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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
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, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Samstag, 23. Januar 2021

Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Covid19: Keine Fremdgefährdung = keine Einschränkungen!

 Das Verfassungsgericht 

in Karlsruhe
hat die Bundesregierung 
in die Pflicht 
zu nehmen
Die Fremdgefährdung und Kontaminierung
nur dann Einschränkungen 
der Bevölkerung gegenüber 
zu betreiben,
wenn es 
notwendig ist
um Fremdgefährdung 
zu unterbinden!

Praxisbeispiel Friseur:
Sowohl der Friseur,
resp. die Angestellten,
als auch 
die Kunden,  
tragen eine 
medizinische OP-Schutzmaske,
sodaß sicher gestellt 
werden kann,
daß die 
Träger dieser
medizinische OP-Schutzmaske,
die Umgebung 
nicht mit 
dem Virus 
kontaminieren können
für den Fall,
daß sie unbewußt
 mit dem Virus 
infiziert sind!
Somit geht auch
von den 
Trägern dieser 
medizinische OP-Schutzmaske,
keinerlei Fremdgefährdung 
einer anderen 
Person gegenüber aus,
für den Fall,
daß er/sie/es 
unbewußt infiziert sind,
selbst wenn der
Medizinische-OP-Schutzmasken
1,5m-2m Sicherheitsabstand
 nicht eingehalten werden!
Im Gegensatz
zu den FFP2-Schutzmasken!
Vom Träger 
einer FFP2-Schutzmaske
 geht sehr wohl
 eine Fremdgefährdung
 anderer Personen 
gegenüber aus, 
da eine Kontaminierung
 der Umwelt
 durch diese Masken 
nicht ausgeschlossen 
werden kann,
da das Virus 
von innen
 nach aussen kann,
 was es 
bei den  
 medizinische OP-Schutzmasken
nicht kann! 
Hätte man 
von Anfang an,
dem SARS1-Gutachten
 aus dem Jahre 2012 
Rechnung getragen,
 und die 
vorausgesagten Engpässe
 auf dem 
internationalem Markt
 durch Eigenproduktion 
in Lizenzfertigung kompensiert,
 jedem Bürger
 10 Masken 
pro Woche,
in den Einzugsgebieten
 in denen es
 entsprechende Fallzahlen gibt
zur Verfügung gestellt,
 hätte man 
40000 von 50000 
Covid19-Toten
 das Leben 
retten können! 
Wenn man also
 das Tragen 
einer Maske 
der Bevölkerung 
gegenüber auf 
diktieren will,
dann muß man
 das Tragen dieser
 medizinische OP-Schutzmasken
 auf diktieren!
Man hat auch
 die Bevölkerung 
nicht zu schädigen, 
wenn die Fremdgefährdung 
durch das 
Tragen der 
medizinische OP-Schutzmasken 
ausgeschlossen ist!
An den FFP2-Schutzmasken 
kann man sich 
hier vor Ort
 bereichern!
An den 
medizinische OP-Schutzmasken nicht!
Sie werden importiert 
und in 
China gefertigt!
Bestenfalls könnte man 
den nicht kommerziellen Bedarf
10 Stück pro Bürger
und Woche,
in den Einzugsgebieten 
in denen es 
entsprechende Fallzahlen gibt,
den Bedarf 
der öffentlichen
 Haushalte(z.B. Universitätskliniken, 
Rettungsdienste, usw.)  
karitativen Organisationen,
eingetragener Vereine,
gGmbH´s und gUG´s,
in Lizenzfertigung
mit Hilfe von 
bundeszentralen, landeszentralen
und bezirkszentralen
gGmbH´s und gUG´s,
zur Deckung des 
nicht kommerziellen Bedarfs,
in Eigenleistung 
selbst fertigen.   
Und das 
ist der 
einzigste Grund 
aus dem heraus
dieser unlogische Unsinn 
betrieben wird! 
Aus dem 
kapitalistischem Dogmatismus 
heraus will 
sich das Kaptial,
nicht nur 
im Zuge 
der Privatisierung 
und Kommerzialisierung 
der öffentlichen Haushalte,
an der Deckung 
des nicht kommerziellen 
Bedarfs weitestgehendst 
und maximalst 
möglichst bereichern!  
Darum wird auch 
die kontinuierliche 
gemeinnützige Tätigkeit
und das Decken 
Die Sklaven des Mammons
des nicht kommerziellen Bedarfs
in Eigenleistung,
als ein angeblich
planwirtschaftlich-sozialistischer Revisionismus 
zugunsten der Extremisten,
rechts- und linksaußen,
ungerechtfertigt verteufelt,
obwohl es,
dem reinem 
Pragmatismus geschuldet,
die beste Problemlösung 
darstellen würde! 

-----------------------------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvorraussetzung

für einen Sozialstaat! 
 

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungsprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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Dienstag, 19. Januar 2021

Diejenigen, die davon reden, daß man eine Durchseuchung der Bevölkerung mit dem Covid19 Virus, billigend in Kauf nehmen muß, haben Schuld an den 50000 Covid19-Toten!

Es ist vollkommen irrational 

und unlogisch, 

das Impfen 

und die FFP2-Schutzmasken 

in den Vordergrund 

und den Mittelpunkt

 zu stellen,

 wenn es 

darum geht 

das Copvid19 Virus

zu bekämpfen!

Man dieses Virus

 nur besiegen,

 wenn man 

mit allen Mitteln 

die Verbreitung unterbindet!

Und das ist auch 

der Rechtsanspruch 

der Bevölkerung 

gegenüber dem Straat,

resp. den Verantwortlichen, 

gewählten Volksvertretern! 

Das Durchseuchungsgerede,

ist Mord 

durch Unterlassen 

in mitlerweile 

50000 Fällen!

 Man hätte 

diese 50000 Covid19 Toten

 sehr wohl 

verhindern können

und trotzdem, 

auch ohne 

diese massiven Lockdowns

kaum nennenswerten Schaden

 den öffentlichen, gewerblichen 

und privaten 

Haushalten zugefügt!

Man hätte 

mit weniger 

als 0,X%  

der finanziellen Mittel,

die diese 

unnötigen Lockdowns

 bisher an Schaden 

den öffentlichen, gewerblichen

und privaten Haushalten 

zugefügt haben,

 10 Masken pro Bürger,

pro Woche 

im Zweifelsfall 

in Lizenzfertigung,

ausreichend medizinische OP-Schutzmasken 

Bundes-, Landes- 

und Bezirkszentral 

mit Hilfe 

von gGmbH´s 

und gUG´s 

zur Deckung 

des nichtkommerziellen Bedarfs

herstellen können

und dann 

hätten wir 

hier und heute,

das Virus zurückgedrängt,

es würde kaum 

Neuinfektionen geben

und man hätte 

keine 5000-10000 

Covid19 Töte gehabt,

anstatt der 

50000 Covid19 Toten

 bis hier 

und heute 

und dem Ruin 

der öffentlichen, gewerblichen 

und privaten Haushalte! 

  Selbstverständlich ist der 

Impfschutz nicht unwichtig!

Da die geimpfte Person

 aber das Virus

 trotzdem weiterhin verbreitet,

auch wenn sie 

selbst immun 

dagegen ist, 

geht von dieser Person

 trotzdem noch weiterhin 

eine Fremdgefährdung 

für die bisher 

ungeimpften Bürger 

aus und insbesondere

 auch für die

 10-40% der Bürger,

 bei denen 

der Impfschutz 

nicht wirkt! 

Solange wie es 

keine Medizin

 gegen das 

Virus gibt,

sodaß die 

infizierten Personen 

an der Infektion 

nichtmehr sterben,

wird man auch

 um das 

systematische Zurückdrängen 

und Isolieren 

des Virus

 nicht drum

 herum kommen! 

Alles  Andere 

ist Mord 

durch Unterlassen!  

 Das Isolieren 

und Zurückdrängen

 des Virus

 ist nur 

mit den medizinischen

 OP-Schutzmasken möglich, 

nicht mit 

dem Impfen

 und erst recht nicht 

mt den FFP2-Schutzmasken,

 die nur 

dem Selbstschutz dienen 

und keinerlei Fremdgefährdung 

durch den Maskenträger,

 der ja

 unbewußt infiziert 

sein kann,

 ausschließen!

An diesen

 medizinischen OP-Schutzmasken 

kann sich 

niemand bereichern,

 so wie 

an dem Impfstoff,

oder an den FFP2-Schutzmasken! 

Und  darum werden sie

 in den Hintergrund gedrängt,

 obwohl sie

 das einzigste  Mittel sind 

mit dem man 

die Verbreitung hermetisch

 unterbinden kann! 

Auch ohne  

massive Lockdowns, 

hätte man

 dadurch trotzdem 

kaum Neuinfektionen 

und damit auch 

kaum Covid19 Tote!

Die Neuinfektionen 

und die Toten 

nimmt  man 

billigend in Kauf, 

obwohl es

 mit diesen 

medizinischen OP-Schutzmaksen

 ganz einfach

 möglich gewesen wäre 

und das auch

 schon im 

Frühjahr 2020, 

die Verbreitung des Virus

 und die tödliche Durchseuchung 

der Bevölkerung 

durch das Virus 

zu unterbinden!

Schließlich wurde 

im SARS1-Gutachten

aus dem Jahre 2012 

schon auf die Verknappung

 wichtigen Bedarfs 

im Falle einer Virenbelastung 

der Bevölkerung hingewiesen!

Das dieses Gutachten

 ignoriert wurde 

und dieser nichtkommerzielle Bedarf

 an diesen

 medizinischen OP-Schutzmasken 

nicht durch Eigenproduktion 

vor Ort,

im Zweifelsfall auch

 durch Lizenzfertigung 

gedeckt wurde,

hat diese 

verheerende Misere 

mit unnötig vielen Toten

 und den Ruin

der öffentlichen, gewerblichen 

und privaten Haushalte,

 bis hier 

und heute herbeigeführt! 

Die Bürger haben 

ein Recht 

auf Leben 

und körperlicher Unversehrtheit!

Und damit hat man

 alles daran zu setzen,

  daß eine todbringende Durchseuchung 

der Gesellschaft 

mit dem Covid19 Virus 

mit allen Mitteln 

zu unterbinden ist!

Und Damit hat man

 auch nicht so 

zu tun als wäre 

die Virenbelastung 

der Bevölkerung 

mit dem Impfen erledigt

 und man nimmt 

 die Neuinfektion

 von 10-40% der Bevölkerung,

800000 - 3,2 Millionen, 

bei denen die Impfstoffe 

nicht wirken

 billigend in Kauf 

und auch die Tatsache,

daß von den  

800000 - 3,2 Millionen,

weitere 5-10%,

80000 - 320000,

an der Infektion 

versterben werden! 

Und durch die 

weitere Durchseuchung 

der Bevölerung 

in den nachfolgenden Jahrgängen

 immer wieder 

aufs Neue 

ein viel 

zu hoher Prozentsatz!

Das  man 

eine Maskenpflicht

 durchführt ist richtig!

Aber nicht 

die FFP2-Schutzmasken,

mit denen

 die Fremdgefährdung 

durch den Maskenträger

 nicht ausgeschlossen 

werden kann,

sondern die 

medizinischen OP-Masken,

mit denen sichergestellt ist,

daß vom Maskenträger

 keinerlei Fremdgefährdung

 ausgehen kann,

 da er niemanden

 mit dem Virus 

infizieren kann,

 für den Fall, 

daß er unbewußt

 damit infiziert ist,

 da kein Virus 

von innen 

nach aussen kann!   

Und genauso ist es

 mit dem Impfen!

Selbstverständlich ist 

das Impfen 

richtig und wichtig, 

aber überbewertet! 

Man macht der 

breiten Masse 

der Bevölkerung vorschnell

 falsche Hoffnungen!

Erst wenn neimand mehr

 an einer 

Covid19 Infektion verstirbt,

 weil es Medikamente gibt,

 die das verhindern, 

ist das Virus besiegt!

Und nicht 

durch einen Impfstoff

der bei 10-40% 

der Bevölkerung

 nicht wirkt!!!

Man hat 

trotz der Impfstoffe

 alles daran

 zu setzen,

daß sich das Virus 

nicht weiter 

verbreiten kann! 

Alles Andere 

verstößt gegen 

das verfassungsmäßig 

garantierte Recht 

auf Leben 

und körperlicher Unversehrtheit

derjeniger Zeitgenossen,

die nicht 

das Glück haben, 

daß bei Ihnen

 der Impfstoff wirkt!

--------------------------

Wenn man davon redet,

 daß man Auflagen 

lockern will,

dann ist das nur

 denjenigen gegenüber legitim, 

von denen 

keinerlei Fremdgefährdung ausgeht!

Und das sind 

nicht die 

geimpften Bürger 

und auch nicht 

die Bürger, 

die eine 

FFP2-Schutzmaske tragen,

 sondern die Bürger

 die eine

 medizinische OP-Schutzmaske tragen!

------------------------  

Die tödliche Durchseuchung 

der Bevölkerung

mit dem

 Covid19 Virus

ist verfassungswidriger Mord 

durch Unterlassen!!!

---------------------------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvorraussetzung

für einen Sozialstaat! 
 

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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Aus einem kapitalistischem Dogmatismus heraus unterbindet man die Möglichkeit, die Verbreitung des Virus, mit Hilfe der medizinischen Schutzmasken/OP-Masken, hermetisch zu unterbinden und nimmt unnötig viele Covid19-Tote billigend in Kauf!!!

 

 

---------------------------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvorraussetzung

für einen Sozialstaat! 
 

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
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gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
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Montag, 18. Januar 2021

Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Covid19: Die FFP2-Schutzmaskenauflage muß verfassungswidrig sein, da sie für den Schutz vor Fremdgefährdung ungeeignet sind!


Das Verfassungsgericht 

in Karlsruhe

hat die Bundesregierung 

 in die Pflicht 
 zu nehmen

 Einschränkungen der 

Bürger-, Menschen-

und Freiheitsrechte,

der Lebensgestaltungsmöglkichkeit 

und Auflagen,

wie zum Beispiel einer M;askenpflicht,

legitimieren sich nur,#

wenn sie 

zum Zweck

des Schutzes 

vor Fremdgefährdung 

 notwendig sind.

 FFP2-Schutzmasken

sind zum Zweck

des Selbstschutz konstruiert.

Medizinische Schutzmasken/OP-Masken,

sind zum Zweck 

des Schutzes 

vor Fremdgefährdung konstruiert.

Eine Maskenauflage 

ist richtig,

die FFP2-Schutzmaske 

auf zu diktieren,

aber nicht 

die richtge Wahl

des geeigneten Mittels. 

Um das verfassungsmäßig 

garantierte Recht

 auf Leben 

und körperlicher Unversehrtheit

und damit 

das Schutzrecht

auf Schutz 

vor Fremdgefährdung 

sicher zu stellen,

muß wenn schon 

dann das Tragen 

der medizinischen 

Schutzmasken/OP-Masken 

aufdiktiert werden!

---------------------------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvorraussetzung

für einen Sozialstaat! 
 

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
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der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
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Mit den medizinischen Schutzmasken/OP-Masken hätte man den gleichen Effekt, wie mit den Lockdowns, für nur ein Bruchteil der Kosten, für die öffentliche, gewerblichen und privaten Haushalte, herbeiführen können!

 Nur ein Bruchteil 

der Toten

 nur ein Bruchteil

 der Kosten 

und trotzdem 

werden diese Masken

 bis hier 

und heute 

immer noch

 nicht vor Ort 

in Lizenzfertigung,

für den 

nichtkommerziellen Bedarf produziert

 und 10 pro Bürger, 

pro Woche,

in den Einzugsgebieten,

 in denen es

 entsprechend hohe 

Fallzahlen gibt verteilt!


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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvorraussetzung

für einen Sozialstaat! 
 

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
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Einschränkungen der Lebensgestaltungsmöglichkeiten, staatlich sanktioniert, legitmieren sich nur, wenn dadurch das Schutzrecht vor Fremdgefährdung verwirklicht wird!

Somit ist es 

vollkommen unlogisch 

mehr Freiheiten

 für geimpfte Bürger

 zu verlangen, 

da von den 

geimpften Bürgern

 genau das gleiche 

Fremdgefährdungspotential ausgeht,

 wie von den 

ungeimpften Bürgern! 

Und genauso ist es 

mit der FFP2-Maskenpflicht!

Eine Maskenpflicht 

ist richtig,

aber die Masken 

die dafür Soge targen,

daß vom Maskenträger 

keinerlei Fremdgefährdungspotential ausgeht!

Und das 

geht nur 

über die

 medizinischen Schutzmasken,

dioe OP-Masken!

Wenn man 

vor hat

 irgendwelche Auflagen 

zu lockern,

dann nur 

den Bürgern gegenüber,

die eine 

medizinische Schutzmaske/

OP-Maske tragen,

weil von denen 

keinerlei Fremdgefährdung ausgeht

und nicht

den Bürgern gegenüber,

die geimpft sind,

oder eine 

FFP2-Schutzmaske tragen,

weil von denen 

trotz der Impfung 

und trotz 

der FFP2-Schutzmaske 

weiterhin ein 

 uneingeschränkt hohes

 Fremdgefährdungspotential ausgeht!!!  

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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvorraussetzung

für einen Sozialstaat! 
 

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
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diese asoziale Politik
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Die wesentlich schlechtere FFP2-Schutzmasken werden in den Vordergrund gestellt, weil man sich an den wesentlich besseren medizinischen Schutzmasken, den sog. OP-Masken, nicht bereichern kann!!!

 
 
 Die wesentlich
schlechteren FFP2-Schutzmasken
 könnnen von Firmen
 hier vor Ort
 produziert werden,
 die sich
an der Virenbelastung
der Bevölkerung
  bereichern können,
 während die
wesentlich besseren
 medizinischen Schutzmasken
 warscheinlich höchstens
 in Lizenzfertigung
 hier vor Ort
 produziert werden können
und für den
nichtkommerziellen Bedarf 
der öffentlichen Haushalte(Universitätskliniken,usw.)
karitativen Organisationen,
eingetragenen Vereine,
gGmbH´s und gUG´s,
warscheinlich sogar
von gGmbH´s,
oder gUG`s,
sodaß sich niemand
daran bereichern kann! 
Die FFP2-Schutzmaske 
kann nicht verhindern,
daß das Virus 
von innen 
nach aussen kann,
für den Fall,
daß eine Person
das Virus
 in sich trägt,
ohne es
zu realisieren.
Diese Person
könnte zwar
 in den 
öffentlichen Verkehrsmitteln
 mit dieser FFP2-Schutzmaske,
 sich selbst schützen,
aber der Schutz 
vor der Fremdgefährdung
 kann jedoch nicht 
gewährleistet werden!
Mit den Aerosolen 
und in
 den Tröpfchen,
die nicht 
durch diese FFP2-Schutzmaske
 daran gehindert werden
 nach aussen 
zu dringen
wird das
 öffentliche Verkehrsmittel kontaminiert,
sodaß sich 
an den Handläufen, Griffen 
und überall 
in dem 
öffentlichem Verkehrsmittel,
das Virus 
verbreiten kann
und es 
wird dann
durch die Berührung 
mit der Hand, usw.
an die 
nächste Person übvertragen!
Mit den 
medizinischen Schutzmasken 
ist das 
nicht der Fall!
Diese sind 
vom Stückpreis her 
wesentlich billiger
und erfüllen
das Schutzrecht 
vor Fremdgefährdung!
Es  kann sich 
hier vor Ort
 allerdings niemand 
daran bereichern! 
    Und darum 
stellt man
 von den Offiziellen,
den gewählten Volksvertretern
 und den Verantwortlichen,
wider besseren Wissens 
die wesentlich
 schlechteren FFP2-Schutzmasken 
in den Vordergrund,
nimmt unnötig 
hohe Infektionszahlen 
und Tote 
 billigend in Kauf,
nur um 
sich bereichern 
zu können!!!

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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvorraussetzung

für einen Sozialstaat! 
 

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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Montag, 18. Januar: Martin Luther King Day 2021 (USA)

Durch den 

propagendistischen Arm 

der elitär-bourgeoisen,

feudal-föderalistischen Pseudodemokraten,

den Massenmedien,

werden destruktive, kontraproduktive 

und negative Verhaltensweisen

gepuscht, angestiftet

und angestachelt.

Diese unterschwellig-rassistische Taktiererei,

mit der 

man "Gangsterrapper"

und ähnliche destruktive 

und kontraproduktive Verhaltensweisen,

bei den Jugendlichen

als etwas 

"cooles" anpreist,

gießt Öl 

aufs  Feuer 

und Wasser 

auf die Mühlen

und spielt 

rechtsaußen Extremmisten,

den Rassisten 

und Faschisten

in die Hände!

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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvorraussetzung

für einen Sozialstaat! 
 

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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 https://de.wikipedia.org/wiki/Martin_Luther_King_Day

Samstag, 16. Januar 2021

Die kontinuierliche gemeinnützige Tätigkeit ist kein dogmatistisch-sozialistischer Revisionismus, sondern reinem Pragmatismus geschuldet.

 

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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvorraussetzung

für einen Sozialstaat! 
 

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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Covid19: Die Signale rufen zum letztem Gefecht? Will man mit Hilfe der virologischen Kriegsführung, das Virus gegen die eigene Bevölkerung einsetzen, um einen antidemokratischen, linkstotalitaristischen Revisionismus durch zu setzen???

 Richtet man vorsätzlich,

mutwillig und wider 

besseren Wissens,

mehr Schaden 

der Bevölkerung 

gegenüber an,

als unbedingt notwendig,

damit sich 

die Chinesen 

überall einkaufen können 

und ihren 

antidemokratischen Linkstotalitarismus 

weltweit durchsetzen können?

Mit einfachen Mitteln,

die nur 

einen Bruchteil 

der Kosten 

verursacht hätten,

hätte man nichtnur 

wesentlich weniger 

Tote gehabt,

sondern auch 

den öffentlichen, gewerblichen 

und privaten Haushalten

wesentlich weniger 

Schaden zu gefügt!

Man hätte nur 

dem SARS1-Gutachten 

aus dem 

Jaher 2012

Rechnung tragen müssen

und schon 

hätte alles 

wesentlich glimpflicher 

Ablaufen können!  

 Welchen Grund

soll es denn

 sonst geben

für dieses 

vollkommen destruktive 

und kontraproduktive Verhalten?

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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvorraussetzung

für einen Sozialstaat! 
 

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
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Das Schutzrecht vor Fremdgefährdung kann nicht durch FFP-2 Schutzmasken verwirklicht werden!!! Wenn dann muß man der Bevölkerung eine Pflicht zum Tragen der OP-Masken/medizinischen Schutzmasken aufdiktieren,...

 ...um dem 

verfassungsmäßig garantierten Recht 

auf Leben 

und körperlicher Unversehrtheit

 genüge zu tun 

und dem Schutzrecht 

vor Fremdgefährdung 

gerecht zu werden!!!

Nur mit  

diesen Masken

 kann sicher

 gestellt werden, 

daß kein Virus

 von innen

 nach aussen kann, 

für den Fall,

daß der Träger 

der Maske unbewußt

mit dem Virus 

infiziert ist!

Nur dann 

ist die 

Fremdgefährdung ausgeschlossen! 

Und nur dann

 braucht man 

auch keine 1,5m 

Abstand halten!

Brauchen die Ärzte

 in den Krankenhäusern

 ja auch nicht!

Und nur dann 

braucht man

 auch die

 ganzen Lockdowns 

nicht mehr

 und braucht nur 

ganz geringe 

Einschränkungen hinnehmen!

Und man hat 

dann trotzdem 

ganz wenig Neuinfektionszahlen 

und ganz 

wenig Tote 

und ganz wenig

 Schädigung gegenüber 

den öffentlichen, gewerblichen 

und privaten Haushalten!!! 

Wenn ein Bürger 

unbewußt infiziert ist,

dann nützt 

diese FFP2-Schutzmaske 

gar nichts!

Er verbreitet 

das Virus 

trotzdem weiter!

 Egal ob er

geimpft ist,

oder diese 

FFP2-Schutzmaske trägt!!!

 Da diese Maske 

nur zum Eigenschutz

da ist,

nicht aber 

die Fremdgefährdung ausschließt!

Man kann 

auf dem Wege 

die Verbreitung 

des Virus

 nicht eindämmen! 

Das ist aber 

das verfassungsmäßig 

garantierte Recht 

der Bevölkerung!

Das verfassungsmäßig 

garantierte Recht 

der Bevölkerung ist,

daß die Verantwortlichen,

 die Offiziellen, 

alles daran setzen,

daß sich 

das Virus

 nicht verbreiten kann!

Sie tuen genaus

  das Gegenteil!

Sie setzen 

das Laben 

all der

 ganzen Bürger

 aufs Spiel, 

bei denen 

zum Beispiel

 der Impfschutz

 gar nicht wirkt!

10-40% der

 geimpften Bürger,

haben dann 

das Pech, 

daß sie,

 wenn sie 

Pech haben 

an dem Virus

 ein gehen werden!  

Der Rechtsanspruch

 eines jeden Bürgers

 auf Bevölkeruingsschutz

 resultiert sich

 aus dem verfassungsmäßig

 garantiertem Recht 

 auf Leben 

und körperlicher Unversehrtheit!

 Hieraus resultiert sich 

auch die Verpflichtung 

der Offiziellen,

jedem Bürger,

in den 

öffentlichen Haushalten,

in denen es 

hohe Fallzahlen gibt,

pro Woche 

10 medizinische Schutzmasken 

zur Verfügung 

zu stellen!

Nur damit kann 

die Verbreitung 

des Virus

eingedämmt werden!

Der Schaden 

den diese 

ganzen Lockdowns

 den öffentlichen,

 den gewerblichen

und den

privaten Haushalten

zugefügt haben,

wäre nicht 

notwendig gewesen

und man häte 

auch nur 

ganz wenige Neuinfektionen 

und Covid19 

Tote gehabt,

wenn man

 von Anfang an  

diese Masken 

der Bevölkerung 

zur Verfügung 

gestellt hätte!!!

Selbst die Eigenproduktion 

in Lizensfertigung

all dieser Masken

 hätte nur 

einen Bruchteil

 dessen gekostet,

 was man 

mit diesen

 ganzen Lockdowns,

 die mit 

diesen Masken

 in den Größenordnungen

 gar nicht 

notwendig gewesen wären,

angerichtet hat!!! 

Im Zweifelsfall 

müssen diese 

Masken halt,

wenn der

 internationale Markt 

nicht ausreichende Anzahl 

dieser Masken hergibt

in Lizensfertigung 

zur Deckung 

des nichtkommerziellen Bedarfs

 mit Hilfe 

einer bundeszentralen,

16 landeszentralen

und der 

entsprechenden Anzahl 

an bezirklszentralen

gGmbH`s und gUG`s,

zur Deckung 

des nichtkommerziellen Bedarfs,

hergestellt werden!

Das ist billiger 

als diese

 ganzen Lockdowns

 die dann 

nicht notwendig sind 

und es würde 

nicht so 

viele Neuinfktionen 

und Tote geben! 

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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvorraussetzung

für einen Sozialstaat! 
 

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
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