...da nur durch
diese Masken,
amtlich sicher
gestellt ist,
daß kein Virus
von innen
nach aussen kann
und andere Personen
infizieren kann,
für den Fall,
daß der Maskenträger
unbewußt infiziert ist.
Die Verbeitung
des Virus
kann nur
mit diesen Masken
weitestgehendst unterbunden werden
und nicht
durch die Impfung
an sich!
Das Verfassungsgericht
diese Masken
in der Bevöllerung
zu verteilen,
10 Pro Bürger
und KW,
in den Einzugsgebieten,
in denen es
eine bestimmte Fallzahl
auf 100000 Einwohner gibt!
Im Zweifelsfall
müssen diese Masken,
sollten sie nicht
auf dem
internationalem Markt
in ausreichender Anzahl
verfügbar sein,
im Zweifelsfall
auch in Lizensfertigung,
zur Deckung
des nichtkommerziellen Bedarfs,
mit Hilfe von
gGmbh`s und gUG´s,
unter Zuhilfenahme
der gemeinnützigen Tätigkeit,
hergestellt und
verteilt werden!
Da alle
80 Mio Bürger
das gleiche Recht
auf Leben
und körperlicher
Unversehrtheit haben,
gilt dies
im gesamten Bundesgebiet
für alle
öffentlichen Haushalte gleich!
Nur mit
diesen Masken
können unnötig
hohe Infektionszahlen vermieden
und die Verbreitung
des Virus
unterbnden werden!
Ohne das
vorherige Verteilen
dieser Masken
sind sämtliche
Lockdownmaßnahmen unglaubwürdig,
da es builliger ist
diese Masken
her zu stellen
und zu verteilen,
als der Schaden,
den diese
Lockdowns anrichten!
Hätte es von anfang an
diee Maksenverteilung gegeben
hätte man
von 10000 Infektionen
5000/7500 vermeiden können
und man hätte
von den
beinahe 35000 Toten
20000 das Leben
retten können
und auch
der Schaden,
den man
den öffentlichen, gewerblichen
und privaten Haushalten
zugefügt hat,
hätte es nur
zu einem
Bruchteil gegeben!
Das Verfassungsgericht
in Karlsruhe
hat festzustellen,
daß von
einem Träger
einer medizinischen Schutzmaske,
mit der
sicher gestellt ist,
daß kein Virus
von innen
nach aussen kann,
auch keinerlei
Fremdgefährdung ausgeht,
selbts wenn er
unbewußt infiziert
sein könnte!
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Wenn die Menschen
auf diser Erde
das Covid19 Virus
jemals los
werden wollen,
dann geht das
nicht mit Hilfe
der Impfungen,
sondern nur
mit Hilfe
der Masken!
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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