Um den
verfassungsmäßig garantierten Rechten
und Rechtsansprüchen
genüge zu tun,
hat das Verfassungsgericht
in Karlsruhe festzustellen,
daß die
geschaffene Rechtslage
mit dem STGB-201a
verfassungswidrig ist!
Die Bürger
müssen das
Recht haben,
uneingeschränkt
und restlos,
alles(!!!),
was sich
in der Öffentlichkeit,
außerhalb der Intims-
und Privatsphäre
einer anderen Person,
abspielt,
was in
der Öffentlichkeit stattfindet,
aufgreifen, verwerten,
verwenden, dokumentieren,
veröffentlichen und kommentieren
zu können!
Alles Andere
ist Zensur!!!!
Und damit verfassungswidrig!!!!
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit
ist Grundvorraussetzung
für einen Sozialstaat!
In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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