Dieser Anwohner
muß bis
einschließlich hier
und heute
den Sündenbock spielen
und unschuldig
im Gefängnis sitzen,
damit die Kinder
der reichen Eltern
studieren gehen können!
Selbstverständlich ist es
für den Vater,
der Mutter
und den
anderen Angehörigen
des Diren
eine herbe Angelegenheit,
wenn sie
ihren Sohn,
Bruder, Angehörigen
unter die Erde
bringen müssen!
Nichts desto Trotz,
sitzt dieser Anwohner
unschuldig bis hier
und heute
im Gefängnis
und hat sich
bei den Fakten
und Tatsachen,
die er geschaffen hat
nicht im Geringsten
etwas vor zu werfen
und hat
in allen Belangen
rechtlich und juristisch
einwandfrei gehandelt!
Wenn sich
der Vater
des Diren,
seine Mutter,
seine Geschwister,
seine Angehörigen,
bei irgendjemandem
beschweren wollen,
für die Tatsache,
daß der Diren
tod ist,
dann sollten
sie bei
sich selbst anfangen
und sich fragen
was sie
bei der Erziehung
falsch genmacht haben,
daß sich ihr Sohn
dazu hat
hinreißen lassen,
anstiften, animieren
und anstacheln lassn,
sich an einem Terror
gegen diesen Annwohner
zu beteiligen,
den diese Kinder
dieser Gasteltern
seit Wochen
und Monaten
gegen diesen Anwohner
betrieben hatten!
Außerdem können
sie sich
bei den Kindern
der Gasteltern bedanken,
die den Diren
mit Sicherheit nicht
vorher gesagt hatten,
daß sie
diesen Anwohner
schon Wochen
und Monatelang
vorsätzlich, mutwillig
und wider
bessern Wissens
systematisch terrorisiert
und zur Weißglut
gebracht haben,
bevor sie den Diren
zur "Mutprobe"
aufgefordert hatten,
ob er sich
das trauen würde,
ein Bier
aus der Garage
zu stehlen!
Wenn sie ihm
das im Vorfeld
mitgeteilt hätten,
hätte er sich daran
warscheinlich nicht beteiligt!
Sie haben ganz gezielt
darauf spekuliert
und warscheinlich auch
schon Wochen
und Monatelang
im Vorfeld
darauf hingearbeitet,
daß es knallt,
wenn der Austauschschüler
aus Hamburg kommt
und sie den
ins offene Messer
rennen lassen können!
Genau auf das Ereignis,
das ja auch
stattgefunden hatte,
hatten diese Kinder(Jugendlichen),
dieser Gasteltern
es abgesehen!
Würde man sich
auf die Suche
nach Zeugenaussagen
zu diesen Kindern
dieser Gasteltern
in Missula
vor Ort begeben,
würde sich dieser Verdacht
ganz schnell bestätigen!
Da dieser Anwohner
auch schon
mindestens zweimal
in dieser Angelegenheit
bei der Kriminal-/Polizeidienst
vor Ort
gewesen ist
und die sich auch
zu fein dazu
waren ihren Verpflichtungen
ihm gegenüber nachzukommen
und den Anwohner
mit der fauklen Ausrede
abgewimmelt haben:
"Das sind bestimmt
nur irgendwelche Kinder
und die hören von allein
irgendwann auf damit...",
hat auch
aus diesem Zusammenhang heraus
dieser Anwohner
nichts vor zu werfen!
Denn, es hat
sich zwar
im Nachhienein herausgestellt
und bestätigt,
daß es tatsächlich
"nur" Jugebndliche
gewesen sind,
sie hätten
aber auch
in einem Land
in dem es
ein liberales Waffenrecht gibt,
bewaffnet sein können
und unmittelbar,
ohne jedwede Vorwarnung
das Feuer
auf den Anwohner
eröffnen können,
damit dieser
die einzelnen Täter
in dieser Tätergruppierung nicht
im einzelnen hätte
identifizieren können!
Es konnte
diesen Anwohner
niemand garantieren,
daß es wirklich nur
unbewaffnete Jugendliche sind!
Diese Täter
in dieser Tätergruppierung
haben allerdings
auch nicht
von allein
aufgehört damit
diesen Anwohner
zu terrorisieren!
Hätte der
Anwohner nicht
aus der beweisbar
und nachweisbar vorhandenen
Putativnotwehrsitualtion heraus,
von seinem Recht
gebrauch gemacht
seine Waffe
zu benutzen,
würde diese Tätergruppierung,
die diesen
Anwohner unmißverständlich
über mehrere Wochen
und Monate hinweg
zu verstehen
gegeben hat,
daß diese Tätergruppioerung
latent und notorisch
darauf fixiert ist
diesen Anwohner
zu terroriseieren,
bis er sich
zur Wehr
setzen wird,
diesen Anwohner warscheinlich
bis hier
und heute
immr noch
weiter terrorisieren!
Es war Nacht
und es war dunkel
der Anwohner konnte sich
auf die Behauptung,
daß es nur
unbewaffnete Jugendliche sind
nicht verlassen
und hätte selbst
erschossen werden können!
Hätte er dem Diren
in den Rücken geschossen
wäre es ein Überschreiten
der Putativnotwehr gewesen!
Das ist aber
nicht geschehen!
Es ist auch
vollkommen unerheblich,
ob es
in dem Bundesstaat
ein "Stand your ground"
Gesetz gibt,
oder nicht!
Da der Anwohner
nachweisbar zweimal
beim Kriminal-/Polizeidienst
vor Ort
gewesen ist
und zweimal
abgewimmelt wurde
spielt das
keinerlei Rolle mehr!
Sie sind
dem Anwohner gegenüber
ihren Dienst-
und Amtspflichten
nicht nachgekommen,
also blieb
diesen Anwohner
keine andere Wahl mehr!
Es hätte ja auch
eine Tätergruppierung
sein können,
die diesen Anwohner gezielt
zum Beispiel
von diesem Grundstück
vertreiben wollte!
Also mußte
er selbstverständlich
wenn der
Bewegungsmelder anschlägt
nach dem
Rechten sehen.
Diese Tätergruppierung
hätte ja
diesem Anwohner
zum Beilspiel
auch einen
sog. "Molotow-Cocktail"
in die Garage
werfen können
und er hätte Frau
und Kind
in Sicherheit
bringen müssen!
Der Kriminal-/Polizeidienst
vor Ort
hätte ganz einfach
einen Ermittlungsdruck
erzeugen können,
in dem sie
in der Wohngegend
des Anwohners
regelmäßiger Streife
gefahren wären
und hätten Jugendliche
wenn sie dort
in der Wohngegend
aufgegriffen worden wären
nach Personalienfeststellung
mit dem Tatvorwurf
konfrontieren können.
Die in Kenntnis
gesetzten Eltern
dieser Jugendlichen,
hätten auch
ihren Teil
dazu beigetragen.
Dieser Ermitlungsdruck,
selbst wenn man
den aufgegriffenen Jugendlichen,
die direkte Tat
nicht hätte
nachweisen können,
hätte dafür
Sorge getragen,
daß sich das
unter den Jugendlichen
vor Ort
schnell herumspricht
und damit hätte
der Anwohner dann
seine Ruhe gehabt
die Angelegenheit
wäre nicht eskaliert
und der Diren
wäre noch
am Leben!
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit
ist Grundvoraussetzung
für einen Sozialstaat!
Die Kapitalismuskritik
verliert in einer reaktionären,
totalitaristisch-polizeistaatlichen
Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,
jedwede Glaubwürdigkeit
undhat in einer
demokratischen Umgebungsvariable
einen wesentlich
höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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