Das Verfassungsgericht
in Karlsruhe
hat den Bundesgesetzgeber
in die Pflicht
zu nehmen,
allen öffentlichen Haushalten
einen Prokopfbetrag
aus dem
Jahresetat 2022
für den
baulich-konstruktive Starkregenhochwasserschutz
aus zu zahlen,
damit ein Gutachten
angefertigt werden kann
und daraus
resultierend Baumaßnahmen
verwirklicht werden können,
die die Bevölkerung
für den Fall schützen,
daß sie
in ihrer
jeweiligen Region
genauso von
einem Starkregenhochwasser
betroffen sein könnten.
Wenn man
100.-€ pro Kopf
ansetzen würde,
8 Milliarden
aus dem Etat
für 2022,
würde zum
Beispiel Salzgitter
für die
ca. 100000 Einwohner
ca. 10 Millionen € erhalten,
um mit
dem Geld
ein Gutachten
in Auftrag
geben zu können
und die daraus
resultierenden Baumaßnahmen
für den
baulich-konstruktiven Starkregenhochwasserschutz
umsetzen zu können.
Da wir
diese 2-3 Grad
an Erderwärmung
ja noch nicht
erreicht haben,
kann man sich
geradezu darauf verlassen,
daß es zu
diesem Starkregenereignissen,
wenn nicht
jedes Jahr,
dann aber
wesentlich regelmäßiger
kommen werden wird.
Wenn man sich
über die Höhe
des Prokopfbetrags
streiten will,
ist das
eine Sache,
daß aber
unverzüglich etwas
gemacht weren muß,
bevor das
nächste Strakregenereignis
die nächste Region
unvorbereitet heimsucht
muß Rechtsanspruch
des Bürgers gegenüber
dem Staat sein!
Für die Talsperren,
zum Beispiel
im Harz,
hat man
zusätzlich nochmal
einen Betrag
frei zu geben,
um die Folgen
eines Starkregenereignisses
durch ein Gutachten
ab schätzen
zu lassen.
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit
ist Grundvoraussetzung
für einen Sozialstaat!
Die Kapitalismuskritik
verliert in einer reaktionären,
totalitaristisch-polizeistaatlichen
Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,
jedwede Glaubwürdigkeit
und hat in einer
demokratischen Umgebungsvariable
einen wesentlich
höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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