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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Montag, 6. September 2021

Verfassungsklage: Covid 19: Herdenimmunitätstaktiererei = Angriff auf das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit!

 Das Verfassungsgericht 

in Karlsruhe

 hat den Bundesgesetzgeber

 in die Pflicht

 zu nehmen,

das verfassungsmäßig 

garantierte Recht 

auf Leben 

und körperlicher Unversehrtheit

eines jeden 

einzelnen Bürgers 

zu wahren!

Falschdarstellung: AstraZeneca

Am Anfang 

der Impfkampagne

hat man 

der Bevölkerung erzählt,

in Bezug 

auf die 

ursprüngliche Virusvariante

würde dieser Impfstoff 

zu 65-70-75% wirken

und das 

wäre ausreichend 

und besser als

 gar keine Impfung.

Jetzt will man 

den Leuten erzählen 

in Bezug 

auf die Deltavariante

 des Virus 

würde dieser Impfstoff

 immer noch 

zu 65% wirken!

Das kann 

nicht stimmen 

und muß 

von den Verantwortlichen

 vor dem Verfassungsgericht 

empirisch bewiesen werden!

Viel wahrscheinlicher ist,

daß dieser Impfstoff 

auf die Deltavariante

 dieses Virus

 nur noch zu 

unter 50% wirkt

 und damit

 als Impfstoff 

nicht mehr 

zulässig sein dürfte!

Können die Verantwortlichen

 den Beweis nicht

 vor dem 

Verfassungsgericht erbringen,

hat man alle 

die zweimal

 mit diesem Wirkstoff

 geimpft wurden,

 mindestens noch 

ein drittes Mal

mit einem 

sog. mRNA-Impfstoff,

der einen 

wesentlich besseren 

Wirkungsgrad hat,

zu Impfen!  

Alle Bürger

die zweimal 

mit AstraZeneca

geimpft wurden

müssen das 

Recht haben,

daß sie

mindestens noch

ein drittes Mal  

mit einem 

sog. mRNA-Impfstoff,

geimpft werden!

Das RKI 

hat offen 

zu legen

wie viele 

der täglich 

erfassten Neuinfektionen

ungeimpfte Personen,

geimpfte Personen

und genesene 

Personen sind.

Bei den erfassten 

geimpften Personen

hat man

 noch offen

  zu legen

 mit welchem Impfstoff

 sie einmal, zweimal, 

oder kreuzgeimpft wurden!   

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Falschdarstellung: Fremdgefährdungspotential 

der Geimpften und Genesenen

Man behauptet

der Bevölkerung gegenüber,

da die geimpften

und genesenen Bürger

ja nachweisbar

Antikörper gegen  

das Virus

besitzen würden,

würde von ihnen

 somit auch automatisch 

keinerlei Fremdgefährdung

 für andere

 Bürger ausgehen. 

Dies kann 

aber nur 

in dem Fall 

der Wahrheit entsprechen,

wenn diese 

nachweisbaren Antikörper

in den genesenen

und geimpften Personen,

nicht nur 

die Funktion 

erfüllen würden,

sicher zu stellen,

daß das Virus 

sich in 

der geimpften Person

 nicht mehr

 irgendwo andocken

 und somit 

nicht mehr 

vermehren kann 

und somit

 auch keinerlei 

Krankheitssymptome mehr 

herbeiführen kann!

Diese Antikörper 

müßten dann,

wenn von 

den geimpften

und genesenen Personen

keinerlei Fremdgefährdung 

für andere Personen,

zum Beispiel 

ungeimpfte Personen,

Personen bei denen 

der Impfschutz nachläßt,

oder Personen 

die zweimal 

mit dem 

auf de Deltavariante 

annähernd wirkungslosem AstraZeneca 

geimpft sind,

  ausgehen soll,

das Virus 

in dem Organismus 

der genesenen, 

oder geimpften Personen,

 aktiv abtöten! 

Wenn dies 

durch die Verantwortlichen

vor dem Verfassungsgericht

nicht empirisch 

nachgewiesen werden kann,

geht von den geimpften

und genesenen Personen

sehr wohl 

ein nicht geringfügiges 

Fremdgefährdungspotential aus,

aus dem 

heraus sich 

nicht nur

die Pflicht 

zum Testen

auch für geimpfte

und genesene Personen

ergeben müßte,

sondern hier 

hat man 

in dem Fall 

auch alle Sonderrechte,

die man 

in dem Fall 

ungerechtfertigter Weise,

den geimpften 

und genesenen Personen

 zubilligen will,

 in Frage

 zu stellen! 

Wie viele 

der täglich tausende 

an Neuinfektionen

sind geimpfte Personen?

Insbesondere die,

die zweimal 

mit AstraZeneca

 geimpft sind? 

Das Verfassungsgericht 

in Karlsruhe 

hat diese verfassungswidrige 

Herdenimmunitäts-Taktiererei

unverzüglich zu stoppen 

und zu unterbinden! 

Kann der 

empirische Beweis

von den Offiziellen 

 nicht erbracht werden,

hat man

 die Sonderrechte 

für geimpfte

und genesene Personen

sofort zu unterbinden,

da von ihnen

 sehr wohl 

ein ausreichend hohes 

Fremdgefährdungspotential ausgeht 

und dadurch, 

daß sie 

nicht mehr 

getestet werden,

 tragen sie 

in einem 

erheblichem Maße, 

zur Durchseuchung

und Kontaminierung

der Bevölkerung bei!  

------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

und hat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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