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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Freitag, 17. Juni 2022

Obrigkeitsstaatsrevisionismus: Das Assange-Theater: Die Auslieferung an die USA ist ein polizeistaatlich - totalitaristischer Offenbarungseid!!!

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Bisherige Beiträge 

in diesem Blog 

zum Thema:

Obrigkeitsstaatsrevisionismus

Obrigkeitsstaatsrevisionismus: Das Assange-Theater

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Straftat im Amt!!!

Es wird gehandelt, 

im vollen Bewußtsein 

und Kenntnis,

der Sach- 

und Rechtslage!

#.) Die Inhalte 

die veröffentlich wurden

wurden mit 

vollem Recht aufgegriffen, 

verwertet, verwendet 

und veröffentlicht,

nicht in Spionageabsicht,

sondern im 

höher wiegendem, 

öffentlichem Interesse daran,

daß der Militärdienst 

kein Staat

 im Staate

 zu sein hat,

in dem man 

den Freiraum,

 zur Willkür 

und Willfährlichkeit

 für kriminelle Machenschaften

 nutzen kann!

#.) In wessen Auftrag

 soll der Sssange 

denn spioniert haben?

Kann die USA 

den Auftraggeber nennen?

#.) Es wurden 

keine Militärtechnisch,

 oder -strategisch

wichtigen geheimhaltungspflichtigen 

Informationen veröffentlicht!

#.) Der Assange 

ist kein

US-Staatsbürger

und kein  Angehöriger 

des US-Militärs,

sondern Zivilist 

der diese Informationen

 von einem Militärangehörigen

 zugespielt bekommen hat!

#.) Das Verfahren 

wurde bereits

 in der Obama Administration 

zu recht eingestellt 

und erst 

in der Trump Administration,

aus einem zweckopportunistischem 

propagandistischem, reaktionärem,

polizeistaatlichem, totalitaristischem 

Obrigkeitsstaatsrevisionismus heraus 

um mit Hilfe 

dieser Publicity

von den 

anderen Escapaden 

der Trump Administration 

ab zu lenken,

wieder aufgerollt! 

#.) Man will 

hier gezielt

und wider 

besseren Wissens

ein Exempel 

zur Abschreckung 

an einem 

Unschuldigem statuieren

und der 

breiten Masse

 der Bevölkerung

 an der Basis

 der Gesellschaft 

gegenüber suggerieren,

 daß diese Veröffentlichungen

 etwas kriminelles

 sein sollen.  

#.) Selbst wenn 

der Assange

US Bürger wäre

und keine 

zivile Person wäre,

sondern ein Angehöriger

 des US-Militärs wäre

 und in

 Folge dessen

 zur Geheimhaltung

 verpflichtet wäre,

wäre die Veröffentlichung

 noch rechtmäßig,

da im 

höher wiegendem 

öffentlichem Interesse!

#.) Der/die US-Militärangehörige Manning 

hat in der 

angesetzten Beugehaft 

keinerlei belastende Aussagen 

gegen den 

Assange getätigt!

#.) Wenn der Assange 

diese Informationen nicht

 von dem/der Militärangehörige/m Manning

zugespielt bekommen hätte,

sondern sich selbst 

beschafft hätte,

in dem er 

zum Beispiel

 in ein Büro,

 oder virtuell,

 in eine Rechenanlage

 eingebrochen wäre,

ohne die Informationen

 von einem/einer Militärangehörigem/n 

zugespielt zu bekommen,

hätte er sich 

etwas vor 

zu werfen! 

#.) Selbst der/die

 Militärangehörige/r Manning

 sitzt unschuldig

 im Gefängnis,

da auch 

durch diese Person

 im höher wiegendem

 öffentlichem Interesse 

gehandelt wurde!

#.) Auch wenn

 die USA 

als Auslieferungsbegründung

 angegeben haben,

 daß angeblich Informanten,

oder was auch immer 

gefährdet wurden wären,

 dann müssen sie

 den/die Militärangehörige/n Manning

 und nicht

 die zivile Person

 Assange dafür 

verantwortlich machen!

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Die US-Regierung 

hat nichts 

gegen den Assange 

in der Hand

was eine Auslieferung 

rechtfertigen würde! 

Würde es 

zu einer 

Auslieferung kommen,

 wäre dies 

polizeistaatliche Willkür!!!

Man hat 

den Assange

 nicht nur 

auf frei

zu lassen,

sondern auch 

für den 

erlittenen Schaden 

zu entschädigen!!!

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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist,

was gemacht wird
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

und hat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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