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Damit die
breite Masse
der Bevölkerung
an der Basis
der Bevölkerung
das Internet
nicht mehr
zum Zwecke
der Wahrheitsfindung,
im Zuge
des verfassungsmäßig
garant6iertem Recht
auf freie Meinungsäußerung,
zur Wahrung
der Interessen,
nutzen kann,
will man
hier den jeweiligen
Internetserviceanbieter verfassungswidrig
in die
Pflicht nehmen
darüber zu entscheiden,
was Wahrheit
und Tatsache ist
und was nicht,
welcher Inhalt
im Internet
bleiben kann
und welcher willkürlich,
ohne einen Wahrheitsbeweis
durch ein Gerichtsurteil,
zum Nachteil
der Person,
die den Inhalt
veröffentlicht hat,
rechtswidrig und auch
strafrechtlich relevant,
zensiert und gelöscht wird!!!
Man will dem Bürger
das Recht
auf Wahrheitsfindung unterbinden,
in dem man
dem Bürger
das Recht darauf,
in Abrede
stellen will,
sich mit Tatsachen
und Fakten,
Namen und Personen,
die relevant sind
zum Zeitgeschehen,
in Form
von Tatsachenberichten
im Internet,
zur Wahrung
der Interessen,
auf der Suche
nach Zeugenaussagen,
zur Sache
an sich,
oder aber auch
relevante Personen
zum Zeitgeschehen,
Name der Person,
Foto der Person,
Fakten und Tataschen
zur Person,
auf der Suche
nach Zeugenaussagen
zur Person,
Vorname, Nachname,
Straße, Hausnummer,
Postleitzahl und Wohnort
der Person,
an die Öffentlichkeit
wenden kann!
Zum Zwecke
dieser systematischen Entrechtung
durch Zensur
will man
zum Beispiel,
die private Person
mit einem
kommerziellem Datenerfasser,
oder einem
kommerziellem Berichterstatter
gleich setzen!
Die private Person
ist kein kommerzieller Berichterstatter,
oder Datenerfasser
und handelt nicht
im kommerziellem Kontext,
sondern zur Wahrung
der privaten Interessen!
Man will
zum Beispiel,
mit dem Mißbrauch
des Begriffs
der "Persönlichkeitsrechten"
den Bürgern
die Wahrung
der Interessen
und das nutzen
des Internet
zum Zwecke
der Wahrheitsfindung unterbinden!
Ausfluß aus dem
verfassungsmäßig garantierten Persönlichkeitsrechten
sind zum Beispiel
die Beleidigungsparagraphen.
Eine Beleidigung
findet zum
Beispiel statt,
wenn eine Tatsachenbehauptung
die in Bezug
auf eine
andere Person
aufgestellt wird,
durch Wahrheitsbeweis
durch ein
Gerichtsurteil festgestellt
nicht Tatsache ist!
Oder wenn
die andere Person
mit beleidigenden Betitelungen
überzogen wird!
Nicht aber
allein schon dadurch,
daß die
relevante Person
zum Zeitgeschehen,
im Zuge
eines Tatsachenberichtes,
zur Wahrung
der Interessen,
von einer
anderen privaten Person
beim Namen
genannt wird,
oder nach Zeugenaussagen
zur Person
gesucht wird!!!
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Man will erneut
die Willkür
wie im
verbrecherischem Nazi-Regime
und im
verbrecherischem SED-Regime,
durch kontinuierliche, schleichende
und systematische Entrechtung
der Bürger
an der Basis
der Gesellschaft, installieren!
Nutznießer sind einzig
und allein
die immer
gleichen Täter
und Tatbeteiligten,
Charaktere und Mentalitäten
nicht nur
in den
immer gleichen Tätergruppierungen,
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit
in den
oberen Zehntausenden,
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit rechtsaußen,
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit linksaußen
und 6-7-8%
der Bevölkerung weltweit,
den Extremisten
in den Religionsgemeinschaften!!!
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Nach dem es
das verbrecherische Nazi-Regime
und nach
dem es
das verbrecherische SED-Regime
gegeben hatte,
versuchen die
immer gleichen
Tatbeteiligten und Täter,
immer noch
und schon wieder,
der breiten Masse
der Bevölkerung,
an der Basis
der Gesellschaft
den Mund
zu verbieten,
sie wehrlos
und mundtot
zu machen,
damit sie sich
gegen Willkür
und Willfährlichkeit,
derer sie
im Örtchen
vor Ort
ausgeliefert sind,
nicht zur Wehr
setzen können!
Das kommt davon,
daß man den Tätern
und Tatbeteiligten gegenüber,
ständig Gnade
vor Recht
ergehen läßt!
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit
ist Grundvoraussetzung
für einen Sozialstaat!
Die Kapitalismuskritik
verliert in einer reaktionären,
totalitaristisch-polizeistaatlichen
Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,
jedwede Glaubwürdigkeit
und hat in einer
demokratischen Umgebungsvariable
einen wesentlich
höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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