www.pinterest.de-stbauer38259
de.pinterest.com-stbauer38259-pins
instagram.com-stbauer38259
www.youtube.com
facebook.com-stbauer38259
twitter.com-stbauer38259
myspace.com-308731774
Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Freitag, 29. Juli 2022

Lebenssituation-Regelsatzempfänger-ALG2: Planstellen gemeinnützige Tätigkeit: Kein Energieimport aus verbrecherischen Regimes! Zum Zwecke der Energieerzeugung, zur Kompensation des nicht-kommerziellen Bedarfs, der öffentlichen Haushalte, karitativen Organisationen, eingetragenen Vereinen, gGmbH´s und gUG`s.



 -------------------

Bisherige Beiträge 

in diesem Blog 

zum Thema:

Lebenssituation Regelsatzempfänger ALG2 - Planstellen gemeinnützige Tätigkeit

 ------------------------------------- 

Die Freunde 

des verbrecherischem Putin-Regime

 in den Massenmedien 

machen systematisch Stimmung 

gegen die Ukraine,

mit der Zielsetzung

Gebietsabtretungen zum Vorteil

 des verbrecherischem Putin-Regime

und zum Nachteil

 der ukrainischen Bevölkerung 

zu erzwingen!

Massenmediale Falschdarstellungen 

mit deren Hilfe

 darüber hinweg

 getäuscht werden soll,

daß man auch 

ohne die Importe

 aus verbrecherischen Regimes 

leben kann!!!

-------

Den Anteil 

der nicht-kommerziellen, 

öffentlichen Haushalte,

eingetragenen Vereine,

karritativen Organisationen,

gGmbH´s und gUG´s,  

an den 

488 Terrawattstunden Gesamtjahresstrombedarfs 

in der BRD,

kann man 

mit Hilfe 

von Planstellen 

für die 

gemeinnützige Tätigkeit,

in Form einer 

120 Stundenauflage

für Regelsatzempfänger ALG2,

 kompensieren. 

Da die Regelsatzempfänger 

nur einen Stichtag 

genannt bekommen, 

an dem sie

jeden Monat nachweisen müssen,

daß sie sich 

120 Stunden  

nützlich gemacht haben

und ihnen nicht

 aufdiktiert werden kann 

wo und wie 

und bei 

wem sie 

diese 120 Stunden 

ableisten müssen,

so wie man 

das den Regelsatzempfängern 

in der 

ersten Version

 der gemeinnützigen Tätigkeit,

wie sie 

im Zuge 

der Hartz 4 Hetzereien

unterstützt durch 

die massenmedialen Hetzkampagnen 

der Freunde 

des verbrecherischen Putin-Regimes,

die ihren polizeistaatlichen,

totalitaristischen Obrigkeitsstaatsrevisionismus, 

bis hier 

und heute,

gegen die 

breite Masse 

der Bevölkerung 

an der Basis 

der Gesellschaft

durch setzen wollen,   

auf diktiert 

wurden ist,

wo und bei 

wem sie 

die 80 Stunden 

pro Monat

über 6 Monate hinweg 

ab zu leisten hatten,  

kann man 

hier auch nicht 

von Zwangsarbeit reden.  

In der 

aktuellen Version 

der gemeinnützigen Tätigkeit 

steht dem Regelsatzempfänger

 zwar zu,

daß er 2-3 Jahre

 auf 5 Jahre  

gemeinnützige Tätigkeit

beim kommunalem Träger 

ein fordern kann,

in der Praxis

 läuft es jedoch

 regelmäßig darauf hinaus,

 daß sich der 

kommunale Träger 

hinter der

 faulen Ausrede versteckt,

daß es angeblich

 keine freien Planstellen

 für die gemeinnützige Tätigkeit

geben würde!

Bedarf gibt es 

mit Sicherheit

mehr als genug!

Wenn dieser allerdings

mit Hilfe 

der gemeinnützigen Tätigkeit

 gedeckt werden wird,

 kann sich ja

 niemand mehr 

daran bereichern!!!  

-------------------

Beispiel Windkraftanlagen:

Für die 

kommerzielle Nutzung

 der Windenergie

sind nur 

die Standorte 

für die Konzerne 

betriebswirtschaftlich interessant

an denen sie 

Windräder installieren können 

ab einer 

gewissen Baugröße aufwärts

damit sie in 

einem überschaubarem Zeitraum 

Gewinne erwarten können!

Diese Gewinnmaximierung

 findet allerdings 

bei der 

gemeinnützigen Tätigkeit 

nicht statt.

Wenn die 

investierten Steuermittel, 

zum Decken 

des nicht-kommerziellen Strombedarfs,

nicht schnellstmöglchst,

 maximalstmöglichst Gewinn abwerfen,

 ist das egal,

da es hier 

nicht um 

Gewinnmaximierung geht,

sondern um 

die Kompensation 

des nicht-kommerziellen Bedarfs

durch Eigenleistung

in Form 

der Planstellen 

für die 

gemeinnützige Tätigkeit. 

Hier kann 

man also

 vor Ort 

all die Standorte

 mit kleinen 

Windkraftanlagen erschließen 

und nutzen,

die für die 

kommerziellen Konzerne

 uninteressant sind.

Industriell in 

großen Serien, 

vorgefertigte Bauteile

 für verschiedenste Baugrößen,

werden vor Ort 

mit Hilfe 

der gemeinnützigen Tätigkeit endgefertigt,

aufgestellt angeschlossen, 

gewartet, gepflegt 

und instandgesetzt.   

Hier kann man 

in den 

öffentlichen Haushalten

im Bundesgebiet, 

vor Ort

über das 

Jahr hinweg  

Terrawattstunden im mindestens

zweistelligen Bereich kompensieren! 

Nicht nur Terrawattstunden

die umwelttechnisch einwandfrei 

erzeugt wurden sind,

sondern auch nicht 

durch das Einbinden

 verbrecherischer Regime

importiert werden müssen! 

 ---------------------

 --------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

und hat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
 ------------------------

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

----------------------------------------------
Relevante Seiten in diesem Blog:
 
--------------------------------------------
Relevante Beiträge in diesem Blog:
 
--------------------------------------------

Links zu externen Seiten:   

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.