Wenn sich
das herausstellt,
daß diese Sekte
diesen Aussteiger
über eineinhalb Jahre
oder länger hinweg,
systematisch terrorisiert hat,
der Bruder,
der ja angeblich
in einem
anonymen Schreiben
was den Waffenbesitz
die Zurechnungsfähigkeit angeht,
diffamiert haben soll,
das Elternhaus,
der Arbeitgeber,
wer weiß wer
sonst noch alles
mit dieser Sekte
in Verbindung steht,
oder aus einem
anderem Tatmotiv heraus,
tatbeteiligt ist,
braucht man auch
nicht aus allen
Wolken fallen,
wenn es
zu einem
derartigen Anschlag kommt!
Zynischer Weise
will man
mit Hilfe
dieser systematischen
massenmedialen Ablenkung
auf das
ohne hin schon
viel zu stark
reglementierte Waffenrecht ablenken,
um darüber
hin weg
zu täuschen,
daß dieser Anschlag
nicht von ungefähr
gekommen ist,
sondern in sehr
da her rührt,
daß diese Sekte
diesen Aussteiger
systematisch terrorisiert hat!
Anstatt auf
das Waffenrecht
ab zu lenken,
das man eher
im Zuge eines
EU einheitlichem Waffenrecht
deregulieren sollte,
sollte man lieber
dafür Sorge tragen,
daß die Täter
und Tatbeteiligten
in diesen Sekten
strafrechtliche Konsequenzen
zu spüren bekommen,
wenn sie
solche Mitglieder,
oder Aussteiger terrorisieren,
bis sie
zu Mord
und Totschlag greifen!
Die Tatbeteiligten
und Täter
in diesen Sekten
versenden anonyme Schreiben
an Ämter, Behörden
und Dienststellen
mit der Zielsetzung,
diese zu
ihrem Zwecke,
dem Terror
gegen Mitglieder,
oder Aussteiger
systematisch zu instrumentalisieren
und führen damit,
auf diesem Wege
solche Anschläge
selbst herbei!!!
Mit diesem
anonymen Schreiben
ist der
Beweis angetreten,
daß diese Sekte
und ihre Mitglieder,
darauf fixiert sind
diesen Aussteiger
nachhaltig zu terrorisieren!
Man hat
hier auch
über ein Verbot
solcher Sekten
nach zu denken,
wenn sie Schutzbefohlene
durch ihren
schizophrenen Irrsinn schädigen!!!
Man will
hier darüber hinwegtäuschen,
in dem man
hier mit Hilfe
dieses anonymen Schreibens,
aus dieser Sekte heraus
eine psychische
Relevanz fingiert
und konstruiert,
daß dieser Anschlag
in sehr
hoher Wahrscheinlichkeit
von einem Opfer
verübt wurden ist,
daß über einen
langen Zeitraum hinweg
terrorisiert wurden ist!!!
Das man sie
damals im
Nazi-Regime
verfolgt hatte,
ist ein
Verbrechen gewesen!
Das gibt
dieser Sekte aber
nicht das Recht
ihre Mitglieder
darauf zu fixieren
ehemalige Mitglieder
zu terrorisieren,
bis sie zu
so einem derartigem
Anschlag greifen!
daß diese Täter
in diesen Tätergruppierungen,
sowohl rechtsaußen,
linksaußen,
religiöse Extremisten,
obere Zehntausende,
aus den Strafverfolgungsbehörden
und aus
der Justiz heraus
in dem man
der breiten Masse
der Bevölkerung
an der Basis
der Gesellschaft
systematisch, vorsätzlich
besseren Wissens
das verfassungsmäßig
garantierte Recht
auf Wahrheitsfindung, Interessenwahrung
und freie Meinungsäußerung
in Abrede stellen
und unterbinden will!!!
zum Beispiel
die Strafverfolgungsbehörden
mit der Zielsetzung
die Wahrheitsfindung
verfassungswidrig
zu unterbinden,
der sozialen
Medien untersagen,
wenn es zu
solchen Vorfällen kommt!!!
auf dieser Erde
hat das Recht
alles was sich
ausserhalb der Intims-
und Privatsphäre,
dem persönlichem Lebens-
und Geheimbereichs
eines anderen
Menschen abspielt,
ton-, foto-
und filmdokumentarisch
fest zu halten,
auf zu greifen
im Internet
zu kommentieren
und zur
Diskussion zu stellen!!!
Sie wollen
damit es nicht
zu einer Wahrheitsfindung
kommen kann,
indem sie
die private Person
mit einem
kommerziellem Berichterstatter
gleich setzen wollen,
der dies nicht darf,
weil er nicht
als private Person,
zur Wahrung
Interessen handelt,
sondern sich kommerziell
bereichern will!
Zu diesem Anschlag
wäre es vielleicht
nicht gekommen,
wenn die Strafverfolgungsbehörden
und die Justiz
ihren Dienst-
und Amtspflichten
nachgekommen wären,
oder hätten
nachkommen müssen,
wenn er sich
mit Tatsachen
und Fakten,
Namen und Personen,
die relevant sind
zum Zeitgeschehen,
in Form
von Tatsachenberichten,
im Zuge
seines verfassungsmäßig
garantiertem Rechts
auf Wahrheitsfindung,
freie Meinungsäußerung,
zur Wahrung
seiner Interessen,
der Suche
nach Zeugenaussagen,
im Internet
an die Öffentlichkeit
gewendet hätte!
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit
ist Grundvoraussetzung
für einen Sozialstaat!
Die Kapitalismuskritik
verliert in einer reaktionären,
totalitaristisch-polizeistaatlichen
Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,
jedwede Glaubwürdigkeit
und hat in einer
demokratischen Umgebungsvariable
einen wesentlich
höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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