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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Montag, 19. Mai 2025

Obrigkeitsstaatsrevisionismus: Die rechtlich-juristische Gleichstellung und Handhabung der privaten Person, genauso wie ein gewerblich-kommerzieller Berichterstatter, oder gewerblich-kommerzieller Datenverarbeiter, ist ein verfassungswidriger Angriff auf die Bürger-, Menschen- und Freiheitsrechte, mit der Zielsetzung die polizeistaatliche Willkür, wie im Nazi-Regime und im SED-Regime, wieder her zu stellen!!!

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Bisherige Beiträge 

in diesem Blog 

zum Thema:

Obrigkeitsstaatsrevisionismus

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Beispiel Arbeitgeber:
Würde der 
Arbeitgeber 
die Arbeitnehmer
während ihrer Arbeit 
am Arbeitsplatz,
mit einer 
Überwachungskamera 
aufzeichnen,
dann dürfte er 
das als 
gewerblich-kommerzieller 
Datenverarbeiter, 
in diesem 
gewerblich-kommerziellem 
Zusammenhang, 
nur dann,
 wenn dies nicht
grundlos
und anlaßlos 
geschehen würde!!!
Zum Beispiel:
 In Fällen 
von Diebstählen!!!
Die private 
Person aber 
hat ein 
verfassungsmäßig 
garantiertes Recht 
auf Wahrheitsfindung,
Interessenwahrung
und freie 
Meinungsäußerung, 
ist weder 
gewerblich-kommerzieller 
Datenerfasser,
handelt auch nicht
 in einem 
gewerblich-kommerziellem 
Zusammenhang 
und Interesse, 
wie zum Beispiel,
 ein gewerblich-kommerzieller Berichterstatter!!!
In Folge dessen 
hat die 
private Person,
die breite Masse 
der Bevölkerung
 an der Basis 
der Gesellschaft 
sehr wohl 
das Recht darauf 
alles was 
sich außerhalb 
der Intims- 
und Privatsphäre, 
des persönlichem
Lebens- 
und Geheimbereich 
einer anderen Person,
 in der 
Öffentlichkeit abspielt, 
Fakten, Tatsachen,
Namen und Personen,
die relevant sind 
zum Zeitgeschehen, 
film-, foto- 
und tondokumentarisch 
fest zu halten,
 auf zu greifen,
zu verwerten 
und zu verwenden,
 zu dokumentieren,
 zu veröffentlichen 
und zu kommentieren,
 auch im 
Zuge einer 
Echtzeit-Liveübertragung 
ins Internet!!! 
 Wenn der Arbeitnehmer,
 als private Person
 auf dem Weg
 zur Arbeit,
 oder auf dem Weg
 zurück von der Arbeit,
die Fahrt lückenlos,
im Zuge einer 
Echtzeit-Liveübertragung 
ins Internet 
übertragen würde,
hat er,
auf Grund 
der Tatsache, 
daß er 
eine private 
Person ist 
und kein 
gewerblich-kommerzieller 
Datenverarbeiter, 
oder Berichterstatter 
gegen keinerlei 
Datenschutz verstoßen,
 auch wenn 
die Gesichter,
 oder Kennzeichen 
nicht verpixelt wurden!!!
Und er hat auch 
gegen keinerlei 
"Persönlichkeitsrechte" 
verstoßen, 
weil die 
aufgezeichneten 
Personen sich nicht 
in ihrer Intims- 
und Privatsphäre
und sich nicht 
in ihrem 
persönlichem Lebens- 
und Geheimbereich,
sondern in der 
Öffentlichkeit, 
befinden!!!
Nicht die 
film-, foto- 
und tondokumentarische,
veröffentlichte 
Aufzeichnung allein,
sondern beleidigende 
Kommentare dazu, 
würden gegen die 
Persönlichkeitsrechte 
der aufgezeichneten 
Person verstoßen!!! 
Während 
bei der Arbeit, 
mit einem 
Dienstwagen,
resp. Firmenfahrzeug
die Fahrt 
im öffentlichem 
Straßenverkehr,
in einem 
gewerblich-kommerziellem 
Zusammenhang,
aufgezeichnet wird!!!
Ein Betreiber 
eines Ladengeschäft
darf zwar 
die Verkaufsräume 
videoüberwachen, 
aber nicht eine 
Echtzeit-Liveübertragung 
ins Internet betreiben!!!
Die Videoaufzeichnungsanlage
 in einem 
Ladengeschäft
 zeichnet auf der
 anderen Seite 
allerdings auch
nicht nur 
die letzten zwei 
Minuten auf!!!
Vollkommener Irrsinn!!!
-------------------  
Erst wenn 
die Person 
sich in
 ihrer Intims- 
und Privatsphäre,
sich in ihrem 
persönlichem Lebens- 
und Geheimbereich 
und nicht in der 
Öffentlichkeit befindet,
muß das 
Einverständnis
für das foto-, film- 
und tondokumentarische 
Festhalten von Fakten 
und Tatsachen, 
eingeholt werden!!!

------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist,

was gemacht wird
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

und hat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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