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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
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, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Sonntag, 13. Juni 2021

Maskenpflicht ist verhältnismäßig, weil von jeder(!!!) Person die keine Maske trägt, eine Fremdgefährdung ausgeht!!!

Auch bei einer getesteten Person 

ist ein Fremdgefährdungspotential 

nicht ausgeschossen:

 Das Testen ist wichtig, 

richtig und notwendig,

um die Zeit 

zwischen zwei Testergebnissen

 so kurz wie irgend möglich 

zu halten,

damit bei einer Positivtestung,

der Zeitraum, der rekapituliert

werden muß,

so kurz wie irgend möglich 

zu halten!  

Befindet sich 

die getestete Person 

nicht während des Testens

und nach dem Testen

in Quarantäne,

ist es nicht ausgeschlossen,

daß sich die getestete Person 

während des Testens 

und nach dem Testen infiziert hat 

und somit ach das Virus 

an Andere 

weiter geben 

und zur Durchseuchung 

und Kontaminierung 

der Bevölkerung 

beitragen kann!  

 Also geht von einer Person 

die getestet ist,

das gleiche 

Fremdgefährdungspotential aus,

wie von 

einer ungetesteten Person!

Auf Grund 

des verfassungsmäßig 

garantiertem Recht 

auf Leben 

und körperlicher Unversehrtheit,

hat das Verfassungsgericht dies 

dem Bundesgesetzgeber

 auf zu diktieren,

um einen 

unnötige Durchseuchung 

und Kontaminierung 

und damit Fremdgefährdung 

aus zu schließen!

------------------------------------------

Auch bei einer geimpften Person 

ist ein Fremdgefährdungspotential 

nicht ausgeschossen:

Der Astrazeneca-Impfstoff

hat in Bezug 

auf die 

ursprüngliche Virusvariante 

nur eine Wirksamkeit 

von 60% gehabt!

Bei den Mutationen 

muß man hier 

also davon ausgehen,

daß dieser Prozentsatz 

nochmal nach unten 

korrigiert werden muß!

Selbst die Personen

bei denen denen 

die Impfung wirkt,

ist zwar ausgeschlossen,

daß sich 

das Virus 

in dem Organismus

 der Person 

vermehren kann,

weil es keine Möglichkeit

 mehr findet 

irgendwo an

 zu docken 

und die Person 

wird auch 

nicht mehr 

durch das Virus krank,

allerdings nimmt 

die Person

 sehr wohl 

in einer 

kontaminierten Umgebungsvariable

 ein gewisses Kontingent 

an Viren auf 

und gibt diese 

dadurch dann auch

 in einer

 bis dahin

 noch nicht 

kontaminierten Umgebungsvariable 

wieder ab, 

da ja 

das Virus

 in der 

geimpften Person 

nicht abstirbt 

und weiter lebt,

 sich halt nur 

nicht mahr 

vermehren kann. 

Hier geht also 

von einer 

geimpften Person 

sehr wohl 

eine Fremdgefährdung aus!

Also müßten

 geimpfte Personen eigentlich,

genauso wie 

ungeimpfte Personen 

eine Maske tragen 

und getestet werden!

  Auf Grund 

des verfassungsmäßig 

garantiertem Recht 

auf Leben 

und körperlicher Unversehrtheit,

hat das 

Verfassungsgericht dies 

dem Bundesgesetzgeber

 auf zu diktieren,

um einen

 unnötige Durchseuchung 

und Kontaminierung 

und damit Fremdgefährdung 

aus zu schließen!

Würde der Impfwirkstoff 

nicht nur 

dafür Sorge tragen,

daß sich das Virus 

nicht mehr

 in dem Organismus

 der geimpften Person 

irgendwo andocken 

und vermehren kann,

sondern auch

 darüber hinaus,

ein aktives Abtöten 

der aufgenommenen Viren,

die die geimpfte Person 

in einer 

kontaminierten Umgebungsvariable 

aufgenommen hat, 

in dem Organismus 

der geimpften Person

sicher stellen

und garantieren,

wäre dem Recht 

auf Schutz 

vor Fremdgefährdung 

dadurch genüge getaen 

und die geimpfte Person

 könnte dann 

auch Sonderrechte

 in Anspruch nehmen!    

Bis dahin stellt

 das Impfen einzig 

und allein 

eine Selbstschutzmaßnahme dar,

die kenerlei

 garantierten Schutz 

vor Fremdgefährdung,

durch die 

geimpfte Person 

darstellt!  

------------------------------------------

Auch bei einer genesenen Person 

ist ein Fremdgefährdungspotential 

nicht ausgeschossen:

 Hier gilt 

das Gleiche

wie für 

geimpfte Personen!

Eine Fremdgefährdung 

für andere Personen 

ist nicht automatisch 

dadurch ausgeschlossen,

weil sich 

das Virus 

nicht mehr im Organismus 

der genesenen Person 

vermehren kann!  

Selbst wenn 

eine genesene Person

an einem 

Quantum an Viren,

das diese

 genesene Person

in einer kontaminierten 

Umgebungsvariable aufnimmt,

selbst nicht mehr

 erkranken kann

und sich diese 

aufgenommenen Viren

 in dem Organismus 

der genesenen Person 

nicht mehr 

vermehren können,

 weil sie sich

 nirgendwo mehr

 andocken können

 und die

 genesene Person

 gegen dieses Virus 

immun sein sollte,

so verbringt 

diese Person dennoch

 das aufgenommene Quantum

 an Viren,

 das ja 

in der Person 

weiter überlebt

 und in 

der Person

 nicht abgetötet wird,

in eine 

bis dahin 

noch nicht 

kontaminierte Unmgebungsvariable 

und trägt

 auf dem Wege 

dafür Sorge,

daß eine Kontaminierung

 und Durchseuchung 

der Bevölkerung,

die ein verfassungsmäßig

 garantiertes Recht 

auf Leben 

und körperlicher 

Unversehrtheit hat,

 weiterhin forciert wird!!!

----------------

Das Covid19-Virus 

mit der 

nromalen Grippe

 zu vergleichen 

legitimiert sich 

nur dann,

 wenn auch Medikamente

 vorhanden sind,

die sicher stellen, 

daß niemand mehr,

 trotz Infektion

  an dem Virus 

versterben werden wird!  

Solange es 

diese Medikamente 

nicht gibt

und eiterhin Infizierte

 an der

 Infektion versterben,

hat man

 das verfassungsmäßig 

garantierte Recht 

auf Leben 

und körperlicher Unversehrtheit 

und das

 daraus resultierende Recht 

eines jeden 

der 80 Mio Bürger 

auf Schutz 

vor Fremdgefährdung vorrangig 

in den Mittelpunkt 

und den Vordergrund

 zu stellen 

und eine Kontaminierung 

und Durchseuchung

 der Bevölkerung weitestgehendst 

und maximalst 

zu unterbinden!!!

Erst wenn Medikamente 

vorhanden sind

die dafür Sorge tragen,

daß niemand mehr 

an einer Covid19-Infektion stirbt,

kann der Schutz 

vor Kontaminierung

und Durchseuchung 

der Bevölkerung 

vernachlässigt werden

und erst dann

ist das Virus besiegt!

------------------

Da 99%

 aller Infektionen 

in den 

Innenräumen stattfinden,

 hat man 

in Innenräumen,

egal ob 

getestet, geimpft,

oder genesen

eine Maske 

zu tragen!

----------------

In abfallender Priorität:

1.) Masken

(Auch Getestete, Genesene 

und Geimpfte!)

2.) Testen

 (Auch Genesene 

und Geimpfte!)

3.) Medikamente für bereits Infizierte

4.) Impfen 

------------

 Im Frühjahr 2020 

hatten die Verantwortlichen 

die Wahl,

entweder dem Gutachten

 aus dem Jahr 2012 

Rechnung zu targen 

und in Lizenzfertigung

für den 

nichtkommerziellen Bedarf 

 10 Masken/Bürger/KW,

in den Einzugsgebieten 

in denen es 

entsprechend hohe 

Fallzahlen gibt,

 zu produzieren,

oder den 

anderen Weg 

zu gehen,

der für 

wesentlich mehr Tote, 

intensivmedizinische Fälle,

Infektionen, betriebs-

und volkswirtschaftlichen Schaden,

Sorge getragen hat!  

 Hätten die Verantwortlichen 

die richtige 

Entscheidung getroffen 

und jeder Büerger 

hätte seine 

10 Masken,

 pro Woche, 

erhalten,

in den Einzugsgebieten

in denen es 

entsprechend hohe 

Fallzahlen gibt,

hätte es durch 

diese Masken

die die Fremdschutzfunktion,

kein Virus kann 

von innen 

nach aussen glangen,

sichergestellt hätten,

 massiv weniger Infektionen,

schwere Verläufe 

und Tote gegeben

und das trotzdem,

daß man 

diese ganzen Geschäftsschließungen

 nicht gebraucht hätte 

und den 

dadurch angerichtet

 volkswirtaschaftlichen Schaden

hätte vermeiden können!

Die im Bezirksregierungseinzugsgebiet  

installierten Betriebs-

und Produktionsmittel

 für die Lizenzproduktion 

der Fremdschutzmasken,

hätten in der Zeit

 in der es 

keine Virenbeklastung 

mehr gibt,

weil man 

das Covid19 Virus 

in den Griff

 bekommen hat,

weiterhin in Minimalproduktion,

 den nichtkommerziellen Bedarf,

der öffentlichen Haushalte,

karritativen Organisationen,

eingetragenen Vereine, GgmbH`s 

und GuG`s decken können,

um dann,

für den Fall 

einer erneuten Virenbelastung

 der Bevölkerung 

in 24/7 Maximalprodultion,

wieder jedem Bürger,

10 Fremdschutzmasken,

pro Woche 

zu garantieren!    

 ------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

und hat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
 ------------------------

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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Dienstag, 8. Juni 2021

Nicht der Bürger an der Basis der Gesellschaft hat den volks- und betriebswirtschaftlichen Covid19-Schaden verursacht, sondern die mutwilligen Fehlentscheidungen der Verantwortlichen!!!

 Also hat auch 

der Bürger 

an der Basis 

der Gesellschaft 

nicht den Schaden

 aus zu baden,

sondern die Verursacher 

in den 

oberen Zehntausenden!!!

Hätte man 

dem Gutachten 

aus dem Jahre 2012 

Rechnung getragen 

und in Lizenzfertigung 

Masken mit der Schutzfunktion,

kein Virus kann 

von innen 

nach außen gelangen,

für den 

nicht kommerziellen Bedarf  produziert,

diese in der 

Bevölkerung verteilt,

in den Einzugsgebieten

 in denen 

entsprechende Fallzahlen 

festgestellt wurden sind,

10 Stück/Bürger/Woche,

hätte man 

all diese Geschäftsschließungen 

nicht gebraucht,

es wäre nur ein Bruchteil 

des volkswirtschft-/betriebswirtschaftlichen Schadens

angerichtet wurden

und es hätte trotzdem 

nur die Hälfte

 an Infektionen,

schwere Verläufe

und Todesfälle gegeben,

weil eine Durchseuchung 

und Kontaminierung der Bevölkerung

mit den Masken nicht stattgefunden hätte!!!  

------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

und hat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
 ------------------------

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
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Der duale Willensbildungsprozeß

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Donnerstag, 27. Mai 2021

Der Jupiter stellt eine Gefahr für das Leben in der habitablen Zone dar und muß mit Hilfe des Mars zerschlagen werden!


 Rechtsanspruch auf Investition der verfügbaren Steuermittel in die Abwehr extraterristischer Gefahrenquellen

Rechtsanspruch: Gefahrenabwehr 

Science Fiction?

------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
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 im relevantem Einzugsgebiet!

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von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

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Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

undhat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
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rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
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Dienstag, 4. Mai 2021

Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Verfassungswidrige Rechtslage!!! Zensur!!! Faktisches und tatsächliches Behindern und nicht das Filmen, oder das Fotografieren tötet!

 Das Verfassungsgericht 
in Karlsruhe

hat den Bundesgesetzgeber

 in die Pflicht

 zu nehmen,
eine klare Unterscheidung
zwischen faktischem Behindern 
und dem foto- 
und filmdokumentarischen Festhalten,
Aufgreifen, Verwerten
und Verwenden, Veröffentlichen 
und Kommentieren
von Fakten 
und Tatsachen
außerhalb des 
persönlichen Lebens-
und Geheimbereich,
der Intims- 
und Privatsphäre 
eines anderen Bürgers 
in der Öffentlichkeit,
das durch 
das verfassungsmäßig
 garantierte Recht 
auf freie Meinungsäußerung 
geschützt ist!!!
Wenn die Rettungsdienste
 Sichtschutzabschirmungen aufstellen wollen
können sie 
das ja tuen.
Wenn dann 
ein Passant sich
über diese Sichtschutzabschirmung
 hinweg setzt 
kann man das
 mit der 
entsprechenden Strafe belegen! 
Alles andere ist 
verfassungswidrige Zensur!!!
Man hat es 
in Minneapolis gesehen
was die Massenmedien 
mit dieser 
Gafferdiffamierungs-Zensurmasche 
bezwecken wollen!
Straftaten im Amt 
ziehen dann 
keinerlei strafrechtliche 
Konsequenzen mehr 
für Täter 
und Tatbeteiligte 
nach sich,
wenn man
den Bürger
an der Basis 
der Bevölkerung,
 Stück für Stück 
sämtlicher seiner Bürger-,
 Menschen- und Freiheitsrechte 
berauben kann!!!
   --------------
Sie haben 
den Rechtsanspruch darauf
nicht behindert
 zu werden,
Sie haben aber 
keinen Rechtsanspruch darauf
während eines Einsatzes 
nicht gefilmt,
oder fotografiert 
zu werden!!! 
Sie wollen sich 
verfassungswidrig den Rechtsanspruch
 heraus nehmen
 während eines Einsatzes
nicht gefilmt 
und fotografuiert
zu werden,
vollkommen unabhängig
von der Frage,
ob behindert wird,
oder nicht!
 Es geht Ihnen 
nicht darum 
nicht behindert
 zu werden,
 sondern es geht Ihnen
ausschließlich darum
nicht gefilmt,
 oder fotigrafiert 
zu werden! 
Und darauf haben Sie 
keinen Rechtsanspruch!!!
Es geht Ihnen
 auch nicht
 um das vermeindliche Recht
 des Verunfallten,
oder verunfallt Verstorbenen 
während eines Einsatzes,
 sondern es geht 
Ihnen einzig 
und allein darum,
 den Passanten,
 die Sie,
strafrechtlich relevant beleidigend,
 als "Gaffer" diffamieren,
oder sogar strafrechtlich 
relevante Nötigung 
im Dienst 
den Bürgern 
gegenüber betreiben,
 ihr verfassungsmäßig
 garantiertes Recht 
auf freie Meinungsäußerung
 zu entziehen
 und es ihnen 
zu unterbindenvon ihren 
verfassungsmäßig gaarntierten Rechten
 gebrauch machen 
zu können 
und ihre Interessen 
wahren zu können! 
-----------------
Beamte, Polizeibeamte, Kriminalbeamte, 
Staatsanwälte, Richter
und Angestellte 
im öffentlichen Dienst,
 sind im Naziregim 
und im SED-Regim 
vorne weg
 mit dabei gewesen
 und jedesmal
 ohne Konsequenzen davongekommen! 
Woher soll also 
der Respekt
 dem Bürger
 und seinen Bürger-, Menschen- 
und Freiheitsrechten 
gegenüber kommen?
--------------------

Die Massenmedien 

bereichern sich daran 

die Opfer 

des Holocausts 

zu zeigen,

dem Bürger 

an der Basis 

der Gesellschaft aber,

will man

verbieten Fakten

und Tatsachen aufgreifen,

 publik machen 

und kommentieren 

zu können,

weil es angeblich 

entwürdigend sein soll???  

Entwürdigend wäre,

wenn dann überhaupt,

das Aufstellen 

von Tatsachenbehauptungen,

im Zuge 

der ton-, foto- 

und filmdokumentarisch festgehaltenden,

veröffentlichten und kommentierten

Tatsachen und Fakten,

die sich 

vor der Justiz 

als unwahr 

beweisen lassen!

-------------

Die Massenmedien 

sind Täter 

und Tatbeteiligte 

...eat the shit!!!

im Krieg 

gegen die 

eigenen Bevölkerung!!! 

Sie wollen 

sich selbst

als Opfer darstellen

 in dem 

sie behaupten 

es würde 

um ihre

Pressefreiheit gehen!  

Stattdessen sind sie 

in Wirklichkeit aber,

vorne weg 

mit dabei 

und es geht

 ihnen einzig darum,

das systematische Entziehen

sämtlicher Bürger-, Menschen- 

und Freiheitsrechte

der Basis 

der Bevölkerung gegenüber

 mit immer neuen

 faulen Einfällen 

und Ideen

zu rechtfertigen 

und zu legitimieren!

Die systematische Entrechtung

 der Basis

und der Krieg 

 gegen die 

eigene Bevölkerung, 

findet unter Beihilfe

 der Massenmedien statt

 und wird von ihnen 

systematisch aufgehetzt, angestiftet 

und angestachelt!!!  

--------------

 Zensur findet niemals

zum Schutz 

von Opfern,

sondern immer nur 

zum Schutz 

von Tätern statt!!!

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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

undhat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
 ------------------------

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
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Freitag, 30. April 2021

...eat the shit!!!

Eat the shit!!!

Believe in it 

and go for it!

But don't forget,

before you hang yourself,

to slapping your children

and women into death!!!

-----------------

The arguseys 

of the collective mind 

are blind 

if you don´t 

let them see 

what is happend

 to be! 

Facts and names, 

names and facts,

 factualreports to protect 

your rights 

and interests!!!

---------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

und hat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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Dienstag, 27. April 2021

27. April 2014 - US-MT-Missoula - Der Anwohner sitzt bis hier und heute unschuldig im Gefängnis, weil er sich zur Wehr gesetzt hatte, gegen übergeschnappte (jugendliche)Täter, die ihn Wochen und Monatelang terrorisiert hatten!


Dieser Anwohner 

muß bis 

einschließlich  hier 

und heute

den Sündenbock spielen 

und unschuldig 

im Gefängnis sitzen,

 damit die Kinder 

der reichen Eltern 

studieren gehen können!

 Selbstverständlich ist es 

für den Vater, 

der Mutter 

und den

 anderen Angehörigen 

des Diren 

eine herbe Angelegenheit,

 wenn sie 

ihren Sohn,

 Bruder, Angehörigen 

unter die Erde 

bringen müssen!

Nichts desto Trotz, 

sitzt dieser Anwohner 

unschuldig bis hier 

und heute 

im Gefängnis 

und hat sich 

bei den Fakten 

und Tatsachen, 

 die er geschaffen hat 

nicht im Geringsten 

etwas vor zu werfen 

und hat 

in allen Belangen 

rechtlich und juristisch 

einwandfrei gehandelt!

 Wenn sich 

der Vater 

des Diren, 

seine Mutter, 

seine Geschwister, 

seine Angehörigen,

bei irgendjemandem 

beschweren wollen,

für die Tatsache,

 daß der Diren 

tod ist, 

dann sollten 

sie bei 

sich selbst anfangen

und sich fragen 

was sie 

bei der Erziehung

falsch genmacht haben,

daß sich ihr Sohn

 dazu hat

 hinreißen lassen,

anstiften, animieren 

und anstacheln lassn,

 sich an einem Terror 

gegen diesen Annwohner

 zu beteiligen,

 den diese Kinder 

dieser Gasteltern 

seit Wochen 

und Monaten

 gegen diesen Anwohner

 betrieben hatten!

 Außerdem können 

sie sich 

bei den Kindern 

der Gasteltern bedanken, 

die den Diren 

mit Sicherheit nicht 

vorher gesagt hatten,

daß sie 

diesen Anwohner 

schon Wochen 

und Monatelang  

vorsätzlich, mutwillig 

und wider

 bessern Wissens

systematisch terrorisiert 

und zur Weißglut 

gebracht haben,

bevor sie den Diren 

zur "Mutprobe" 

aufgefordert hatten,

ob er sich 

das trauen würde,

ein Bier 

aus der Garage 

zu stehlen!

Wenn sie ihm 

das im Vorfeld 

mitgeteilt hätten, 

hätte er sich daran 

warscheinlich nicht beteiligt!

 Sie haben ganz gezielt 

darauf spekuliert

und warscheinlich auch 

schon Wochen 

und Monatelang 

im Vorfeld 

darauf hingearbeitet,

daß es knallt,

wenn der Austauschschüler 

aus Hamburg kommt

und sie den  

ins offene Messer 

rennen lassen können! 
Genau auf das Ereignis,
das ja auch 
stattgefunden hatte,
hatten diese Kinder(Jugendlichen),
dieser Gasteltern
es abgesehen! 
Würde man sich 
auf die Suche
nach Zeugenaussagen
zu diesen Kindern
 dieser Gasteltern
 in Missula 
vor Ort begeben,
würde sich dieser Verdacht 
ganz schnell bestätigen!
 Da dieser Anwohner
auch schon
 mindestens zweimal
in dieser Angelegenheit
 bei der Kriminal-/Polizeidienst
 vor Ort 
gewesen ist
und die sich auch
 zu fein dazu 
waren ihren Verpflichtungen
 ihm gegenüber nachzukommen
und den Anwohner 
mit der fauklen Ausrede
abgewimmelt haben:
"Das sind bestimmt 
nur irgendwelche Kinder 
und die hören von allein 
irgendwann auf damit...",
hat auch 
aus diesem Zusammenhang heraus
dieser Anwohner 
nichts vor zu werfen!
Denn, es hat 
sich zwar 
im Nachhienein herausgestellt 
und bestätigt,
 daß es tatsächlich 
"nur" Jugebndliche 
gewesen sind,
sie hätten
 aber auch
in einem Land 
in dem es 
ein liberales Waffenrecht gibt,
bewaffnet sein können
und unmittelbar,
ohne jedwede Vorwarnung
das Feuer 
auf den Anwohner 
eröffnen können,
damit dieser 
die einzelnen Täter
 in dieser Tätergruppierung nicht
 im einzelnen hätte 
identifizieren können! 
Es konnte 
diesen Anwohner 
niemand garantieren,
daß es wirklich nur 
unbewaffnete Jugendliche sind!
Diese Täter 
in dieser Tätergruppierung 
haben allerdings
 auch nicht 
von allein 
aufgehört damit
diesen Anwohner
 zu terrorisieren!
Hätte der 
Anwohner nicht
aus der beweisbar 
und nachweisbar vorhandenen 
Putativnotwehrsitualtion heraus,
von seinem Recht 
gebrauch gemacht 
seine Waffe
 zu benutzen,
würde diese Tätergruppierung,
die diesen 
Anwohner unmißverständlich
 über mehrere Wochen 
und Monate hinweg
zu verstehen
 gegeben hat,
daß diese Tätergruppioerung 
latent und notorisch 
darauf fixiert ist 
diesen Anwohner 
zu terroriseieren,
 bis er sich
 zur Wehr
 setzen wird, 
diesen Anwohner warscheinlich
 bis hier
und heute
 immr noch 
weiter terrorisieren!   
Es war Nacht 
und es war dunkel
der Anwohner konnte sich 
auf die Behauptung,
daß es nur 
unbewaffnete Jugendliche sind 
nicht verlassen  
und hätte selbst 
erschossen werden können!
Hätte er dem Diren 
in den Rücken geschossen 
wäre es ein Überschreiten
 der Putativnotwehr gewesen!
Das ist aber 
nicht geschehen!
Es ist auch 
vollkommen unerheblich,
 ob es 
in dem Bundesstaat
 ein "Stand your ground" 
Gesetz gibt,
 oder nicht!
Da der Anwohner 
nachweisbar zweimal 
beim Kriminal-/Polizeidienst
 vor Ort 
gewesen ist
und zweimal
 abgewimmelt wurde
 spielt das 
keinerlei Rolle mehr!
Sie sind 
dem Anwohner gegenüber 
ihren Dienst- 
und Amtspflichten
 nicht nachgekommen,
also blieb 
diesen Anwohner 
keine andere Wahl mehr!
Es hätte ja auch
 eine Tätergruppierung 
sein können,
die diesen Anwohner gezielt
 zum Beispiel
 von diesem Grundstück 
vertreiben wollte!
Also mußte 
er selbstverständlich 
wenn der 
Bewegungsmelder anschlägt
 nach dem 
Rechten sehen.
 Diese Tätergruppierung 
hätte ja 
diesem Anwohner
zum Beilspiel
auch einen 
sog. "Molotow-Cocktail" 
in die Garage
werfen können
und er hätte Frau 
und Kind 
in Sicherheit 
bringen müssen!
Der Kriminal-/Polizeidienst 
vor Ort 
hätte ganz einfach
einen Ermittlungsdruck 
erzeugen können,
in dem sie 
in der Wohngegend 
des Anwohners 
regelmäßiger Streife
 gefahren wären 
und hätten Jugendliche
wenn sie dort 
in der Wohngegend 
aufgegriffen worden wären 
nach Personalienfeststellung 
mit dem Tatvorwurf 
konfrontieren können.
Die in Kenntnis 
gesetzten Eltern 
dieser Jugendlichen,
hätten auch 
ihren Teil 
dazu beigetragen. 
Dieser Ermitlungsdruck,
selbst wenn man 
den aufgegriffenen Jugendlichen,
 die direkte Tat 
nicht hätte 
nachweisen können, 
hätte dafür 
Sorge getragen, 
daß sich das 
unter den Jugendlichen 
vor Ort 
schnell herumspricht
und damit hätte 
der Anwohner dann 
seine Ruhe gehabt
die Angelegenheit 
wäre nicht eskaliert
und der Diren 
wäre noch 
am Leben!

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 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

undhat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
 ------------------------

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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