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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse
Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
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, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!
Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht
auf freie Meinungsäußerung,
zu jedem Namen und jeder Person
und geschaffennen Fakten
und Tatsachen gebrauch,
daß mir durch den Artikel 5
des Grundgesetztes garantiert wird!!!!
Hiermit distaniere ich mich
von Nachstellung(§238STGB).
und allen anderen,
insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten,
Einfällen und Ideen,
auf die, die Leute kommen,
die nichts anderes im Sinne haben,
als mir die freie Meinungsäußerung,
in Form dieser Tatsachenberichte,
hier im Internet zu sabotieren!!!
Wer derartige Fakten
und Tatsachen schafft,
handelt nicht in meinem Sinne!
Ich habe hier viel mehr zu fürchten,
daß man mir hier ganz gezielt
und auf diesem Wege,
damit es nicht
zur Wahrheitsfindung kommt,
die Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
im Zuge meines Rechts
auf freie Meinungsäußerung,
sabotieren, verhindern
und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten
beim Namen genannt!
Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Es findet keine Bereicherung statt,
am Nennen des Namens der Person,
oder dem Veröffentlichen
von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden
Fakten und Tatsachen,
in der Öffentlichkeit,
ausserhalb der Intims-
und Privatsphäre,
dem persönlichem Lebens-
und Geheimbereich der Person,
wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern,
Radiosendern und Zeitungen
der Fall ist,
die aus diesem Grunde
die Namen durch die Redaktion ändern,
die Filme und Fotos verpixeln müssen!
Als private Person,
die sich nicht bereichert,
sondern von ihrem Recht
auf freie Meinungsäußerung
gebrauch macht
braucht man das nicht!
Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Es fnden keine Offenlegungen
aus dem persönlichem Lebens-
und Geheimbereich,
der Intims-
und Privatsphäre,
der Person statt
und die Information
wird auch nicht
auf illegalem Wege beschafft
und aufgegriffen, verwertet und verwendet!
Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!!
Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden!
Als private Person, im privaten Interesse,
greife ich in den Tatsachenberichten,
zur Wahrung meiner Interessen,
im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts
auf freie Meinungsäußerung,
Informationen auf,
Fakten, Tatsachen, Namen und Personen,
die relvant sind zum Zeitgeschehen,
die datenschutzrechtlich einwandfrei,
verwert- und verwendbar sind,
da ich die Informationen weder
als Gewerbebetreibender,
noch als kommerzieller Datenverarbeiter,
erfaßt habe!
Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!
"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)
dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/
Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat,
sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen,
da ich nicht weiß,
wie lange es dauern wird,
bis man mir diesen Account wieder sperren wird.
Mittwoch, 26. Juni 2019
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Dienstag, 25. Juni 2019
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Montag, 24. Juni 2019
Sonntag, 23. Juni 2019
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Samstag, 22. Juni 2019
Antidemokratisches Entziehen der Grundrechte, Bürger-, Menschen- und Freiheitsrechte, als legitimes Mittel gegen Antidemokraten und damit selbst, jedwede Glaubwürdigkeit verlieren???
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müßte man ersteinmal
aufhören damit,
den Bock
zum Gärtner
zu machen!!!
Wenn man
gegen die
antidemokratischen Umtriebe
von Rechtsextremisten
vor gehen will
muß man
als erstes
bei denen anfangen
die eigentlich
für Recht
und Ordnung
Sorge tragen sollten!
Man hat
als erstes ersteinmal
die rechtsradikal
unterwanderten Strafverfolgungsbehörden
und die rechtsradikal
unterwanderte Justiz auszumisten
und alles
aus dem
öffentlichem Dienst,
den Ämtern
und Behörden
und Dienststellen,
an Angestellten
des öffentlichem Dienst,
an Beamten,
Polizeibeamten,
Kriminalbeamten,
Staatsanwälten
und Richtern
raus zu schmeißen,
was sich
dem Bürger gegenüber
und nicht nur
zugunsten der Rechtsradikalen,
nicht reell verhält!
Hierzu muß
die breite Masse
der europäischen Bevölkerung,
da diese Extremisnusbekämpfung
eine europäische
Angelegenheit ist
und nicht nur
eine Sache
die die BRD angeht,
den Rechtsanspruch haben,
auf ein
europäisches Ministerium,
dann natürlich auch
in den
28 europäischen Ländern,
so auch hier
bei uns,
auf der Bundesebene
ein Bundesministerium
und genauso
in den
16 Bundsländern
jeweils ein Landesministerium
und in
den Bezirkseinzugsgebieten
jeweils ein
Dezernat für Bürger-,
Menschen- und Freiheitsrechte!
Die Funktion
des nicht nur
durch die Dönermorde,
sondern auch
in tausenden
anderen Fällen beweisbar,
rechtsradikal unterwanderte Verfassungsschutz
wird durch
dieses Ministerium übernommen
womit die Kostenstelle
rechtsradikal unterwanderter
Verfassungsschutz
komplett wegfallen kann!
Auch die
Kostenstelle Stasiaktenbehörde
wird hier komplett
mit eingegliedert
und fällt somit weg.
Somit hat man
schon mal
die Finanzierung
dieses Ministeriums
sicher gestellt.
Da Beamte
ja auch
durch Mehrfachqualifikation
in Mehrfachfunktion
eingesetzt werden können,
können sie
in den Dezernaten,
wenn sich
kein Bürger meldet
in der Zwischenzeit
Verfassungsschutzaufgaben,
oder Stasiaktenaufarbeitungsaufgaben erfüllen.
Da Beamte
ja auch
durch Mehrfachqualifikation
in Mehrfachfunktion
eingesetzt werden können,
können sie
in den Dezernaten,
wenn sich
kein Bürger meldet
in der Zwischenzeit
Verfassungsschutzaufgaben,
oder Stasiaktenaufarbeitungsaufgaben erfüllen.
Da von den
rechtsradikal unterwanderten Verfassungsschutzbediensteten,
garantiert niemand
ins neue Ministerium
für Bürger-, Menschen-
und Freiheitsrechte
mit übernommen
werden wird,
ist dieses Ministerium
somit auch sauber
und garantieert in
keinster Weise,
selbst rechtsradikal unterwandert!
Nur dieser
saubere Schnitt,
kann die Glaubwürdigkeit
wieder herstellen!
Der Bürger
wendet sich
im Falle
einer Schädigung
durch einen Angestellten
des öffentlichem Dienstes,
einen Beamten,
Polizeibeamten,
Kriminalbeamten,
Staatsanwalt,
oder Richter,
parallel zur
obligatorischen Strafanzeige
Und dem Tatsachenbericht
zur Wahrung
der Interessen
im Internet,
an dieses Dezernat
und dort wird
der Vorfall geprüft
und im Falle
eines Fehlverhaltens
die jeweilige Amts-,
Behörden-,
oder Dienstsstellenleitung
in die
Pflicht genommen,
das Disziplinarrecht
gegen den Beamten
an zu wenden.
wendet sich
im Falle
einer Schädigung
durch einen Angestellten
des öffentlichem Dienstes,
einen Beamten,
Polizeibeamten,
Kriminalbeamten,
Staatsanwalt,
oder Richter,
parallel zur
obligatorischen Strafanzeige
Und dem Tatsachenbericht
zur Wahrung
der Interessen
im Internet,
an dieses Dezernat
und dort wird
der Vorfall geprüft
und im Falle
eines Fehlverhaltens
die jeweilige Amts-,
Behörden-,
oder Dienstsstellenleitung
in die
Pflicht genommen,
das Disziplinarrecht
gegen den Beamten
an zu wenden.
So ist
auf diesem Wege
sicher gestellt,
daß alles
rausfliegen wird
aus dem
öffentlichem Dienst,
den Ämtern,
Behörden,
Dienststellen
und Justiz,
an Angestellten
des öffentlichem Dienstes,
Beamten,
Polizeibeamten,
Kriminalbeamten,
Staatsanwalt,
oder Richter,
was den Bürger
auch nur
im Geringsten
irgendeinen Schaden
zu fügt
und sich nicht
reell verhält!!!
In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der elitären Minderheiten
in den
oberen Zehntausenden
zugunsten der Rechtsextremisten
zugunsten der Linksextremisten
und zugnsten
der Extremisten
in den Religionsgemeinschaften
gegen die
restlichen 75%
der Bevölkerung,
ein derartiger
totalitaristisch-polizeistaatlicher Revisionismus
durchgesetzt werden,
aus dem heraus
man den Bürger
vor Ort
wehrlos und mundtod
machen kann,
weil man
einen konsequenten Schnitt
und einen konsequenten
und glaubwürdigen Neuanfang
nicht nur
was den
Inlandsgeheimdienst angeht
in Form
derartiger Ministerien
und Dezernate
für Bürger-,
Menschen-
und Freiheitsrechte
gegen die
restlichen 75%
der Bevölkerung unterbinden
und verhindern kann!
auf diesem Wege
sicher gestellt,
daß alles
rausfliegen wird
aus dem
öffentlichem Dienst,
den Ämtern,
Behörden,
Dienststellen
und Justiz,
an Angestellten
des öffentlichem Dienstes,
Beamten,
Polizeibeamten,
Kriminalbeamten,
Staatsanwalt,
oder Richter,
was den Bürger
auch nur
im Geringsten
irgendeinen Schaden
zu fügt
und sich nicht
reell verhält!!!
In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der elitären Minderheiten
in den
oberen Zehntausenden
zugunsten der Rechtsextremisten
zugunsten der Linksextremisten
und zugnsten
der Extremisten
in den Religionsgemeinschaften
gegen die
restlichen 75%
der Bevölkerung,
ein derartiger
totalitaristisch-polizeistaatlicher Revisionismus
durchgesetzt werden,
aus dem heraus
man den Bürger
vor Ort
wehrlos und mundtod
machen kann,
weil man
einen konsequenten Schnitt
und einen konsequenten
und glaubwürdigen Neuanfang
nicht nur
was den
Inlandsgeheimdienst angeht
in Form
derartiger Ministerien
und Dezernate
für Bürger-,
Menschen-
und Freiheitsrechte
gegen die
restlichen 75%
der Bevölkerung unterbinden
und verhindern kann!
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Die SMS-Handy-Freischalt-Zensur-Masche hat nichts mit angeblich-vermeintlicher Sicherheit zu tun!
Hier geht es
einzig darum
kritischen Zeitgenossen
die Möglichkeit
zu unterbinden,
sich mit Tatsachen
und Fakten
im Zuge
des verfassungsmäßig
garantiertem Rechts
auf freie Meinugsäußerung
in Form
von Tatsachenberichten
zur Wahrung
der Interessen
an die Öffentlichkeit
zu wenden
und auf Tatsachen,
Fakten, Namen
und Personen,
die relevant sind
zum Zeitgeschehen
aufmerksam machen
zu können!!!
Denn ein Straftäter
betreibt gegen
das jeweilige Opfer
ein sog.: "Hijacking,
Spoofing,
Man in the Middle Attack",
aus dem heraus
er die IP-Adresse
des jeweiligen Opfers
"Hijackt"
und braucht somit
weder Benutzername
noch Passwort
für welchen Art
von Account
auch immer!
Wenn das Opfer
sich in
seinen Account einloggt,
mit seinem Benutzernamen,
mit seinem Paßwort
und selbst
wenn er sich
mit SMS-Handyfreischalt-Unsinn
noch einmal,
beim Dienstanbieter
legitieren müßte,
so wäre
der Täter
automatisch mit
in dem Account
des Opfers,
da er ja
im Vorfeld
die IP-Adresse
auf der
das Opfer surft
"gehijackt" hat!!!
Somit ist
diese SMS-Freischalt-Masche
vollkommen zwecklos
was die Sicherheit
des Accounts angeht,
sondern hier
ist der Beweis
dafür anngetreten,
daß es hier
einzig und allein
darum geht,
unerwünschten (Un-)Personen,
rechtswidrig(!) die Möglichkeit
zu unterbinden
Accounts bei den
Dienstanbeitern an
zu legen!
Warauf sie
nur dann
ein Anrecht hätten,
wenn der User
sich ähnlich,
wie bei
einem Hausverbot,
wirklich etwas
zu Schulden hat
strafrechtlich relevant(!)
kommen lassen!
Alles andere
wäre eine Straftat
gegen den Bürger,
dem auf
dem Wege
das Anlegen
eines Accounts
unterbunden wird
und das
obwohl er
sich nichts
vor zu werfen hat,
in Form
einer Beleidigung,
die strafrechtlich
relevant ist!
Hier hat
darüber hinaus
der Gesetzgeber
auch einen
weiteren Beleidungsparagraphen
ein zu führen
der der Qualität
der Beleidigung,
Rechnung trägt
die durch
so ein Verhalten
dem Bürger
zu gefügt wird.
Ähnlich wie
bei einem Vermieter
der ohne Räumungsklage
eine Mieter
nicht einfach so,
wie es
ihm gerade
so gefällt
vor die Tür
setzen kann,
so hat auch
ein Internetdienstanbieter
einen Wahrheitsbeweis
durch ein Gerichtsurteil
nach zu weisen,
wenn er
Inhalte löscht,
Inhalte uploadfiltert,
Accounts schließt,
oder den
jeweiligen Bürger
davon abhalten will
einen Account
an zu legen!
Da bei
dieser Form
der Beleidigung,
die auf
dem Wege
gegen den
Bürger betrieben wird,
die Tragweite
der Schädigung,
keinen Account
anlegen zu können,
obwohl er
gegen keienerlei Rechtsanspruch
irgendeiner Person
verstoßen hat,
um ein Vielfaches höher sit,
als bei den Verletzugen
der Rechtsansprüche
die durch
die bisherigen Beleidigungsparagraphen
abgedeckt werden,
so hat hier
auch der Gesetzgeber,
dieser Tatsache
Rechnung zu tragen,
im Zweifelsfall
durch das Verfassungsgericht
in Karlsruhe
dazu gezwungen,
einen weiteren Beleidigungsparagraphen
im STGB
zu installieren
der entsprechend ausformuliert,
auch ein
wesentlich höheres Strafmaß,
im Falle
einer Schutzrechtsverletng
nach sich
zu ziehen hat!
Ob man
diesen zusätzlichen Beleidigungsparagraphen,
nun als "existenzgefährdende
Beleidigung" bezeichnet,
oder wie
auch immer,
spielt keine Rolle,
der Gesetzgeber
hat mit
allem Nachdruck
klar zu stellen,
das es
das verfassungsmäßige Recht
des Bürgers ist,
daß seine Inhalte
im Internet bleiben,
bis es
zu einem Wahrheitsbeweis
durch Gerichtsurteil
gekommen ist
und erst dann
darf der Internetbetreiber
den Inhalt löschen,
den Account löschen,
oder Inhalte uploadfiltern!
Das Erpressen
von personenbezogenen Daten,
wie zum Beispiel
Handynummern,
weil ansonsten
der Account
nicht wieder
frei geschaltet wird
und gelöscht wird,
stellt nicht nur
eine Straftat
durch Erpressung dar
sondern ist auch
ein Angriff
auf das
verfassungsmäßig garantierte Recht
auf informelle Selbstbestimmung!
Auch diese Praxis
muß strafrechtliche Konsequenzen
für die Internetdienstanbieter
nach sich ziehen!
In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der elitären Minderheiten
in den
oberen Zehntausenden
zugunsten der Rechtsextremisten
zugunsten der Linksextremisten
und zugnsten
der Extremisten
in den Religionsgemeinschaften
gegen die
restlichen 75%
der Bevölkerung,
ein derartiger
totalitaristisch-polizeistaatlicher Revisionismus
durchgesetzt werden,
aus dem heraus
man den Bürger
vor Ort
wehrlos und mundtod
machen kann,
damit sich
zum Beispiel auch
die Opfer
von Rassismus
nicht mehr
gegen die Täter
zur Wehr
setzen können,
weil man ihnen
unterbinden kann,
sich mit Tatsachen
und Fakten,
Namen und Personen,
die relevant sind
zum Zeitgeschehen,
im Zuge
des verfassungsmäßig
garantiertem Rechts
auf freie Meinugsäußerung
in Form
von Tatsachenberichten
im Internet
zur Wahrung
der Interessen
an die Öffentlichkeit
wenden zu können
und darauf aufmerksam
machen zu können,
um sich
zur Wehr
setzen zu können!
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Ohne einen Wahrheitsbeweis
durch ein Gerichtsurteil
findet verfassungswidrige
Zensur statt!!!
Denn ein Straftäter
betreibt gegen
das jeweilige Opfer
ein sog.: "Hijacking,
Spoofing,
Man in the Middle Attack",
aus dem heraus
er die IP-Adresse
des jeweiligen Opfers
"Hijackt"
und braucht somit
weder Benutzername
noch Passwort
für welchen Art
von Account
auch immer!
Wenn das Opfer
sich in
seinen Account einloggt,
mit seinem Benutzernamen,
mit seinem Paßwort
und selbst
wenn er sich
mit SMS-Handyfreischalt-Unsinn
noch einmal,
beim Dienstanbieter
legitieren müßte,
so wäre
der Täter
automatisch mit
in dem Account
des Opfers,
da er ja
im Vorfeld
die IP-Adresse
auf der
das Opfer surft
"gehijackt" hat!!!
Somit ist
diese SMS-Freischalt-Masche
vollkommen zwecklos
was die Sicherheit
des Accounts angeht,
sondern hier
ist der Beweis
dafür anngetreten,
daß es hier
einzig und allein
darum geht,
unerwünschten (Un-)Personen,
rechtswidrig(!) die Möglichkeit
zu unterbinden
Accounts bei den
Dienstanbeitern an
zu legen!
Warauf sie
nur dann
ein Anrecht hätten,
wenn der User
sich ähnlich,
wie bei
einem Hausverbot,
wirklich etwas
zu Schulden hat
strafrechtlich relevant(!)
kommen lassen!
Alles andere
wäre eine Straftat
gegen den Bürger,
dem auf
dem Wege
das Anlegen
eines Accounts
unterbunden wird
und das
obwohl er
sich nichts
vor zu werfen hat,
in Form
einer Beleidigung,
die strafrechtlich
relevant ist!
Hier hat
darüber hinaus
der Gesetzgeber
auch einen
weiteren Beleidungsparagraphen
ein zu führen
der der Qualität
der Beleidigung,
Rechnung trägt
die durch
so ein Verhalten
dem Bürger
zu gefügt wird.
Ähnlich wie
bei einem Vermieter
der ohne Räumungsklage
eine Mieter
nicht einfach so,
wie es
ihm gerade
so gefällt
vor die Tür
setzen kann,
so hat auch
ein Internetdienstanbieter
einen Wahrheitsbeweis
durch ein Gerichtsurteil
nach zu weisen,
wenn er
Inhalte löscht,
Inhalte uploadfiltert,
Accounts schließt,
oder den
jeweiligen Bürger
davon abhalten will
einen Account
an zu legen!
Da bei
dieser Form
der Beleidigung,
die auf
dem Wege
gegen den
Bürger betrieben wird,
die Tragweite
der Schädigung,
keinen Account
anlegen zu können,
obwohl er
gegen keienerlei Rechtsanspruch
irgendeiner Person
verstoßen hat,
um ein Vielfaches höher sit,
als bei den Verletzugen
der Rechtsansprüche
die durch
die bisherigen Beleidigungsparagraphen
abgedeckt werden,
so hat hier
auch der Gesetzgeber,
dieser Tatsache
Rechnung zu tragen,
im Zweifelsfall
durch das Verfassungsgericht
in Karlsruhe
dazu gezwungen,
einen weiteren Beleidigungsparagraphen
im STGB
zu installieren
der entsprechend ausformuliert,
auch ein
wesentlich höheres Strafmaß,
im Falle
einer Schutzrechtsverletng
nach sich
zu ziehen hat!
Ob man
diesen zusätzlichen Beleidigungsparagraphen,
nun als "existenzgefährdende
Beleidigung" bezeichnet,
oder wie
auch immer,
spielt keine Rolle,
der Gesetzgeber
hat mit
allem Nachdruck
klar zu stellen,
das es
das verfassungsmäßige Recht
des Bürgers ist,
daß seine Inhalte
im Internet bleiben,
bis es
zu einem Wahrheitsbeweis
durch Gerichtsurteil
gekommen ist
und erst dann
darf der Internetbetreiber
den Inhalt löschen,
den Account löschen,
oder Inhalte uploadfiltern!
Das Erpressen
von personenbezogenen Daten,
wie zum Beispiel
Handynummern,
weil ansonsten
der Account
nicht wieder
frei geschaltet wird
und gelöscht wird,
stellt nicht nur
eine Straftat
durch Erpressung dar
sondern ist auch
ein Angriff
auf das
verfassungsmäßig garantierte Recht
auf informelle Selbstbestimmung!
Auch diese Praxis
muß strafrechtliche Konsequenzen
für die Internetdienstanbieter
nach sich ziehen!
In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der elitären Minderheiten
in den
oberen Zehntausenden
zugunsten der Rechtsextremisten
zugunsten der Linksextremisten
und zugnsten
der Extremisten
in den Religionsgemeinschaften
gegen die
restlichen 75%
der Bevölkerung,
ein derartiger
totalitaristisch-polizeistaatlicher Revisionismus
durchgesetzt werden,
aus dem heraus
man den Bürger
vor Ort
wehrlos und mundtod
machen kann,
damit sich
zum Beispiel auch
die Opfer
von Rassismus
nicht mehr
gegen die Täter
zur Wehr
setzen können,
weil man ihnen
unterbinden kann,
sich mit Tatsachen
und Fakten,
Namen und Personen,
die relevant sind
zum Zeitgeschehen,
im Zuge
des verfassungsmäßig
garantiertem Rechts
auf freie Meinugsäußerung
in Form
von Tatsachenberichten
im Internet
zur Wahrung
der Interessen
an die Öffentlichkeit
wenden zu können
und darauf aufmerksam
machen zu können,
um sich
zur Wehr
setzen zu können!
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Ohne einen Wahrheitsbeweis
durch ein Gerichtsurteil
findet verfassungswidrige
Zensur statt!!!
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Freitag, 21. Juni 2019
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Donnerstag, 20. Juni 2019
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Mittwoch, 19. Juni 2019
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daß Sie
im Zuge
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beim Namen
genannt werden
mit Tatsachen
und Fakten,
die Sie
geschaffen haben
geschaffen haben
und die Sie
nicht vertreten können
und für die
Sie sich
von mir aus
auch ganz getrost
aufhängen können!
Hier frei Haus
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nicht vertreten können
und für die
Sie sich
von mir aus
auch ganz getrost
aufhängen können!
Hier frei Haus
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Dienstag, 18. Juni 2019
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Montag, 17. Juni 2019
Stromausfall Südamerika, der Beweis für die Notwendigkeit einer Einspeiseberechtigung ins öffentliche Stromnetz,...
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https://www.instagram.com/p/By0YNRLA9FS/ |
...zur Kompensation
des Eigenbedarfs,
für öffentliche-, gewerbliche-
und private Haushalte,
durch Strom
der in Eigenleistung
erzeugt wird.
Hier wird
durch eine
dezentrale Einspeisung
vieler kleiner Erzeuger
und Kleinsterzeuger
ein redundantes
und weitestgehendst
ausfallsicheres Stromnetz geschaffen!
Auch emissionsfreie Stromerzeugung
in Eigenproduktion
zur Kompensation
des Eigenbedarfs
wird damnit gefördert
und wird
einen wesentlich höheren
prozentualen Anteil
aus machen
da jeder
öffentliche Haushalt,
jeder gewerbliche Haushalt,
aber auch
eine hohe Anzahl
an privaten Haushalten
die Möglichkeiten,
die sie
vor Ort haben,
alternativen Strom
zu erzeugen
wesentlich besser
nutzen können!
Von der
technischen Seite her
müßte es
möglich sein,
so wie man
bei der Stromversorgung,
straßenzügeweise Verteilerkästen installiert,
so müßte man
auch den
umgekehrten Weg
gehen können
und genauso
in umgekehrter Richting
den Strom,
der in den
einzelnen privaten-, gewerblichen-
und öffentlichen Haushalten
erzeugt wird
zusammenfassen können!
Jeder private-, gewerbliche-
und öffentliche Haushalt
der ein Interesse
an einer Einspeisung
zur Kompensation
des Eigenbedarfs hat
muß den Rechtsanspruch
druch den Überbau
in Brüssel
europaweit vereinheitlicht haben
und bekommt
nicht nur
einen Stromzähler
der den
Strom erfaßt,
der verbraucht wird,
sondern auch
einen Stromzähler
der den
Strom erfaßt,
der eingespeißt wird.
So daß nur
der Differenzbetrag
vom Stromlieferanten
in Rechnung gestellt
werden kann.
Wenn man sich
das Stromnetz wie
einen Eimer
voll Wasser vorstellt
und es werden
5 Glas
Wasser herausgenommen
aber auf der
anderen Seite
zwei Glas Wasser
wieder nachweisbar
durch den Stromzähler
der zum
Beispiel auch
genauso wie
der Verbrauchszähler
durch Wireless-LAN
in Echtzeit
ausgelesen werden kann,
hinein gefüllt,
dann können
auch nur
die drei Glas
Wasser in Rechnung
gestellt werden!
Durch die Echtzeiterfassung
kann man
dann auch
in der
webbasierten Veröffentlichung
wenn man sich
mit Benutzername
und Paßwort
beim Stromdienstanbieter einloggt,
verfolgen was man
bisher verbraucht
und eingespeißt hat.
Bei der Jahresendabrechnung
darf man halt
nicht mehr
Strom erzeugt haben,
als über
das Jahr hinweg
verbraucht wurden ist!
Relativieren wird sich
die kostenpflichtige Installation
eines Einspeisezählers
durch den Stromlieferanten,
der per Gesetz
dazu verpflichtet wird,
da ja
die Menge
des Stroms
der in Eigenleistung
erzeugt werden kann
diese Kosten wieder
in einem
zumutbarem Zeitrahmen
decken muß.
Da ein einzelner
privater Haushalt
als kleinst Erzeuger
nicht eine Strommenge
erzeugen kann,
die direkt
und unmittelbar
wieder ins Stromnetz
zurückgespeißt werden kann,
müssen also
vor Ort
in einer Art
"Einspeisecluster"
so viele
private, gewerbliche
und die
dezentralen Stromerzeugungsstandorte
der öffentliche Haushalte,
zusammengefaßt werden,
sodaß sich
in Gesamtsumme,
in diesem Cluster
die Einspeisung
technisch verwirklicht
werden kann!
Natürlich müssen
die Stromnetzbetreiber
die anfallenden Kosten
die entstehen
auf Grund
der Tatsache,
daß diese Einspeisecluster
erstellt werden müssen
irgendwie wieder
herein bekommen,
was sich warsheinlich
auf die Höhe
der Anschlußgebühr
für diese Einspeisezähler
auswirken werden wird.
Es sei denn
man würde
das vorhandene Stromnetz,
als auch
die noch
zu schaffenden Einspeisecluster,
da diese
monopolistische Resourcen sind,
zurück in
die Hände
der jeweiligen
öffentlichen Haushalte geben,
die dann
auch Planstellen
für die
gemeinnützige Tätigkeit
schaffen können,
um den Bedarf
der vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit
für gemeinnützige Tätigkeit
geeignet ist,
darüber zu decken.
Nur wenn
ein derartiger Rechtsanspruch
gegen den Willen
der elitären Minderheiten
zugunsten der
breiten Masse
der Bevölkerung
druchgesetzt werden kann
können die Bürger
vor Ort
die Möglichkeiten
zur alternativen Stromerzeugung
voll ausschöpfen
und auf
dem Wege
nichtnur den Wegfall
des Atomstroms,
sodnern auch
den Wegfall
des Kohlestroms kompensieren!
In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der elitären Minderheiten,
gegen die
restlichen 75%
der Bevölkerung,
eine derartige Einspeiseberechtigung
verhindert werden!
Auch emissionsfreie Stromerzeugung
in Eigenproduktion
zur Kompensation
des Eigenbedarfs
wird damnit gefördert
und wird
einen wesentlich höheren
prozentualen Anteil
aus machen
da jeder
öffentliche Haushalt,
jeder gewerbliche Haushalt,
aber auch
eine hohe Anzahl
an privaten Haushalten
die Möglichkeiten,
die sie
vor Ort haben,
alternativen Strom
zu erzeugen
wesentlich besser
nutzen können!
Von der
technischen Seite her
müßte es
möglich sein,
so wie man
bei der Stromversorgung,
straßenzügeweise Verteilerkästen installiert,
so müßte man
auch den
umgekehrten Weg
gehen können
und genauso
in umgekehrter Richting
den Strom,
der in den
einzelnen privaten-, gewerblichen-
und öffentlichen Haushalten
erzeugt wird
zusammenfassen können!
Jeder private-, gewerbliche-
und öffentliche Haushalt
der ein Interesse
an einer Einspeisung
zur Kompensation
des Eigenbedarfs hat
muß den Rechtsanspruch
druch den Überbau
in Brüssel
europaweit vereinheitlicht haben
und bekommt
nicht nur
einen Stromzähler
der den
Strom erfaßt,
der verbraucht wird,
sondern auch
einen Stromzähler
der den
Strom erfaßt,
der eingespeißt wird.
So daß nur
der Differenzbetrag
vom Stromlieferanten
in Rechnung gestellt
werden kann.
Wenn man sich
das Stromnetz wie
einen Eimer
voll Wasser vorstellt
und es werden
5 Glas
Wasser herausgenommen
aber auf der
anderen Seite
zwei Glas Wasser
wieder nachweisbar
durch den Stromzähler
der zum
Beispiel auch
genauso wie
der Verbrauchszähler
durch Wireless-LAN
in Echtzeit
ausgelesen werden kann,
hinein gefüllt,
dann können
auch nur
die drei Glas
Wasser in Rechnung
gestellt werden!
Durch die Echtzeiterfassung
kann man
dann auch
in der
webbasierten Veröffentlichung
wenn man sich
mit Benutzername
und Paßwort
beim Stromdienstanbieter einloggt,
verfolgen was man
bisher verbraucht
und eingespeißt hat.
Bei der Jahresendabrechnung
darf man halt
nicht mehr
Strom erzeugt haben,
als über
das Jahr hinweg
verbraucht wurden ist!
Relativieren wird sich
die kostenpflichtige Installation
eines Einspeisezählers
durch den Stromlieferanten,
der per Gesetz
dazu verpflichtet wird,
da ja
die Menge
des Stroms
der in Eigenleistung
erzeugt werden kann
diese Kosten wieder
in einem
zumutbarem Zeitrahmen
decken muß.
Da ein einzelner
privater Haushalt
als kleinst Erzeuger
nicht eine Strommenge
erzeugen kann,
die direkt
und unmittelbar
wieder ins Stromnetz
zurückgespeißt werden kann,
müssen also
vor Ort
in einer Art
"Einspeisecluster"
so viele
private, gewerbliche
und die
dezentralen Stromerzeugungsstandorte
der öffentliche Haushalte,
zusammengefaßt werden,
sodaß sich
in Gesamtsumme,
in diesem Cluster
die Einspeisung
technisch verwirklicht
werden kann!
Natürlich müssen
die Stromnetzbetreiber
die anfallenden Kosten
die entstehen
auf Grund
der Tatsache,
daß diese Einspeisecluster
erstellt werden müssen
irgendwie wieder
herein bekommen,
was sich warsheinlich
auf die Höhe
der Anschlußgebühr
für diese Einspeisezähler
auswirken werden wird.
Es sei denn
man würde
das vorhandene Stromnetz,
als auch
die noch
zu schaffenden Einspeisecluster,
da diese
monopolistische Resourcen sind,
zurück in
die Hände
der jeweiligen
öffentlichen Haushalte geben,
die dann
auch Planstellen
für die
gemeinnützige Tätigkeit
schaffen können,
um den Bedarf
der vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit
für gemeinnützige Tätigkeit
geeignet ist,
darüber zu decken.
Nur wenn
ein derartiger Rechtsanspruch
gegen den Willen
der elitären Minderheiten
zugunsten der
breiten Masse
der Bevölkerung
druchgesetzt werden kann
können die Bürger
vor Ort
die Möglichkeiten
zur alternativen Stromerzeugung
voll ausschöpfen
und auf
dem Wege
nichtnur den Wegfall
des Atomstroms,
sodnern auch
den Wegfall
des Kohlestroms kompensieren!
In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der elitären Minderheiten,
gegen die
restlichen 75%
der Bevölkerung,
eine derartige Einspeiseberechtigung
verhindert werden!
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Relevante Seiten in diesem Blog:
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Relevante Beiträge in diesem Blog:
Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Bildungssubventionsgesetz, Gesetz zur kontinuierlichen gemeinnützigen Tätigkeit, Trennung von Forschung und Entwicklung von Qualifikation und Bildung!
Bildungssubventionsgesetz:
Zu jeder Lebenssitualtion
in der sich
ein Bürger
befinden kann
muß der Gesetzgeber
klare Rechtsansprüche
gegenüber dem
Staat vormulieren.
Gesetz zur kontinuierlichen
gemeinnützgen Tätigkeit:
Durch kontinuierliche
gemeinnützige Tätigkeit
kann der Teil
des Bedarfs
der öffentlichen Haushalte,
der vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit
für gemeinnützige Tätigkeit
geeignet ist
gedeckt werden.
Trennung der Haushalte
Forschung und Entwicklung
von Qualifikation und Bildung:
Damit die Steuermilliarden
an die Basis
der Bevölkerung
und nicht nur
in die Universitäten
und Hochschulen
investiert werden!
Und damit
eine Trennung stattfindet
von steuermittelfinanzierter Forschung
und Entwicklung
in den Universitäten,
von der Forschung
und Entwicklung,
die in
den Entwicklungsabteilungen
der kommerziellen
Konzerne stattfindet!
Dies ist
im Sinne
der Allgemeinheit,
um zu verhindern,
daß die Konzerne
aus ihren eigenen
wirtschaftlichen Interessen heraus
Entwicklungen die
Sinnvoll wären unterbinden
und verhindern können,
um ihre
eigenen Entwicklungen
zu schütrzen.
Beispiel:
Pharmazeutische Entwicklung
von Wirkstoffen
die wesentlich wirksamer
und wesentlich
weniger Nebenwirkungen haben,
der Konzern aber
andere Präparate
im Vertrieb hat,
die sich ersteinmal
amortisieren sollen.
Dieses Verhindern
von Entwicklungen
kann es
nur geben,
weil keinerlei Trennung
von Steuermittel finanzierter
Forschung und Entwicklung
von der Forschung
und Entwicklung
in den
Konzernen stattfindet!
Anstatt asoziale/entwürdigende
und darum
verfassungswidrige Funktionsmigration,
Staatsbürgerschaft auf Grund Asylantrag
Da man
im Zuge
der Funktionsmigration,
zum Zwecke
des Fachkräftemangels,
die ausländischen Fachkräfte
auf die
inländischen Gegebenheiten,
so, oder so
Qualifizieren muß
und die
asoziale Funktionsmigration,
da ja
die Würde
des Menschen
unantastbar ist
und einen Menschen,
resp. die Frage
nach einer Staatsangehörigkeit,
nur auf
seine Funktion
resp. Leistungsfähigkeit
zu reduzieren
somit entwürdigend
und damit verfassungswidrig
sein muß,
warum dann
nicht lieber denen,
mit denen
man sich
wesentlich mehr
solidarisieren kann,
weil sie
im nichteuropäischen Ausland,
Umgebungsvariablen ausgeliefert sind,
denen man selbst
auch nicht
ausgeliefert sein möchte,
eine Staatsangehörigkeit geben
und diese
im Zuge
des Bildungssubventionsgesetzes,
daß ja
für sie
dann genauso
wie für jeden
anderen Bürger
auch gilt
zu Fachkräften qualifizieren?
Beispiel die Landesebene:
Niedersachsen:
![]() |
https://www.instagram.com/p/By7uON5groU/ |
Würde man
aus einem
Bildungssubventionsgesetz heraus
jedem der Arbeitslosen
in Niedersachsen
mit einer Sperrzeit
von 4 Jahren,
5000,-€ zweckgebunden
für Qualifikation
und Bildung,
abrufbar beim
Landesamt für Qualifikation
und Bildung,
zur Verfügung stellen,
damit der Arbeitslose
dieses Geld,
bei einem
oder mehreren Bildungsveranstaltern
im Land Niedersachsen
einlösen kann,
dann würde
das eine Belastung
des Jahreshaushalts
von ca. 270 Mio € ergeben!
Während Universitäten
und Hochschulen
1 Milliarde €
jährlich bekommen,
vom ALG2-Regelsatzempfänger,
in der Regel
eher weniger
frequentiert werden,
da es
für den
ALG2-Empfänger
sehr unattraktiv ist
sich 10.000,-€ Bafögschulden
auf zu halsen
da der ja
ersteinmal die Kondition
mitbringen muß,
um ersteinmal den
einen Arbeitsplatz
zu bekommen,
den es
auf 10 Arbeitslose gibt,
bevor er sich
eine Chance
ausrechnen kann,
daß er
für seine
10.000,-€ Bafögschulden
überthaupt etwas
in bafögrelevanter Qualifizieruzng
schaffen kann!
Ein Facharbeitermangel
bei den
vielen Arbeitslosen
ist eine
hausgemachte Misere
in Ermangelung
das es
den Tätern
und Tatbeteiligten
im öffentlichem Dienst,
in den Arges
und den Jobcentern
vor Ort unterbindet,
existienzgefährdenden Betrug
am arbeitslosen Bürger
zu betreiben,
in dem man
20 Jahre lang
beantragte Weiterbildung verweigert,
oder sollte diese,
durch den Arbeitslosen
quasi durch Srtrafanzeige
oder sollte diese,
durch den Arbeitslosen
quasi durch Srtrafanzeige
und Tatsachenbericht
zur Wahrung
der Interessen
im Internet,
erzwungen werden,
so wird sie
dann durch
die Täter
vor Ort
dadurch sobotiert,
in dem
ein Mehrbedarf
für eine
planungssichere Unterkunft
verweigert wird,
und den
zur Wahrung
der Interessen
im Internet,
erzwungen werden,
so wird sie
dann durch
die Täter
vor Ort
dadurch sobotiert,
in dem
ein Mehrbedarf
für eine
planungssichere Unterkunft
verweigert wird,

Bürger damit
um sein verfassungsmäßig
garantiertes Recht
auf Chancengleichheit
strafrechtlich relevant
und existenzgefährdend betrügt,
in der Gewißheit
keienrlei strafrechtliche Konsequenzen
dafür zu spüren
zu bekommen,
da die Staatsanwälte
in den Staatsanwaltschaften
auch keine Angst
haben müssen,
daß sie
für die Straftaten
die sie
im Amt
gegen den
Bürger betreiben
jemals irgendwelche Konsequenzen
zu spüren bekommen!!!
Damit sich
zu den
einzelnen Tätern
im öffentlichem Dienst
nichts ansammeln kann,
woheraus dann
die Srtrafverfolgungsbehörden
nicht mehr
drum herum kommen,
ihren Dienst
und Amtspflichten
nach kommen
zu müssen,
wird dann auch
von der Geschäftsführung
des jeweiligen Arge/Jobcenter,
rechtsmißbräuchliche Nötigung
gegen den
Arbeitslosen betrieben,
um ihm
das Nennen
von Fakten
und Tatsachen,
Namen und Personen
die relevant sind
zum Zeitgeschehen
zu unterbinden,
in dem man
sein Recht
auf Interessenwahrung
als private Person
gleich setzen will
mit kommerzieller Berichterstattung
wie sie durch
kommerzielle Massenmedien
betreieben wird,
um dem
Regelsatzempfänger sein
verfassungsmäßig garantiertes Recht
auf freie Meinungsäußerung
zu unterbinden!!!
Mit dieser Bildungssubvention
in die Basis
der Gesellschaft
werden tausende
von Arbeitsplätze
bei einer wesentlich
höheren Anzahl
an Bildungsveranstaltern
im Einzugsgebiet geschaffen!
Während Nahles
und Co. lieber
den elitären Arbeitgebern
die Steuermilliarden
in den
Rachen stopfen,
und damit
eine Subvention
nicht in
die Basis
der Bevölkerung,
sondern in
die Mittel-
und Oberschicht
der Bevölkerung betreiben,
in dem
sie die Hälfte
des Stundenlohns
übernehmen wollen,
anstatt in
die Bildungssubvention
und damit
gegen den Fachkräftemangel
zu investieren
will man lieber
die Unterbeschäftigungsquote
zugunsten der
elitären Arbeitgeberschaft
in die Höhe treiben,
anstatt die
kontinuierliche gemeinnützige Tätigkeit
das fachbezogene Fallmanagement
und den Neben-
und Zuverdient
in den Mittelpunkt
zu stellen!
Dieser Freiraum
zur Willkür
und Willfährlichkeit
kann nur
in Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
genutzt werden!
---------------------
Lebenssituation: Regelsatzempfänger ALG2
-----------------------
...na und(???)...
Damit sich
zu den
einzelnen Tätern
im öffentlichem Dienst
nichts ansammeln kann,
woheraus dann
die Srtrafverfolgungsbehörden
nicht mehr

ihren Dienst
und Amtspflichten
nach kommen
zu müssen,
wird dann auch
von der Geschäftsführung
des jeweiligen Arge/Jobcenter,
rechtsmißbräuchliche Nötigung
gegen den
Arbeitslosen betrieben,
um ihm
das Nennen
von Fakten
und Tatsachen,
Namen und Personen
die relevant sind
zum Zeitgeschehen
zu unterbinden,
in dem man
sein Recht
auf Interessenwahrung
als private Person
gleich setzen will
mit kommerzieller Berichterstattung
wie sie durch
kommerzielle Massenmedien
betreieben wird,
um dem
Regelsatzempfänger sein
verfassungsmäßig garantiertes Recht
auf freie Meinungsäußerung
zu unterbinden!!!
Mit dieser Bildungssubvention
in die Basis
der Gesellschaft
werden tausende
von Arbeitsplätze

höheren Anzahl
an Bildungsveranstaltern
im Einzugsgebiet geschaffen!
Während Nahles
und Co. lieber
den elitären Arbeitgebern
die Steuermilliarden
in den
Rachen stopfen,
und damit
eine Subvention
nicht in
die Basis
der Bevölkerung,
sondern in
die Mittel-
und Oberschicht
der Bevölkerung betreiben,
in dem
sie die Hälfte
des Stundenlohns
übernehmen wollen,
anstatt in
die Bildungssubvention
und damit
gegen den Fachkräftemangel
zu investieren
will man lieber
die Unterbeschäftigungsquote
zugunsten der
![]() |
https://www.instagram.com/p/Bsx4b0IHgNU/ |
in die Höhe treiben,
anstatt die
kontinuierliche gemeinnützige Tätigkeit
das fachbezogene Fallmanagement
und den Neben-
und Zuverdient
in den Mittelpunkt
zu stellen!
Dieser Freiraum
zur Willkür
und Willfährlichkeit
kann nur
in Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
genutzt werden!
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Lebenssituation: Regelsatzempfänger ALG2
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...na und(???)...
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