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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Mittwoch, 28. Januar 2015

Eugh-Urteil-Angebliches"Recht auf Vergessen", die Firma Google und das gute alte Internetseiten-Suchmaschineneintragsformular!!!

aufgrund des kommerziellen MIßbrauch der Person,
so wie kommerzielle Fernsehsender,
Radiosender und Zeitungen,
die Namen durch die Redaktion ändern müssen,
die Fotos und Aufzeichnungen verpixeln müssen,
wird dadurch verletzt,
daß die Firma Google die Links zu den Internetseiten,
durch Robots selbst zusammensucht
und nicht parallel dazu,
das gute alte Internetseiten-Suchmaschineneintragsformular anbietet!
Nur dadurch kann sich das
angebliche "Recht auf vergessen" legitimieren!!
Würde die Firma Google
das gute alte Internetseiten-Suchmaschineneintragsformular
anbieten und würde der Internetseitenbetreiber,
 im Zuge seines Rechts auf freie Meinungsäußerung,
seine Internetseite in dieses Formular eintragen
könnte sich die Firma Google darauf berufen
und bräuchte den Inhalt
nicht mehr aus dem Suchergebnis herausnehmen!!!
Persönlichkeitsrechtsverletzungen finden statt,
wenn Personen gegen ihren Willen,
kommerziell verwertet werden,
wenn Personen falsch dargestellt werden,
oder gegen das Recht auf persönlichen Lebens-
und Geheimbereich,
Intims- und Privatsphäre verstoßen wird!
Findet dies also in einem Tatsachenbericht,
der zur Wahrung der Interessen,
im Zuge des Rechts,
auf freie Meinungsäußerung,
veröffentlicht wird,
nicht statt,
dann findet auch keine Persönlichkeitsrechtsverletzung
durch den Tatsachenbericht,
an sich statt,
da weder gegen das Recht
auf persönlichen Lebens-
und Geheimbereich,
Intims- und Privatsphäre,
verstoßen wird,
noch gegend as Recht,
falsch dargestellt zu werden,
verstoßen wird
und auch gegen das Recht,
nicht gegen den Willen,
zu kommerziellen Zwecken,
mißbraucht zu werden,
wird dadurch nicht verstoßen!!
Erst wenn der Suchmaschinenbetreiber
die Links selbst zusammensucht
und die Internetseite,
nicht durch den Seitenbetreiber durch ein
Internetseiten-Suchmaschineneintragsformular eingetragen wird,
findet eine kommerzielle Verwertung der Person,
die namentlich und als Person genannt wird, statt!
Ansonsten würde das gegen das Recht
auf freie Meinungsäußerung verstoßen,
daß Jedermann das Recht gibt,
zu jedem Anderen,
Namen und Personen,
Fakten und Tatsachen,  
im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung,
in Form von Tatsachenberichten,
zur Wahrung der Interessen,
die  freie Meinung frei äußern zu können!
Erst wenn eine kommerzielle Bereicherung,
beim Nennen der Person stattfindet,
muß der Name geändert werden,
oder eine Kommerzielle Bereicherung,
an der abgelichteten,
oder aufgezeichneten Person stattfindet,
hat diese Person das Recht,
aus den Persönlichkeitsrechten heraus,
verpixelt zu werden!!!
Dies gilt nicht für private Personen,
die zur Wahrung ihrer Interessen handeln!!!
Diese privaten Personen
bereichern sich nicht kommerziell
am Nennen des Namens der Person,
stellen diese Person nicht falsch dar
und verstoßen auch nicht gegen das Recht,
auf  persönlichen Lebens- und Geheimbereich,
Intims- und Privatsphäre der Person,
also findet auch keine Persönlichkeitsrechtsverletzung statt!!!
Hier sollte die Firma Google also parallel,
zu den Robots,
das Gute alte Internetseiten-Suchmaschineneintragsformular,
wieder anbieten,
sodaß dann die Inhalte nicht mehr
aus den Suchergebnissen
herausgenommen werden müssen,
wenn der Internetseitenbetreiber,
die Internetseite in das Internetseiten-Suchmaschineneintragsformular,
eingetragen hat!!!
In der Minute wo der Suchmeschinenbetreiber,
quasi im Auftrag des Internetseitenbetreibers handelt,
der von seinem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht
und im Zuge dieses Rechts,
selbstverständlich auch die Person,
zu der er seine freie Meinung frei äußert,
beim Namen nennt,
mit Fakten und Tatsachen,
inklusive Foto zur Person usw. 
und der seine Internetseite,
mit Hilfe des Suchmaschineneintragsformular,
beim Suchmaschinen betreiber anmeldet,
kann dieser sich darauf berufen
und das angebliche "Recht auf Vergessen",
hat sich somit aufgrund des faktischen Rechts,
auf freie Meinungsäußerung erledigt!!!

http://expression38259.byto.de/eugh-google.html 

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