Hier verweigert man mir mitlerweile die Vermittlungsvorschläge,
die andere Arbeitslose selbstverständlich erhalten.
Man begründet dies mirgegenüber mit der Behauptung,
ich hätte mich ja bei den Firmen in den letzten Jahren,
schon das eine oder das andere Mal beworben.
Ich finde das nicht richtig,
daß ich hier benachteiligt werde.
Es kann ja sein,
daß die Firmen im Laufe der Zeit,
doch noch Bedarf haben könnten!
Insbesondere wenn ich endlich mal,
Weiterbildung und Qualifikation
in die Bewerbungsmappe bekommen würde.
Die von mir beantrgte Weiterbildung wird mir,
mit fadenscheinigen Ausreden verweigert!
http://stbauer38259.esy.es/qualifi.u.bild..html
Hier vereitelt mir das Fallmanagement,
resp. die Fallmanagerin,
die Möglichkeit den Bildungsgutschein,
den ich im Jahre 2010 schon hätte,
im Sinne des Bundesgesetzgebers,
uneingeschränkt und ohne Vorgabe,
wo ich den einzulösen habe,
ausgehändigt hätte bekommen müssen,
diesen, bei einem vernünftigem Bildungsveranstalzter einzulösen!
Wenn das von einer Firma selbst kommen würde,
so unter dem Motto,
"Von dem wollen wir keine Bewerbung mehr haben!",
und nicht von der Fallmanagerin,
resp. dem Fallmanagement wäre das auch noch etwas anderes!!!
Meine bisherigen Schreiben an die Fallmanagerin:
schr-a-d-jobc_sz-v-05-01-2015
schr-a-d-jobc_sz-v-23-01-2015
die andere Arbeitslose selbstverständlich erhalten.
Man begründet dies mirgegenüber mit der Behauptung,
ich hätte mich ja bei den Firmen in den letzten Jahren,
schon das eine oder das andere Mal beworben.
Ich finde das nicht richtig,
daß ich hier benachteiligt werde.
Es kann ja sein,
daß die Firmen im Laufe der Zeit,
doch noch Bedarf haben könnten!
Insbesondere wenn ich endlich mal,
Weiterbildung und Qualifikation
in die Bewerbungsmappe bekommen würde.
Die von mir beantrgte Weiterbildung wird mir,
mit fadenscheinigen Ausreden verweigert!
http://stbauer38259.esy.es/qualifi.u.bild..html
Hier vereitelt mir das Fallmanagement,
resp. die Fallmanagerin,
die Möglichkeit den Bildungsgutschein,
den ich im Jahre 2010 schon hätte,
im Sinne des Bundesgesetzgebers,
uneingeschränkt und ohne Vorgabe,
wo ich den einzulösen habe,
ausgehändigt hätte bekommen müssen,
diesen, bei einem vernünftigem Bildungsveranstalzter einzulösen!
Wenn das von einer Firma selbst kommen würde,
so unter dem Motto,
"Von dem wollen wir keine Bewerbung mehr haben!",
und nicht von der Fallmanagerin,
resp. dem Fallmanagement wäre das auch noch etwas anderes!!!
Meine bisherigen Schreiben an die Fallmanagerin:
schr-a-d-jobc_sz-v-05-01-2015
schr-a-d-jobc_sz-v-23-01-2015
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