Hier müßte ich verfassungsmäßig garantiert,
eigentlich frei wählen können,
im welchem Fachbereich(in meinem Fall-Tischler),
ich zukünftig,
vorrangig arbeiten will.
Wenn man diesem Verrfassungsgrundsatz,
der freien Berufswahl,
genüge tuen will,
müßten die Arges eigentlich,
ein fachbezogenes Fallmenegement betreiben,
bei dem die ALG2-Empfänger nach den Fachbereichen,
aus denen heraus sie stammen,
oder in denen Sie arbeiten wollen,
den jeweiligem Fallmanager zugeteilt werden.
Ein Fallmanager hätte mehrere Fachbereiche
und die entsprechende Anzahl an ALG2-Empfängern,
in siener Betreuung.
Hier könnte der Fallmanager,
die ALG2-Empfänger,
verfassungskonform,
durch intensive Vermittlungsbemühungen,
wesentlich effektiver und schneller,
in die jeweiligen Fachbetriebe,
in der Region vermitteln.
Dem verfassungsmäßig garantiertem Recht,
auf freie Berufswahl wäre damit genüge getaen,
und einer intensiven Vermittlungsarbeit der Fallmanager,
würde nichts mehr im Wege stehen.
eigentlich frei wählen können,
im welchem Fachbereich(in meinem Fall-Tischler),
ich zukünftig,
vorrangig arbeiten will.
Wenn man diesem Verrfassungsgrundsatz,
der freien Berufswahl,
genüge tuen will,
müßten die Arges eigentlich,
ein fachbezogenes Fallmenegement betreiben,
bei dem die ALG2-Empfänger nach den Fachbereichen,
aus denen heraus sie stammen,
oder in denen Sie arbeiten wollen,
den jeweiligem Fallmanager zugeteilt werden.
Ein Fallmanager hätte mehrere Fachbereiche
und die entsprechende Anzahl an ALG2-Empfängern,
in siener Betreuung.
Hier könnte der Fallmanager,
die ALG2-Empfänger,
verfassungskonform,
durch intensive Vermittlungsbemühungen,
wesentlich effektiver und schneller,
in die jeweiligen Fachbetriebe,
in der Region vermitteln.
Dem verfassungsmäßig garantiertem Recht,
auf freie Berufswahl wäre damit genüge getaen,
und einer intensiven Vermittlungsarbeit der Fallmanager,
würde nichts mehr im Wege stehen.
http://stbauer38259.esy.es/fachbezogenesfallmanagement.html
http://stbauer38259.esy.es/jbc-salzgitter.html
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