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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Samstag, 13. Juni 2015

Induktionsspulenmotor vor dem Schaltgetriebe und Verbrennungsmotor ausschließlich zur Stromerzeugung.

Könnte der Schlüssel,
zur E-Fahrzeug-Massenfertigung,
solange wie sich die Technologie,
die es ermöglicht
ganz und gar,
auf den Verbrennungsmotor
zu verzichten,
noch nicht weit genug entwickelt hat,
eventuell darin liegen,
daß man generell 
den Verbrennungsmotor,
nicht mehr 
mit dem Schaltgetriebe verbindet,
sondern diesen einzig,
vollkommen getrennt vom Schaltgetriebe,
 nur noch zur Stromerzeugung,
verwendet
und vor dem 
nach wie vor eingebautem Schaltgetriebe,
wird ausschließlich 
ein Induktionsspulenmotor angeschlossen.
Mit dem Getriebe,
vor diesem Induktionsspulenmotor 
wird die Effektivität
und Effizienz,
was die Reichweite,
zum Beispiel angeht,
 erhöht.
Man kann hier ganz genauso,
wie beim Verbrennungsmotor,
vor dem Schaltgetriebe,
den Induktionsspulenmotor,
auf eine "Leerlaufdrehzahl" bringen,
bevor der Gang eingelegt wird.
Der Wirkungsgrad dieser Kombination,
wird wesentlich höher sein,
als in der herkömmlichen Bauweise.
Der Verbrennungsmotor
schaltet sich nurnoch ein,
wenn die Akkus leer sind 
und wird eventuell sogar 
mit Biogas betrieben. 
In den Radaufhängungen 
setzen E-Motoren,
die Rollenergie,
beim Bremsvorgang,
in Strom um,
der die Akkus,
teilweise,
wieder lädt
und wenn keine Ladestation 
in der Nähe ist,
schaltet sich 
der Verbrennungsmotor ein.
Mit dieser Kombination,
kann man doch aus dem Stand heraus,
E-Fahrzeug-Massenfertigung betrieben?!?
Das Mehrgewicht,
das diese Kombination,
zwangsläufig verursacht,
wird durch den wesentlich höheren Wirkungsgrad,
des Induktionsspulenmotors,
vor dem Schaltgetriebe,
wieder kompensiert.  
Es ist doch offensichtlich,
daß die Fahrzeughersteller 
die E-Fahrzeugtechnologie,
vorsätzlich sabotieren
und eine Entwicklung
zur E-Fahrzeug-Massenfertigung,
vorsätzlich zu verhindern.
Hier kann man auch,
denn aus dem kollektivem Bewußtsein heraus,
soll sich ja der Überbau legitimieren,
die Gesetzeslage dahingehend ändern,
daß man
mit einer gestaffelten Mehrwertsteuer,
zum Einen,
das Eine,
was aus dem kollektivem Bewußtsein heraus
als verwerflich angesehen wird,
weil umweltschädlich,
mit 25% Mehrwertsteuer bestrafen
und das Andere,
das aus dem kollektivem Bewußtsein
heraus als positiv,
weil umweltfreundlich,
definiert wird,
durch einen günstigeren Mehrwertsteuersatz,
von z.B: 13%,
oder sogar nur 7%,
gefördert wird.

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