Statistik.arbeitsagentur.de-Salzgitter
Wenn man
"lebenslanges Lernen"
propagiert,
dann hat man
der Bevölkerung auch
in einem
gewissem Umfang,
gleiches Recht
für alle gleich,
die entsprechende
Kostenübernahme,
durch den Staat,
zu garantieren
und in einem Gesetz
zu regeln!
Man hat den Überbau
in Brüssel,
dazu zu nutzen
im Sinne
des kollektiven Bewußtseins
der Wahlberechtigten,
die soziale Absicherung,
die Qualifikation
und Bildung,
europaweit
zu vereinheitlichen!
Trennung von Ministerium
für Forschung
und Entwicklung,
vom Ministerium für
Qualifikation und Bildung
Hier hat man
das Ministerium
Forschung und Bildung
in zwei Ministerien,
Forschung
Qualifikation und Bildung,
zu trennen
um sicher zu stellen,
daß die Steuermittel
auch da ankommen,
wo sie hingehören!!!
An die Basis
der Gesellschaft.
Während 75%
der Bevölkerung
gar nicht
die Kondition
für Universitäten
und Hochschulen,
mit bringen,
wandern aber
75% der Gelder
in Hochschulen
und Universitäten!!!
Für die Forschungsbereiche
und Sonderforschungsbereiche,
würden die Universitäten,
100% der Mittel
aus dem Etat,
des Ministeriums
für Forschung
Hier hat man
das Ministerium
Forschung und Bildung
in zwei Ministerien,
Forschung
und Entwicklung
und Qualifikation und Bildung,
zu trennen
um sicher zu stellen,
daß die Steuermittel
auch da ankommen,
wo sie hingehören!!!
An die Basis
der Gesellschaft.
Während 75%
der Bevölkerung
gar nicht
die Kondition
für Universitäten
und Hochschulen,
mit bringen,
wandern aber
75% der Gelder
in Hochschulen
und Universitäten!!!
Für die Forschungsbereiche
und Sonderforschungsbereiche,
würden die Universitäten,
100% der Mittel
aus dem Etat,
des Ministeriums
für Forschung
und Entwicklung,
und Hochschulen
und Universitäten,
25% der Mittel,
aus dem Etat,
Qualifikation
und Bildung.
und Hochschulen
und Universitäten,
25% der Mittel,
aus dem Etat,
Qualifikation
und Bildung.
Wegfall der Verfassungswidrigen
Hauptschul-Realschul-Gymnasium Selektion
Hier hat man die Selektion
in Hauptschule,
Realschule und Gymnasium,
als Verfassungswidrig
zu definieren,
um Chancengleichheit
zu garantieren
und den Rechtsanspruch
auf Chancengleichheit
zu verwirklichen,
in dem man alle Schüler,
mit den gleichen Inhalten
konfrontiert
und ein Ausscheiden
der Schüler,
lediglich auf der Zeitachse,
nach der 9.
und der 10. Klasse stattfindet.
Damit die
negativen Umgebungsvariablen,
denen manche Heranwachsende,
mit unter
ausgeliefert sind,
kompensiert werden kann,
darf es keine Selektion
im Vorfeld geben.
Man kann
durch Ganztagesgesamtschulsysteme
den Umstand kompensieren,
das manche Schüler
langsamer sind
und Inhalte
und Zusammenhänge
nicht auf Anhieb
realisieren.
In diesen Ganztagesgesamtschulsystemen
werden die Hauptfächer
in den Vormittagsstunden
und die Nebenfächer
in den Nachmittagsstunden
abgehalten.
In dem die Schüler,
die die Inhalte
und Zusammenhänge
auf Anhieb realisiert haben,
in den Nachmittagsstunden,
mehr Nebenfächer
belegen können,
werden die Schüler,
die die Inhalte
und Zusammenhänge,
nicht auf Anhieb realisieren,
in den Nachmittagsstunden
weniger Nebenfächer belegen
und stattdessen
die Inhalte
der Hauptfächer
erneut durchkauen.
So brauchen die "Schnelleren"
nicht auf die "Langsameren" warten
und es werden alle Schüler
mit allen Inhalten konfrontiert.
Wer es
trotz intensiver Nachhilfe
in den Nachmittagsstunden
nicht begreift,
und die Mindestpunktzahl,
die für die Versetzung
erforderlich ist,
am Schuljahresabschluß
nicht erreicht
muß dann halt
wie bisher auch,
das Schuljahr wiederholen,
oder nach der 9.Klasse,
entweder ohne Abschluß,
oder mit Hauptschulabschluß,
oder mit qualifiziertem Hauptschulabschluß,
ausscheiden,
resp. nach der 10.Klasse,
mit Realschulabschluß,
oder qualifiziertem Realschulabschluß.
In so einem
Ganztagesgesamtschulsystem,
macht es mehr Sinn,
das Eine,
oder Andere Jahr
zu wiederholen,
da nicht mehr,
wie hier
und heute,
in der Hauptschule
2/3 der Lerninhalte,
ohnehin vorenthalten werden!
Man hat erst
den Beweis
dafür anzutreten,
daß die Schüler
es nicht schaffen,
bevor sie nach der 9.,
oder 10. Klasse
die Schule verlassen.
Das alles auch
um sicher zu stellen,
daß so wenig Schulabgänger
als irgend möglich,
die Dauerarbeitslosen
von Morgen
sein werden.
in Hauptschule,
Realschule und Gymnasium,
als Verfassungswidrig
zu definieren,
um Chancengleichheit
zu garantieren
und den Rechtsanspruch
auf Chancengleichheit
zu verwirklichen,
in dem man alle Schüler,
mit den gleichen Inhalten
konfrontiert
und ein Ausscheiden
der Schüler,
lediglich auf der Zeitachse,
nach der 9.
und der 10. Klasse stattfindet.
Damit die
negativen Umgebungsvariablen,
denen manche Heranwachsende,
mit unter
ausgeliefert sind,
kompensiert werden kann,
darf es keine Selektion
im Vorfeld geben.
Man kann
durch Ganztagesgesamtschulsysteme
den Umstand kompensieren,
das manche Schüler
langsamer sind
und Inhalte
und Zusammenhänge
nicht auf Anhieb
realisieren.
In diesen Ganztagesgesamtschulsystemen
werden die Hauptfächer
in den Vormittagsstunden
und die Nebenfächer
in den Nachmittagsstunden
abgehalten.
In dem die Schüler,
die die Inhalte
und Zusammenhänge
auf Anhieb realisiert haben,
in den Nachmittagsstunden,
mehr Nebenfächer
belegen können,
werden die Schüler,
die die Inhalte
und Zusammenhänge,
nicht auf Anhieb realisieren,
in den Nachmittagsstunden
weniger Nebenfächer belegen
und stattdessen
die Inhalte
der Hauptfächer
erneut durchkauen.
So brauchen die "Schnelleren"
nicht auf die "Langsameren" warten
und es werden alle Schüler
mit allen Inhalten konfrontiert.
Wer es
trotz intensiver Nachhilfe
in den Nachmittagsstunden
nicht begreift,
und die Mindestpunktzahl,
die für die Versetzung
erforderlich ist,
am Schuljahresabschluß
nicht erreicht
muß dann halt
wie bisher auch,
das Schuljahr wiederholen,
oder nach der 9.Klasse,
entweder ohne Abschluß,
oder mit Hauptschulabschluß,
oder mit qualifiziertem Hauptschulabschluß,
ausscheiden,
resp. nach der 10.Klasse,
mit Realschulabschluß,
oder qualifiziertem Realschulabschluß.
In so einem
Ganztagesgesamtschulsystem,
macht es mehr Sinn,
das Eine,
oder Andere Jahr
zu wiederholen,
da nicht mehr,
wie hier
und heute,
in der Hauptschule
2/3 der Lerninhalte,
ohnehin vorenthalten werden!
Man hat erst
den Beweis
dafür anzutreten,
daß die Schüler
es nicht schaffen,
bevor sie nach der 9.,
oder 10. Klasse
die Schule verlassen.
Das alles auch
um sicher zu stellen,
daß so wenig Schulabgänger
als irgend möglich,
die Dauerarbeitslosen
von Morgen
sein werden.
BAFÖG-Rückzahlungserlaß
für ALG2-Empfänger
Es kann doch nicht sein,
daß ein
ALG2-Empfänger,
der zwei Jahre
auf BAFÖG,
zum Beispiel
einen Facharbeiterbrief nachholt,
also das tut,
was Volkswirtschaftlich
wünschenswert ist,
dann auch noch
mit der Rückzahlung
von 10000€-BAFÖG
bestraft wird!
Wie will man denn,
auf diesem Wege
die ALG2-Empfänger,
dazu animieren,
daß sie etwas
sinnvolles tun?
Je nach Lebenssituation,
verursacht ein ALG2-Empfänger,
bei einem Jahr
ALG2-Empfang
mit unter ca. 10000€
volkswirtschaftlichen Schaden.
Wechselt er ins BAFÖG,
für die Dauer
von einem Jahr,
spart er der Volkswirtschaft
also,
mit unter,
bis zu 10000€
und mehr!
Will man
so viele ALG2-Empfänger
wie irgend möglich
im BAFÖG sehen,
dann sollte man
den ALG2-Empfängern
die Möglichkeit geben,
zumindest beim
Erstantrag auf BAFÖG,
einen Rückzahlungserlaß
für ALG2-Empfänger,
die erstmalig BAFÖG beantragen
,beantragen zu können,
damit sie
einen risikofreien Einstieg
in den Ausstieg
aus der Arbeitslosigkeit
haben können.
Sie werden
das Risiko nicht eingehen,
weil sie nicht wissen
ob sie
die BAFÖG relevante
Qualifikation
überhaupt schaffen
und egal
ob sie es schaffen
oder nicht,
nicht wissen
ob sie Arbeit
finden werden,
oder trotzdem
wieder im ALG2
landen werden
und dann vom Regelsatz,
nach 6 Jahren Karenzzeit
die 10000€
abstottern müssen,
resp. durch Gerichtsvollzug,
der ja auch
Kosten verursacht,
dann auch noch
mit Sachwertpfändung
rechnen müssen.
Es ist für ALG2-Empfänger,
nicht besonderst attraktiv,
ins BAFÖG zu wechseln,
insbesondere,
wenn sie verunsichert sind,
ob sie die Qualifikation
auch schaffen werden,
resp. ob sie
vielleicht sogar,
trotz geschafften Qualifikation
auch Arbeit finden.
Diejenigen,
die nicht qualifizierungswillig sind,
werden ohnehin,
kein BAFÖG beantragen!
Es werden
heute aber diejenigen,
die es durchaus
versuchen würden,
wenn diese Hemmnisse
nicht wären,
dadurch
davon abgehalten!!!!
Ist das
volkswirtschaftlich sinnvoll????
Warum kann man
zum Beispiel,
nicht direkt
beim Antrag
auf Bafög,
vorsorglich,
eine Abtretungserklärung,
über eine gewisse Summe
vom ALG2-Regelsatz,
für den Fall,
daß man
die Qualifikation,
entweder nicht schafft,
oder trotz
geschaffter Qualifikation,
keine Arbeit hat,
dem Bafög-Amt
gegenüber abgeben,
sodaß der Gerichtsvollzug
und die damit verbundenen,
nicht unerheblichen Kosten,
in dem Fall,
daß man
nicht in der Lage ist,
die über 100.-€
monatlich
an Bafögrückzahlung
zu leisten,
sodaß der Betrag,
der in der Abtretungserklärung,
festgesetzt wurde,
ohne Gerichtsvollzugskosten,
vom ALG2-Regelsatz,
direkt ans Bafög-Amt
abgetreten wird.
Man wird
für den guten Willen,
sich qualifizieren zu wollen
auch noch bestraft,
mit Gerichtsvollzugskosten
und bis hin
zur Sachwertpfändung,
für den Fall,
daß man nicht
in der Lage dazu ist,
nach der Karenzzeit
von maximal 6 Jahren,
über 100.-€ monatlich
zurück zu zahlen.
Da ja der Überbau
in Brüssel,
aus dem kollektivem Bewußtsein heraus,
sich zu legitimieren hat
und die Lebensverhältnisse
in ganz Europa,
sich maximalstmöglichst
vereinheitlichen sollen,
stellt sich die Bafög
relevante Frage
nach der vereinheitluchten Regelung,
im Zusammenhang,
mit der Tatsache,
daß die Studenten
in Frankreich,
kein Bafög
zurückzahlen brauchen!!!
Können sich
die zukünftigen Studenten
in den Ländern
in denen sie hier
und heute Bafög
zurückzahlen müssen
freuen darauf,
daß sie in Zukunft
kein Bafög
zurückzahlen brauchen,
oder müssen die
zukünftigen Studenten,
in Frankfreich
damit rechnen,
daß sie in Zukunft
auch Bafög zurückzahlen müssen?
Bildungssubventionskonsolidierung,
mit Hilfe des Überbaus
in Brüssel,
damit auch
die europäischen Länder,
denen es wirtschaftlich
nicht so gut geht,
es sich leisten können,
auf die Bafögrückzahlung
zu verzichten???
Es kann doch nicht sein,
daß ein
ALG2-Empfänger,
der zwei Jahre
auf BAFÖG,
zum Beispiel
einen Facharbeiterbrief nachholt,
also das tut,
was Volkswirtschaftlich
wünschenswert ist,
dann auch noch
mit der Rückzahlung
von 10000€-BAFÖG
bestraft wird!
Wie will man denn,
auf diesem Wege
die ALG2-Empfänger,
dazu animieren,
daß sie etwas
sinnvolles tun?
Je nach Lebenssituation,
verursacht ein ALG2-Empfänger,
bei einem Jahr
ALG2-Empfang
mit unter ca. 10000€
volkswirtschaftlichen Schaden.
Wechselt er ins BAFÖG,
für die Dauer
von einem Jahr,
spart er der Volkswirtschaft
also,
mit unter,
bis zu 10000€
und mehr!
Will man
so viele ALG2-Empfänger
wie irgend möglich
im BAFÖG sehen,
dann sollte man
den ALG2-Empfängern
die Möglichkeit geben,
zumindest beim
Erstantrag auf BAFÖG,
einen Rückzahlungserlaß
für ALG2-Empfänger,
die erstmalig BAFÖG beantragen
,beantragen zu können,
damit sie
einen risikofreien Einstieg
in den Ausstieg
aus der Arbeitslosigkeit
haben können.
Sie werden
das Risiko nicht eingehen,
weil sie nicht wissen
ob sie
die BAFÖG relevante
Qualifikation
überhaupt schaffen
und egal
ob sie es schaffen
oder nicht,
nicht wissen
ob sie Arbeit
finden werden,
oder trotzdem
wieder im ALG2
landen werden
und dann vom Regelsatz,
nach 6 Jahren Karenzzeit
die 10000€
abstottern müssen,
resp. durch Gerichtsvollzug,
der ja auch
Kosten verursacht,
dann auch noch
mit Sachwertpfändung
rechnen müssen.
Es ist für ALG2-Empfänger,
nicht besonderst attraktiv,
ins BAFÖG zu wechseln,
insbesondere,
wenn sie verunsichert sind,
ob sie die Qualifikation
auch schaffen werden,
resp. ob sie
vielleicht sogar,
trotz geschafften Qualifikation
auch Arbeit finden.
Diejenigen,
die nicht qualifizierungswillig sind,
werden ohnehin,
kein BAFÖG beantragen!
Es werden
heute aber diejenigen,
die es durchaus
versuchen würden,
wenn diese Hemmnisse
nicht wären,
dadurch
davon abgehalten!!!!
Ist das
volkswirtschaftlich sinnvoll????
Warum kann man
zum Beispiel,
nicht direkt
beim Antrag
auf Bafög,
vorsorglich,
eine Abtretungserklärung,
über eine gewisse Summe
vom ALG2-Regelsatz,
für den Fall,
daß man
die Qualifikation,
entweder nicht schafft,
oder trotz
geschaffter Qualifikation,
keine Arbeit hat,
dem Bafög-Amt
gegenüber abgeben,
sodaß der Gerichtsvollzug
und die damit verbundenen,
nicht unerheblichen Kosten,
in dem Fall,
daß man
nicht in der Lage ist,
die über 100.-€
monatlich
an Bafögrückzahlung
zu leisten,
sodaß der Betrag,
der in der Abtretungserklärung,
festgesetzt wurde,
ohne Gerichtsvollzugskosten,
vom ALG2-Regelsatz,
direkt ans Bafög-Amt
abgetreten wird.
Man wird
für den guten Willen,
sich qualifizieren zu wollen
auch noch bestraft,
mit Gerichtsvollzugskosten
und bis hin
zur Sachwertpfändung,
für den Fall,
daß man nicht
in der Lage dazu ist,
nach der Karenzzeit
von maximal 6 Jahren,
über 100.-€ monatlich
zurück zu zahlen.
Da ja der Überbau
in Brüssel,
aus dem kollektivem Bewußtsein heraus,
sich zu legitimieren hat
und die Lebensverhältnisse
in ganz Europa,
sich maximalstmöglichst
vereinheitlichen sollen,
stellt sich die Bafög
relevante Frage
nach der vereinheitluchten Regelung,
im Zusammenhang,
mit der Tatsache,
daß die Studenten
in Frankreich,
kein Bafög
zurückzahlen brauchen!!!
Können sich
die zukünftigen Studenten
in den Ländern
in denen sie hier
und heute Bafög
zurückzahlen müssen
freuen darauf,
daß sie in Zukunft
kein Bafög
zurückzahlen brauchen,
oder müssen die
zukünftigen Studenten,
in Frankfreich
damit rechnen,
daß sie in Zukunft
auch Bafög zurückzahlen müssen?
Bildungssubventionskonsolidierung,
mit Hilfe des Überbaus
in Brüssel,
damit auch
die europäischen Länder,
denen es wirtschaftlich
nicht so gut geht,
es sich leisten können,
auf die Bafögrückzahlung
zu verzichten???
Kostenübernahme zertifizierte Qualifikation
für ALG2-Empfänger
Bildungsgutschein:
Würde man
den ALG2-Empfängern
in diesem Land
und am Besten,
genauso wie die
soziale Absicherung,
auch die Weiterbildung,
mit Hilfe des Überbaus
in Brüssel
in ganz Europa
vereinheitlichen,
und einen Rechtsanspruch
auf Kostenübernahme
zertifizierte Qualifikation,
aus dem Überbau,
der sich
aus dem kollektivem Bewußtsein
heraus legitimieren soll,
zubilligen,
dann würde man nicht nur
dafür Sorge tragen,
daß die Arbeitslosen
nicht weiter zurückfallen,
man würde auch
für wesentlich mehr Arbeitsplätze
im Bildungswesen,
Sorge tragen
und die Steuermilliarden
würden nicht in die Mittel-,
oder Oberschicht
direkt investiert
und würden somit
auch nicht mehr
in irgendwelchen
dunklen Kanälen
versickern!
Aus der Not
der Arbeitslosigkeit heraus,
die Zeit zu nutzen,
in der man
keine reguläre Arbeit,
in einem
regulärem Betrieb findet,
und sich Weiterbildet
und Qualifiziert,
um dann,
dadurch
mit einem
moderatem Stundenlohn,
zum Bruttosozialprodukt,
beitragen zu können,
vielleicht sogar,
bis zum Renteneintrittsalter,
kann doch nicht
falsch sein???
Hätten die ALG2-Empfänger,
einen Rechtsanspruch
auf Kostenübernahme
zertifizierte Qualifikation,
wenn sie in den letzten 4-5Jahren
keinen Bildungsgutschein
erhalten haben,
dann würde das
den Bundeshaushalt
nicht sprengen
und die ALG2-Empfänger
bräuchten vor Ort
nicht gegen die Willkür
des Fallmanagement
gegen an
arbeiten müssen!
Die Mittel,
die aus dem Bundeshaushalt stammen,
müßten auch Bundeszentral
beantragt werden,
sodaß das persönliche Interesse,
die persönliche Vorliebe
und Abneigung
des Fallmanagement vor Ort
keine Weiterbildung mehr
verhindern
und unterbinden kann!
5 Millionen ALG2-Empfänger,
erhalten durchschnittlich
alle 4 Jahre
eine Kostenübernahme
zertifizierte Qualifikation
von durchschnittlich 5000.-€,
macht für den Bundeshaushalt
eine jährliche Mehrbelastung von,
5Mio x 5000.-€ : 4 = 6,25 Milliarden €!!!
Gemessen an der Tatsache,
daß der potentielle,
zukünftige Arbeitgeber,
mit dem potentiellen,
zukünftigen Arbeitnehmer,
wenn der Arbeitslose
sich weitestmöglichst
qualifiziert hat,
mit dem potentiellen,
zukünftigen Arbeitnehmer,
besser Geld verdienen kann,
diese 6,25 Milliarden €,
jährlich,
für wesentlich mehr Arbeitsplätze,
im Bildungswesen,
Sorge tragen werden
und sicher
gestellt ist,
da dieses Geld
in die Basis,
der Gesellschaftspyramide
investiert wird,
dieses auch nicht
in dunkle Kanäle
versickern kann,
so wie es geschehen würde,
wenn man das Geld direkt,
in die Mittel-
und/oder Oberschicht
durch Subvention,
investieren würde,
kann diese Summe
von 6,25 Milliarden €
jährlich,
mit Sicherheit auch
in den zukünftigen Bundeshaushalten
mit getragen
und legitimiert werden!!!!
Der Mehrfachnutzen,den die Volkswirtschaft,
daraus hat,
wenn
das Geld,
in die Basis,
der Gesellschaftspyramide,
investiert wird,
wie zum Beispiel,
bei der Bildungssubvention,
legitimiert diesen Rechtsanspruch
für ALG2-Empfänger,
zusätzlich.
Würde man
den ALG2-Empfängern
in diesem Land
und am Besten,
genauso wie die
soziale Absicherung,
auch die Weiterbildung,
mit Hilfe des Überbaus
in Brüssel
in ganz Europa
vereinheitlichen,
und einen Rechtsanspruch
auf Kostenübernahme
zertifizierte Qualifikation,
aus dem Überbau,
der sich
aus dem kollektivem Bewußtsein
heraus legitimieren soll,
zubilligen,
dann würde man nicht nur
dafür Sorge tragen,
daß die Arbeitslosen
nicht weiter zurückfallen,
man würde auch
für wesentlich mehr Arbeitsplätze
im Bildungswesen,
Sorge tragen
und die Steuermilliarden
würden nicht in die Mittel-,
oder Oberschicht
direkt investiert
und würden somit
auch nicht mehr
in irgendwelchen
dunklen Kanälen
versickern!
Aus der Not
der Arbeitslosigkeit heraus,
die Zeit zu nutzen,
in der man
keine reguläre Arbeit,
in einem
regulärem Betrieb findet,
und sich Weiterbildet
und Qualifiziert,
um dann,
dadurch
mit einem
moderatem Stundenlohn,
zum Bruttosozialprodukt,
beitragen zu können,
vielleicht sogar,
bis zum Renteneintrittsalter,
kann doch nicht
falsch sein???
Hätten die ALG2-Empfänger,
einen Rechtsanspruch
auf Kostenübernahme
zertifizierte Qualifikation,
wenn sie in den letzten 4-5Jahren
keinen Bildungsgutschein
erhalten haben,
dann würde das
den Bundeshaushalt
nicht sprengen
und die ALG2-Empfänger
bräuchten vor Ort
nicht gegen die Willkür
des Fallmanagement
gegen an
arbeiten müssen!
Die Mittel,
die aus dem Bundeshaushalt stammen,
müßten auch Bundeszentral
beantragt werden,
sodaß das persönliche Interesse,
die persönliche Vorliebe
und Abneigung
des Fallmanagement vor Ort
keine Weiterbildung mehr
verhindern
und unterbinden kann!
5 Millionen ALG2-Empfänger,
erhalten durchschnittlich
alle 4 Jahre
eine Kostenübernahme
zertifizierte Qualifikation
von durchschnittlich 5000.-€,
macht für den Bundeshaushalt
eine jährliche Mehrbelastung von,
5Mio x 5000.-€ : 4 = 6,25 Milliarden €!!!
Gemessen an der Tatsache,
daß der potentielle,
zukünftige Arbeitgeber,
mit dem potentiellen,
zukünftigen Arbeitnehmer,
wenn der Arbeitslose
sich weitestmöglichst
qualifiziert hat,
mit dem potentiellen,
zukünftigen Arbeitnehmer,
besser Geld verdienen kann,
diese 6,25 Milliarden €,
jährlich,
für wesentlich mehr Arbeitsplätze,
im Bildungswesen,
Sorge tragen werden
und sicher
gestellt ist,
da dieses Geld
in die Basis,
der Gesellschaftspyramide
investiert wird,
dieses auch nicht
in dunkle Kanäle
versickern kann,
so wie es geschehen würde,
wenn man das Geld direkt,
in die Mittel-
und/oder Oberschicht
durch Subvention,
investieren würde,
kann diese Summe
von 6,25 Milliarden €
jährlich,
mit Sicherheit auch
in den zukünftigen Bundeshaushalten
mit getragen
und legitimiert werden!!!!
Der Mehrfachnutzen,den die Volkswirtschaft,
daraus hat,
wenn
das Geld,
in die Basis,
der Gesellschaftspyramide,
investiert wird,
wie zum Beispiel,
bei der Bildungssubvention,
legitimiert diesen Rechtsanspruch
für ALG2-Empfänger,
zusätzlich.
Bürgschaftsregelung
für Bildungskredit:
Da ein Bildungskredit
altersobergrenzrelevant ist,
sollte es möglich sein,
daß Bildungskredite
von jenen ALG2-Empfängern
trotzdem in Anspruch
genommen werden können,
die in den letzten 4-5Jahren
schon eine Bildungsgutschein,
für die Kostenübernahme
zertifizierte Qualifikation
erhalten haben,
in dem der
kommunale Träger
als eine Art,
"Bürge",
in Form einer Bürgschaft
gegenüber der bildungskreditgebenden Bank
fungiert.
Der ALG2-Empfänger
unterschreibt
dem kommunalem Träger,
dem Bürgen,
gegenüber,
eine Abtretungserklärung
vom Regelsatzt,
für den Fall,.
daß er den Bildungskredit
nicht an die Bank zurückzahlt,
oder nicht zurückzahlen kann,
für den Fall
daß er
trotz Weiterbildung,
keine Arbeit findet.
Sodaß der kommunale Träger,
der hier als Bürge fungiert
sich gegen Zahlungsausfall
abgesichert hat.
Mit dem Bürgschaftsschreiben
des kommunalen Trägers,
kann der ALG2-Empfänger
trotz eigentlich
zu hohem Alters,
ein Bildungskredit
bei einer Bank erhalten
und trotzdem,
daß er in den letzten 4-5Jahren
schon einen Bildungsgutschein
erhalten hat,
eine weitere
zertifizierte Weiterbildung
in Angriff nehmen!
für Bildungskredit:
Da ein Bildungskredit
altersobergrenzrelevant ist,
sollte es möglich sein,
daß Bildungskredite
von jenen ALG2-Empfängern
trotzdem in Anspruch
genommen werden können,
die in den letzten 4-5Jahren
schon eine Bildungsgutschein,
für die Kostenübernahme
zertifizierte Qualifikation
erhalten haben,
in dem der
kommunale Träger
als eine Art,
"Bürge",
in Form einer Bürgschaft
gegenüber der bildungskreditgebenden Bank
fungiert.
Der ALG2-Empfänger
unterschreibt
dem kommunalem Träger,
dem Bürgen,
gegenüber,
eine Abtretungserklärung
vom Regelsatzt,
für den Fall,.
daß er den Bildungskredit
nicht an die Bank zurückzahlt,
oder nicht zurückzahlen kann,
für den Fall
daß er
trotz Weiterbildung,
keine Arbeit findet.
Sodaß der kommunale Träger,
der hier als Bürge fungiert
sich gegen Zahlungsausfall
abgesichert hat.
Mit dem Bürgschaftsschreiben
des kommunalen Trägers,
kann der ALG2-Empfänger
trotz eigentlich
zu hohem Alters,
ein Bildungskredit
bei einer Bank erhalten
und trotzdem,
daß er in den letzten 4-5Jahren
schon einen Bildungsgutschein
erhalten hat,
eine weitere
zertifizierte Weiterbildung
in Angriff nehmen!
Neben und Zuverdienstvermittlung,
durch den Bildungsveranstalter:
Wenn ein Bildungsveranstalter.
in ein Praktikum
vermitteln kann,
warum kann er dann
nicht auch
den qualifizierungswilligen ALG2-Empfänger,
in eine Neben-
und Zuverdienstrelevante,
Finanzierungsmöglichkeit
bei einem Arbeitgbeber
vermitteln,
um dort,
über die Neben-
und Zuverdienstmöglichkeit
im ALG2,
die Lehrgangskosten
erwirtschaften zu können?
Der qualifizierungswillige ALG2-Empfänger
unterschreibt beim Bildungsveranstalter,
einen Neben-
und Zuverdienstvertrag,
über
zum Beispiel
120 Stunden pro Monat,
zu jeweils 5€ die Stunde.
Der Bildungsveranstalter
vermittelt in einen Betrieb,
bei dem der ALG2 Empfänger,
so lange die Neben-
und Zuverdienstmöglichkeit nutzt,
bis die Lehregangskosten
erwirtschaftet sind!
der ALG2 Empfänger
erwirtschaftet damit
pro Monat 600.-€,
von denen er 100.-€,
Anrechnungsfrei erhält
und die anderen 500.-€
pro Monat
werden gesammelt,
bis die Summe
für die Weiterbildung
zusammen ist.
So kann der
qualifizierungswillige ALG2-Empfänger
trotzdem,
daß er in den letzten 4-5 Jahren
schon einen Bildungsgutschein
erhalten hat
und auch schon
einen Bildiungskredit
abbezahlt,
eine weitere Weiterbilding
in Angriff nehmen!
------------------------------------------------
Der Gesetzgeber
hat dem Bundesbürger gegenüber,
zu garantieren,
daß derjenige,
der sich qualifizieren
und sich weiterbilden will,
auch immer eine Finanzierungsmöglichkeit
dafür finden wird!!!
Qualifizierungsunwillige
werden ohnehin
keinen gebrauch
davon machen!
Wer will,
der kann
und wer nicht will,
brauch nicht!
Auf vier ALG2-Empfänger,
kommt in Durchschnitt,
eine gemeldete Stelle,
eines Arbeitgebers!!!
in ein Praktikum
vermitteln kann,
warum kann er dann
nicht auch
den qualifizierungswilligen ALG2-Empfänger,
in eine Neben-
und Zuverdienstrelevante,
Finanzierungsmöglichkeit
bei einem Arbeitgbeber
vermitteln,
um dort,
über die Neben-
und Zuverdienstmöglichkeit
im ALG2,
die Lehrgangskosten
erwirtschaften zu können?
Der qualifizierungswillige ALG2-Empfänger
unterschreibt beim Bildungsveranstalter,
einen Neben-
und Zuverdienstvertrag,
über
zum Beispiel
120 Stunden pro Monat,
zu jeweils 5€ die Stunde.
Der Bildungsveranstalter
vermittelt in einen Betrieb,
bei dem der ALG2 Empfänger,
so lange die Neben-
und Zuverdienstmöglichkeit nutzt,
bis die Lehregangskosten
erwirtschaftet sind!
der ALG2 Empfänger
erwirtschaftet damit
pro Monat 600.-€,
von denen er 100.-€,
Anrechnungsfrei erhält
und die anderen 500.-€
pro Monat
werden gesammelt,
bis die Summe
für die Weiterbildung
zusammen ist.
So kann der
qualifizierungswillige ALG2-Empfänger
trotzdem,
daß er in den letzten 4-5 Jahren
schon einen Bildungsgutschein
erhalten hat
und auch schon
einen Bildiungskredit
abbezahlt,
eine weitere Weiterbilding
in Angriff nehmen!
------------------------------------------------
Der Gesetzgeber
hat dem Bundesbürger gegenüber,
zu garantieren,
daß derjenige,
der sich qualifizieren
und sich weiterbilden will,
auch immer eine Finanzierungsmöglichkeit
dafür finden wird!!!
Qualifizierungsunwillige
werden ohnehin
keinen gebrauch
davon machen!
Wer will,
der kann
und wer nicht will,
brauch nicht!
Auf vier ALG2-Empfänger,
kommt in Durchschnitt,
eine gemeldete Stelle,
eines Arbeitgebers!!!
Es werden
durch diese
Bildungssubvention,
auch Arbeitsplätze
bei den Bildungsveranstaltern
durch diese
Bildungssubvention,
auch Arbeitsplätze
bei den Bildungsveranstaltern
geschaffen!
Wer qualifiziert ist
hat auch die Selbstsicherheit
auf seiner Seite,
ein Risiko einzugehen,
was die eigenverantwortliche
und selbstständige
Tätigkeit angeht,oder vielleicht auch
weiterführende,
Bafög relevante
Qualifizierung,
in Angriff
zu nehmen.!!!
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen
Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.