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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Donnerstag, 15. Oktober 2015

Die Unfähigkeit der gewählten Volksvertreter im Umgang mit den Flüchtlingen!!!

Migration balancing

Eine Deckelung 
der Flüchtlinhgszahlen 
ist nicht nur asozial,
sondern auch
komplett unnötig!
Das Drama 
was aus dem Umgang 
mit den Flüchtlingen 
massenmedial-propagandistisch 
betrieben wird,
spiegelt einzig 
und allein
die Unfähigkeit 
der gewählten Volksvertreter
wieder!!! 
Die Masse 
der Wahlberechtigten 
solidarisiert sich 
mit den Flüchtlingen
und kein Mensch will
unter solchen Lebensbedingungen,
leben müssen!!
Wenn die Leute
im nichteuropäischem Ausland,
keine Möglichkeit haben
ihr Leben frei
und uneingeschränkt
Leben zu können,
so wie es
für einen Europäer
eine Selbstverständlichkeit ist,
hat man sich
auch ohne Einschränkung
der Flüchtlingszahlen,
mit diesen Leuten
zu solidarisieren
und ihnen
eine Möglichkeit zu geben,
hier in Europa,
ein freies
und uneingeschränktes Leben,
leben zu können! 
Der demographische Wandel,
der beklagt wird,
macht eine
derartige Panikmache,
um die Flüchtlinge
die zu uns kommen,
absolut überflüssig.
Staatsbürgerschaft
durch Asylantrag,
anstatt asoziale
und verfassungswidrige
Funktionsmigration!!!
Die verfassungswidrige Funktionsmigration und die vorläufige Staatsbürgerschaft(unter Vorbehalt), durch Asylantrag, aufgrund Unschuldsvermutung!!!
Rechtsanspruch auf Qualifikation! Bundesbildungssubventionsgesetz!!! 
 120 Stundenauflage für ALG2 Empfänger  
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#.)  Da der,
durch den
demographischen Wandel
 bedingte Bevölkerungsrückgang
 per Migration
kompensiert werden muß,
sollte man hier lieber,
anstatt Staatsbürgerschaften
an die
zu vergeben,
die im Zuge
der verfassungswidrigen
Funktionsmigration heraus
 gezielt angeworben werden,
weil sie
schon im Vorfeld
 ein gewisses Maß
 an Qualifikation mitbringen,
sollte man sich
aus dem
kollektivem Bewußtsein heraus,
lieber mit denen
solidarisieren,
die im nicht
europäischen Ausland,
nicht zu den
 besser Betuchten gehören
und sich
nach Europa flüchten,
weil sie
in ihren Heimatländern
keine Perspektive
für ihre Zukunft haben!
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#.) Die kurzfristige Unterbringung 
und Versorgung,
bis zur Registrierung.
Ungenutzte Hallen(Supermärkte,Baumärkte,usw.,usw.)
 und ungenutzte Industriegebäude
gibt es überall mehr als genug!!!
Diese können
durch die öffentlichen Haushalte
angemietet und angepachtet werden!
Mit Hilfe der 120 Stundenauflage,
im Zuge der kontinuierlichen
gemeinnützigen Tätigkeit,
 für die ALG2-Empfänger,
die am längsten Arbeitslos sind,
werden die Planstellen besetzt,
die durch die
öffentlichen Haushalte,
karritativen Organisationen
und eingetragenen Vereinen,
im Zuge
der Flüchtlingshilfe,
geschaffen
und angeboten werden.
Die öffentlichen Haushalte,
melden tagesaktuell
 ihre freieen,
oder ausgeschöpften Kapazitäten,
an eine bundeszentrale Koordinationsstelle,
sodaß die Flüchtlingsströme
gezielt an die öffentlichen Haushalte
deligiert werden,
die im Bereich
der Erstaufnahme,
Erfassung(erkennungsdienstlich?),
und Registrierung
noch freie Kapazitäten
 an die bundeszentrale
Koordinationsstelle melden.
-----------------------------------------------------------------
#.) Die mittelfristige Unterbringung 
und Versorgung,
für den Duldungszeitraum
Nachdem die Registrierung 
in der erstaufnahme Phase abgeschlossen ist,
kann man ja schon 
anhand der Angaben,
die im Asylantrag 
gemacht wurden sind,
feststellen,
ob der Bewerber 
eine Bleibeperspektive hat,
oder ersteinaml nur voorrübergehend,
geduldet wird.
Die mittelfristige Unterbringung 
und Versogung der Bewerber,
die keine Bleibeperspektive haben,
kann nicht in den Erstaufnahme 
und Registrierungslagern zu erfolgen,
sondern hat 
den Umständen entsprechend,
für eine mittelfristige Unterbringung 
zumutbar gestaltet zu werden.
   Man hat den Bewerbern,
denen man eigentlich 
keine Bleibeperspektive,
aus dem Asylrecht
 einräumen kann,
da sie nicht 
die Kriterien erfüllen,
 durch den Gesetzgeber 
einen Duldungszeitraum 
zu garantieren.
Asyl-,
Migrations-
und Flüchtlingshilfsorganisationen
und Vereine,
haben in dem Zeitraum,
bis zur Abschiebung,
die Möglichkeit 
zur Einzelfallprüfung,
um sicher zu stellen,
daß auch niemand falsches
 abbgeschoben wird.  
Die Unterbringung
wärend der Duldungsphase
geschieht in Wohnraum,
der mit Hilfe
der Bundesmittel,
für den sozialen Wohnungsbau,
durch die öffentlichen Haushalte,
zu günstigen Jahrespachtkonditionen,
angepachtet wird
und mit Hilfe der  
120 Stundenauflage,
im Zuge
der kontinuierlichen
gemeinnützigen Tätigkeit,
 für die ALG2-Empfänger,
die am längsten Arbeitslos sind,
in den ersten
ein-zwei Vertragslaufzeitjahren
zu Sozialwohnungen
saniert wird
und in der Vertragsrestlaufzeit,
von Asylbewerbern
bewohnt wird,
die sich
in der Duldungsphase befinden.
Eine Kontingentregelung,
für die Flüchtlinge,
die die Kriterien,
die das Asylrecht vorgibt,
nicht erfüllen
und somit,
für eine Mindestlaufzeit
von 12 Monaten,
geduldet sind,
könnte so aussehen,
das die öffentlichen Haushalte,
die weniger
als 10% Arbeitslose haben,
per Gesetz,
dazu verpflichtet werden,
10% von der Differenzanzahl,
an Personen,
die fehlen,
bis der öffentliche Haushalt
 mehr als 10% Arbeitslose hat,
mit einer vorläufigen Staatsangehörigkeit,
unter Vorbehalt,
voll zu integrieren,
um dem demographischem Wandel
entgegen zu wirken.
 Statistik-Arbeitsagentur-Salzgitter
Im konkreten Beispiel Salzgitter,
würde das bedeuten,
das bei ca. 9% Arbeitslosen,
1% = 1000 Personen,
in die Arbeitslosigkeit geraten
und man hätte
 dann 10% Arbeiztslosigkeit.
Ein per Gesetz
vorgegebenes Kontingent
von 10%,
der Differenzanzahl,
würde 100 Personen,
pro Jahr ergeben,
die mit einer
vorläufigen Staatsbürgerschaft
unter dem Vorbehalt,
daß in den 5 Jahren Probezeit,
in der der neue Staatsbürger
im jeweiligen öffentlichen Haushalt,
den Wohnsitz beibehalten muß,
nichts Vorfällt,
voll integriert werden.
   Hat der öffentliche Haushalt
mehr als 10% Arbeitslose,
wird er nicht weiter belastet.
Eine gleichmäßige Verteilung
 ist damit garantiert.
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#.) Die langfristige Unterbringung 
und Versorgung,
durch vorläufige Staatsbürgerschaft,
unter Vorbehalt,
im regulärem ALG2.
Die Flüchtlinge,
die aufgrund der Angaben
im Asylantrag
eine Bleibeperspektive haben,
sollten aufgrund
des Rechtsanspruchs
auf Unschuldsvermutung,
auch nicht weiter,
im Vergleich
mit allen anderen Bundesbürgern,
 eingeschränkt
und benachteiligt
werden.
Staatsbürgerschaft durch Asylantrag,
anstatt asoziale
und verfassungswidrige
Funktionsmigration.
Durch die 
vorläufige Staatsbürgerschaft,
unter Vorbehalt,
werden diese Flüchtlinge,
in kürzester Zeit 
aus der Erstaufnahme 
und Registrierungsphase heraus,
in den zugewiesennnen 
öffentlichen Haushalt,
dem kommunale Träger,
der weniger 
als 10% Arbeitslose haben
im regulärem ALG2,
wie jeder 
andere Bürger auch 
voll intgegriert.
Die Ämter 
und Behörden 
haben dann 
5 Jahre lang Zeit,
in der,
 der neue Bundesbürger,
seinen Wohnsitz,
im Einzugsgebiet
des zugewiesenen,
kommunalen Träger,
beizubehalten hat,
die Angaben zu prüfen,
bevor die vorläufige
 Staatsbürgerschaft 
unter Vorbehalt,
dann, 
aufgrund des Zeitablaufs,
 in eine 
nicht mehr anfechtbare
und damit endgültige 
Staatsbürgerschaft
 umgewandelt wird.
 ----------------------------------------------------
#.) Da bei den neuen Bundesbürgern,
egal ob sie,
ihre Staatsangehörigkeit 
unter Vorbehalt,
aus dem Erfüllen,
der Kriterien 
des Asylrechts haben,
oder aus dem Kontingent 
für die,
die sich im Duldungsstatus befinden,
im ALG2-Bezug,
genauso wie bei allen 
anderen auch,
die Vermittlungshemnisse,
abgebaut werden 
und sie sich qualifizieren,
wie alle anderen auch,
werden sie auch 
dem Arbeitsmarkt 
zur Verfügung stehen,
wie alle anderen auch
und somit,
da sie durch Qualifizierung 
und Vermittlungshemnisabbau 
für die Arbeitgeber
 interessant gemacht wurden,
auch im Falle 
der Arbeitsaufnahme,
nicht nur 
nichtmehr weiter 
durch ALG2-Bezug belasten,
sondern durch 
die volle Integration
 und die Arbeitsaufnahme,
mit dem geichem Endgeld 
das jeder 
andere auch bekommt,
zum Bruttossozialprodukt beitragen
und keine Praktikas 
bei Arbeitgebern machen,
die dann 
für die Arbeitsleistung 
die erbracht wurde,
nichts dafür 
zahlen brauchen!!!  
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#.) Desweiteren
 werden die
öffentlichen Haushalte
ohnehin
per Gesetz
dazu verpflichtet,
den anfallenden Bedarf,
der vom Grad der
verantwortlöichen Tätigkeit,
für die gemeinnützige Tätigkeit
 in Frage kommt,
diesen auch
mit Hilfe
der gemeinnützigen Tätigkeit,
zum Beispiel
in Form
der 120 Strundenauflage,
für die ALG2-Empfänger,
die am Längsten
 arbeitslos sind,
zudecken.
Die ALG2-Empfänger,
die am Längsten
arbeitslos sind,
werden ohnhin
 in Zukunft,
dazu verpflichtet werden,
sich 120 Stunden,
im Einzugsgebiet
des kommunalem Trägers,
bei den Betreibern
der gemeinnützigen Tätigkeit,
den eingetragenen Vereinen,
den karitativen Organisationen
und den
öffentlichen Haushalten,
nützlich zu machen.
Je nachdem,
wieviele Betreiber,
wieviele Planstellen,
in den Projektgruppen
und Fachabteilungen
im Register
des Arge melden,
wird die
entsprechende Anzahl,
an ALG2-Empfänger
in die Pflicht genommen,
sich nützlich
zu machen.
Somit werden auch
 die neuen Staatsbürger,
so wie alle anderen auch,
wenn sie
eine gewisse Zeit
 im ALG2 sind,
je nachdem
wieviele Planstellen,
sich entwickelt haben,
fürher,
oder später
in die Pflicht genommen,
sich in Form
der 120 Stundenauflage
 nützlich zu machen.
Die öffentlichen Haushalte,
können auf dem Wege
die hohe Durchschnittsarbeitslosgkeit
 in den
öffentlichen Haushalten
von selten
weniger als 10%,
damit kompensieren.  




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