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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Freitag, 14. Juni 2019

Assange ist kein Geheimnisträger...

...und man kann 
ihm nicht nachweisen,
 daß er sich
 diese Informationen
widerrechtlich angeeignet hat,
sondern man muß 
davon ausgehen,
daß er 
die Informationen
 von dem/der Manning,
der/die als Militärangehörige/r,
der/die Geheimnisträger/in ist
und somit 
der/die Täter/in ist 
die/der gegen
 geltendes Gesetz
 verstoßen hat 
und zur Geheimhaltung 
verpflichtet gewesen ist 
und nicht 
der Assange! 
Das ist 
polizeistaatliche Willkür
aus der heraus
 man hier 
suggerieren will,
daß der Assange
 mit der Veröffentlichung 
der Informationen
 gegen geltendes Recht 
verstoßen hätte!!!
Die Veröffentlichung
an sich 
ist nicht rechtswidirg!!!
Sie wäre nur 
dann rechtswidrig,
wenn der Assange 
diese Informationen
 nicht von 
einem Militärangehörigem
 zugespielt bekommen hätte,
sondern diese sich
 selbst rechtswidrig, 
z.B. durch Eindringen 
in eine 
EDV-Anlage, 
angeeignet hätte!!!   
Nur wenn man 
dem Assange 
nachweisen kann,
daß er 
die Informationen 
nicht von 
der/dem Manning
zugespielt bekommen hat, 
sondern sich 
diese Informationen 
widerrechtlich selbst
 beschafft hat
und angeeignet hat,
 hat er
 gegen geltendes 
Recht verstoßen
und das
 muß die USA 
nachweisen und beweisen 
ansonsten ist
 die Ausleiferung rechtswidrig!!! 
Also hat
man den Assange
 auch nicht 
an die USA
 aus zu liefern,
da er 
als zivile Person
 kein Geheimnisträger ist 
und sich somit 
mit der Veröffentlichung 
der Informationen 
die er von 
der/dem Manning 
zugespielt bekommen hat,
auch nichts vor zu werfen hat 
und gegen keinerlei 
geltendes Recht verstoßen! 
Wenn der/die Manning
in der Beugehalft
den Assange
auch nicht belastet,
hat man
den Assange
auch nicht
 an die USA
aus zu leifern!
Ohne eine
belastende Aussage
des/der Manning
gegen den Assange
 haben die USA
gegen den Assange
 nichts in
der Hand
und man hat
 den Assange
auch nicht
an die USA
aus zu liefern!
Das ist der Unterschied
zwischen einer
freiheitlich rechtstaatlichen Grundordnung
und einer
polizeistaatlich-totalitaristsischen
Willkür und Willfährlichkeit! 
Mal ganz
davon abgesehen,
daß man
 den Assange
 nur an
die USA
 aus zu
 liefern hätte,
wenn er
US amerikanischer
 Staatsbürger wäre!
Ist er
US-amerikanischer Staatsbürger?
Dann hat
die USA so,
oder so,
keinen Rechtsanspruch
gegen welchen Staat
 auch immer,
den Assange
 an die USA
ausliefern zu müssen!  
Dazu müßte er
US-Bürger sein!
Die polizeistaatliche Willkür
 die hier
im Zuge
des realexistierendem
 totalitaristisch-polizeistaatlichem Revisionismus, 
immer weiter einreißt,
 wird betrieben
  nicht nur
zugunsten der
immer gleichen Täter
und Tatbeteiligten,
den immer gleichen 
Charaktären und Mentalitäten
in den
immer gleichen Tätergruppierungen
7-8-9% der
Bevölkerung weltweit
in den
oberen Zehtnausenden,
7-8-9% der
Bevölkerung weltweit rechtsaußen,
7-8-9% der
Bevölkerung weltweit linksaußen
und 2-3-4% 
der Bevölkerung weltweit,
in den Extremisten 
in den Religionsgemeinschaften,
um dem 
ganzen Rest 
der 75% 
der Bevölkerung weltweit,
 jede Möglichkeit
 zu entziehen,
sich gegen Willkür 
und Willfährlichkeit
 zur Wehr 
setzen zu könenn,
derer sie
 aus diesen Tätergruppierungen
heraus betrieben 
vor Ort 
ausgeliefert sind!
Diese 25%
der Bevölkerung
wollen einen
Polizeistaat installieren,
damit sie
aus einer
ungehemmten Staatsraison heraus,
sich den Freiraum
zur Willkür
und Willfährlichkeit
weiter ausbauen können,
damit sie nichts
und niemanden
zu fürchten haben
und machen können
was sie wollen!!!

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