Das Verfassungsgericht
in Karlsruhe
hat die Bundesregierung
in die Pflicht
zu nehmen
das Recht auf Leben
und körperlicher Unversehrtheit,
aus dem heraus sich
der Rechtsanspruch eines jedem
der 80 Mio Bürger
auf Bevölkerungsschutz,
in diesem Land resultiert,
in Form eines vorläufigen,
da es
durch ein EU-Gesetz
ersetz werden wird,
sollte der EU-Überbau
irgendwann mal
so weit sein,
bundeseinheitlichem Epedemie-
und Pandemieschutzgesetz,
zu garantieren.
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Selbstgefährdung: Keine unfreiwillig Anwesenden?
Also nur Selbst-
und keinerlei Fremdgefährdung!
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Fremdgefährdung:
Keine Fremdgefährdung
unfreiwillig Anwesender,
also auch
keinerlei Einschränkungen!
Eine Fremdgefährdung
findet zum Beispiel
auch dadurch statt,
daß jemand
keine medizinische
Schutzmaske trägt,
so wie sie
von den Ärzten
in den Krankenhäusern
getragen werden,
die die amtliche
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Schutzfunktion erfüllt
und garantiert,
daß kein Virus
von Innen
nach Außen
gelangen kann.
Sodaß ein Bürger,
der das Virus unbewußt
in sich trägt,
keine Fremdgefährdung
für die
anderen Bürger dastellt!
Mit medizinischer Schutzmaske
braucht kein
1,5m Abstand
gehalten werden!
Das brauchen
die Ärzte
in den Krankenhäusern
auch nicht!
Das wäre doppelt
gemoppelter Unsinn
der nur
unnötig viel
Schaden anrichtet!
Nur wenn keine
Maske getragen wird,
oder keine
medizinische Schutzmaske
getragen wird,
sondern nur
selbstgebastelte Masken,
oder Stoffmasken,
die keine amtliche
Schutzfunktion haben,
die sicherstellt,
daß kein Virus
von innen
nach aussen kann.
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Eine bundes-
und 16 landeszentrale
Produktionsstätten,
zur Deckung
nichtkommerziellen Bedarfs,
unter der Zuhilfenahme
der gemeinnützigen Tätigkeit,
gGmbH´s, gUG`s, usw.:
Da es sich
um nichtkommerziellen
Bedarf handelt
kann man hier
auch auf Planstellen
für die gemeinnützige
Tätigkeit zurückgreifen,
um allen
anfallenden Bedarf
der vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit
für die
gemeinnützige Tätigkeit
geeignet ist.
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Rechtsanspruch bei
entsprechenden Fallzahlen,
z.B. 50 Neuinfektionen
auf 100000 Einwohner,
im Einzugsgebiet
vor Ort:
10 medizinische Schutzmasken
pro Bürger,
pro Woche:
Medizinische Schutzmasken
in der Qualität,
wie sie die Ärzte
in den
Krankenhäusern verwenden,
mit der
amtlichen Schutzfunktion,
daß kein Virus
von innen nach aussen
gelangen kann,
tragen dafür Sorge,
daß genauso wie
die Ärzte
in den
Krankenhäusern auch,
die 1,5-2 Meter-Abstandsregelung
nicht mehr
eingehalten werden muß!
Den privaten,
gewerblichen
und öffentlichen Haushalten
würde kein
Schaden mehr
zugefügt werden,
da das normale Leben,
wie vor Covid19,
ganz normal
weiter gehen würde,
nur halt
mit der Maske
auf der Nase
und über dem Mund!
Hätte man
das gleich
im Januar 2020
in Angriff genommen,
man hat ja damals
schon gewußt,
daß das Virus
nicht in China
bleieben werden wird
und man hatte ja
auch das Gutachten
aus dem
Jahr 2012
aus Sars1,
dann hätten
von den
beinahe 10000 Covid19 Toten
7500 überlebt
und wären
noch am Leben
und der Schaden
der öffentlichen,
gewerblichen
und privaten
Haushalten gegenüber
wäre ganz
gering geblieben.
Da ein Engpaß
in dem
damaligem Guitachten
auf dem
internationalem Markt
schon vorhergesagt
wurden ist,
hätte man
im Januar 2020
schon mit
den Produktionsstandorten
für den
nichtkommerziellen Bedarf,
16x auf der
jeweiligen Landesebene
und einmal
auf der Bundesdebene,
gegensteuern können
und das Virus hätte
nur ganz
geringen Schaden angerichtet!
Die 17 Fertigungslinien
die für
die 16 landeszentralen
und den bundeszentralen
Produktionsstandort angeschafft
und installiert
werden müßten,
würde in den Zeiten
in denen es
keine Virenbelastung
der Bevölkerung gibt,
in Minimalproduktion
für den regulären
nichtkommerziellen Bedarf
zum Beispiel
für Universitätskliniken
und allen anderen
nichtkommerziellen
karritativen Organisationen,
eingetragenen Vereinen,
gGmbH´s
und gUG´s,
weiter betrieben,
um im Falle
einer erneuten Virenbelastung
der Bevölkerung,
mit der man
auf Grund
der Überbevölkerung
jederzeit auch wieder
rechnen muß,
mit einer
24/7 Maximalproduktion
dem gesteigertem
nichtkommerziellem Bedarf
Rechnung tragen kann!
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Pro 10000 Einwohner:
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Seit des Covid19 Virus
ist der Beweis
dafür angetreten,
daß die öffentlichen Haushalte
auf eine Virenbelastung
der Bevölkerung
die im hohen Maße
Tote nach sich zieht,
nicht vorbereitet sind.
Da die Einäscherung
mit der Kraftwärmekopplung
verbunden ist,
wird die Einäscherung,
wenn nicht umsonst,
dann aber zumindest
wesentlich günstiger stattfinden,
als ohne
die Kraftwärmekopplung.
Wenn eine
reguläre Einäscherung
in einem
regulärem Krematorium
wenigsten 250,-€
kosten wird,
dann wird der Betriebs-
und Selbstkostenpreis
bei einem
einspeiseclusterzentralem Einspeisepunkt,
den es
pro 10000 Bürger
geben wird,
vielleicht,
wenn überhaupt
25,-/50,.-€ pro Sarg betragen.
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Trotz Impfung,
Maskenpflicht:
Trägt eine geimpfte Person
keine medizinische Schutzmaske,
die dafür Sorge trägt,
daß kein Virus
von Innen
nach Aussen kann,
geht von dieser Person
eine Fremdgefährdung
für nicht
geimpfte Personen aus,
da die Impfung
an sich
nicht garantiert,
daß die Person
virenfrei ist,
sondern nur,
daß das Virus
der Person nichts
anhaben kann!
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In Ermangelung
eines
dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderlistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!