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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Donnerstag, 3. September 2020

Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Barrierefreier Zugang zu nicht mehr sanktionsbewehrter Weiterbildung und Qualifikation für ALG2-Empfänger

https://www.youtube.com/watch?v=kK5O1rL0NwE
Anstatt mit überflüssigen Debatten
 über ein sog. Bürgergeld
von dem Abzulenken
 was wirklich wichtig wäre,
 denn mit
dem Verfassungsgerichtsurteil
vom 05-11-2019
ist ja eine
 nichtmehr sanktionierbare Mindestregelsatzhöhe
schon sichergestellt wurden,
sollte man hier
lieber die Rechtsansprüche
 der Regelsatzempfänger
auf einen barrierefreien Zugang
zu nicht mehr
 sanktionsbewehrter Weiterbildung
und Qualifikation
in Angriff nehmen,
 damit die Qualifizierungs-
und damit auch
arbeitswilligen Regelsatzempfänger
vor Ort,
nicht mehr ihre Zeit
 und Energie
daruf verschwenden müssen,
 sich mit den
 hochgradig kriminellen Machenschaften
 der Fallmanagerinnen
 und Fallmanagern
und dem Fallmanagement
 vor Ort
rum zu ärgern,
sondern im Zuge
 ihrer Schadensminderungspflicht
 als Regelsatzempfänger,
der Allgemeinheit
und den Steuerzahlern gegenüber,
 sich weiterbilden
und qualifizeren
zu können,
ohne Jahre
und Jahrzehnte lang
hinter Weiterbildung
und Qualifikation
 hinter her
rennnen zu müssen
und strafrechtlich relevanten,
existenzgefährdenden Betrug,
 um das verfassungsmäßig
 garantierte Recht
auf Chancengleichheit
 auf sich
sitzen lassen
zu müssen,
weil die Strafverfolgungsbehörden
und Justiz
vor Ort
 es auch latent
und notorisch
 nicht nötig haben
 ihren Amts-
und Dienstpflichten
 dem Bürger gegenüber
 Folge leisten
zu müssen!   
Aus dem verfassungsmäßig
 garantiertem Recht
auf Chancengleicheit
muß sich
ein vorläufiges
 Bildungssubventionsgesetz legitimieren,
das durch ein
europäisches Bildungssubventionsgesetz
ersetz wird,
sobald der EU-Überbau
soweit ist
und auf das
der Bürger unabwendbar
und unabdingbar,
 einen Rechtsanspruch
haben muß.
Dies hat
das Verfassungsgericht
 in Karlsruhe
 dem Bundesgesetzgeber
 auf zu diktieren.
In diesem
vorläufigem Bundesbildungssubventionsgesetz
 hat der Bundesgesetzgeber
 zu jeder Lebenssituation
 in der sich
ein Bürger
 befinden kann,
 klar und deutlich,
 detailhiert und minutiös
 aus zu formulieren,
 was dem Bürger
 in der
 jeweiligen Lebenssituation
 in der er
sich befindet,
an finanzieller Zuwendung
vom Staat,
 zum Zwecke
 der Weiterbildung
und Qualifikation,
zusteht.
Hier hat auch
 die ministerielle Trennung
 von Forschung
 und Entwicklung
 von Qualifikation
und Bildung
dafür Sorge
zu tragen,
 daß die Steuermittel
 zum Zwecke
 der Qualifikation
und Bildung
 auch wirklich
 an der Basis
der Bevölkerung
ankommen werden.
 Um eine
nichtmehr sanktionsbewehrte
und barrierefrei
zugängliche Weiterbildung
 und Qualifizierung
 sicher zu stellen
 und damit
 die verfassungsmäßig
 garantierten Rechte
der Regelsatzempfänger
 auf Chancengleichheit
 sicher zu stellen
 müßte man hier
 konsequenter Weise
 auf ein
Guthabenkonto zurückgreifen,
 auf dem der
 gleiche Betrag
 für alle
Regelsatzempfänger gleich,
 mit der gleichen Sperrfrist,
 zweckgebunden zur Verwendung
 für zertifizierte Weiterbildung
 und Qualifikation
im Bundesgebiet
zur Verfügung
gestellt wird.
 Damit es
in dieser,
unserigen Leitsungsgesellschaft
 legitim ist,
 daß der
mit dem höheren Pensum,
 aus dem gleichen Quantum
mehr heraus
 holen kann,
 muß dieses
 gleiche Quantum
 aber auch verfassungskonform
 für alle
die sich
 in der
gleichen Lebenssituation
 befinden gleich,
 durch die Rechtslage
 garantiert werden!
Dies ist
im Status Quo
 hier und heute
 in dem Rechtseinzugsgebiet
 der BRD
nicht der Fall!
Würde man
jedem ALG2-Regelsatzempfänger
 10000,-€ mit einer
 Sperrfrist von 5 Jahren
zweckgebunden für
zertifizierte Weiterbildung
und Qualifikation
im Bundesgebiet zubilligen,
 dann ist
sicher gestellt,
 daß kein ALG2-Regelsatzempfänger
 aus dem
vorläufigem Bundesbildungssubventionsgesetz
 auch nur einen Cent
 mehr bekommt
als der Andere,
 daß der Regelsatzempfänger
 frei und  uneingeschränkt
selbst entscheiden kann
 wo für er
 das Quantum,
 das ihm
zugebilligt wird
einsetzen will,
 ohne daß es
möglich ist
hier vor Ort
 das zu unterbinden
 und es ist
nicht mehr sanktionsbewehrt,
 für den Fall,
 daß es
bei einem Bildungsveranstalter
 schief geht,
 ist halt
das Geld weg
und der
ALG2-Regelsatzempfänger
 bekommt dann halt
 nach Ablauf
der Sperrfrist
  von 5 Jahren,
 den nächsten Betrag,
 falls er dann
noch arbeitslos ist,
 oder er muß dann
die Rückzahlung
des Betrags
vom Bildungsveranstalter
 im Zweifelsfall
 zivilrechtlich einfordern.
Wer arbeitsunwillig ist
 hat auch kein
Interesse daran
  sich zu qualifizieren
 und sich weiter
zu bilden,
 da er ja dann
 damit arbeiten muß.
 Man kann
und darf hier nicht
 die anderen 75-85-95%
der Regelsatzempfänger bestrafen,
 für das Fehlverhalten
 dieser Minderheit.
 Außerdem kann man
dann auch
durch das Fallmanagement
diesen qualifizierungs-
und arbeitsunwilligen Regelsatzempfängern
mit Leistungskürzung drohen,
 wenn sie
 das Geld
das sie
auf dem
Guthabenkonto haben,
 nicht für Weiterbildung
 und Qualifizierung einlösen. 
Wer in schlechteren Umgebungsvariablen
 aufgewachsen ist
 und nicht auf  anhieb
 den einen Arbeitsplatz bekommt,
 den es auf
 10 Arbeitslose gibt,
 weil er halt mehr
 als nur ein Defizit
  auszubügeln hat
 und in Folge dessen
 warscheinlich nach
5 Jahren Sperrfrist
 immer noch
arbeitslos ist,
 bekommt dann halt
 nach den 5 Jahren
 die zweiten 10000,-€
zweckgebunden für Weiterbildung
und Qualifikation
im Bundesgebiet. 






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Die systematische Entrechtung 
der Bürger 
an der Basis 
der Bevölkerung,
im Zuge 
des realexistierendem, 
totalitaristisch-polizeistaatlichem Revisionismus
wird nicht zugunsten,
 sondern gegen 
die 75% 
der Bevölkerung
an der Basis
 der Bevölkerung
 und nicht gegen, 
sondern zugunsten
 der Minderheiten
 in den Tätergruppierungen
6-7-8% der Bevölkerung rechtsaußen,
6-7-8% der Bevölkerung linksaußen,
 6-7-8% der Bevölkerung religiöse Extremisten
und 6-7-8% der Bevölkerung,
elitäre Minderheiten 
in den oberen Zehntausenden,
betrieben!
Der Rechtstaat, 
vor dem Sozialstaat!
Kein Sozialstaat
 ohne freiheitliche Rechtsstaatlichkeit!
Ein Sozialstaat 
ohne freiheitliche Rechtsstaatlichkeit
 ist ein Asozialstaat,
wie das Naziregim, 
das SED-Regim,
oder hier und heute,
zum Beispiel in China!
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In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderlistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
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Relevante Seiten in diesem Blog:

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Relevante Beiträge in diesem Blog:
Bundesverfassungsgericht - Urteil vom 05. November 2019 / 1 BvL 7/16 / Sanktionen Arbeitslosengeld II
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