www.pinterest.de-stbauer38259
de.pinterest.com-stbauer38259-pins
instagram.com-stbauer38259
www.youtube.com
facebook.com-stbauer38259
twitter.com-stbauer38259
myspace.com-308731774
Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Sonntag, 20. März 2022

Covid19: Impfpflicht und Zwangsimpfungen wären nur dann verfassungskonform, wenn von der ungeimpften Person nachweisbar ein erhebliches Fremdegfährdungspotential ausgehen würde!

Die Bundesregierung hat

 vor dem Verfassungsgericht

 in Karlsruhe

 den empirischen Beweis

 dafür an 

zu treten,

 daß von einer

 ungeimpften Person 

ein derartig 

hohes Fremdgefährdungspotential ausgeht,

 daß es keine 

andere Möglichkeit gibt,

 als zum Impfzwang 

und zur Impfpflicht

 zu greifen!

 Die Tatsache,

 daß das Impfen

 einfach nur 

billiger ist

 als Covid19 Stationen 

ein zu reichten

 um den 

regulären Krankenhausbetrieb

 zu entlasten 

darf hier nicht

 ausreichend sein,

 um eine Impfpflicht

 und einen Impfzwang 

gegen die Bürger

 durch setzen

 zu können!

Da von allen

 vier Personengrupierungen

 aber das 

gleiche Fremdgefährdungspotential ausgeht,

weil alle 

vier Personengruppierungen

 in den 

gleichen Umgebungsvariablen 

das gleiche Quantum 

an Viren 

auf nehmen

 und in den

 gleichen Umgebungsvariablen auch

 das gleiche Quantum

 an Viren 

wieder abgeben,

 hat man alle 

vier Personengruppierungen

 gleich zu behandeln!

 Egal ob geimpft,

 genesen, geboostert,

 oder ungeimpft! 

Auch die Mehrbelastung 

der Intensivstationen

und die Mehrbelastung 

des regulären Krankenhausbetrieb

 kann nicht 

zur Legitimation

 von Zwangsimpfungen 

und Impfzwang

 herangezogen werden,

 da diese Mehrbelastung

 seit dem Gutachten

 aus dem Jahre 2012

bekannt ist

 und langfristig 

durch die Verantwortlichen

mit geeigneten Gegenmaßnahmen

die rechtzeitig 

eingeleitet werden können,

Abhilfe geschaffen 

werden kann!

Damit der 

reguläre Krankenhausbetrieb 

und die Intensivstationen

 nicht durch

 die Covid19 Patienten

 belastet werden

hätte man seit 2012 

alternativen schaffen können

und hat es 

nicht getan

 und will dies

 jetzt auf 

die Bevölkerung abwälzen

 in dem man 

zur Impfpflicht

 und zum Impfzwang 

greifen will! 

Es gibt genug 

leer stehende Kapazitäten

 und die Verantwortlichen 

haben genug Zeit,

etwas zu organisieren,

um den 

regulären Krankenhausbetrieb

 zu entlasten! 

Also braucht man

 keinen Impfzwang

 und keine Impfpflicht! 

Hier geht es nicht 

um die Frage

 nach der Notwendigkeit,

sondern hier will man

 gegen die Bevölkerung

 einen Impfzwang 

und eine Impfpflicht durchsetzen,

 weil es einfach nur

 ein bißchen billiger ist

 und die Pharmakonzerne

 sich an 

dem Dauerimpfmarathon

bereichern können!

Warum gibt es 

noch keine Wirkstoffe, Medikamente

und ausgereifte Therapieformen,

die man auch 

nach der Infektion

 anwenden kann?

So wie bei

 der normalen Grippe?

Weil die Pharmaindustrie 

sich daran nicht

 so bereichern kann,

 wie an 

dem Dauerimpfmarathon!

Dann würden nur

 die Risikogruppen geimpft

und alle 

anderen Bürger würden 

erst dann 

einmalig medikamentiert,

 wenn sie 

das Virus haben!

So aber

 kann man 

in jedem Jahrgang

700.000-800.000  x 4 Impfungen

 abkassieren!

Hier haben 

die Strafverfolgungsbehörden

 auch die Politiker

 und alle

anderen Entscheidungsträger

 zu durchleuchten,

 ob sie hier

 von den Pharmalobbyisten

 geschmiert werden 

und Vorteilsannahme

 und Vorteilsgewährung 

im Spiel sind!   

  --------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit

ist Grundvoraussetzung

für einen Sozialstaat! 

Die Kapitalismuskritik 

verliert in einer reaktionären,

totalitaristisch-polizeistaatlichen

Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,

jedwede Glaubwürdigkeit

und hat in einer 

demokratischen Umgebungsvariable

einen wesentlich 

höheren Wirkungsgrad!
 ------------------------

In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

----------------------------------------------
Relevante Seiten in diesem Blog:
 
--------------------------------------------
Relevante Beiträge in diesem Blog:
 
--------------------------------------------

Links zu externen Seiten:      

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Hinweis: Nur ein Mitglied dieses Blogs kann Kommentare posten.