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Bisherige Beiträge
in diesem Blog
zum Thema:
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Die Auflage:
Alle die,
unabhängig vom Geburtsjahr,
am längsten
Regelsatzempfänger sind,
werden beim Freiwerden
von Planstellen
im Register,
in die Auflage genommen
sich 120 Stunden
nützlich zu machen,
ohne ihnen,
in der Regel,
explizit auf zu diktieren,
wo und wie
sie das
zu tun haben.
Ausnahmen sind Härtefälle
die regelmäßig nicht
in der Lage
dazu sind
in Eigeninitiative
die 120 Stunden
zum genannten Stichtag
voll zu bekommen.
Hier hat
das jeweilige
Sozialgericht vor Ort
dem kommunalem Träger
die Härtefallregelung
zu bestätigen.
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Der Stichtag:
In den ersten
28 Tagen/Monat,
damit die
gleichmäßige Belastung
des Posteingangs
garantiert wird,
an dem
der Nachweis(pdf-Formulardownload)
zu erbringen ist,
daß 120 Stunden
in den letzten
28/30/31 Tagen
nachweislich etwas Nützliches
gemacht wurde.
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Die Betreiber/Planstellen/etc.,
bei denen
der Regelsatzempfänger
sich nützlich
machen kann:
Bildungsveranstalter:
Die Stunden
die man
nachweisbar bei
einem Bildungsveranstalter
verbracht hat.
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Neben- und Zuverdienst:
Die Stunden in denen
man nachweisbar
Neben- und Zuverdienst
gemacht hat.
#.)Bei einem primär-,
oder sekundärfachbereichsrelevantem Arbeitgeber
vor Ort,
durch Eigeninitiative
des Regelsatzempfängers.
#.)Bei einem primär-,
oder sekundärfachbereichsrelevantem Arbeitgeber
vor Ort,
durchs fachbezogen
agierende Fallmanagement,
35Stunden,
eine Kalenderwoche
pro Monat,
vermittelt.
#.)Bei einer,
oder mehrerer Leiharbeiterfirmen,
vor Ort,
durch das
eingeschränkte Ausweiten
des Mitarbeiterüberlassungsgesetz
auf den Neben-
und Zuverdienst.
Pro Regelsatzempfänger,
pro Leiharbeiterfirma,
pro Monat,
35 Stunden.
#.)Die Stunden in denen
man nachweisbar
Klein-, Minder-
und Nebengewerbe,
im Neben-
und Zuverdienst,
auf zweite Lohnsteuerkarte,
betrieben hat.
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Ehrenamtliche Tätigkeit:
Die Stunden
in denen
man nachweisbar
ehrenamtliche Tätigkeit
abgeleistet hat.
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Praktikum:
Die Stunden
in denen
man nachweisbar
bei einem primär-,
oder sekundärfachbereichsrelevantem Arbeitgeber
vor Ort,
Sperrzeit 12 Monate,
max. 120 Stunden,
einen Monat,
ein Praktikum
abgeleistet hat.
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Betreiber der gemeinnützigen Tätigkeit:
Die Stunden
in denen
man nachweisbar
in den Fachabteilungen,
oder Projektgruppen,
bei den Betreibern
im Tagespendelsbereich
vor Ort
gemeinnützige Tätigkeit
abgeleistet hat.
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Das Register der Betreiber
der gemeinnützigen Tätigkeit,
im Einzugsgebiet
des kommunalen Trägers:
Die öffentliche Haushalte,
karitativen Organisationen,
eingetragene Vereine
gGmbH´s oder gUG´s
vor Ort
tragen ihre Projektgruppen
und Fachabteilungen,
und die dort
angebotenen Planstellen
für die gemeinnützige
Tätigkeit anbieten
in diesem Register ein.
Dieses Register
ist wichtig
damit der
kommunale Träger
nicht mehr Regelsatzempfänger
in die Pflicht nimmt
120 Stunden sich
nützlich zu machen,
als auch faktisch
und tatsächlich
freie Planstellen
zur Verfügung stehen!
Von der Summe
der Planstellen
die angeboten werden,
müssen 10/15% Headroomplanstellen
frei gehalten werden,
für den Fall,
daß eine
Fachabteilung/Projektgruppe
unplanmäßig wegfällt.
Beispiel:
1000 Planstellen registriert,
abzüglich 15% Headroomplanstellen,
macht 850 Planstellen.
Davon sind
zum Beispiel
in den letzten
drei Monaten
50 dauerhaft unbesetzt.
Muß der
kommunale Träger
also die nächsten
50 Regelsatzempfänger,
die bisher
noch nicht
in der
120 Stundenauflage sind
die am längsten,
unabhängig vom Alter,
Regelsatzempfänger sind,
in die
120 Stundenauflage nehmen.
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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
im relevantem Einzugsgebiet!
Eine Trennung
von Staat
und Kapital,
kann es nur
auf demokratischem
Wege geben!
Die freiheitliche Rechtstaatlichkeit
ist Grundvoraussetzung
für einen Sozialstaat!
Die Kapitalismuskritik
verliert in einer reaktionären,
totalitaristisch-polizeistaatlichen
Obrigkeitsstaats-Umgebungsvariable,
jedwede Glaubwürdigkeit
und hat in einer
demokratischen Umgebungsvariable
einen wesentlich
höheren Wirkungsgrad!
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In Ermangelung
eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß
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