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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse

Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
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, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!

Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung, zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen gebrauch, daß mir durch den Artikel 5 des Grundgesetztes garantiert wird!!!! Hiermit distaniere ich mich von Nachstellung(§238STGB). und allen anderen, insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten, Einfällen und Ideen, auf die, die Leute kommen, die nichts anderes im Sinne haben, als mir die freie Meinungsäußerung, in Form dieser Tatsachenberichte, hier im Internet zu sabotieren!!! Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft, handelt nicht in meinem Sinne! Ich habe hier viel mehr zu fürchten, daß man mir hier ganz gezielt und auf diesem Wege, damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt, die Tatsachenberichte, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, sabotieren, verhindern und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten beim Namen genannt! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es findet keine Bereicherung statt, am Nennen des Namens der Person, oder dem Veröffentlichen von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden Fakten und Tatsachen, in der Öffentlichkeit, ausserhalb der Intims- und Privatsphäre, dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich der Person, wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern, Radiosendern und Zeitungen der Fall ist, die aus diesem Grunde die Namen durch die Redaktion ändern, die Filme und Fotos verpixeln müssen! Als private Person, die sich nicht bereichert, sondern von ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung gebrauch macht braucht man das nicht! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung! Es fnden keine Offenlegungen aus dem persönlichem Lebens- und Geheimbereich, der Intims- und Privatsphäre, der Person statt und die Information wird auch nicht auf illegalem Wege beschafft und aufgegriffen, verwertet und verwendet! Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!! Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden! Als private Person, im privaten Interesse, greife ich in den Tatsachenberichten, zur Wahrung meiner Interessen, im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts auf freie Meinungsäußerung, Informationen auf, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relvant sind zum Zeitgeschehen, die datenschutzrechtlich einwandfrei, verwert- und verwendbar sind, da ich die Informationen weder als Gewerbebetreibender, noch als kommerzieller Datenverarbeiter, erfaßt habe! Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!

"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)

dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/

Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat, sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen, da ich nicht weiß, wie lange es dauern wird, bis man mir diesen Account wieder sperren wird.

Freitag, 20. November 2020

Das Tabuisieren der gemeinnützigen Tätigkeit im Zuge eines kapitalistischem Dogmatismus, aus dem heraus sich das Kapital den Anspruch sich bereichern zu können, genehmigen will!

 

 

 

 

 

-----------------------------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben!
In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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Dienstag, 17. November 2020

Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Covid19: Fremdgefährdungspotential trotz FFP-2-Schutzmaske

 Trotz FFP-2-Schutzmaske 

geht vom Träger

 der FFP-2-Schutzmaske 

eine Fremdgefährdung aus.

 Ist der Träger 

der FFP-2-Schutzmaske 

unbewußt mit 

dem Virus infiziert,

gelangt das Virus 

trotz der FFP-2-Schutzmaske

in die Umgebungsumluft,

auf Handläufe,

oder andere Gegenstände

und Andere 

können sich infizieren!

Das dreilage Vlies 

der medizinischen Schutzmasken

so wie 

sie auch

von den Ärzten 

in den Krankenhäusern 

getragen werden,

stellt sicher,

daß vom Träger 

dieser medizinischen Schutzmaske

 keine Fremdgefährdung 

für Andere ausgeht,

auch wenn 

keine 1,5-2m Sicherheitsabstand 

eingehalten wird!

In den Krankenhäusern

brauchen die Ärzte 

diesen Sicherheitsabstand

 auch nicht einhalten,

weil diese Masken 

eine Fremdgefährdung 

Anderer ausschließt!

Die Offiziellen 

verstecken sich 

seit Januar 2020

hinter der 

faulen Ausrede,

daß es diese Masken 

nicht in 

ausreichender Stückzahl

 auf dem internationalem 

Markt gibt!

Anstat nun dem 

verfassungsmäßig garantiertem Recht 

auf Leben 

und körperlicher Unversehrtheit

 Rechnung zu targen,

 aus dem heraus

 sich auch

 die Verpflichtung

 zum Bevölkerungsschutz ergibt

 und diese Masken

 für den nichtkommerziellen Bedarf

 in Eigenleistung 

selbst an zu fertigen 

und 10 pro Bürger 

und pro Woche 

in den Einzugsgebieten

 in denen es

 mehr als 30 Infektionen 

auf 100000 Einwohner gibt,

an die Bürger zu verteilen,

werden die Bürger 

damit abgespeißt, 

weil es halt 

billiger ist,

als diese Masken 

selbst zu produzieren

 und unter 

den Bürgern 

zu verteilen,

daß sie halt 

1,5-2m Abstand 

zu den Anderen 

halten sollen

und sich halt

 irgendwelche selbstgebastelten Stoff-,

 oder Papiermasken aufsetzen!  

Hätte man 

diese Masken 

wenn es die 

auf dem internationalem Markt

 nicht in 

ausreichender Anzehl gibt,

 was auch schon 

aus dem Gutachten 

aus dem Jahre 2012

 aus dem 

SARS1-Virus heraus

 angekündigt wurden ist

 und die Offiziellen

 haben im Januar 2020 

sehr wohl

 schon gewußt, 

daß dieses Virus nicht

 in China bleiben wird,

selbst produziert 

und verteilt 

hätte man all

die ganzen Toten 

 und all den 

ganzen Schaden 

in den öffentlichen, gewerblichen

und privaten Haushalten 

nicht gehabt!!!

Die Produktionsstätten,

eine bundeszentrale

udn 16 landeszentrale Produktionsstätten 

für den 

nichtkommerziellen Bedarf,

gGmbH´s/gUG´s,

hätte man 

auch aufrecht 

erhalten können,

 wenn es 

keine Virenbelastung

 der Bevölkerung 

mehr gibt,

um dann

 in Minimalproduktion

 den nichtkommrzielen Bedarf

 zu decken.

 Sollte es dann 

erneut zu einer Virenbelastung 

der Bevölkerung kommen

 könnte man 

die Betriebs- 

und Produktionsmittel,

die die gleichen sind

 wie sie 

anderen Orts 

auch zur Deckung 

des kommerziellen Bedarfs

 genutzt werden(!!!),

 dann wieder 

aus dem 

Stehgreif heraus 

auf 24/7 Maximalproduktion betreiben.

Um dann,

 bei entsprechenden Fallzahlen

 von 30 

pro 100000 Einwohner 

erneut 10 Stück,

pro Bürger 

und Woche

 zu verteilen,

 damit dank dieses 

hermetischen Riegels,

das Virus

 keine Chamce hat

 mehr Schaden,

 was körperliche Unversehrtheit 

und Menschenleben angeht,

 aber auch wirtschaftlich 

anrichten zu können 

als unbedingt notwendig! 

Es wären 

keine Lockdowns notwendig,

da das

 normalse Leben

 normal weiter

 gehen könnte,

nur halt 

mit diesen 

medizinischen Schutzmasken!

Dieser Rechtsanspruch 

der breiten Masse 

der Bevölkerung 

muß in ein 

vorläufiges Bundesepedemie- 

und -pandemieschutzgesetz 

mit einfließen.  

Das Verfassungsgericht 

in Karlsruhe 

hat festzustellen,

daß nur 

die Fremdgefährdung,

nicht aber 

die Selbstgefährdung,

durch die 

Rechtslage unterbunden 

 und sogar 

unter Strafe 

gestellt wird!

Sie brauchen 

zum Beispiel

keinerlei Ausgangssperren

zu verhängen,

wenn sie 

in der Bevölkerung 

diese Schutzmasken 

verteilt haben!

Kann das Verfassungsgericht 

in Karlsruhe 

den Bundesgesetzgeber 

dazu zwingen 

diese Masken 

im Zweifelsfall,

da es 

nichtkommerzieller Bedarf ist,

 selbst zu produzieren,

zum Beispiel

mit Hilfe 

von gGmbH´s 

und gUG´s

und Planstellen

für die 

gemeinnützige Tätigkeit 

und 10 pro Bürger

und Woche 

bei entsprechenden Fallzahlen,

zum Beispiel

30 pro 100000 Einwohner,

in der Bevölkerung 

zu verteilen

und eine Maskenpflicht 

zu verhängen, 

da jeder

 der 80 Mio Bürger

 in dieem Land 

ein verfassungsmäßig 

garantiertes Recht 

auf Leben 

und körperlicher 

Unversehrtheit hat?  

-------------------------------

Es ist offensichtlich,

daß sie 

einen Kampf 

gegen die 

eigene Bevölkerung führen

und nicht 

gegen das Virus!

Im Zuge 

des realexistierendem

antidemokratisch-totalitaristisch-polizeistaatlichem Reivisionismus

den sie betreiben 

zugunsten der Charaktäre

und Mentalitäten, 

Tatbeteiligten
und Täter  
nicht nur 

in den 

immer gleichen Tätergruppierungen
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit
in den
oberen Zehntausenden,
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit rechtsaußen,
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit linksaußen
und 6-7-8%
der Bevölkerung weltweit,
den Extremisten
in den Religionsgemeinschaften

mit der Zielsetzeung 

den ganzen Rest 

der 75% 

der Bevölkerung

 systematisch zu entrechten,

da sie sich

 die freiheitlich-rechtstaatlich-demokratische Grundordnung

 selbst nicht mehr 

leisten können,

da sie ansonsten 

um die Konsequenzen 

ihres Tun

und handelns,

der geschaffenen Fakten 

und Tatsachen

nicht mehr 

drum herum 

kommen würden,

wollen sie nun

die Tatbeteiligten
und Täter  

des verbrecherischem Chinesischem Regim

zu ihrem 

Zwecke instrumentalisieren

in dem sie 

den öffentlichen, gewerblichen 

 und privaten Haushalten,

wider besseren Wissens

 so viel Schaden

 wie möglich zufügen,

damit sich 

die Chinesen 

überall einkaufen können 

um so viel 

antidemokratischen Einfluß 

wie möglich 

geltend machen 

zu können!

 Oder will 

man sich hier

 den Freiraum verschaffen,

damit man sich

 der Anderstdenkenden 

nichtnur dadurch

 entledigen kann,

 in dem man 

ihnen keine Wirkstoffe

 in die 

Krebsmedikamente mischt,

sondern nun 

auch noch

 mit Hilfe 

einer virenbedingten Triage ? 

-----------------------------------

 Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!

Eine Trennung 

von Staat 

und Kapital,

kann es nur 

auf demokratischem 

Wege geben! 

 
In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

 
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Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Covid19: Das Fremdgefährdungspotential bei geimpften und ungeimpften Bürgern ist gleich

Da eine Impfung 

nur dafür Sorge 

tragen kann,

daß das Virus

 dem geimpftem Bürger 

nichts anhaben kann, 

die Verbreitung 

des Virus aber

durch den

 geimpften Bürger

 trotzdem stattfindet,

haben auch 

geimpfte Bürger,

genauso wie 

die ungeimpften Bürger

ihrer Verpflichtung nachzukommen

und dafür 

Sorge zu tragen,

daß von ihnen 

keinerlei Fremdgefährdung ausgeht.

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Das Kapital
hat nicht
darüber zu bestimmen
 was Recht
und legitim ist
und was nicht,
sondern die
breite Masse
der Wahlberechtigten
 im relevantem Einzugsgebiet!
In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
Der duale Willensbildungsprozeß

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Montag, 9. November 2020

Mord durch unterlassen, auf Grund des Weigerungsverhaltens der Offiziellen, medizinische Schutzmasken her zu stellen und in der Bevölkerung zu verteilen

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Sie betreiben,

aus dem realexistierendem 

antidemokratisch-totalitaristisch-polizeistaatlichem 

Revisionismus heraus,

den sie gegen 

den Rest

 der 75%

 der Bevölkerung

 und zugunsten

 der immer 

gleichen Charaktäre

 und Mentalitäten,

Täter und Tatbeteiligte,

nichtnur in den

 immer gleichen Tätergruppierungen

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 6-7-8% der
Bevölkerung weltweit
in den
oberen Zehntausenden,
6-7-8% der
Bevölkerung weltweit rechtsaußen,

6-7-8% der
Bevölkerung weltweit linksaußen
und 6-7-8%
der Bevölkerung weltweit,

den Extremisten
in den Religionsgemeinschaften,

keinen Kampf

 gegen das Virus,

sondern gegen 

die eigene Bevölkerung

um eine 

systematische Entrechtung

 der breiten Masse

 der Bevölkerung legitimieren

und durchsetzen 

zu können!!!

Anstatt 20000 Neuinfektionen

hätte man nur 2000

Neuinfektionen täglich!

Von 10000

Covid 19 Toten

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wären 7500

noch am Leben! 

 Man hätte den öffentlichen,

den gewerblichen 

und den 

privaten Haushalten 

nur einen Bruchteil 

des wirtschaftlichen 

Schadens zugefügt!

 Wenn die Offiziellen 

Ihrer Verpflichtung

zum Bevölkerungsschutz 

Rechnung getragen häten

und hätten 

im Januar 2020,

dem Gutachten 

zum SARS1 Virus

aus dem Jahre 2012

Rechnung getragen, 

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als sie schon 

gewußt hatten,

daß das Virus 

nicht in China 

bleiben wird,

diese medizinischen Schutzmasken,

im Zweifelsfall,

wenn sie 

auf dem 

internationalem Markt 

nicht ausreichend 

verfügbar waren,

selbst  produziert 

und bei 

entsprechenden Fallzahlen,

30 Infektionen

pro 100000 Einwohner,

10 pro Woche 

und Bürger,

in der 

Bevölkerung verteilt

und wenn es dann 

immer noch 

zu hohen Fallzahlen 

gekommen wäre

und man 

hätte dann 

die öffentlichen, gewerblichen 

und privaten Haushalte

 durch Einschränkungen geschädigt,

 weil es halt

 nicht anderst 

gegangen wäre,

 wäre dies 

etwas anderes gewesen!

 Nur mit Hilfe 

dieser medizinischen Schutzmasken,

die mit diesem

 dreilagigem Vlies

die amtliche 

Schutztfunktion garantieren,

daß kein Virus,

mit dem 

die/der Träger/in

eventuell infiziert 

sein könnte,

nach aussen 

dringen kann,

so wie 

sie auch 

von den Ärzten 

in den Krankenhäusern 

verwendet werden,

die auch keine

Bildunterschrift hinzufügen

1,5 - 2m Sicherheitsabstand 

einhalten müssen,

 ist es möglich, 

trotz Virenbelastung 

der Bevölkerung 

eine Normalität 

weitestgehendst aufrecht

 zu erhalten 

und auf der 

einen Seite 

dem Rechtsanspruch

 auf Bevölkerungsschutz 

Rechnung zu tragen 

und auf der

 anderen Seite

 die öffentlichen, gewerblichen 

und privaten Haushalte

 so wenig

 wie möglich 

zu schädigen!!! 

Nur wenn 

der Bürger

 eine dieser 

medizinischen Schutzmasken trägt

 ist eine 

Fremdgefährdung ausgeschlossen,

 trotzdem, 

daß keine 

1,5-2m Abstand 

zu einem 

anderem Bürger 

eingehalten wird!

Es kommt einem 

irrwitzigem Dogmatismus gleich,

aus dem 

heraus man

nichtnur die ungehemmte

Privatisierung und Kommerzialisierung 

der öffentlichen 

Haushalte betreibt,

sondern auch 

die sehr 

wohl nützliche

und pragmatische 

gemeinnützige Tätighkeit tabuisiert,

weil man sich 

daran natürlich nicht 

bereichern kann,

 wenn man 

zugunsten der 

öffentlichen Haushalte,

karitativen Organisationen,

eingetragenen Vereinen,

gGmbH´s und gUG´s,

allem was 

nichtkommerziell ist,

unter Einbindung 

der Regelsatzempfänger,

alles was 

vom Grad 

der verantwortlichen Tätigkeit,

für die 

gemeinnützige Tätigkeit

 geeignet ist

 auch in Eigenleistung 

selbst verwirklicht. 

Alles was 

zum Beispiel früher 

die Zivildienstleistenden

an nichtkommerziellem Bedarf

geleistet haben

kann man auch 

mit Hilfe der

gemeinnützigen Tätigkeit leisten.  

Im Gegensatz

zur gemeinnützigen Tätigkeit,

wie sie 

im Zuge 

der Hartz4-Umtriebe,

den Regelsatzempfängern 

zugemutet wurden ist,

Bildunterschrift hinzufügen
bei der es 

ausschließlich darum ging 

so vielen Regelsatzempfängern

 wie irgend möglich,

 so viel Leistungskürzung

 wie irgend möglich

 zugunsten der Aktienanteilshaber 

und Akteinbesitzer

 der kommerzialisierten

 und privatisierten 

öffentlichen Haushalte

rein zu würgen,

sollte es 

in Zukunft

für alle Beteiligten fair 

und gerecht zugehen. 

Bildunterschrift hinzufügen

 

-----------------------------------------

                                       Damit man 

den Anderstdenkenden

nichtnur die Wirkstoffe 

in den Krebsmedikamenten

 vor enthalten kann,

sondern sie nun 

Bildunterschrift hinzufügen
auch noch

 an dem Virus 

eingehen lassen kann! 

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Das Kapital 

hat nicht 

darüber zu bestimmen

 was Recht 

und legitim ist 

und was nicht,

sondern die 

breite Masse 

der Wahlberechtigten

 im relevantem Einzugsgebiet!

 In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
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gegen den Willen
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Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Covid19: Ohne konkrete Fremdgefährdung, ohne ausreichend hohe Fallzahlen, im Einzugsgebiet, keinerlei Einschränkungen der persönlichen Freiheitsrechte und Schädigungen der privaten, gewerblichen und öffentlichen Haushalte!

Planstellen für die gemeinnützige Tätigkeit, im Zuge des Bevölkerungsschutzes, auf Grund der Virenbelastung der Bevölkerung

Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Grundsatzurteil im Umgang mit der Virenbelastung der Bevölkerung / Recht auf Leben und körperlicher Unversehrtheit / Bevölkerungsschutz / Vorläufiges Bundes - Epedemie- und Pandemieschutzgesetz / Fremd - und Selbstgefährdung

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Samstag, 7. November 2020

US-Wahltheater: Videobeweismittel bei Stimmabgabe und -auszählung zulässig?

 Wie wollen sich 

die Verantwortlichen

für den 

korrekten Wahlablauf 

und die Wahlhelfer

 vor solchen Vorwürfen,

wie sie

 zum Beispiel 

von dem Trump 

und seiner Gefolgschaft 

geäußert werden,

schützen?

Kann es sinnvoll 

und rechtmäßig sein,

 während der Stimmabgabe

 im Wahllokal

 und bei 

der Stimmzettelauszählung

 als Beweismittel 

zur eigenen Absicherung, 

daß alles 

einwandfrei abgelaufen ist, 

eine Videoaufzeichnung 

als Beweismittel 

zu betreiben?

Es findet ausserhalb 

der Intims- 

und Privatsphäre,

 dem persönlichem Lebens- 

und Geheimbereich 

der Bürger

 in der quasi 

Öffentlichkeit statt 

und es dürfte 

natürlich nicht 

die Wahlkabine, 

die für eine

 anonyme Wahlbeteiligung

 als Abschirmung

 notwendig ist 

aufgezeichnet werden. 

Was sich 

im Wahllokal 

an sich,

während der Öffenungszeit 

und bei 

der Ausszählung 

der Stimmen 

abspielt allerdings 

dürfte ja nicht 

datenschutzrelevant sein.

Dann hätten 

solche Kandidaten 

wie der Trump 

mit seiner Gefolgschaft

 keine Chance

 sich irgendetwas einfallen

 lassen zu können

und sich rigendetwas

 aus den Fingern

 saugen zu können.    

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Mittwoch, 4. November 2020

Wahlkampf USA 2020: Haben nur die Biden-Wähler vom "Earlyvoting" gebrauch gemacht?

Bildunterschrift hinzufügen
Wenn sich 

herausstellen würde, 

daß ausschließlich,

oder zumindest größtenteils,

 die Biden-Wähler 

vom "Earlyvoting"

gebrauch gemacht haben 

und die Trump-Wähler nicht,

 ist dann nicht 

der Wahlbetrug 

zum Nachteil 

der Demokraten

 und zum Vorteil

 der Republikaner bewiesen???

Die Wähler 

an der Basis

 der Bevölkerung

 werden von

 ihren Arbeitgebern

 davon abgehalten 

an einem Werktag 

zur Wahl 

gehen zu können,

insbesondere wenn 

der Arbeitgeber weiß,

 daß es sich

 bei dem Arbeitnehmer

 um einen Wähler 

der Demokraten handelt,

mit dem Verweis 

auf die Briefwahlmöglichkeit 

und nun 

 werden sie 

um ihre Stimmen 

vorsätzlich mutwillig 

und wider 

besseren Wissens betrogen!!! 

Sollte man 

in den USA 

die Wahlen 

nicht lieber,

 um die Glaubwürdigkeit

 nicht ganz

 zu verlieren,

so wei bei 

uns auch  

Sontags abhalten? 

Man hat 

im Vorfeld 

massiv Werbung 

für das 

"Earlyvoting" gemacht

und wenn 

die Republikaner

ihren Anhängern 

hinter vorgehaltener Hand

 davon abgeraten haben,

 weil sie im Vorfeld 

schon ausgemacht hatten, 

daß diese Stimmen 

gerichtlich ohnehin 

als ungültig 

ausgemustert werden,

dann hat doch 

hier zum Nachteil

 der Demokraten 

und zum Vorteil 

der Republikaner 

mutwillig, vorsätzlich 

und wider 

besseren Wissens 

ein Wahlbetrug stattgefunden? 

Oder nicht???    

Also muß es hier 

aus diesem strafrechtlich

 relevantem Zusammenhang heraus

 so, oder so

 zu einem Auszählen

 dieser Stimmen kommen,

nur um 

aus zu schließen,

 daß es

 sich hier 

nicht um einen 

im Vorfeld  

vorbereiteten, gezielten Wahlbetrug 

zum Nachteil 

der Demokraten handelt!?!

Oder???

Denn nur wenn 

zu annähernd 

gleichen Teilen

sowohl Trump-Wähler,

 genauso wie Biden-Wähler 

vom "Earlyvoting" 

gebrauch gemacht haben,

 ist der Verdacht entkräftet 

und ausgeräumt!!!

Oder nicht???

Ist hier

in so einem Fall

das FBI zuständig?

Oder wer???

Die Wähler,

die von 

dieser "Briefwahlmöglichkeit" 

gebrauch gemacht haben,

 haben nichts 

falsch gemacht 

und haben sich

 ans vorgeschriebene 

Wahlprozedere gehalten.

Wenn der Trump 

das Auszählen 

dieser Stimmen 

gerichtlich stoppen läßt

und er würde dadurch 

die Wahl gewinnen, 

 muß man dann,

diesem Präsidenten nicht 

asu der 

internationalen Staatengemeinschaft heraus, 

die demokratische 

Legitimation aberkennen?

Die Demokraten 

haben sicher 

zu stellen, 

sollte der Trump 

das Auszählen wirklich

 gerichtlich stoppen lassen,

 daß die Wahlzettel

 als Beweismittel sichergestellt

 und nicht

 vernichtet werden dürfen!

Das "Kapital"

hat nicht 

darüber zu bestimmen 

was Recht ist 

und was nicht, 

sondern einzig 

und allein 

das kollektive Bewußtsein 

der Wahlberechtigten!

--------------------------------------

 In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderalistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!
https://stephanbauer38259.blogspot.com/p/der-duale-willensbildungsproze.html

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Dienstag, 3. November 2020

Wien 02-11-2020: Wieder unschuldige Tote durch religiös-extremistischer Anschlag, angestachelt und angestiftet von den Geheimdiensten selbst,...

Bildunterschrift hinzufügen
 ...um eine

systematische Entrechtung

der breiten Masse

an der Basis

der Bevölkerung

im Zuge 

des realexistierendem 

totalitaristisch-polizeistaatlichem Revisionismus,

zugunsten der

immer gleichen Charaktäre 

und Mentalitäten,  

Tatbeteiligten 

und Täter,

nicht nur

in den immer 

gleichen Tätergruppierungen

6-7-8% der Bevölkerung 

in den

 oberen Zehntausenden,

6-7-8% der Bevölkerung rechtsaußen,

6-7-8% der Bevölkerung linksaußen

und 6-7-8% der Bevölkerung,

den Extremisten

in den Religionsgemeinschaften, 

gegen den Rest,

der 75% der Bevölkerung, 

durchsetzen zu können!

 Beweis hierfür 

 sind zum Beispiel

die ständigen,

latenten und notorischen Angriffe 

auf das verfassungsmäßig

garantierte Recht 

auf freie Meinungsäußerung,

aus dem heraus 

jeder Bürger

das Recht hat,

zur Wahrung 

seiner Interessen,

foto- und filmdokumentarisch

alles festhalten 

und dokumentieren 

zu können,

veröffentlichen und kommentieren 

zu können,

auch Polizei-

und Rettungsdiensteinsätze, 

die sich ausserhalb 

der Intims- 

und Privatsphäre,

dem persönlichem Lebens-

und Geheimbereich

 eines anderen Bürgers,

in der Öffentlichkeit stattfindet!

 Man hat es 

in den USA 

in Minneapolis 

mit dem Mord 

an dem Afroamerikaner gesehen,

warum sie sich

diesen verfassungswidrigen Freiraum 

zur Willfährlichkeit 

und Willkür 

schaffen wollen!

Damit sie 

um strafrechtliche Konsequenzen 

ihres Tun 

und Handelns

drum herum kommen,

wenn sie sich 

wieder einmal

Straftaten im Amt 

nicht verkneifen können!

---------------------------------

Mitte der 1980er Jahre 

haben Polizeibeamte selbst

 in Beligien,

vor dem Hintergrund 

eines SREL-Skandals,

Anschläge verübt! 

------------------

 Seit den Anschlägen 

vom  11-09-2001

werden die 

religiösen Extremisten 

bis hier 

und heute systematisch

aus den Geheimdiensten selbst,

so wie es immer

wieder Feuerwehrmänner gibt,

die ihre Brände

selbst legen,

damit es wieder 

etwas zu

 löschen gibt,

zu diesen 

Anschlägen angestiftet 

und angestachelt!!! 

--------------------

Der Amri 

wurde von jemandem

 der auf 

der Gehaltsliste

 des Verfassungschutzes stand 

zu dem Anschlag 

nach Berlin gefahren!

-------------------------------

Der Hassprediger 

von Ulm 

stand auf 

der Gehaltsliste 

des Erdogan, 

genauso wie 

auf der Gehaltsliste 

des Verfassungsschutzes!

 -----------------------

 usw.,

usw.,

 usw.,

usw.,

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Dienstag, 27. Oktober 2020

Verfassungsklage: Rechtsanspruch: Covid19: Ohne konkrete Fremdgefährdung, ohne ausreichend hohe Fallzahlen, im Einzugsgebiet, keinerlei Einschränkungen der persönlichen Freiheitsrechte und Schädigungen der privaten, gewerblichen und öffentlichen Haushalte!

 Selbst wenn

 ein Bürger

 unbewußt infiziert 

sein sollte,

geht von ihm 

nur dann 

eine Fremdgefährdung aus,

 wenn er keine

 medizinische Schutzmaske trägt 

und/oder keinen 

1,5m Abstand einhält!

Ein Covid19-Test 

ist immer nur 

ein Nachweis,

daß bis zum Zeitpunkt 

des Testabstrichs 

keine Infektion 

vorgelegen hat!

Eine Stunde 

nach dem 

dieser Testabstrich 

genommen wurde,

kann der Bürger 

sich allerdings 

bei jemandem 

infiziert haben! 

Somit sind 

diese Massentest 

wie sie 

in Tschechien stattfinden

nur dann sinnvoll

wenn sie denn 

dann auch regelmäßig

stattfinden würden.

Ein wirkungsloser, 

blinder Aktionismus 

der unnötig 

hohe Kosten verursacht.

Wenn man 

von 15,-€ 

pro Test ausgeht,

sind das 

auf 100000 Einwohner

 1,5 Mio €,

die dann regelmäßig,

alle 14 Tage, 

drei/vier Wochen 

ausgegeben werden müßten!

  Kann man alle Einwohner 

am gleichen Tag,

zur gleichen Uhrzeit

 im Bundesgebiet testen 

und in Quaratäne

 bis zum Ergebnis

 des Tests festhalten?

Nein, natürlich nicht!

Also funktioniert auch 

der hermetische 

Riegel nicht,

 den man hier

 suggerieren will!

Die Steuermittel sollten

dafür verwendet werden,

eine bundeszentrale

und 16 landeszentrale Produktionsstätten

 für den

 nichtkommerziellen Bedarf

 zu installieren, 

um hier 

nicht nur

 im Bezug 

auf die 

medizinischen Schutzmasken,

eine maximalste Unabhängigkeit 

vom internationalem Markt

 zu schaffen,

damit die Bürger

 in den Einzugsgebieten 

in denen es 

entsprechend hohe 

Fallzahlen gibt,

pro Woche,

pro Bürger,

10 medizinische Schutzmasken 

ausgehändigt bekommen,

die im Gegensatz 

zu den 

selbstgebastelten Masken,

oder den Stoffmasken,

die amtliche 

Schutzfunktion haben, 

daß kein Virus 

von innen 

nach außen kann!

So wie sie auch 

von den Ärzten

 in den Krankenhäusern

 getragen werden,

braucht dann auch

 der Bürger 

der diese Schutzmasken 

ausgehändigt bekommen hat 

nicht mehr 

1,5m Sicherheitsabstand 

zu einer

 anderen Person einhalten,

da ja, 

selbst wenn er 

wirklich unbewußt 

infiziert sein sollte,

kein Virus 

von innen 

nach aussen kann 

und somit 

auch keinerlei Fremdgefährdung 

einer anderen Person

 gegenüber stattfindet,

 trotzdem,

 daß dieser

1,5m Sicherheitsabstand

 auf Grund

 dieser Schutzmasken 

nicht mehr 

eingehalten werden muß!!!

Von den 

10000 Toten

die es 

bis hier 

und heute 

(Oktober 2020) gibt

 wären 7500 

noch am Leben

und von 

dem Schaden,

den man 

den öffentlichen,

den gewerblichen  

und den 

privaten Haushalten 

zugefügt hat

und bis hier

und heute 

weiterhin zufügt,

wäre auch nur 

ein Bruchteil

unvermeidlich gewesen,

wenn man 

gleich im 

Januar 2020

dem Gutachten 

aus dem 

Jahre 2012 

Rechnung getragen hätte,

in dem schon 

diese Engpässe

 auf dem 

internationalem Mark 

vorrausgesagt wurden sind

und man 

hätte gleich,

im Frühjahr 2020,

die Produktion 

nichtkommerziellen Bedarfs

 in Angriff genommen.

Diese bundeszentrale

und 16 landeszentrale Produktionsstätten

 für den

 nichtkommerziellen Bedarf,

gGmbH´s und gUG`s,

werden in den Zeiten 

in denen es keine  

Virenbelastung der Bevölkrung gibt,

resp. die Fallzahlen 

nicht vorhanden sind,

werden dann 

in Minimalproduktion

den nichtkommerziellen Bedarf

weiterhin bdienen,

um bei 

erneuter Virenbelastung

 und Fallzahlen

 dann in 24/7 Maximalproduktion

den internationalen Markt 

zu entlasten.

-----------------------------------------

Warum die Bürger,

die privaten,

 gewerblichen 

und öffentlichen 

Haushalte schädigen,

wenn keine Fremdgefährdung

und keine ausreichend

 hohen Fallzahlen

 im Einzugsgebiet vorliegen???

Damit sich

 die Täter 

des verbrecherischem

Chinesischem Regims 

hier bei uns 

in den gewerblichen 

und öffentlichen Haushalten 

einkaufen können?

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 In Ermangelung
 eines dualen Willensbildungssprozesses
kann zugunsten
der Minderheiten,
rechtsaußen, linksaußen,
religiösen Extremisten
und den oberen Zehntausenden,
aus dem pseudodemokratischem
feudal-föderlistischem,
elitär-bourgeoisem,
monoistischem Willensbildungsprozeß heraus,
der sich einzig
und allein
auf den
Lobbyismus reduziert,
gegen den Willen
der restlichen 75%
der Wahlberechtigten
diese asoziale Politik
durchgesetzt werden!

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Berlin 2018: Grob fahrlässige Tötung durch warscheinlich alkoholisierten Beamten und die Krankenakte soll kein Beweismittel sein?

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 Der Beweis

 für die systematische Entrechtung

 der Basis 

der Gesellschaft

 im Zuge 

des realexistierendem 

totalitaristisch-polizeistaatlichem Revisionismus!!!

Sollte sich 

die Staatsanwaltschaft weigern

 in der nächst 

höheren Instanz, 

die Kramnkenakte

 als Beweismiuttel 

anerkennen zu lassen, 

ist der Beweis angetreten, 

das auch 

die Staatsanwälte

ihren Dienstpflichten

strafrechtlich relevant(?),

um diesen 

untragbaren Beamten 

zu decken,

nicht nachkommen.

Bleibt nur

die Nebenklage 

aus der heraus 

die Angehörigen

der fahrlässig Getöteten,

hoffentich diesem Beamten 

nachhaltig und endgültig,

ein Ende 

setzen werden.   

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