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Chronologischer Verlauf der bisherigen Ereignisse
Parallel zu diesem Blog,
hab eich hier einen Weiteren eingerichtet:
stephanbauer-38259.blogspot.com/
, um meine Meinungsäußerung,
zu allgemeinen Themen,
von meinen Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
zu trennen!
Disclaimer:
Allgemein:
Hiermit mache ich von meinem Recht
auf freie Meinungsäußerung,
zu jedem Namen und jeder Person
und geschaffennen Fakten
und Tatsachen gebrauch,
daß mir durch den Artikel 5
des Grundgesetztes garantiert wird!!!!
Hiermit distaniere ich mich
von Nachstellung(§238STGB).
und allen anderen,
insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten,
Einfällen und Ideen,
auf die, die Leute kommen,
die nichts anderes im Sinne haben,
als mir die freie Meinungsäußerung,
in Form dieser Tatsachenberichte,
hier im Internet zu sabotieren!!!
Wer derartige Fakten
und Tatsachen schafft,
handelt nicht in meinem Sinne!
Ich habe hier viel mehr zu fürchten,
daß man mir hier ganz gezielt
und auf diesem Wege,
damit es nicht
zur Wahrheitsfindung kommt,
die Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
im Zuge meines Rechts
auf freie Meinungsäußerung,
sabotieren, verhindern
und unterbinden will.
Persönlichkeitsrecht:
Personen werden mit Tatsachen und Fakten
beim Namen genannt!
Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Es findet keine Bereicherung statt,
am Nennen des Namens der Person,
oder dem Veröffentlichen
von film- und fotodokumentarisch festgehaltenden
Fakten und Tatsachen,
in der Öffentlichkeit,
ausserhalb der Intims-
und Privatsphäre,
dem persönlichem Lebens-
und Geheimbereich der Person,
wie dies bei kommerziellen Fernsehsendern,
Radiosendern und Zeitungen
der Fall ist,
die aus diesem Grunde
die Namen durch die Redaktion ändern,
die Filme und Fotos verpixeln müssen!
Als private Person,
die sich nicht bereichert,
sondern von ihrem Recht
auf freie Meinungsäußerung
gebrauch macht
braucht man das nicht!
Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Es fnden keine Offenlegungen
aus dem persönlichem Lebens-
und Geheimbereich,
der Intims-
und Privatsphäre,
der Person statt
und die Information
wird auch nicht
auf illegalem Wege beschafft
und aufgegriffen, verwertet und verwendet!
Also keine Persönlichkeitsrechtsverletzung!
Datenschutz:
Ich bin kein gewerblich-komerzieller Berichterstatter, oder Datenverarbeiter, sondern greife als private Person, Informationen, Daten(auch personenbezogen), Fakten und Tasachen auf, im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen!!!
Sowohl das angebliche "Recht auf Vergessen", als auch das neue Datenschutzgesetz, beziehen sich einzig und allein auf die Daten, die durch die gewerblich-kommerziellen Datenverarbeiter selbst erfaßt werden und nicht die Daten und Informationen, die im Auftrag des privaten Bürgers veröffentlicht oder erfasst(z.B.:Webhoster, Webanalysedatenerfasser,usw.) werden!
Als private Person, im privaten Interesse,
greife ich in den Tatsachenberichten,
zur Wahrung meiner Interessen,
im Zuge meines, verfassungsmäßig garantiertem Rechts
auf freie Meinungsäußerung,
Informationen auf,
Fakten, Tatsachen, Namen und Personen,
die relvant sind zum Zeitgeschehen,
die datenschutzrechtlich einwandfrei,
verwert- und verwendbar sind,
da ich die Informationen weder
als Gewerbebetreibender,
noch als kommerzieller Datenverarbeiter,
erfaßt habe!
Urheber-,datenschutz- und persönlichkeitsrechtlich, einwandfreie Veröffentlichungen, private und nicht gewerblich, oder kommerziell erfaßte Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, die relevant sind zum Zeitgeschehen, im Zuge meines verfassungsmäßig garantiertem Recht auf freie Meinungsäußerung, zur Wahrung meiner Interessen! Ich bin kein kommerzieller Datenverarbeiter und handle nicht im gewerblichem Kontext, sondern als private Person! Damit sind die in den Videos zu sehenden und in den Internetseiten veröffentlichten, erfaßten Informationen, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen, datenschutz-, persönlichkeits- und auch urheberschutzrechtlich, von mir als private Person, einwandfrei aufgreifbar, verwertbar und verwendbar und können von mir als private Person, verfassungsmäßig garantiert, einwandfrei veröffentlicht werden!!!
Stigmatisierung:
Eine Stigmatisierung im Sinne einer pauschalisierten Vorverurteilung, ist selbstverständlich verwerflich.
So wie man alle Veröffentlichungen, im Zuge einer Stigmatisierung als angebliches "Haßposting", vom Internetdienstanbieter gelöscht sehen will, obwohl sie formalrechtlich und juristisch einwandfrei, gegen gar keinen Rechtsanspruch verstoßen, nur weil der eine Bürger, aus seinem Unmut, zu dem Anderen, keinen Hehl macht und seine freie Meinung, zur Person, Fakten und Tatsachen, zum Besten gibt! Das ist eine Form von systematischer Stigmatisierung, im Zuge des realexistierendem, totalitaristischem, polizeistaatlichem Revisionismus, verfassungswidrige Zensur, zugunsten der Tätergruppierungen rechtsaußen, linksaußen und in den oberen Zehntausenden, um dem Bürger die Möglichkeit, zur Wahrung seiner Interessen, zu entziehen, wehrlos und mundtod zu machen! Tatsachenberichte zur Wahrung der Interessen, im Zuge des Rechts auf freie Meinungsäußerung, Fakten, Tatsachen, Namen und Personen die relevant sind zum Zeitgeschen, sind keine pauschalisierte Vorverurteilung und damit keine Stigmatisierung!
"Zensur findet nicht statt"!!!
Also keinerlei verfassungswidriges Löschen,
oder Uploadfiltern von Inhalten,
Löschen von Accounts, oder das Unterbinden
Accounts anlegen zu können,
ohne Wahrheitsbeweis durch Gerichtsurteil,
resp. amtsrichterliche Verfügung!
Staatsanwaltschaft:###(Aktenzeichen:###)
Amtsgericht:###(Geschäftsnummer:###)
dejure.org/gesetze/GG/5.html
dejure.org/gesetze/MRK/10
www.zivilpakt.de/meinungsfreiheit-3359/
Interesse an den Inhalten?
Wer Interesse an den Inhalten hat,
sollte sich diese gegebenenfalls offline-verfügbar machen,
da ich nicht weiß,
wie lange es dauern wird,
bis man mir diesen Account wieder sperren wird.
Sonntag, 5. Juli 2015
Montag, 22. Juni 2015
Rechtsanspruch auf Qualifikation! Bundesbildungssubventionsgesetz!!!
Statistik.arbeitsagentur.de-Salzgitter
Wenn man
"lebenslanges Lernen"
propagiert,
dann hat man
der Bevölkerung auch
in einem
gewissem Umfang,
gleiches Recht
für alle gleich,
die entsprechende
Kostenübernahme,
durch den Staat,
zu garantieren
und in einem Gesetz
zu regeln!
Man hat den Überbau
in Brüssel,
dazu zu nutzen
im Sinne
des kollektiven Bewußtseins
der Wahlberechtigten,
die soziale Absicherung,
die Qualifikation
und Bildung,
europaweit
zu vereinheitlichen!
Trennung von Ministerium
für Forschung
und Entwicklung,
vom Ministerium für
Qualifikation und Bildung
Hier hat man
das Ministerium
Forschung und Bildung
in zwei Ministerien,
Forschung
Qualifikation und Bildung,
zu trennen
um sicher zu stellen,
daß die Steuermittel
auch da ankommen,
wo sie hingehören!!!
An die Basis
der Gesellschaft.
Während 75%
der Bevölkerung
gar nicht
die Kondition
für Universitäten
und Hochschulen,
mit bringen,
wandern aber
75% der Gelder
in Hochschulen
und Universitäten!!!
Für die Forschungsbereiche
und Sonderforschungsbereiche,
würden die Universitäten,
100% der Mittel
aus dem Etat,
des Ministeriums
für Forschung
Hier hat man
das Ministerium
Forschung und Bildung
in zwei Ministerien,
Forschung
und Entwicklung
und Qualifikation und Bildung,
zu trennen
um sicher zu stellen,
daß die Steuermittel
auch da ankommen,
wo sie hingehören!!!
An die Basis
der Gesellschaft.
Während 75%
der Bevölkerung
gar nicht
die Kondition
für Universitäten
und Hochschulen,
mit bringen,
wandern aber
75% der Gelder
in Hochschulen
und Universitäten!!!
Für die Forschungsbereiche
und Sonderforschungsbereiche,
würden die Universitäten,
100% der Mittel
aus dem Etat,
des Ministeriums
für Forschung
und Entwicklung,
und Hochschulen
und Universitäten,
25% der Mittel,
aus dem Etat,
Qualifikation
und Bildung.
und Hochschulen
und Universitäten,
25% der Mittel,
aus dem Etat,
Qualifikation
und Bildung.
Wegfall der Verfassungswidrigen
Hauptschul-Realschul-Gymnasium Selektion
Hier hat man die Selektion
in Hauptschule,
Realschule und Gymnasium,
als Verfassungswidrig
zu definieren,
um Chancengleichheit
zu garantieren
und den Rechtsanspruch
auf Chancengleichheit
zu verwirklichen,
in dem man alle Schüler,
mit den gleichen Inhalten
konfrontiert
und ein Ausscheiden
der Schüler,
lediglich auf der Zeitachse,
nach der 9.
und der 10. Klasse stattfindet.
Damit die
negativen Umgebungsvariablen,
denen manche Heranwachsende,
mit unter
ausgeliefert sind,
kompensiert werden kann,
darf es keine Selektion
im Vorfeld geben.
Man kann
durch Ganztagesgesamtschulsysteme
den Umstand kompensieren,
das manche Schüler
langsamer sind
und Inhalte
und Zusammenhänge
nicht auf Anhieb
realisieren.
In diesen Ganztagesgesamtschulsystemen
werden die Hauptfächer
in den Vormittagsstunden
und die Nebenfächer
in den Nachmittagsstunden
abgehalten.
In dem die Schüler,
die die Inhalte
und Zusammenhänge
auf Anhieb realisiert haben,
in den Nachmittagsstunden,
mehr Nebenfächer
belegen können,
werden die Schüler,
die die Inhalte
und Zusammenhänge,
nicht auf Anhieb realisieren,
in den Nachmittagsstunden
weniger Nebenfächer belegen
und stattdessen
die Inhalte
der Hauptfächer
erneut durchkauen.
So brauchen die "Schnelleren"
nicht auf die "Langsameren" warten
und es werden alle Schüler
mit allen Inhalten konfrontiert.
Wer es
trotz intensiver Nachhilfe
in den Nachmittagsstunden
nicht begreift,
und die Mindestpunktzahl,
die für die Versetzung
erforderlich ist,
am Schuljahresabschluß
nicht erreicht
muß dann halt
wie bisher auch,
das Schuljahr wiederholen,
oder nach der 9.Klasse,
entweder ohne Abschluß,
oder mit Hauptschulabschluß,
oder mit qualifiziertem Hauptschulabschluß,
ausscheiden,
resp. nach der 10.Klasse,
mit Realschulabschluß,
oder qualifiziertem Realschulabschluß.
In so einem
Ganztagesgesamtschulsystem,
macht es mehr Sinn,
das Eine,
oder Andere Jahr
zu wiederholen,
da nicht mehr,
wie hier
und heute,
in der Hauptschule
2/3 der Lerninhalte,
ohnehin vorenthalten werden!
Man hat erst
den Beweis
dafür anzutreten,
daß die Schüler
es nicht schaffen,
bevor sie nach der 9.,
oder 10. Klasse
die Schule verlassen.
Das alles auch
um sicher zu stellen,
daß so wenig Schulabgänger
als irgend möglich,
die Dauerarbeitslosen
von Morgen
sein werden.
in Hauptschule,
Realschule und Gymnasium,
als Verfassungswidrig
zu definieren,
um Chancengleichheit
zu garantieren
und den Rechtsanspruch
auf Chancengleichheit
zu verwirklichen,
in dem man alle Schüler,
mit den gleichen Inhalten
konfrontiert
und ein Ausscheiden
der Schüler,
lediglich auf der Zeitachse,
nach der 9.
und der 10. Klasse stattfindet.
Damit die
negativen Umgebungsvariablen,
denen manche Heranwachsende,
mit unter
ausgeliefert sind,
kompensiert werden kann,
darf es keine Selektion
im Vorfeld geben.
Man kann
durch Ganztagesgesamtschulsysteme
den Umstand kompensieren,
das manche Schüler
langsamer sind
und Inhalte
und Zusammenhänge
nicht auf Anhieb
realisieren.
In diesen Ganztagesgesamtschulsystemen
werden die Hauptfächer
in den Vormittagsstunden
und die Nebenfächer
in den Nachmittagsstunden
abgehalten.
In dem die Schüler,
die die Inhalte
und Zusammenhänge
auf Anhieb realisiert haben,
in den Nachmittagsstunden,
mehr Nebenfächer
belegen können,
werden die Schüler,
die die Inhalte
und Zusammenhänge,
nicht auf Anhieb realisieren,
in den Nachmittagsstunden
weniger Nebenfächer belegen
und stattdessen
die Inhalte
der Hauptfächer
erneut durchkauen.
So brauchen die "Schnelleren"
nicht auf die "Langsameren" warten
und es werden alle Schüler
mit allen Inhalten konfrontiert.
Wer es
trotz intensiver Nachhilfe
in den Nachmittagsstunden
nicht begreift,
und die Mindestpunktzahl,
die für die Versetzung
erforderlich ist,
am Schuljahresabschluß
nicht erreicht
muß dann halt
wie bisher auch,
das Schuljahr wiederholen,
oder nach der 9.Klasse,
entweder ohne Abschluß,
oder mit Hauptschulabschluß,
oder mit qualifiziertem Hauptschulabschluß,
ausscheiden,
resp. nach der 10.Klasse,
mit Realschulabschluß,
oder qualifiziertem Realschulabschluß.
In so einem
Ganztagesgesamtschulsystem,
macht es mehr Sinn,
das Eine,
oder Andere Jahr
zu wiederholen,
da nicht mehr,
wie hier
und heute,
in der Hauptschule
2/3 der Lerninhalte,
ohnehin vorenthalten werden!
Man hat erst
den Beweis
dafür anzutreten,
daß die Schüler
es nicht schaffen,
bevor sie nach der 9.,
oder 10. Klasse
die Schule verlassen.
Das alles auch
um sicher zu stellen,
daß so wenig Schulabgänger
als irgend möglich,
die Dauerarbeitslosen
von Morgen
sein werden.
BAFÖG-Rückzahlungserlaß
für ALG2-Empfänger
Es kann doch nicht sein,
daß ein
ALG2-Empfänger,
der zwei Jahre
auf BAFÖG,
zum Beispiel
einen Facharbeiterbrief nachholt,
also das tut,
was Volkswirtschaftlich
wünschenswert ist,
dann auch noch
mit der Rückzahlung
von 10000€-BAFÖG
bestraft wird!
Wie will man denn,
auf diesem Wege
die ALG2-Empfänger,
dazu animieren,
daß sie etwas
sinnvolles tun?
Je nach Lebenssituation,
verursacht ein ALG2-Empfänger,
bei einem Jahr
ALG2-Empfang
mit unter ca. 10000€
volkswirtschaftlichen Schaden.
Wechselt er ins BAFÖG,
für die Dauer
von einem Jahr,
spart er der Volkswirtschaft
also,
mit unter,
bis zu 10000€
und mehr!
Will man
so viele ALG2-Empfänger
wie irgend möglich
im BAFÖG sehen,
dann sollte man
den ALG2-Empfängern
die Möglichkeit geben,
zumindest beim
Erstantrag auf BAFÖG,
einen Rückzahlungserlaß
für ALG2-Empfänger,
die erstmalig BAFÖG beantragen
,beantragen zu können,
damit sie
einen risikofreien Einstieg
in den Ausstieg
aus der Arbeitslosigkeit
haben können.
Sie werden
das Risiko nicht eingehen,
weil sie nicht wissen
ob sie
die BAFÖG relevante
Qualifikation
überhaupt schaffen
und egal
ob sie es schaffen
oder nicht,
nicht wissen
ob sie Arbeit
finden werden,
oder trotzdem
wieder im ALG2
landen werden
und dann vom Regelsatz,
nach 6 Jahren Karenzzeit
die 10000€
abstottern müssen,
resp. durch Gerichtsvollzug,
der ja auch
Kosten verursacht,
dann auch noch
mit Sachwertpfändung
rechnen müssen.
Es ist für ALG2-Empfänger,
nicht besonderst attraktiv,
ins BAFÖG zu wechseln,
insbesondere,
wenn sie verunsichert sind,
ob sie die Qualifikation
auch schaffen werden,
resp. ob sie
vielleicht sogar,
trotz geschafften Qualifikation
auch Arbeit finden.
Diejenigen,
die nicht qualifizierungswillig sind,
werden ohnehin,
kein BAFÖG beantragen!
Es werden
heute aber diejenigen,
die es durchaus
versuchen würden,
wenn diese Hemmnisse
nicht wären,
dadurch
davon abgehalten!!!!
Ist das
volkswirtschaftlich sinnvoll????
Warum kann man
zum Beispiel,
nicht direkt
beim Antrag
auf Bafög,
vorsorglich,
eine Abtretungserklärung,
über eine gewisse Summe
vom ALG2-Regelsatz,
für den Fall,
daß man
die Qualifikation,
entweder nicht schafft,
oder trotz
geschaffter Qualifikation,
keine Arbeit hat,
dem Bafög-Amt
gegenüber abgeben,
sodaß der Gerichtsvollzug
und die damit verbundenen,
nicht unerheblichen Kosten,
in dem Fall,
daß man
nicht in der Lage ist,
die über 100.-€
monatlich
an Bafögrückzahlung
zu leisten,
sodaß der Betrag,
der in der Abtretungserklärung,
festgesetzt wurde,
ohne Gerichtsvollzugskosten,
vom ALG2-Regelsatz,
direkt ans Bafög-Amt
abgetreten wird.
Man wird
für den guten Willen,
sich qualifizieren zu wollen
auch noch bestraft,
mit Gerichtsvollzugskosten
und bis hin
zur Sachwertpfändung,
für den Fall,
daß man nicht
in der Lage dazu ist,
nach der Karenzzeit
von maximal 6 Jahren,
über 100.-€ monatlich
zurück zu zahlen.
Da ja der Überbau
in Brüssel,
aus dem kollektivem Bewußtsein heraus,
sich zu legitimieren hat
und die Lebensverhältnisse
in ganz Europa,
sich maximalstmöglichst
vereinheitlichen sollen,
stellt sich die Bafög
relevante Frage
nach der vereinheitluchten Regelung,
im Zusammenhang,
mit der Tatsache,
daß die Studenten
in Frankreich,
kein Bafög
zurückzahlen brauchen!!!
Können sich
die zukünftigen Studenten
in den Ländern
in denen sie hier
und heute Bafög
zurückzahlen müssen
freuen darauf,
daß sie in Zukunft
kein Bafög
zurückzahlen brauchen,
oder müssen die
zukünftigen Studenten,
in Frankfreich
damit rechnen,
daß sie in Zukunft
auch Bafög zurückzahlen müssen?
Bildungssubventionskonsolidierung,
mit Hilfe des Überbaus
in Brüssel,
damit auch
die europäischen Länder,
denen es wirtschaftlich
nicht so gut geht,
es sich leisten können,
auf die Bafögrückzahlung
zu verzichten???
Es kann doch nicht sein,
daß ein
ALG2-Empfänger,
der zwei Jahre
auf BAFÖG,
zum Beispiel
einen Facharbeiterbrief nachholt,
also das tut,
was Volkswirtschaftlich
wünschenswert ist,
dann auch noch
mit der Rückzahlung
von 10000€-BAFÖG
bestraft wird!
Wie will man denn,
auf diesem Wege
die ALG2-Empfänger,
dazu animieren,
daß sie etwas
sinnvolles tun?
Je nach Lebenssituation,
verursacht ein ALG2-Empfänger,
bei einem Jahr
ALG2-Empfang
mit unter ca. 10000€
volkswirtschaftlichen Schaden.
Wechselt er ins BAFÖG,
für die Dauer
von einem Jahr,
spart er der Volkswirtschaft
also,
mit unter,
bis zu 10000€
und mehr!
Will man
so viele ALG2-Empfänger
wie irgend möglich
im BAFÖG sehen,
dann sollte man
den ALG2-Empfängern
die Möglichkeit geben,
zumindest beim
Erstantrag auf BAFÖG,
einen Rückzahlungserlaß
für ALG2-Empfänger,
die erstmalig BAFÖG beantragen
,beantragen zu können,
damit sie
einen risikofreien Einstieg
in den Ausstieg
aus der Arbeitslosigkeit
haben können.
Sie werden
das Risiko nicht eingehen,
weil sie nicht wissen
ob sie
die BAFÖG relevante
Qualifikation
überhaupt schaffen
und egal
ob sie es schaffen
oder nicht,
nicht wissen
ob sie Arbeit
finden werden,
oder trotzdem
wieder im ALG2
landen werden
und dann vom Regelsatz,
nach 6 Jahren Karenzzeit
die 10000€
abstottern müssen,
resp. durch Gerichtsvollzug,
der ja auch
Kosten verursacht,
dann auch noch
mit Sachwertpfändung
rechnen müssen.
Es ist für ALG2-Empfänger,
nicht besonderst attraktiv,
ins BAFÖG zu wechseln,
insbesondere,
wenn sie verunsichert sind,
ob sie die Qualifikation
auch schaffen werden,
resp. ob sie
vielleicht sogar,
trotz geschafften Qualifikation
auch Arbeit finden.
Diejenigen,
die nicht qualifizierungswillig sind,
werden ohnehin,
kein BAFÖG beantragen!
Es werden
heute aber diejenigen,
die es durchaus
versuchen würden,
wenn diese Hemmnisse
nicht wären,
dadurch
davon abgehalten!!!!
Ist das
volkswirtschaftlich sinnvoll????
Warum kann man
zum Beispiel,
nicht direkt
beim Antrag
auf Bafög,
vorsorglich,
eine Abtretungserklärung,
über eine gewisse Summe
vom ALG2-Regelsatz,
für den Fall,
daß man
die Qualifikation,
entweder nicht schafft,
oder trotz
geschaffter Qualifikation,
keine Arbeit hat,
dem Bafög-Amt
gegenüber abgeben,
sodaß der Gerichtsvollzug
und die damit verbundenen,
nicht unerheblichen Kosten,
in dem Fall,
daß man
nicht in der Lage ist,
die über 100.-€
monatlich
an Bafögrückzahlung
zu leisten,
sodaß der Betrag,
der in der Abtretungserklärung,
festgesetzt wurde,
ohne Gerichtsvollzugskosten,
vom ALG2-Regelsatz,
direkt ans Bafög-Amt
abgetreten wird.
Man wird
für den guten Willen,
sich qualifizieren zu wollen
auch noch bestraft,
mit Gerichtsvollzugskosten
und bis hin
zur Sachwertpfändung,
für den Fall,
daß man nicht
in der Lage dazu ist,
nach der Karenzzeit
von maximal 6 Jahren,
über 100.-€ monatlich
zurück zu zahlen.
Da ja der Überbau
in Brüssel,
aus dem kollektivem Bewußtsein heraus,
sich zu legitimieren hat
und die Lebensverhältnisse
in ganz Europa,
sich maximalstmöglichst
vereinheitlichen sollen,
stellt sich die Bafög
relevante Frage
nach der vereinheitluchten Regelung,
im Zusammenhang,
mit der Tatsache,
daß die Studenten
in Frankreich,
kein Bafög
zurückzahlen brauchen!!!
Können sich
die zukünftigen Studenten
in den Ländern
in denen sie hier
und heute Bafög
zurückzahlen müssen
freuen darauf,
daß sie in Zukunft
kein Bafög
zurückzahlen brauchen,
oder müssen die
zukünftigen Studenten,
in Frankfreich
damit rechnen,
daß sie in Zukunft
auch Bafög zurückzahlen müssen?
Bildungssubventionskonsolidierung,
mit Hilfe des Überbaus
in Brüssel,
damit auch
die europäischen Länder,
denen es wirtschaftlich
nicht so gut geht,
es sich leisten können,
auf die Bafögrückzahlung
zu verzichten???
Kostenübernahme zertifizierte Qualifikation
für ALG2-Empfänger
Bildungsgutschein:
Würde man
den ALG2-Empfängern
in diesem Land
und am Besten,
genauso wie die
soziale Absicherung,
auch die Weiterbildung,
mit Hilfe des Überbaus
in Brüssel
in ganz Europa
vereinheitlichen,
und einen Rechtsanspruch
auf Kostenübernahme
zertifizierte Qualifikation,
aus dem Überbau,
der sich
aus dem kollektivem Bewußtsein
heraus legitimieren soll,
zubilligen,
dann würde man nicht nur
dafür Sorge tragen,
daß die Arbeitslosen
nicht weiter zurückfallen,
man würde auch
für wesentlich mehr Arbeitsplätze
im Bildungswesen,
Sorge tragen
und die Steuermilliarden
würden nicht in die Mittel-,
oder Oberschicht
direkt investiert
und würden somit
auch nicht mehr
in irgendwelchen
dunklen Kanälen
versickern!
Aus der Not
der Arbeitslosigkeit heraus,
die Zeit zu nutzen,
in der man
keine reguläre Arbeit,
in einem
regulärem Betrieb findet,
und sich Weiterbildet
und Qualifiziert,
um dann,
dadurch
mit einem
moderatem Stundenlohn,
zum Bruttosozialprodukt,
beitragen zu können,
vielleicht sogar,
bis zum Renteneintrittsalter,
kann doch nicht
falsch sein???
Hätten die ALG2-Empfänger,
einen Rechtsanspruch
auf Kostenübernahme
zertifizierte Qualifikation,
wenn sie in den letzten 4-5Jahren
keinen Bildungsgutschein
erhalten haben,
dann würde das
den Bundeshaushalt
nicht sprengen
und die ALG2-Empfänger
bräuchten vor Ort
nicht gegen die Willkür
des Fallmanagement
gegen an
arbeiten müssen!
Die Mittel,
die aus dem Bundeshaushalt stammen,
müßten auch Bundeszentral
beantragt werden,
sodaß das persönliche Interesse,
die persönliche Vorliebe
und Abneigung
des Fallmanagement vor Ort
keine Weiterbildung mehr
verhindern
und unterbinden kann!
5 Millionen ALG2-Empfänger,
erhalten durchschnittlich
alle 4 Jahre
eine Kostenübernahme
zertifizierte Qualifikation
von durchschnittlich 5000.-€,
macht für den Bundeshaushalt
eine jährliche Mehrbelastung von,
5Mio x 5000.-€ : 4 = 6,25 Milliarden €!!!
Gemessen an der Tatsache,
daß der potentielle,
zukünftige Arbeitgeber,
mit dem potentiellen,
zukünftigen Arbeitnehmer,
wenn der Arbeitslose
sich weitestmöglichst
qualifiziert hat,
mit dem potentiellen,
zukünftigen Arbeitnehmer,
besser Geld verdienen kann,
diese 6,25 Milliarden €,
jährlich,
für wesentlich mehr Arbeitsplätze,
im Bildungswesen,
Sorge tragen werden
und sicher
gestellt ist,
da dieses Geld
in die Basis,
der Gesellschaftspyramide
investiert wird,
dieses auch nicht
in dunkle Kanäle
versickern kann,
so wie es geschehen würde,
wenn man das Geld direkt,
in die Mittel-
und/oder Oberschicht
durch Subvention,
investieren würde,
kann diese Summe
von 6,25 Milliarden €
jährlich,
mit Sicherheit auch
in den zukünftigen Bundeshaushalten
mit getragen
und legitimiert werden!!!!
Der Mehrfachnutzen,den die Volkswirtschaft,
daraus hat,
wenn
das Geld,
in die Basis,
der Gesellschaftspyramide,
investiert wird,
wie zum Beispiel,
bei der Bildungssubvention,
legitimiert diesen Rechtsanspruch
für ALG2-Empfänger,
zusätzlich.
Würde man
den ALG2-Empfängern
in diesem Land
und am Besten,
genauso wie die
soziale Absicherung,
auch die Weiterbildung,
mit Hilfe des Überbaus
in Brüssel
in ganz Europa
vereinheitlichen,
und einen Rechtsanspruch
auf Kostenübernahme
zertifizierte Qualifikation,
aus dem Überbau,
der sich
aus dem kollektivem Bewußtsein
heraus legitimieren soll,
zubilligen,
dann würde man nicht nur
dafür Sorge tragen,
daß die Arbeitslosen
nicht weiter zurückfallen,
man würde auch
für wesentlich mehr Arbeitsplätze
im Bildungswesen,
Sorge tragen
und die Steuermilliarden
würden nicht in die Mittel-,
oder Oberschicht
direkt investiert
und würden somit
auch nicht mehr
in irgendwelchen
dunklen Kanälen
versickern!
Aus der Not
der Arbeitslosigkeit heraus,
die Zeit zu nutzen,
in der man
keine reguläre Arbeit,
in einem
regulärem Betrieb findet,
und sich Weiterbildet
und Qualifiziert,
um dann,
dadurch
mit einem
moderatem Stundenlohn,
zum Bruttosozialprodukt,
beitragen zu können,
vielleicht sogar,
bis zum Renteneintrittsalter,
kann doch nicht
falsch sein???
Hätten die ALG2-Empfänger,
einen Rechtsanspruch
auf Kostenübernahme
zertifizierte Qualifikation,
wenn sie in den letzten 4-5Jahren
keinen Bildungsgutschein
erhalten haben,
dann würde das
den Bundeshaushalt
nicht sprengen
und die ALG2-Empfänger
bräuchten vor Ort
nicht gegen die Willkür
des Fallmanagement
gegen an
arbeiten müssen!
Die Mittel,
die aus dem Bundeshaushalt stammen,
müßten auch Bundeszentral
beantragt werden,
sodaß das persönliche Interesse,
die persönliche Vorliebe
und Abneigung
des Fallmanagement vor Ort
keine Weiterbildung mehr
verhindern
und unterbinden kann!
5 Millionen ALG2-Empfänger,
erhalten durchschnittlich
alle 4 Jahre
eine Kostenübernahme
zertifizierte Qualifikation
von durchschnittlich 5000.-€,
macht für den Bundeshaushalt
eine jährliche Mehrbelastung von,
5Mio x 5000.-€ : 4 = 6,25 Milliarden €!!!
Gemessen an der Tatsache,
daß der potentielle,
zukünftige Arbeitgeber,
mit dem potentiellen,
zukünftigen Arbeitnehmer,
wenn der Arbeitslose
sich weitestmöglichst
qualifiziert hat,
mit dem potentiellen,
zukünftigen Arbeitnehmer,
besser Geld verdienen kann,
diese 6,25 Milliarden €,
jährlich,
für wesentlich mehr Arbeitsplätze,
im Bildungswesen,
Sorge tragen werden
und sicher
gestellt ist,
da dieses Geld
in die Basis,
der Gesellschaftspyramide
investiert wird,
dieses auch nicht
in dunkle Kanäle
versickern kann,
so wie es geschehen würde,
wenn man das Geld direkt,
in die Mittel-
und/oder Oberschicht
durch Subvention,
investieren würde,
kann diese Summe
von 6,25 Milliarden €
jährlich,
mit Sicherheit auch
in den zukünftigen Bundeshaushalten
mit getragen
und legitimiert werden!!!!
Der Mehrfachnutzen,den die Volkswirtschaft,
daraus hat,
wenn
das Geld,
in die Basis,
der Gesellschaftspyramide,
investiert wird,
wie zum Beispiel,
bei der Bildungssubvention,
legitimiert diesen Rechtsanspruch
für ALG2-Empfänger,
zusätzlich.
Bürgschaftsregelung
für Bildungskredit:
Da ein Bildungskredit
altersobergrenzrelevant ist,
sollte es möglich sein,
daß Bildungskredite
von jenen ALG2-Empfängern
trotzdem in Anspruch
genommen werden können,
die in den letzten 4-5Jahren
schon eine Bildungsgutschein,
für die Kostenübernahme
zertifizierte Qualifikation
erhalten haben,
in dem der
kommunale Träger
als eine Art,
"Bürge",
in Form einer Bürgschaft
gegenüber der bildungskreditgebenden Bank
fungiert.
Der ALG2-Empfänger
unterschreibt
dem kommunalem Träger,
dem Bürgen,
gegenüber,
eine Abtretungserklärung
vom Regelsatzt,
für den Fall,.
daß er den Bildungskredit
nicht an die Bank zurückzahlt,
oder nicht zurückzahlen kann,
für den Fall
daß er
trotz Weiterbildung,
keine Arbeit findet.
Sodaß der kommunale Träger,
der hier als Bürge fungiert
sich gegen Zahlungsausfall
abgesichert hat.
Mit dem Bürgschaftsschreiben
des kommunalen Trägers,
kann der ALG2-Empfänger
trotz eigentlich
zu hohem Alters,
ein Bildungskredit
bei einer Bank erhalten
und trotzdem,
daß er in den letzten 4-5Jahren
schon einen Bildungsgutschein
erhalten hat,
eine weitere
zertifizierte Weiterbildung
in Angriff nehmen!
für Bildungskredit:
Da ein Bildungskredit
altersobergrenzrelevant ist,
sollte es möglich sein,
daß Bildungskredite
von jenen ALG2-Empfängern
trotzdem in Anspruch
genommen werden können,
die in den letzten 4-5Jahren
schon eine Bildungsgutschein,
für die Kostenübernahme
zertifizierte Qualifikation
erhalten haben,
in dem der
kommunale Träger
als eine Art,
"Bürge",
in Form einer Bürgschaft
gegenüber der bildungskreditgebenden Bank
fungiert.
Der ALG2-Empfänger
unterschreibt
dem kommunalem Träger,
dem Bürgen,
gegenüber,
eine Abtretungserklärung
vom Regelsatzt,
für den Fall,.
daß er den Bildungskredit
nicht an die Bank zurückzahlt,
oder nicht zurückzahlen kann,
für den Fall
daß er
trotz Weiterbildung,
keine Arbeit findet.
Sodaß der kommunale Träger,
der hier als Bürge fungiert
sich gegen Zahlungsausfall
abgesichert hat.
Mit dem Bürgschaftsschreiben
des kommunalen Trägers,
kann der ALG2-Empfänger
trotz eigentlich
zu hohem Alters,
ein Bildungskredit
bei einer Bank erhalten
und trotzdem,
daß er in den letzten 4-5Jahren
schon einen Bildungsgutschein
erhalten hat,
eine weitere
zertifizierte Weiterbildung
in Angriff nehmen!
Neben und Zuverdienstvermittlung,
durch den Bildungsveranstalter:
Wenn ein Bildungsveranstalter.
in ein Praktikum
vermitteln kann,
warum kann er dann
nicht auch
den qualifizierungswilligen ALG2-Empfänger,
in eine Neben-
und Zuverdienstrelevante,
Finanzierungsmöglichkeit
bei einem Arbeitgbeber
vermitteln,
um dort,
über die Neben-
und Zuverdienstmöglichkeit
im ALG2,
die Lehrgangskosten
erwirtschaften zu können?
Der qualifizierungswillige ALG2-Empfänger
unterschreibt beim Bildungsveranstalter,
einen Neben-
und Zuverdienstvertrag,
über
zum Beispiel
120 Stunden pro Monat,
zu jeweils 5€ die Stunde.
Der Bildungsveranstalter
vermittelt in einen Betrieb,
bei dem der ALG2 Empfänger,
so lange die Neben-
und Zuverdienstmöglichkeit nutzt,
bis die Lehregangskosten
erwirtschaftet sind!
der ALG2 Empfänger
erwirtschaftet damit
pro Monat 600.-€,
von denen er 100.-€,
Anrechnungsfrei erhält
und die anderen 500.-€
pro Monat
werden gesammelt,
bis die Summe
für die Weiterbildung
zusammen ist.
So kann der
qualifizierungswillige ALG2-Empfänger
trotzdem,
daß er in den letzten 4-5 Jahren
schon einen Bildungsgutschein
erhalten hat
und auch schon
einen Bildiungskredit
abbezahlt,
eine weitere Weiterbilding
in Angriff nehmen!
------------------------------------------------
Der Gesetzgeber
hat dem Bundesbürger gegenüber,
zu garantieren,
daß derjenige,
der sich qualifizieren
und sich weiterbilden will,
auch immer eine Finanzierungsmöglichkeit
dafür finden wird!!!
Qualifizierungsunwillige
werden ohnehin
keinen gebrauch
davon machen!
Wer will,
der kann
und wer nicht will,
brauch nicht!
Auf vier ALG2-Empfänger,
kommt in Durchschnitt,
eine gemeldete Stelle,
eines Arbeitgebers!!!
in ein Praktikum
vermitteln kann,
warum kann er dann
nicht auch
den qualifizierungswilligen ALG2-Empfänger,
in eine Neben-
und Zuverdienstrelevante,
Finanzierungsmöglichkeit
bei einem Arbeitgbeber
vermitteln,
um dort,
über die Neben-
und Zuverdienstmöglichkeit
im ALG2,
die Lehrgangskosten
erwirtschaften zu können?
Der qualifizierungswillige ALG2-Empfänger
unterschreibt beim Bildungsveranstalter,
einen Neben-
und Zuverdienstvertrag,
über
zum Beispiel
120 Stunden pro Monat,
zu jeweils 5€ die Stunde.
Der Bildungsveranstalter
vermittelt in einen Betrieb,
bei dem der ALG2 Empfänger,
so lange die Neben-
und Zuverdienstmöglichkeit nutzt,
bis die Lehregangskosten
erwirtschaftet sind!
der ALG2 Empfänger
erwirtschaftet damit
pro Monat 600.-€,
von denen er 100.-€,
Anrechnungsfrei erhält
und die anderen 500.-€
pro Monat
werden gesammelt,
bis die Summe
für die Weiterbildung
zusammen ist.
So kann der
qualifizierungswillige ALG2-Empfänger
trotzdem,
daß er in den letzten 4-5 Jahren
schon einen Bildungsgutschein
erhalten hat
und auch schon
einen Bildiungskredit
abbezahlt,
eine weitere Weiterbilding
in Angriff nehmen!
------------------------------------------------
Der Gesetzgeber
hat dem Bundesbürger gegenüber,
zu garantieren,
daß derjenige,
der sich qualifizieren
und sich weiterbilden will,
auch immer eine Finanzierungsmöglichkeit
dafür finden wird!!!
Qualifizierungsunwillige
werden ohnehin
keinen gebrauch
davon machen!
Wer will,
der kann
und wer nicht will,
brauch nicht!
Auf vier ALG2-Empfänger,
kommt in Durchschnitt,
eine gemeldete Stelle,
eines Arbeitgebers!!!
Es werden
durch diese
Bildungssubvention,
auch Arbeitsplätze
bei den Bildungsveranstaltern
durch diese
Bildungssubvention,
auch Arbeitsplätze
bei den Bildungsveranstaltern
geschaffen!
Wer qualifiziert ist
hat auch die Selbstsicherheit
auf seiner Seite,
ein Risiko einzugehen,
was die eigenverantwortliche
und selbstständige
Tätigkeit angeht,oder vielleicht auch
weiterführende,
Bafög relevante
Qualifizierung,
in Angriff
zu nehmen.!!!
Samstag, 13. Juni 2015
Induktionsspulenmotor vor dem Schaltgetriebe und Verbrennungsmotor ausschließlich zur Stromerzeugung.
Könnte der Schlüssel,
zur E-Fahrzeug-Massenfertigung,
solange wie sich die Technologie,
die es ermöglicht
ganz und gar,
auf den Verbrennungsmotor
zu verzichten,
noch nicht weit genug entwickelt hat,
solange wie sich die Technologie,
die es ermöglicht
ganz und gar,
auf den Verbrennungsmotor
zu verzichten,
noch nicht weit genug entwickelt hat,
eventuell darin liegen,
daß man generell
den Verbrennungsmotor,
nicht mehr
mit dem Schaltgetriebe verbindet,
sondern diesen einzig,
vollkommen getrennt vom Schaltgetriebe,
nur noch zur Stromerzeugung,
verwendet
und vor dem
nach wie vor eingebautem Schaltgetriebe,
wird ausschließlich
ein Induktionsspulenmotor angeschlossen.
Mit dem Getriebe,
vor diesem Induktionsspulenmotor
wird die Effektivität
und Effizienz,
was die Reichweite,
zum Beispiel angeht,
erhöht.
Man kann hier ganz genauso,
wie beim Verbrennungsmotor,
vor dem Schaltgetriebe,
den Induktionsspulenmotor,
auf eine "Leerlaufdrehzahl" bringen,
bevor der Gang eingelegt wird.
Der Wirkungsgrad dieser Kombination,
wird wesentlich höher sein,
als in der herkömmlichen Bauweise.
erhöht.
Man kann hier ganz genauso,
wie beim Verbrennungsmotor,
vor dem Schaltgetriebe,
den Induktionsspulenmotor,
auf eine "Leerlaufdrehzahl" bringen,
bevor der Gang eingelegt wird.
Der Wirkungsgrad dieser Kombination,
wird wesentlich höher sein,
als in der herkömmlichen Bauweise.
Der Verbrennungsmotor
schaltet sich nurnoch ein,
wenn die Akkus leer sind
und wird eventuell sogar
mit Biogas betrieben.
In den Radaufhängungen
setzen E-Motoren,
die Rollenergie,
beim Bremsvorgang,
in Strom um,
beim Bremsvorgang,
in Strom um,
der die Akkus,
teilweise,
wieder lädt
teilweise,
wieder lädt
und wenn keine Ladestation
in der Nähe ist,
schaltet sich
der Verbrennungsmotor ein.
Mit dieser Kombination,
kann man doch aus dem Stand heraus,
E-Fahrzeug-Massenfertigung betrieben?!?
Das Mehrgewicht,
das diese Kombination,
zwangsläufig verursacht,
wird durch den wesentlich höheren Wirkungsgrad,
des Induktionsspulenmotors,
vor dem Schaltgetriebe,
wieder kompensiert.
Das Mehrgewicht,
das diese Kombination,
zwangsläufig verursacht,
wird durch den wesentlich höheren Wirkungsgrad,
des Induktionsspulenmotors,
vor dem Schaltgetriebe,
wieder kompensiert.
Es ist doch offensichtlich,
daß die Fahrzeughersteller
die E-Fahrzeugtechnologie,
vorsätzlich sabotieren
und eine Entwicklung
zur E-Fahrzeug-Massenfertigung,
vorsätzlich zu verhindern.
Hier kann man auch,
denn aus dem kollektivem Bewußtsein heraus,
soll sich ja der Überbau legitimieren,
die Gesetzeslage dahingehend ändern,
daß man
mit einer gestaffelten Mehrwertsteuer,
zum Einen,
das Eine,
was aus dem kollektivem Bewußtsein heraus
als verwerflich angesehen wird,
weil umweltschädlich,
mit 25% Mehrwertsteuer bestrafen
und das Andere,
das aus dem kollektivem Bewußtsein
heraus als positiv,
weil umweltfreundlich,
definiert wird,
durch einen günstigeren Mehrwertsteuersatz,
von z.B: 13%,
oder sogar nur 7%,
gefördert wird.
Hier kann man auch,
denn aus dem kollektivem Bewußtsein heraus,
soll sich ja der Überbau legitimieren,
die Gesetzeslage dahingehend ändern,
daß man
mit einer gestaffelten Mehrwertsteuer,
zum Einen,
das Eine,
was aus dem kollektivem Bewußtsein heraus
als verwerflich angesehen wird,
weil umweltschädlich,
mit 25% Mehrwertsteuer bestrafen
und das Andere,
das aus dem kollektivem Bewußtsein
heraus als positiv,
weil umweltfreundlich,
definiert wird,
durch einen günstigeren Mehrwertsteuersatz,
von z.B: 13%,
oder sogar nur 7%,
gefördert wird.
Sonntag, 7. Juni 2015
Die Konsequenz, die aus dem kollektivem Bewußtsein, gezogen wird..........
![]() |
| https://www.youtube.com/watch?v=PPrjpjycgaY |
....gegenüber den Tätern
und Tatbeteiligten,
den immer gleichen Charakteren
und Mentalitäten,
in den immer gleichen Tätergruppierungen,
rechtsaußen 7-8-9% der Bevölkerung,
linksaußen 7-8-9% der Bevölkerung
und den 7-8-9% der Bevölkerung,
in den oberen Zehntausenden.
Diese Täter
und Tatbeteiligten,
stiften aus diesen Tätergruppierungen heraus,
die extremistischen Islamisten,
zu diesem antipluralistischem Terror an,
um ein Feindbild zu schaffen,
gegen das sich das kollektive Bewußtsein,
richten soll,
damit sich das kollektive Bewußtsein,
in den Wirren,
dieser unserer Zeit,
nicht gegen diese Tätergruppierungen richtet,
die abhängig sind,
von ihren Geschichtsrevisionismus,
den sie gegen die breite Masse
der Bevölkerung durchsetzen müssen,
die Millionen offener Rechnungen,
gegen diese Tätergruppierungen,
noch nicht
beglichen haben!!!
die Millionen offener Rechnungen,
gegen diese Tätergruppierungen,
noch nicht
beglichen haben!!!
Aus dem gleichen Grunde
wird auch die asoziale Aussenpolitik
gegenüber denTätern
und Tatbeteiligten
des Chinesischem Regims betrieben,
das seit den 1990er Jahren,
durch die westlichen Industriestaaten,
künstlich am Leben gehalten wird.
wird auch die asoziale Aussenpolitik
gegenüber denTätern
und Tatbeteiligten
des Chinesischem Regims betrieben,
das seit den 1990er Jahren,
durch die westlichen Industriestaaten,
künstlich am Leben gehalten wird.
Der Beweis ist angetreten,
daß man nicht etwa,
der Chinesischen Bevölkerung,
zu Bürger-,
Menschen-
und Freiheitsrechten verhelfen will,
sondern diese Aussenpolitik,
vielmehr dazu instrumentalisieren will,
um der breiten Masse
der Bevölkerung,
hier bei uns,
schleichend und kontinuierlich
ihre Bürger-,
Menschen-
und Freiheitsrechte
zu entziehen!!!
daß man nicht etwa,
der Chinesischen Bevölkerung,
zu Bürger-,
Menschen-
und Freiheitsrechten verhelfen will,
sondern diese Aussenpolitik,
vielmehr dazu instrumentalisieren will,
um der breiten Masse
der Bevölkerung,
hier bei uns,
schleichend und kontinuierlich
ihre Bürger-,
Menschen-
und Freiheitsrechte
zu entziehen!!!
Die immer gleichen Charaktäre
und Mentalitäten,
Tatbeteiligten und Täter,
nicht nur,
in den immer gleichen Tätergruppierungen,
7-8-9% der Bevölkerung rechtsaußen,
und Mentalitäten,
Tatbeteiligten und Täter,
nicht nur,
in den immer gleichen Tätergruppierungen,
7-8-9% der Bevölkerung rechtsaußen,
7-8-9% der Bevölkerung linksaußen
und zu den elitären Minderheiten,
7-8-9% der Bevölkerung,
in den oberen Zehntausenden,
mit den Fakten
und Tatsachen,
und Tatsachen,
die sie schaffen,
namentlich
und als Person,
und als Person,
im Zuge des Rechts
auf freie Meinungsäußerung,
in Form von
Tatsachenberichte
zur Wahrung der Interessen,
zur Wahrung der Interessen,
auf Seiten im Internet,
durch die Scheiße
und den Kakao ziehen,
auch billigend in Kauf nehmend,
daß sie sich für ihr Tun
und Handeln,
und Handeln,
den Fakten
und den Tatsachen,
und den Tatsachen,
die sie geschaffen haben,
ganz getrost
aufhängen können!!!!
aufhängen können!!!!
Der Freitod
und der Tätersuizid,
zu dem die Tatbeteiligten
und Täter greifen,
um sich der Verantwortung,
ihres Tun
und Handelns
zu entziehen,
und Handelns
zu entziehen,
ist, im Gegensatz
zur Todesstrafe,
zur Todesstrafe,
die weltweit,
aus dem kollektivem Bewußtsein heraus,
mit Recht,
mit Recht,
als verwerflich
angesehen wird,
angesehen wird,
eine gesellschaftlich
anerkannte Konvention!!!
anerkannte Konvention!!!
Die freie Meinungsäußerung,
zur Wahrung der Interessen,
seitenweise im Internet,
Namen, Personen, Fakten
und Tatsachen,
von Jedermann,
für Jedermann,
über Jedermann.
Viva la libertad!!
No paseran!!!
Nichts wird vergessen!!!
Nehmt eure Freiheitsrechte wahr,
solange ihr noch welche habt!!!
Mit allem was Recht und Gesetz hergibt!
Alle Rechtsansprüche maximalst
und weitestgehend ausschöpfen!
Nichts scheut das Ungeziefer
(außer den Beamten!) mehr,
als das Licht der Öffentlichkeit!!!
Asozial sind hier definitiv,
einzig und allein,Täter,
die anderen den Mund verbieten wollen!!
Keinen Fußbreit den Faschisten,Rassisten
und Linkstotalitaristen!!
All set to go!!!
Donnerstag, 4. Juni 2015
anz-a-d-sttsanw-bs-frkbtrg-v-03-06-2015
Aktualisierung der Internetseite:
vom 04-06-2015.
Wer Interesse an den Inhalten hat,
sollte sich diese gegebennenfalls offline-verfügbar machen,
da ich nicht weiß,wie lange es dauern wird,
bis man mir diesen Account wieder sperren wird.
Donnerstag, 28. Mai 2015
Wahrheitsfindung durch Beweismittelsicherung durch Vorratsdatenspeicherung!!! Überwachungslüge!!!
![]() |
| https://www.youtube.com/watch?v=qcJPlM1eh1Y&feature=related |
Wahrheitsfindung muß ein
Menschen-,
Menschen-,
Bürger-
und Freiheitsrecht sein!!!
Keine Menschenrechtsverletzung,
keine Bürgerrechtsverletzung,
und keine Freiheitsrechtsverletzung
kann mit der Ausrede
und Freiheitsrecht sein!!!
Keine Menschenrechtsverletzung,
keine Bürgerrechtsverletzung,
und keine Freiheitsrechtsverletzung
kann mit der Ausrede
der "Wahrheitsfindung",
legitimiert
legitimiert
und gerechtfertigt werden!!!!
Da wo sich Bundesbürger
faktisch und tatsächlich,
Menschen-,
Bürger-
und Freiheitsrechtsverletzung
gefallen lassen müssen,
wird darüber hinweg gesehen
und darüber hinweggetäuscht!!!!
Stattdessen findet
ein derartig shizophrener Umgang
mit Beweismitteln statt,
die nicht sofort
vernichtet werden,
sondern 5 Jahre lang
aufbewahrt werden,
damit man
im Falle eines Falles
darauf zurückgreifen kann!!!
Ein Gewerbebetreibender
muß für das Finanzamt,
auch kundenrelevante Daten
speichern und Vorrätig halten!
Ganz normale Sache!
Überwacht dieser Gewerbebetreibende
seine Kunden auf diesem Wege???
Die Staatsraison,
bewahrt Akten
5 Jahre lang auf,
findet dadurch etwa
eine Überwachung
der Verfahrensbeteiligten statt???
Eine Überwachung der Bundesbürger
findet nicht statt,
wenn eine beweismittelrelevante Datei
nicht sofort vernichtet,
sondern 5 Jahre lang
aufbewahrt wird!
Was hinter dieser
geradezu shizophrenen Kampagne,
gegen diese Beweismittelsicherung
steckt
hat man ja im Falle Edathy
und anderen gesehen!!!
Es sind die immer gleichen
Tätergruppierungen,
7-8-9% rechtsaußen,
7-8-9% linksaußen
und 7-8-9% in den oberen Zehntausenden,
die Wahrheitsfindung
mit allen Mitteln
verhindern wollen,
weil sie auf Willkür
und ihren (Geschichts-)Revisionismus
angewiesen sind!
Der immer geleiche reaktionäre Teufelskreislauf,
auf der immer gleichen reaktionären Schiene!
Das eine begangene Unrecht
soll keine Konsequenzen
nach sich ziehen,
soll keine Konsequenzen
nach sich ziehen,
also wird aus diesen
Tätergruppierungen heraus,
Tätergruppierungen heraus,
das nächste
und das nächste
Unrecht ,
gegen die 75% der Bürger,
die sich faktisch
und tatsächlich
nichts vorzzuwerfen haben,
in den Augen
dieser Tätergruppierungen aber,
"die Schweine die man
unter Kontrolle halten muß" sind,
begangen!!!
gegen die 75% der Bürger,
die sich faktisch
und tatsächlich
nichts vorzzuwerfen haben,
in den Augen
dieser Tätergruppierungen aber,
"die Schweine die man
unter Kontrolle halten muß" sind,
begangen!!!
Damit sich diese Täter,
in diesen Tätergruppierungen
nicht an Fakten
und Tatsachen
halten müssen,
ihre Willkür
und ihren Geschichtsrevisionismus
gegen die breite Masse
der Bevölkerung
durchsetzen können,
wollen diese Täter,
aus deisen Tätergruppierungen heraus,
mit allen Mitteln,
Wahrheitsfindung
und damit auch
diese Beweismittelsicherung
durch Vorratsdatenspeicherung
verhindern.
in diesen Tätergruppierungen
nicht an Fakten
und Tatsachen
halten müssen,
ihre Willkür
und ihren Geschichtsrevisionismus
gegen die breite Masse
der Bevölkerung
durchsetzen können,
wollen diese Täter,
aus deisen Tätergruppierungen heraus,
mit allen Mitteln,
Wahrheitsfindung
und damit auch
diese Beweismittelsicherung
durch Vorratsdatenspeicherung
verhindern.
Die immer gleichen Charaktäre
und Menthalitäten,
Tatbeteiligten und Täter,
nicht nur,
in den immer gleichen Tätergruppierungen,
7-8-9% der Bevölkerung rechtsaußen,
und Menthalitäten,
Tatbeteiligten und Täter,
nicht nur,
in den immer gleichen Tätergruppierungen,
7-8-9% der Bevölkerung rechtsaußen,
7-8-9% der Bevölkerung linksaußen
und zu den elitären Minderheiten,
7-8-9% der Bevölkerung,
in den oberen Zehntausenden,
mit den Fakten
und Tatsachen,
und Tatsachen,
die sie schaffen,
namentlich
und als Person,
und als Person,
im Zuge des Rechts
auf freie Meinungsäußerung,
in Form von
Tatsachenberichte
zur Wahrung der Interessen,
zur Wahrung der Interessen,
auf Seiten im Internet,
durch die Scheiße
und den Kakao ziehen,
auch billigend in Kauf nehmend,
daß sie sich für ihr Tun
und Handeln,
und Handeln,
den Fakten
und den Tatsachen,
und den Tatsachen,
die sie geschaffen haben,
ganz getrost
aufhängen können!!!!
aufhängen können!!!!
Der Freitod
und der Tätersuizid,
zu dem die Tatbeteiligten
und Täter greifen,
um sich der Verantwortung,
ihres Tun
und Handelns
zu entziehen,
und Handelns
zu entziehen,
ist, im Gegensatz
zur Todesstrafe,
zur Todesstrafe,
die weltweit,
aus dem kollektivem Bewußtsein heraus,
als verwerflich
angesehen wird,
angesehen wird,
eine gesellschaftlich
anerkannte Konvention!!!
anerkannte Konvention!!!
Die freie Meinungsäußerung,
zur Wahrung der Interessen,
seitenweise im Internet,
Namen, Personen, Fakten
und Tatsachen,
von Jedermann,
für Jedermann,
über Jedermann.
Viva la libertad!!
No paseran!!!
Nichts wird vergessen!!!
Nehmt eure Freiheitsrechte wahr,
solange ihr noch welche habt!!!
Mit allem was Recht und Gesetz hergibt!
Alle Rechtsansprüche maximalst
und weitestgehend ausschöpfen!
Nichts scheut das Ungeziefer
(außer den Beamten!) mehr,
als das Licht der Öffentlichkeit!!!
Asozial sind hier definitiv,
einzig und allein,Täter,
die anderen den Mund verbieten wollen!!
Keinen Fußbreit den Faschisten,Rassisten
und Linkstotalitaristen!!
All set to go!!!
Disclaimer:
Hiermit mache ich von meinem Recht auf freie Meinungsäußerung,
zu jedem Namen und jeder Person und geschaffennen Fakten und Tatsachen,
gebrauch,daß mir durch den
Artikel 5
des Grundgesetztes garantiert wird!!!!
Hiermit distaniere ich mich von
Nachstellung(§238STGB).
und allen anderen,
insbesondere auch tatbestandsmäßig relvanten,
Einfällen und Ideen,
auf die, die Leute kommen,
die nichts anderes im Sinne haben,
als mir die freie Meinungsäußerung,
in Form dieser Tatsachenberichte,
hier im Internet zu sabotieren!!!
Wer derartige Fakten und Tatsachen schafft,
handelt nicht in meinem Sinne!
Ich habe hier viel mehr zu fürchten,
daß man mir hier ganz gezielt
und auf diesem Wege,
damit es nicht zur Wahrheitsfindung kommt,
die Tatsachenberichte,
zur Wahrung meiner Interessen,
im Zuge meines Rechts auf freie Meinungsäußerung,
sabotieren,verhindern und unterbinden will.
Sonntag, 24. Mai 2015
Sanierung Marktplatz Salzgitter Bad und die 120 Stundenauflage/ kontinuierliche gemeinnützige Tätigkeit
![]() |
| https://www.youtube.com/watch?v=GHll61BsrrA |
Man hat den Überbau
in Brüssel,
dazu zu nutzen,
das zu verwirklichen,
was sich
aus dem kollektivem Bewußtsein
der Wahlberechtigten,
im relevantem Einzugsgebiet,
heraus legitimiert
und nicht das,
gegen die Masse
der Wahlberechtigten
durchzusetzen,
was im Interesse der Willkür,
der elitären Minderhieten
in den oberen Zehntausenden,
der antipluralistischen,
(geschichts-)revisionistischen
und reaktionären Minderheiten,
rechtsaußen
und/oder linksaußen,
ist!!!
Dazu sollte man einen
dualen Willensbildungsprozess,
durch alle Ebenen hinweg,
etablieren,
aus dem heraus
die gewählten Volksvertreter,
durch alle Ebenen hinweg,
vom jeweiligen Gemeinderat,
dem jeweiligem Stadtrat,
dem jeweiligem Landkreis
und Kommune,
dem Bezirk,
der Landesregierung,
der Bundesregierung,
bis hin zum bisherigem,
Maximum an Überbau,
in Brüssel,
europaweit,
gezwungen sind,
am Anfang
des Willensbildungsprozesses,
des Willensbildungsprozesses,
die jeweiligen Wahlberechtigten,
im Einzugsgebiet,
in Form einer Befragung,
in Form eines Favoritisieren,
der angebotenen Problemlösungsvorschlägen,
mit einzubinden!
http://stephanbauer38259.blogspot.de/2014/04/willensbildungsprozess-in-drei-phasen.html
http://stephanbauer38259.blogspot.de/2014/04/willensbildungsprozess-in-drei-phasen.html
So hat man auch,
eine kollektiv
legitime Vereinheitlichung,
der sozialen Sicherungssyteme,
europaweit,
mit Hilfe des Überbaus
in Brüssel,
zu verwirklichen.
Auf dieser
damit geschaffenen Basis,
legitimiert sich
nichtnur die Konsolidierung,
wie zum Beispiel aktuell,
Griechenland,
oder auch andere Länder,
die per EU-Konsolidierungsgesetz,
die Masse der Gelder
die sie zum Zwecke
der Konsolidierung erhalten,
von den EU-Ländern erhalten,
die nichts
gegen ihre Aussenhandelsüberschüsse tun;
es kann auch
eine einheitliche EU-Staatsbürgerschaft,
ein einheitliches EU-Asylgesetz,
das zwingend
durch die verfassungswidrige
Funktionsmigration,
die ein Ende haben wird,
erforderlich sein wird,
verwirklicht werden.
Eine europaweit vereinheitlichte
soziale Absicherung,
sollte eine 120-Stundenauflage
für die ALG2 Empfänger,
beeinhalten,
die am längsten
arbeitslos sind.
arbeitslos sind.
Sodaß, je nach dem
wie viele Planstellen,
wie viele Planstellen,
die Betreiber
der gemeinnützigen Tätigkeit,
der gemeinnützigen Tätigkeit,
in ihren Projektgruppen
und Fachabteilungen anbieten,
im jeweiligem Einzugsgebiet
des kommunalen Trägers,
mehr oder weniger
ALG2-Empfänger,
ALG2-Empfänger,
mit Hilfe
dieser 120-Stundenauflage
dieser 120-Stundenauflage
in die Pflicht genommen werden,
sich nützlich zu machen
und es wird sicher gestellt,
daß die ALG2-Empfänger
körperlich und geistig
nicht weiter zurückfallen,
sondern für die reguläre Arbeit,
im regulärem Betrieb
fit gehalten werden.
Aus dem gleichen Ansatz heraus
hat man auch
Endgeldvarianten und ABM,
den öffentlichen Haushalten,
gesetzlich zu unterbinden.
fit gehalten werden.
Aus dem gleichen Ansatz heraus
hat man auch
Endgeldvarianten und ABM,
den öffentlichen Haushalten,
gesetzlich zu unterbinden.
So hätte man
auch hier vor Ort,
auch hier vor Ort,
was die Sanierung
des Marktplatzes angeht,
ein Favoritisieren
von Problemlösungsvorschlägen,
betreiben müssen,
aus dem heraus,
die Wahlberechtigten,
hier in Salzgitter,
in sehr hoher Warscheinlichkeit,
einem Problemlösungsvorschlag,
den Vorrang
gegeben hätten,
gegeben hätten,
aus dem heraus,
zur Sanierung,
eine Projektgruppe,
zur gemeinnützige Tätigkeit,
betrieben worden wäre,
aus der heraus,
die Arbeitslosen,
vorrangig
die Arbeiten verrichtet hätten,
die Arbeiten verrichtet hätten,
die vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit her,
der verantwortlichen Tätigkeit her,
in Frage gekommen wären
und nur das von Firmen,
gemacht worden wäre,
was unbedingt notwendig ist
und vom Grad
der verantwortlichen Tätigkeit her,
für die gemeinnützige Tätigkeit,
durch Arbeitslose umgesetzt,
ungeeignet ist.
Dann hätte diese Sanierung
nur die Hälfte
des Geldes gekostet,
des Geldes gekostet,
was sie hier
und heute kostet
und heute kostet
und die Arbeitslosen,
die zu denen gehören,
die am längsten im ALG2 sind,
hätten ihre 120-Stundenauflage,
mit dieser 10-20 Planstellen,
über mehrere Monate hinweg,
erfüllen können.
Mit den eingesparten Mitteln,
könnte man
weitere Planstellen schaffen,
weitere Planstellen schaffen,
auf denen die ALG2-Empfänger,
ihre 120-Stundenauflage
erfüllen können,
die in der 120-Stundenauflage sind,
weil sie zu den ALG2-Empfängern
im Einzugsgebiet
des kommunalen Trägers zählen,
die am längsten
arbeitslos sind!
arbeitslos sind!
Hier hat man
die öffentlichen Haushalte
generell in die Pflicht zu nehmen,
allen Bedarf,
der von dem Grad
der verantwortlichen Tätigkeit her,
dafür in Frage kommt,
auch mit Hilfe
der ALG2-Empfänger,
der ALG2-Empfänger,
die im Einzugsgebiet
des jeweiligen
kommunalen Trähers,
am längsten arbeitslos sind,
zu decken.
Nur der Bedarf,
der für die gemeinnützige Tätigkeit,
quantitativ und/oder qualitativ,
nicht in Frage kommt,
da er vom Grad
der verantwortlichen
Tätigkeit her,
für die gemeinnützigeTätigkeit
nicht geeignet ist,
darf durch Auftragsvergabe
gedeckt werden.
Das sollte europaweit
vereinheitlicht werden,
damit auch
die Konsolidierungsnehmerländer,
nicht mehr
zur Deckung
des anfallenden Bedarfs,
ausgeben,
als unbedingt nötig.
Aber auch
in den Konsolidierungsmittelgeberländern,
hat man
aus der prophylaxe heraus,
aus der prophylaxe heraus,
die 120-Stundenauflage
zu verwirklichen,
zu verwirklichen,
damit die ALG2-Empfänger
fit bleiben,
fit bleiben,
für die reguläre Arbeit
im regulärem Betrieb.
im regulärem Betrieb.
Hierzu sollten neben der,
pädagogisch wichtigen
Mehraufwandsentschädigung,
pro nachgewiesener
abgeleisteter Stunde,
gemeinnütziger Tätigkeit
auch der Fahrgeldanteil,
aber auch der Qualifizierungsbausteinanteil,
pro abgeleisteter Stunde
gemeinnütziger Tätigkeit,
angerechnet werden.
Nichtnur die Tatsache,
daß der ALG2-Empfänger,
durch die 120 Stunden,
die er sich nachweislich
nützlich gemacht hat,
insbesondere auch
durch den,
nach drei Monaten,
erworbenen Anspruch,
auf einen Qualifizierungsbeaustein,
der alle drei Monate,
eine, oder zwei Wochen,
stattfinden sollte,
wird der ALG2-Empfänger
mit der 120 Stundenauflage,
fit für die reguläre Arbeit
im regulärem Betrieb
gehalten,
gehalten,
resp. gemacht!
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