Migration balancing
Eine Deckelung
der Flüchtlinhgszahlen
ist nicht nur asozial,
sondern auch
komplett unnötig!
Das Drama
was aus dem Umgang
mit den Flüchtlingen
massenmedial-propagandistisch
betrieben wird,
spiegelt einzig
und allein
die Unfähigkeit
der gewählten Volksvertreter
wieder!!!
Die Masse
der Wahlberechtigten
solidarisiert sich
mit den Flüchtlingen
und kein Mensch will
unter solchen Lebensbedingungen,
leben müssen!!
Wenn die Leute
im nichteuropäischem Ausland,
keine Möglichkeit haben
ihr Leben frei
und uneingeschränkt
Leben zu können,
so wie es
für einen Europäer
eine Selbstverständlichkeit ist,
hat man sich
auch ohne Einschränkung
der Flüchtlingszahlen,
mit diesen Leuten
zu solidarisieren
und ihnen
eine Möglichkeit zu geben,
hier in Europa,
ein freies
und uneingeschränktes Leben,
leben zu können!
Der demographische Wandel,
der beklagt wird,
macht eine
derartige Panikmache,
um die Flüchtlinge
die zu uns kommen,
absolut überflüssig.
Staatsbürgerschaft
durch Asylantrag,
anstatt asoziale
und verfassungswidrige
Funktionsmigration!!!
Die verfassungswidrige Funktionsmigration und die vorläufige Staatsbürgerschaft(unter Vorbehalt), durch Asylantrag, aufgrund Unschuldsvermutung!!!
Rechtsanspruch auf Qualifikation! Bundesbildungssubventionsgesetz!!!
120 Stundenauflage für ALG2 Empfänger
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#.) Da der,
durch den
demographischen Wandel
bedingte Bevölkerungsrückgang
per Migration
kompensiert werden muß,
sollte man hier lieber,
anstatt Staatsbürgerschaften
an die
zu vergeben,
die im Zuge
der verfassungswidrigen
Funktionsmigration heraus
gezielt angeworben werden,
weil sie
schon im Vorfeld
ein gewisses Maß
an Qualifikation mitbringen,
sollte man sich
aus dem
kollektivem Bewußtsein heraus,
lieber mit denen
solidarisieren,
die im nicht
europäischen Ausland,
nicht zu den
besser Betuchten gehören
und sich
nach Europa flüchten,
weil sie
in ihren Heimatländern
keine Perspektive
für ihre Zukunft haben!
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#.) Die kurzfristige Unterbringung
und Versorgung,
bis zur Registrierung.
Ungenutzte Hallen(Supermärkte,Baumärkte,usw.,usw.)
und ungenutzte Industriegebäude
gibt es überall mehr als genug!!!
Diese können
durch die öffentlichen Haushalte
angemietet und angepachtet werden!
Mit Hilfe der 120 Stundenauflage,
im Zuge der kontinuierlichen
gemeinnützigen Tätigkeit,
für die ALG2-Empfänger,
die am längsten Arbeitslos sind,
werden die Planstellen besetzt,
die durch die
öffentlichen Haushalte,
karritativen Organisationen
und eingetragenen Vereinen,
im Zuge
der Flüchtlingshilfe,
geschaffen
und angeboten werden.
Die öffentlichen Haushalte,
melden tagesaktuell
ihre freieen,
oder ausgeschöpften Kapazitäten,
an eine bundeszentrale Koordinationsstelle,
sodaß die Flüchtlingsströme
gezielt an die öffentlichen Haushalte
deligiert werden,
die im Bereich
der Erstaufnahme,
Erfassung(erkennungsdienstlich?),
und Registrierung
noch freie Kapazitäten
an die bundeszentrale
Koordinationsstelle melden.
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#.) Die mittelfristige Unterbringung
und Versorgung,
für den Duldungszeitraum
Nachdem die Registrierung
in der erstaufnahme Phase abgeschlossen ist,
kann man ja schon
anhand der Angaben,
die im Asylantrag
gemacht wurden sind,
feststellen,
ob der Bewerber
eine Bleibeperspektive hat,
oder ersteinaml nur voorrübergehend,
geduldet wird.
Die mittelfristige Unterbringung
und Versogung der Bewerber,
die keine Bleibeperspektive haben,
kann nicht in den Erstaufnahme
und Registrierungslagern zu erfolgen,
sondern hat
den Umständen entsprechend,
für eine mittelfristige Unterbringung
zumutbar gestaltet zu werden.
Man hat den Bewerbern,
denen man eigentlich
keine Bleibeperspektive,
aus dem Asylrecht
einräumen kann,
da sie nicht
die Kriterien erfüllen,
durch den Gesetzgeber
einen Duldungszeitraum
zu garantieren.
Asyl-,
Migrations-
und Flüchtlingshilfsorganisationen
und Vereine,
haben in dem Zeitraum,
bis zur Abschiebung,
die Möglichkeit
zur Einzelfallprüfung,
um sicher zu stellen,
daß auch niemand falsches
abbgeschoben wird.
Die Unterbringung
wärend der Duldungsphase
geschieht in Wohnraum,
der mit Hilfe
der Bundesmittel,
für den sozialen Wohnungsbau,
durch die öffentlichen Haushalte,
zu günstigen Jahrespachtkonditionen,
angepachtet wird
und mit Hilfe der
120 Stundenauflage,
im Zuge
der kontinuierlichen
gemeinnützigen Tätigkeit,
für die ALG2-Empfänger,
die am längsten Arbeitslos sind,
in den ersten
ein-zwei Vertragslaufzeitjahren
zu Sozialwohnungen
saniert wird
und in der Vertragsrestlaufzeit,
von Asylbewerbern
bewohnt wird,
die sich
in der Duldungsphase befinden.
Eine Kontingentregelung,
für die Flüchtlinge,
die die Kriterien,
die das Asylrecht vorgibt,
nicht erfüllen
und somit,
für eine Mindestlaufzeit
von 12 Monaten,
geduldet sind,
könnte so aussehen,
das die öffentlichen Haushalte,
die weniger
als 10% Arbeitslose haben,
per Gesetz,
dazu verpflichtet werden,
10% von der Differenzanzahl,
an Personen,
die fehlen,
bis der öffentliche Haushalt
mehr als 10% Arbeitslose hat,
mit einer vorläufigen Staatsangehörigkeit,
unter Vorbehalt,
voll zu integrieren,
um dem demographischem Wandel
entgegen zu wirken.
Statistik-Arbeitsagentur-Salzgitter
Im konkreten Beispiel Salzgitter,
würde das bedeuten,
das bei ca. 9% Arbeitslosen,
1% = 1000 Personen,
in die Arbeitslosigkeit geraten
und man hätte
dann 10% Arbeiztslosigkeit.
Ein per Gesetz
vorgegebenes Kontingent
von 10%,
der Differenzanzahl,
würde 100 Personen,
pro Jahr ergeben,
die mit einer
vorläufigen Staatsbürgerschaft
unter dem Vorbehalt,
daß in den 5 Jahren Probezeit,
in der der neue Staatsbürger
im jeweiligen öffentlichen Haushalt,
den Wohnsitz beibehalten muß,
nichts Vorfällt,
voll integriert werden.
Hat der öffentliche Haushalt
mehr als 10% Arbeitslose,
wird er nicht weiter belastet.
Eine gleichmäßige Verteilung
ist damit garantiert.
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#.) Die langfristige Unterbringung
und Versorgung,
durch vorläufige Staatsbürgerschaft,
unter Vorbehalt,
im regulärem ALG2.
Die Flüchtlinge,
die aufgrund der Angaben
im Asylantrag
eine Bleibeperspektive haben,
sollten aufgrund
des Rechtsanspruchs
auf Unschuldsvermutung,
auch nicht weiter,
im Vergleich
mit allen anderen Bundesbürgern,
eingeschränkt
und benachteiligt
werden.
Staatsbürgerschaft durch Asylantrag,
anstatt asoziale
und verfassungswidrige
Funktionsmigration.
Durch die
vorläufige Staatsbürgerschaft,
unter Vorbehalt,
werden diese Flüchtlinge,
in kürzester Zeit
aus der Erstaufnahme
und Registrierungsphase heraus,
in den zugewiesennnen
öffentlichen Haushalt,
dem kommunale Träger,
der weniger
als 10% Arbeitslose haben
im regulärem ALG2,
wie jeder
andere Bürger auch
voll intgegriert.
Die Ämter
und Behörden
haben dann
5 Jahre lang Zeit,
in der,
der neue Bundesbürger,
seinen Wohnsitz,
im Einzugsgebiet
des zugewiesenen,
kommunalen Träger,
beizubehalten hat,
die Angaben zu prüfen,
bevor die vorläufige
Staatsbürgerschaft
unter Vorbehalt,
dann,
aufgrund des Zeitablaufs,
in eine
nicht mehr anfechtbare
und damit endgültige
Staatsbürgerschaft
umgewandelt wird.
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#.) Da bei den neuen Bundesbürgern,
egal ob sie,
ihre Staatsangehörigkeit
unter Vorbehalt,
aus dem Erfüllen,
der Kriterien
des Asylrechts haben,
oder aus dem Kontingent
für die,
die sich im Duldungsstatus befinden,
im ALG2-Bezug,
genauso wie bei allen
anderen auch,
die Vermittlungshemnisse,
abgebaut werden
und sie sich qualifizieren,
wie alle anderen auch,
werden sie auch
dem Arbeitsmarkt
zur Verfügung stehen,
wie alle anderen auch
und somit,
da sie durch Qualifizierung
und Vermittlungshemnisabbau
für die Arbeitgeber
interessant gemacht wurden,
auch im Falle
der Arbeitsaufnahme,
nicht nur
nichtmehr weiter
durch ALG2-Bezug belasten,
sondern durch
die volle Integration
und die Arbeitsaufnahme,
mit dem geichem Endgeld
das jeder
andere auch bekommt,
zum Bruttossozialprodukt beitragen
und keine Praktikas
bei Arbeitgebern machen,
die dann
für die Arbeitsleistung
die erbracht wurde,
nichts dafür
zahlen brauchen!!!
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#.) Desweiteren
werden die
öffentlichen Haushalte
ohnehin
per Gesetz
dazu verpflichtet,
den anfallenden Bedarf,
der vom Grad der
verantwortlöichen Tätigkeit,
für die gemeinnützige Tätigkeit
in Frage kommt,
diesen auch
mit Hilfe
der gemeinnützigen Tätigkeit,
zum Beispiel
in Form
der 120 Strundenauflage,
für die ALG2-Empfänger,
die am Längsten
arbeitslos sind,
zudecken.
Die ALG2-Empfänger,
die am Längsten
arbeitslos sind,
werden ohnhin
in Zukunft,
dazu verpflichtet werden,
sich 120 Stunden,
im Einzugsgebiet
des kommunalem Trägers,
bei den Betreibern
der gemeinnützigen Tätigkeit,
den eingetragenen Vereinen,
den karitativen Organisationen
und den
öffentlichen Haushalten,
nützlich zu machen.
Je nachdem,
wieviele Betreiber,
wieviele Planstellen,
in den Projektgruppen
und Fachabteilungen
im Register
des Arge melden,
wird die
entsprechende Anzahl,
an ALG2-Empfänger
in die Pflicht genommen,
sich nützlich
zu machen.
Somit werden auch
die neuen Staatsbürger,
so wie alle anderen auch,
wenn sie
eine gewisse Zeit
im ALG2 sind,
je nachdem
wieviele Planstellen,
sich entwickelt haben,
fürher,
oder später
in die Pflicht genommen,
sich in Form
der 120 Stundenauflage
nützlich zu machen.
Die öffentlichen Haushalte,
können auf dem Wege
die hohe Durchschnittsarbeitslosgkeit
in den
öffentlichen Haushalten
von selten
weniger als 10%,
damit kompensieren.